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Topic: Widerrufsrecht - wer kennt sich aus? (Read 1792 times)

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November 13, 2014, 12:17:39 PM
#18
Bin ich der Einzige Neugierige der echt gern wissen würde um was für Artikel es sich handelt?!  Grin


Ich finde man sollte nicht alles aus seinem Privatleben ins Netz stellen. Ist ja nichts Schlimmes, aber ich möchte trotzdem nicht alles "posten". Wink
sr. member
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November 13, 2014, 11:48:38 AM
#17
Bin ich der Einzige Neugierige der echt gern wissen würde um was für Artikel es sich handelt?!  Grin
legendary
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November 11, 2014, 08:15:15 AM
#16
20x1.

Bei 20x1 ist das BGB eigentlich recht eindeutig. Dann ist es kein angebrochener Artikel sondern es sind (wie es sich anhört) 17 vollständige ungenutzte Artikel, die Du zurückgeben möchtest. Ich wüsste nicht wie der Händler da rauskommt.
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November 11, 2014, 12:47:02 AM
#15
Hast du in deinem Beispiel einen Artikel 20 Mal bestellt oder ist es ein Artikel bestehend aus 20 Teilen (1x20 vs 20x1).
Bei 20x1 könntest Du natürlich die nicht genutzten Artikel zurücksenden, wenn es sich aber aus einem Artikel mit vielen kleinen Teilen handelt wird es schon schwieriger. Hier kann der Händler Wertverlust geltend machen bis hin zum Totalverlust, wenn der Artikel nach Rücksendung nicht mehr verkäuflich ist. Was nun noch verkäuflich ist und was nicht, darüber streiten dann vermutlich Anwälte...

20x1. Nur möchte ich dem Händler beim nächsten Mail Kontakt auch unbedingt die entsprechenden Schriftstücke vorlegen.

Bei 1x20 würde ich natürlich voll die Situation des Händlers verstehen, weil das hätte ich auch nicht gerne...
In dem Fall kannst Du natürlich Widerrufen, sofern Du nicht-gewerblich gekauft hast. Widerruf ist ja auch möglich wenn man nicht alle Artikel einer Bestellung widerrufen möchte, das wäre ja auch quatsch. Du musst halt nur ggf. die Versandkosten zahlen, je nachdem wie das im Widerruf des Verkäufers geregelt ist.

Danke nochmal, habe hier auch nochmal was gefunden was meine These bestätigt:

http://www.legalershop.de/downloads/widerrufsrecht/legalershopdeR-teilwiderruf-einer-online-bestellung-ist-zulaessig/
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November 10, 2014, 04:07:43 PM
#14
Wenn es über zB über Ebay gekauft wurde, dann drohe mit einer negativen Bewertung, das wirkt oft wunder. Selbst auch schon gemacht aber hatte auch guten Grund dafür Smiley
Ist mir klar, dass du so einer bist...
Solange man nicht zu einem Daniel mutiert, ist alles besser, lol.
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November 10, 2014, 03:52:39 PM
#13
Hast du in deinem Beispiel einen Artikel 20 Mal bestellt oder ist es ein Artikel bestehend aus 20 Teilen (1x20 vs 20x1).
Bei 20x1 könntest Du natürlich die nicht genutzten Artikel zurücksenden, wenn es sich aber aus einem Artikel mit vielen kleinen Teilen handelt wird es schon schwieriger. Hier kann der Händler Wertverlust geltend machen bis hin zum Totalverlust, wenn der Artikel nach Rücksendung nicht mehr verkäuflich ist. Was nun noch verkäuflich ist und was nicht, darüber streiten dann vermutlich Anwälte...

20x1. Nur möchte ich dem Händler beim nächsten Mail Kontakt auch unbedingt die entsprechenden Schriftstücke vorlegen.

