2) Würdet ihr empfehlen, einen Steuerberater hinzuzuziehen für saubere Abwicklung bei der Steuererklärung? Oder reicht es die Anlage SO auszufüllen? Habe bereits einen Steuerberater, aber ich glaube kaum, dass er sich mit Crypto auskennt (muss ich beim nächsten Mal nachfragen).
Wenn es steuerfrei ist (Kein Betriebsvermögen,1Jahresfrist/10Jahresfrist/keine Vermischung mit jüngeren Coins), brauchst Du weder Anlage SO auszufüllen, noch einen Steuerberater. Du kannst Dich im Forum informieren und bei Kleinigkeiten mich gerne unverbindlich und kostenlos fragen.
Zu einem anderen Teil habe ich BTC erhalten aus Provisionen für Affiliate Programme, d.h. auf einem Blog Referral Links zu verschiedenen Crypto-Marktplätzen platziert. Dies resultierte in monatlichen Auszahlungen in BTC.
Wäre dies bereits als gewerbliche Nutzung einzustufen, da über einen Blog generiert, auf dem u.a. auch Werbung mit Google Adsense geschaltet wurde?
Das sind wahrscheinlich gewerbliche, auf jeden Fall sonstige Einkünfte. Wenn die aus 2012 stammen, bist Du aktuell definitiv mit einem Bein in der Steuerhinterziehung. GGfs. kannst Du nicht einmal mehr eine Selbstanzeige machen.
Damit ist die obige Aussage ("kein StB") überholt. Ich bearbeite aktuell einen Fall vor dem Schöffengericht (d.h. Straferwartung 2-4 Jahre) weil jemand wegen 2x 45.000 EUR aufgeflogen ist (Bank hat Geldwäsche vermutet und diese Kontrollmitteilung wurde nach Ausräumen des Geldwäscheverdachts an das FA weitergeleitet). Der Angeschuldigte hat einfach nur seine Einkommensteuererklärung nicht abgegeben (für 2013/14). Wohlgemerkt, der wollte das noch machen und hat die Umsatzsteuer auch pünktlich und korrekt gemeldet/gezahlt.
Wenn die Buß-&Strafgeldstelle sich auf den Standpunkt stellt, Du hast gewerbliche Einkünfte, dann stellen diese Coins Betriebsvermögen dar und die 1-Jahresfrist gilt nicht. Das dürfte alle Coins betreffen, die nicht über Mt Gox gekauft wurden.
3) Habe gehört, dass FIFO angewandt wird. Wie weise ich nach, dass ich nach FIFO verkauft habe? Reichen hierzu z.B. die Protokolle des Kaufs von bitcoin.de ? Diese muss ich erst auf Nachfrage des Finanzamtes vorlegen, korrekt?
Fifo ist eine unterstellte Verbrauchsreihe, daher kein Nachweis, sondern man legt sich bei der ersten steuerlichen Relevanz fest.
4) Sollte ich der Hausbank vorher avisieren, dass rund 120 TEUR eingehen werden?
Auf jeden Fall: Wenn Du einen festen Ansprechpartner hast, einfach mal darüber reden, dass Du aktuell überlegst, ein Haus zu kaufen/Risikostreuung blabla. Du würdest Dich gerne von deinen Altbeständen BTC trennen und brauchts die Tage mal ein Beratungsgespräch deswegen. Wenn dann die Coins kommen, ist es wahrscheinlicher, dass sie durchgewunken werden. Das ist meine -- nicht representative -- Erfahrung.
Je nach compliance hast Du sonst eine Geldwäscheverdachstmeldung, die in der Größenordnung mittlerweile fast immer eine steuerliche Kontrollmitteilung auslöst (auch Erfahrung). Zwischen "steuerfreien Einkünften" und "einem Finanzbeamten, der sich schon über 40.000 EUR Mehrergebnis gefreut hat, erklären müssen, dass die Einkünfte steuerfrei sind" ist ein aufwändiger Unterschied. Ungeachtet, dass Du planst, in jeglicher Hinsicht legal handeln zu wollen.