Wenn ein Shop bereits Überweisungen akzeptiert oder PayPal oder UKash...
dann sollte der Shop doch die Buchhaltung Order-basierend bereits erfüllen.
Und genau hier werden Käufe in BTC (zumindest in meinen Umsetzungen) auch entsprechend ihres EUR-Wertes verbucht.
Daher die Frage: Was muss deiner Meinung nach gesondert behandelt werden?
Ich glaube, Du hast Buchführung nicht verstanden. Mann kann nicht eine X-Beliebige Ware (in dem Fall Bitcoins) mit einem Kurs einer X-Beliebigen Börse verbuchen und gut ist. So funktioniert das einfach nicht.
Grundlage #1:
Keine Buchung ohne Beleg!
Danke!
Man muss dazu sagen, dass man eine BTC Zahlung natürlich als Barzahlung verbuchen kann und die BTC entsprechend bei der Einkommenssteuer versteuert (zahlungsannahme/verkauf). Allerdings bitten die meisten Webshops dafür keine Funktionen, sodass alle händisch belegt werden muss. Insofern gibt es eine einfache Lösung, außer Bitpay im Moment, nicht auf dem Markt, welche einem Unternehmer eine einfache Lösung sein könnte.