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Topic: Zahlungen mit Bitcoins sind umsatzsteuerfrei (Read 1041 times)

legendary
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October 12, 2013, 06:05:44 AM
#9
ich denke, es verhält sich nicht so wie ihr denkt!

https://bitcointalksearch.org/topic/m.3324387
legendary
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Hier gibt es zwei Threads mit dem selben Thema, der war zuerst und da wirds auch noch mal geklärt:
https://bitcointalksearch.org/topic/m.3318788

super, danke!
sr. member
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Hier gibt es zwei Threads mit dem selben Thema, der war zuerst und da wirds auch noch mal geklärt:
https://bitcointalksearch.org/topic/m.3318788
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also irgendwie verwirrt mich diese klarstellung mehr als sie klarstellt.

was war denn die ausgangslage? auf was sollte umsatzsteuer bzw. mehrwertsteuer (für den Endverbraucher) erhoben werden bei Bitcoins?

wenn ich Bitcoins an börsen verkaufe oder kaufe und daraus gewinne erziele würde die abgeltungssteuer greifen, oder nicht?
sr. member
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Beim Üerschreiten dieser Grenze ist man dann aber auch MwSt-pflichtig, d.h. 19% vom Erlös gehen ans FA.

Das glaube ich nicht. Denn ob ich Aktien oder Futures an der Börse "professionell/gewerblich" handle oder hobbymäßig, auf Börsenhandel dieser Art fällt keine MwSt an. Und so versteh ich das ebenso mit den BTC.
Also der Handel mit BTC ist ebenso umsatzsteuerfrei, wie der Handel mit EUR oder USD! Es macht hier überhaupt keinen Sinn, von "Üerschreiten dieser Kleinunternehmergrenze" zu sprechen. Man stelle sich das mal bei EUR, Aktien, oder USD vor;)
sr. member
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guckguck...hallöle
Zuerst einmal herzlichen Dank für`s Posten und auch Danke an Frank Schäffler, der sich als Bundestagsabgeordneter so vehement um eine Klarstellung bemüht hat.

Hinsichtlich der bisherigen Kommentierung möchte ich anmerken, daß hier zwischen einer gelegentlichen oder einer gewerblichen Tätigkeit unterschieden werden muss. Verkaufe ich also mal was bei Ebay, muss ich vom Verkaufserlös keine MwSt an`s Finanzamt abführen. Verkaufe ich aber jeden Tag zig Produkte, dann wird eine gewerbsmäßige Tätigkeit unterstellt. Hier ist dann zu prüfen inwieweit man noch nicht die Kleinunternehmergrenze erreicht hat. Beim Üerschreiten dieser Grenze ist man dann aber auch MwSt-pflichtig, d.h. 19% vom Erlös gehen ans FA. Und was für den Verkäufer von Gedönskram gilt, gilt natürlich auch für den Verkäufer von Bitcoins.

Daher für Bitcoins grundsätzlich sehr gut aber für jeden einzelnen → Steuerberater

legendary
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Die Waren die man damit kauft, kosten aber weiterhin Umsatzsteuer. Es ist nur der Kauf/verkauf von Bitcoin umsatzsteuerfrei. Dies war eine Lücke, für die es keine Regelung gab bisher und die folglich für die Börsen die Bitcoins tauschen immer ein Folgerisiko hatten. Nun ist es aber amtlich, das man fürs Tauschen keine Umsatzsteuer bezahlt.

Natürlich wäre es mir auch lieber gewesen, wenn man mit Bitcoin zahlungen garkeine Umsatzsteuer abführen müsste...alles 19% billiger, das hätte ja was Smiley
sr. member
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Zahlungen mit Bitcoins sind umsatzsteuerfrei

Bislang war die umsatzsteuerliche Behandlung von Bitcoins umstritten. Nun schafft das Finanzministerium im Online-Handel Klarheit. Experten sehen digitale Währungen jetzt vor dem großen Durchbruch.

http://www.welt.de/finanzen/article120823372/Zahlungen-mit-Bitcoins-sind-umsatzsteuerfrei.html

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