Bei 1x20 würde ich natürlich voll die Situation des Händlers verstehen, weil das hätte ich auch nicht gerne...
In dem Fall kannst Du natürlich Widerrufen, sofern Du nicht-gewerblich gekauft hast. Widerruf ist ja auch möglich wenn man nicht alle Artikel einer Bestellung widerrufen möchte, das wäre ja auch quatsch. Du musst halt nur ggf. die Versandkosten zahlen, je nachdem wie das im Widerruf des Verkäufers geregelt ist.
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November 10, 2014, 03:35:15 PM
#12
Wenn es über zB über Ebay gekauft wurde, dann drohe mit einer negativen Bewertung, das wirkt oft wunder. Selbst auch schon gemacht aber hatte auch guten Grund dafür Smiley
Ist mir klar, dass du so einer bist...
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November 10, 2014, 03:17:27 PM
#11
Wenn es über zB über Ebay gekauft wurde, dann drohe mit einer negativen Bewertung, das wirkt oft wunder. Selbst auch schon gemacht aber hatte auch guten Grund dafür Smiley
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November 10, 2014, 03:07:01 PM
#10
Ist es denn sehr geheim um was für Artikel es sich handelt? So ist das ja doch sehr vage..
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November 10, 2014, 02:59:32 PM
#9
Hast du in deinem Beispiel einen Artikel 20 Mal bestellt oder ist es ein Artikel bestehend aus 20 Teilen (1x20 vs 20x1).
Bei 20x1 könntest Du natürlich die nicht genutzten Artikel zurücksenden, wenn es sich aber aus einem Artikel mit vielen kleinen Teilen handelt wird es schon schwieriger. Hier kann der Händler Wertverlust geltend machen bis hin zum Totalverlust, wenn der Artikel nach Rücksendung nicht mehr verkäuflich ist. Was nun noch verkäuflich ist und was nicht, darüber streiten dann vermutlich Anwälte...

20x1. Nur möchte ich dem Händler beim nächsten Mail Kontakt auch unbedingt die entsprechenden Schriftstücke vorlegen.

Bei 1x20 würde ich natürlich voll die Situation des Händlers verstehen, weil das hätte ich auch nicht gerne...
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November 10, 2014, 02:37:41 PM
#8
Hast du in deinem Beispiel einen Artikel 20 Mal bestellt oder ist es ein Artikel bestehend aus 20 Teilen (1x20 vs 20x1).
Bei 20x1 könntest Du natürlich die nicht genutzten Artikel zurücksenden, wenn es sich aber aus einem Artikel mit vielen kleinen Teilen handelt wird es schon schwieriger. Hier kann der Händler Wertverlust geltend machen bis hin zum Totalverlust, wenn der Artikel nach Rücksendung nicht mehr verkäuflich ist. Was nun noch verkäuflich ist und was nicht, darüber streiten dann vermutlich Anwälte...
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November 10, 2014, 02:11:34 PM
#7
nehmen wir Wasserflaschen: Ich trinke von 30 bestellten Flaschen 5 Stück und möchte diese zurückgeben). Wo liegt das Problem? Die Differenz kann der Händler mir ja gerne in Rechnung stellen, da ich ja schließlich 5 Flaschen konsumiert habe. Der Händler macht ja im Prinzip keinen Verlust, schlimmer wäre es wenn ich die Flaschen zur Hälfte leer getrunken hätte und dann zurückgeben würde, was aber ein ganz anderes Thema ist.

Ok da stimme ich dir zu, wenn es zB 5 six packs wären und du nur einen sixpack angebrochen hättest sollte man die anderen 4 zurückgeben können. Ob man das kann, kp nie versucht ^^
Wenn es aber angebrochene sind dann kann der Händler sie nicht mehr verkaufen, sofern er keine Einzelflaschen anbietet.
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November 10, 2014, 02:07:31 PM
#6
@ lob
1. wir sind hier in einem forum und jeder kann seine meinung äußern, ob dir das passt oder nicht...

2. dann gib doch mal ein paar mehr details...  vlt. findet sich dann eine lösung  Wink
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November 10, 2014, 01:55:46 PM
#5
tz... finde ich nicht ok soawas  Angry

demnächst bestellen alle im netz nur noch sachen, verbrauchen das was nötig ist und der händler soll sehen wo er mit dem rest bleibt ?  *kopfschüttel*


Hallo Wolke, unnötiger Post sowas. Erstens weißt du keine Details und Zweitens interessiert mich deine Wertung hier nicht die Bohne. Ich habe lediglich um Hilfe gefragt. Ich bin der letzte der irgendwie was bestellt und wieder zurückschickt (kenne selber einige Bekannte die das Problem haben bei ihrem Onlineshop).

