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Topic: Was sind (für die deutsche Post) Casascius Münzen? (Read 1488 times)

legendary
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Na dann hoffe ich mal dass der Brief nach Italien, den ich mit €800 versichert habe auch ankommt. Ich werde jedenfalls ab sofort nicht mehr als 2 coins pro Brief verschicken.

Vielen Dank an alle für die Diskussion (die hiermit natürlich nicht beendet sein muss).


Die Hoffnung stirbt zuletzt.  Smiley
Hatte mal irgendwo eine Statistik zum Verlust von Auslandssendungen gesehen (weiß leider Quelle nicht mehr) - die Verlustrate war erschreckend hoch.

In jedem Fall stell Dich schonmal auf ein Wochen- / monatelanges Gerangel mit der Dt.Post/DHL ein, falls der Versicherungsfall tatsächlich eintritt (eigene Erfahrung - aber nicht mit Bitcoin, wo der Wertnachweis wohl schwieriger sein dürfte).
legendary
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fedex kostet nur wenig mehr als dhl international und macht nicht so ne dumme unterscheidung in valoren-klassen.
legendary
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Hmm, Molecular.

Da du ja jetzt schon eine Weile Casascius Münzen verkaufst, erklärt sich Mike vielleicht bereit, dir die Münzen aufgeladenen, (aber bereits mit Sticker damit du den Priv. Key nicht siehst) zu schicken.

Dann würde die ganze Problematik entfallen und du schickst den BTC eben erst "auf" die Münze sobald du die Empfangsbestätigung erhältst.
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garantierter Scheck fällt wohl aus  Wink

Warum? Die Münze garantiert dir beispielsweise 1 BTC. Sie garantiert keine Euros, aber dann wäre es eine Euromünze und kein Bitcoinmünze. Da aber Bitcoin per se virtuell sind und man die Münze nicht weiter geben muss(nur den Code der in der Münze versteckt ist), ist es eben nach verbrauchen des Coins ein wertloses Stück Metall mit eventuell ideellem Wert.

Genau so ist ein Scheck. Er wird als eingelöst markiert, im normalfall zwar dann geshreddert, aber man kann durchaus den Scheck aus ideellen Gründen aufbewahren. zB wird sowas gerne in den USA gemacht mit dem ersten Lohnscheck oder so.

Nein..Scheck passt schon ganz gut. Und bzgl den Juristen handelt es sich beim Verlust dieses Briefes ja nicht um eine strafrechtliche Sache sondern um ein rein zivilrechtliches Verfahren. Schadenersatz. Hier zählt letztendlich das der Sinn gewahrt wird. Die Post unterscheidet zwischen Sperrbaren und nicht Sperrbaren Wertmitteln. Der Grund ist naheliegend. Sperrbar bedeutet das man den Dieb(der zu 99% in den eigenen Reihen zu suchen ist) leicht darüber aufspüren kann bzw den Schaden anullieren und sich ersetzen lassen von der ausgebenden Stelle. Hier lohnt sich Diebstahl für den Mitarbeiter nicht, weil er wegen maximal 5000 Euro seinen Arbeitsplatz riskiert und seine Zukunft aufs Spiel setzt. Einen Geldschein kann ich hingegen kaum nachfolgen, folglich muss hier der Wert so gering sein im Brief, das sich klauen nicht lohnt für den Mitarbeiter. Hier kann er zwar öfters mal ungestraft durchkommen, aber nehmen wir eine 1:10 Chance an erwischt zu werden so setzt er auch für 5000 Euro alles aufs Spiel.

Das ist der Hintergrund dieser Regelung. Und der Bitcoin wäre nicht sperrbar, folglich würde er wie Bargeld, garantierter Scheck oder ähnliches wirken auf einen Dieb. Sein Risiko endet wenn er den Brief geplündert hat ohne das jemand ihn dabei gesehen hat. Und nicht erst beim Einlösen. Selbst wenn man also nun den Begriff falsch wählt, liegt man mit der Einstufung in die 500Euro Klasse wieder richtig. Und damit dürfen sie Schadenersatz nicht verweigern.

