Ich bin mir ziemlich sicher, dass die Marke wertlos ist, weil das Wort Bitcoin gem. Markenrecht im Juni 2011 aufgrund der Vielzahl von Nutzern bereits als "freihaltungsbedürftiger Gattungsbegriff" gem. § 8 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG einzustufen war. Da hat im Europäischem Markenamt wohl mal wieder jemand nicht aufgepasst. Das wäre im Prinzip so als wolle sich Jemand das Wort "Gold" als Marke für den Handel von Gold oder "Software" für ein Download-Portal eintragen lassen. tz...tz...tz...
Da wir (die Bitcoin Deutschland GmbH) zudem das Wort Bitcoin bereits ein paar Tage vor der Markenanmeldung von Tibanne in Deutschland im geschäftlichen Verkehr genutzt haben, dürfte da eigentlich nichts anbrennen. Ich denke, dass die Jungs & Mädels von Tibanne nicht wirklich wussten was sie da gemacht haben und ihre wertlose Marke nun erst gar nicht versuchen werden zu nutzen - geschweige denn gegen User und/oder Webseiten vorgehen werden, die den Namen Bitcoin verwenden. Das Geld für die Markenanmeldung hätten die sich so gesehen wirklich sparen können.
Ach ja, von unserer Seite aus darf jeder die Marke Bitcoin weiterhin und für alle Ewigkeit kostenlos nutzen. Es kann zwar nur einen
Viele Grüße,
Oliver
Ich kenne mich zwar nicht aus in solchen Dingen, aber ich denke trotzdem du hast hier recht.
Ist doch schön, sowas, oder?