Warum musstest du was davon verbrauchen, und hast auf einmal keine Lust mehr drauf...?
Ging mir auch schon öfters so aber dann hab ich es verschenkt oder sonst wie entsorgt, aber dem Händler den angegessenen Keks zurückzuschicken finde ich bisschen dreist.

Darum geht es ja direkt gar nicht. Ich möchte nur Informationen zur Rechtslage. Wie schon gesagt geht es nicht darum, ein "angegessenes" Produkt zurück zu schicken (die Kerzen waren wohl ein schlechtes Beispiel, nehmen wir Wasserflaschen: Ich trinke von 30 bestellten Flaschen 5 Stück und möchte diese zurückgeben). Wo liegt das Problem? Die Differenz kann der Händler mir ja gerne in Rechnung stellen, da ich ja schließlich 5 Flaschen konsumiert habe. Der Händler macht ja im Prinzip keinen Verlust, schlimmer wäre es wenn ich die Flaschen zur Hälfte leer getrunken hätte und dann zurückgeben würde, was aber ein ganz anderes Thema ist.

Bitte keine Diskussionen zu meiner Frage, ich möchte lediglich entsprechend aufgeklärt werden! Smiley
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November 10, 2014, 01:43:09 PM
#4
Warum musstest du was davon verbrauchen, und hast auf einmal keine Lust mehr drauf...?
Ging mir auch schon öfters so aber dann hab ich es verschenkt oder sonst wie entsorgt, aber dem Händler den angegessenen Keks zurückzuschicken finde ich bisschen dreist.
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November 10, 2014, 01:39:09 PM
#3
tz... finde ich nicht ok soawas  Angry

demnächst bestellen alle im netz nur noch sachen, verbrauchen das was nötig ist und der händler soll sehen wo er mit dem rest bleibt ?  *kopfschüttel*
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November 10, 2014, 01:10:40 PM
#2
Ich kenne neben BGB §357 nichts passendes. Demnach dürfte der Händler für die teilweise verbrauchte Ware einen Wertverlust geltend machen.

Ich vermute mal, wenn z.B. 24 Kerzen in Herstellerverpackung waren, könnte der Verkäufer die 3 verbrauchte Kerzen durchaus auch als Totalverlust betrachten. Das Öffnen und Abbrennen zum Zweck der Prüfung war sicher nicht notwendig. Ein Richter könnte es wiederum anders sehen. Wenn beide Parteien stur sind, dann gilt: Vor Gericht und auf hoher See ... also ein Glückspiel.

Die Fragen wäre für mich, wenn der Verkäufer nicht nachgibt: Lohnt sich ein Gerichtsverfahren (meistens nicht)?! Wie der teilweise Verbrauch tatsächlich zu bewerten ist kann man ohne Detailwissen schwer einschätzen.
hero member
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November 10, 2014, 11:50:27 AM
#1
Moin,

bräuchte mal Hilfe.

Angenommen ich bestelle bei einem Shop ein bestimmtes Gut der Menge N und "verbrauche" X Gütereinheiten von diesem Produkt (Beispiel: Ich kaufe 24 Kerzen und verbrauche 3 Stück). Wie sieht in diesem Falle ein Widerrufsrecht aus? Darf ich bei sowas Gebrauch vom Widerruf machen?

Gegebene Umstände: Ich befinde mich innerhalb der 14 Tage nach Erhalt der Ware und es handelt sich um einen deutschen Onlineshop.

Ich wäre für jede Hilfe dankbar, da der Shop einen Widerruf ablehnt. Sie begründen dies damit, dass sie anscheinend keine einzelnen Gütereinheiten weiterverkaufen können (was völliger Schwachsinn ist, da es sich praktisch um ein Gut wie die Kerzen handelt, der Shop könnte die zurückgenommenen Güter einfach neu verpacken...). Ich wäre schließlich auch damit einverstanden, dass der Shop mir die Kosten für die konsumierten Güter in Rechnung stellt, aber da ich mich nicht mehr der Materie auseinandergesetzt habe, weiß ich nicht wie ich jetzt reagieren soll.

Vielen Dank für jegliche Hilfe, wäre super wenn mir auch der entsprechende "Paragraph" dazugeschrieben wird Wink

Gruß,

LOBSTER
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