Na dann hoffe ich mal dass der Brief nach Italien, den ich mit €800 versichert habe auch ankommt. Ich werde jedenfalls ab sofort nicht mehr als 2 coins pro Brief verschicken.

Vielen Dank an alle für die Diskussion (die hiermit natürlich nicht beendet sein muss).

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garantierter Scheck fällt wohl aus  Wink

Warum? Die Münze garantiert dir beispielsweise 1 BTC. Sie garantiert keine Euros, aber dann wäre es eine Euromünze und kein Bitcoinmünze. Da aber Bitcoin per se virtuell sind und man die Münze nicht weiter geben muss(nur den Code der in der Münze versteckt ist), ist es eben nach verbrauchen des Coins ein wertloses Stück Metall mit eventuell ideellem Wert.

Genau so ist ein Scheck. Er wird als eingelöst markiert, im normalfall zwar dann geshreddert, aber man kann durchaus den Scheck aus ideellen Gründen aufbewahren. zB wird sowas gerne in den USA gemacht mit dem ersten Lohnscheck oder so.

Nein..Scheck passt schon ganz gut. Und bzgl den Juristen handelt es sich beim Verlust dieses Briefes ja nicht um eine strafrechtliche Sache sondern um ein rein zivilrechtliches Verfahren. Schadenersatz. Hier zählt letztendlich das der Sinn gewahrt wird. Die Post unterscheidet zwischen Sperrbaren und nicht Sperrbaren Wertmitteln. Der Grund ist naheliegend. Sperrbar bedeutet das man den Dieb(der zu 99% in den eigenen Reihen zu suchen ist) leicht darüber aufspüren kann bzw den Schaden anullieren und sich ersetzen lassen von der ausgebenden Stelle. Hier lohnt sich Diebstahl für den Mitarbeiter nicht, weil er wegen maximal 5000 Euro seinen Arbeitsplatz riskiert und seine Zukunft aufs Spiel setzt. Einen Geldschein kann ich hingegen kaum nachfolgen, folglich muss hier der Wert so gering sein im Brief, das sich klauen nicht lohnt für den Mitarbeiter. Hier kann er zwar öfters mal ungestraft durchkommen, aber nehmen wir eine 1:10 Chance an erwischt zu werden so setzt er auch für 5000 Euro alles aufs Spiel.

Das ist der Hintergrund dieser Regelung. Und der Bitcoin wäre nicht sperrbar, folglich würde er wie Bargeld, garantierter Scheck oder ähnliches wirken auf einen Dieb. Sein Risiko endet wenn er den Brief geplündert hat ohne das jemand ihn dabei gesehen hat. Und nicht erst beim Einlösen. Selbst wenn man also nun den Begriff falsch wählt, liegt man mit der Einstufung in die 500Euro Klasse wieder richtig. Und damit dürfen sie Schadenersatz nicht verweigern.
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garantierter Scheck fällt wohl aus  Wink
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ungültige Sammlermünze

damit sind wohl alle gemeint, die nicht ges. Zahlgmittel sind, also auch btc , oder?
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Da es letztendlich drum geht, im Schadensfall den Wert ersetzt zu bekommen, muss in jedemfall in der Deklaration drin stecken, das es Geld ist. Kein Sammlerstück mit nur ideelem Wert.

Scheck mit garantierter Einlösung würde es dann am ehesten treffen. Den der Bitcoin betrag ist ja auf der Münze, aber die Münze selbst behält diesen wert nur bis zur Einlösung des Betrags. Danach ist die Münze entwertet. Genauso funktioniert ein Scheck. Nur das die Entwertung in der Bank vorgenommen wird die den Scheck gutschreibt. Und bei den Münzen ist der Besitzer in dieser Funktion tätig. Danach ist das ganze nur noch ein relativ wertloses Sammlerstück.

Zwar treffen einige andere Bezeichnungen teilweise auch zu, aber sie lassen den Geld-aspekt weg.

