Ein Stichwort: "cost of carry"
Futureskurs = Cash-Kurs + Finanzierungskosten – Finanzerträge.
Der allgemeine "cost of carry"-Ansatz zur Preisbildung von Terminkontrakten
Bilden wir nunmehr die aus den Kernüberlegungen der vorstehenden Seite gewonnenen Einsichten über die Preisbestandteile eines Futures in Form einer Bestimmungsgleichung ab, so gelangen wir formallogisch zum allgemeinen "Cost of carry"-Ansatz der Bepreisung von Terminkontrakten ("cost of carry relation"). Eine anschauliche, vornehmlich auf die Berechnung eines theoretisch richtigen ("Gleichgewichts"-) Futureskurses ("equilibrium price", "fair value") von Finanzinvestments wie auch von bewahrfähigen Investitionsgütern geprägte Gleichung lautet demnach:
Futureskurs = Cash-Kurs + Finanzierungskosten – Finanzerträge.
http://www.deifin.de/fuwi010a.htm