Man könnte es zwar noch als Wechsel einstufen, aber dazu müsste man den Coin sperren können. Und da das nicht geht, bleibt wohl nur der Scheck.

Danke für die Einschätzung. Das macht Sinn (was nicht heißt dass die Juristen das so auslegen würden Wink.


Nur das die Entwertung in der Bank vorgenommen wird die den Scheck gutschreibt. Und bei den Münzen ist der Besitzer in dieser Funktion tätig.

Man könnte auch argumentieren, daß die "verteilt implementierte Bitcoin Bank" den Scheck gutschreibt. Der Besitzer muss nicht notwendigerweise Teil dieser Bank sein: eine andere Person könnte dies erledigen und den Betrag auf z.B. ein online-wallet gutschreiben. Der Besitzer wäre in diesem Falle nicht teil der "verteilten Bank".
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Ich würd sagen Eintrittskarten (in das rabbit hole der wundersamen Kryprowährungswelt) oder Fahrkahrten (what a ride).  Tongue

haha, lol. So werd ich im Zweifel argumentieren, danke.
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Da es letztendlich drum geht, im Schadensfall den Wert ersetzt zu bekommen, muss in jedemfall in der Deklaration drin stecken, das es Geld ist. Kein Sammlerstück mit nur ideelem Wert.

Scheck mit garantierter Einlösung würde es dann am ehesten treffen. Den der Bitcoin betrag ist ja auf der Münze, aber die Münze selbst behält diesen wert nur bis zur Einlösung des Betrags. Danach ist die Münze entwertet. Genauso funktioniert ein Scheck. Nur das die Entwertung in der Bank vorgenommen wird die den Scheck gutschreibt. Und bei den Münzen ist der Besitzer in dieser Funktion tätig. Danach ist das ganze nur noch ein relativ wertloses Sammlerstück.

Zwar treffen einige andere Bezeichnungen teilweise auch zu, aber sie lassen den Geld-aspekt weg.

Man könnte es zwar noch als Wechsel einstufen, aber dazu müsste man den Coin sperren können. Und da das nicht geht, bleibt wohl nur der Scheck.
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Ich würd sagen Eintrittskarten (in das rabbit hole der wundersamen Kryprowährungswelt) oder Fahrkahrten (what a ride).  Tongue

+1
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Ich würd sagen Eintrittskarten (in das rabbit hole der wundersamen Kryprowährungswelt) oder Fahrkahrten (what a ride).  Tongue
yxt
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Bargeld würde ich verneinen da die Eigenschaft des gesetzliches Zahlungsmittel hier nicht erfüllt ist.

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Gute frage, vom Prinzip her trifft es wohl Gutscheine/Coupons am ehesten.

Sofern sie einen BTC enthalten.

Oder allgemein Wertgegenstände.
sr. member
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Bitcoin Mining ____2011-2013
einfach nur medaillen, das passt.
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Wie viele wissen verschicke ich Casascius-Münzen durch die halbe Welt.

Ich stecke sie in ein Kuvert und verschicke dieses als "Wertbrief International".

Zu einem solchen Wertbrief kann mein eine Versicherung kaufen (€1.50 pro €100). Das tue ich bei allen Briefen. ("Wertvolle Gegenstände (außer Bargeld) können Sie zu einem festgelegten Höchstbetrag versenden").

Als ich heute einen Brief für €800 versichert verschickte, wurde ich gefragt, ob auch kein Bargeld drin sei, das sei nämlich nicht versichert. Ich sagte "nein", und erinnerte mich an meine Recherche zu dem Thema.

Tja.. sind Casascius Coins Bargeld? Investment-Zertifikate? Anleihen? ungültige Sammlermünzen ohne Edelmetallanteil? Gewinnanteilsscheine? Globalurkunden? Schuldverschreibungen? ...?



Ich glaube ich hatte mich damals damit beruhigt man könne die Coins als Sammlermünzen einstufen. Allerdings sind sie ja nicht "entwertet".

Würde mich über eure Einschätzung freuen.
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