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Topic: Zinsen in Bitcoin und die Steuer (Read 348 times)

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December 08, 2017, 05:35:47 AM
#5
Hallo Leute,

ich habe mich heute mit dem Steuerthema befasst, aber auch keine richtige Antwort gefunden.
Es geht um das Thema erwirtschaftete Zinsen und deren Besteuerung.
Im $23 EstG Satz 2 steht folgendes:

"2.    Veräußerungsgeschäfte bei anderen Wirtschaftsgütern, bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt. 2Ausgenommen sind Veräußerungen von Gegenständen des täglichen Gebrauchs. 3Bei Anschaffung und Veräußerung mehrerer gleichartiger Fremdwährungsbeträge ist zu unterstellen, dass die zuerst angeschafften Beträge zuerst veräußert wurden. 4Bei Wirtschaftsgütern im Sinne von Satz 1, aus deren Nutzung als Einkunftsquelle zumindest in einem Kalenderjahr Einkünfte erzielt werden, erhöht sich der Zeitraum auf zehn Jahre;"

Wie ist das zu verstehen? Angenommen ich habe 2011 1 BTC gekauft und diesen in 2017 verliehen und beispielsweise Zinsen in BTC in Höhe von 0.1 BTC erwirtschaftet. Zinserträge haben wohl einen Freibetrag bis 801 € für Singles und 1602 € für Ehepaare.
Wenn ich jetzt 1 BTC, also diesen BTC, nach dem FIFO-Prinzip verkaufe, muss ich den versteuern, wegen den 10 Jahren oder gelten die 10 Jahre für die erwirtschafteten Zinsen?

Danke für eure Antwort.

EDIT: Eine klare Antwort habe ich zu meiner obigen Frage noch nicht gefunden, aber ich habe noch eine Frage: Angenommen ich würde die verliehenen Coins in einen Coin tauschen, den ich vorher noch nicht hatte. Beispielsweise Litecoin oder sonstiges. Anschließend tausche ich den Betrag wieder zurück. Dadurch generiere ich ja kein Gewinn, sondern, auf grund der fess wohl eher Verlust. Dann sollte die Haltefrist umgangen sein, richtig?


Mit dem Hin und Hertauschen erzeugst du beim Verkauf der BTC doch Gewinn (Differenz zwischen An- und Verkauf der BTC in Euro), den musst du dann versteuern. Hinterher hast du die Haltefrist natürlich nicht mehr, aber hast ja auch schon deinen Gewinn realisiert und musst den versteuern...bringt also gar nichts.

Niemand hat von Euro gesprochen Wink Litecoin bspw.

Am besten du liest dir nochmal den Steuerthread durch. Du zahlst deine Steuern in Euro, daher musst du den Gewinn zum Zeitpunkt des Verkaufs von Bitcoin gegen Litecoin auch in Euro gegenrechnen.

welcher Gewinn? Der Tausch geht ja in der Regel 1:1 und dabei entstehen ja keine Gewinne. Man Tauscht BTCs mit dem Wert X in LTC mit dem gleichen Wert und zurück. Es geht ja nur um die Reduzierung der Haltefrist von 10 Jahre wieder auf 1 Jahr.
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December 08, 2017, 05:41:29 AM
#4

welcher Gewinn? Der Tausch geht ja in der Regel 1:1 und dabei entstehen ja keine Gewinne. Man Tauscht BTCs mit dem Wert X in LTC mit dem gleichen Wert und zurück. Es geht ja nur um die Reduzierung der Haltefrist von 10 Jahre wieder auf 1 Jahr.

Einen letzten Versuch mache ich noch, du hast da einen Denkfehler!

Sagen wir mal folgendes:
Du Kaufst 1 BTC für 1000 Euro und verkaufst innerhalb der Jahresfrist diesen BTC für x Einheiten LTC wobei der BTC währenddessen auf 10000 Euro gestiegen ist. Dann hast du mit dem Verkauf des BTC in X LTC einen Gewinn von 9000 Euro generiert, den du versteuern musst....
hero member
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December 08, 2017, 05:14:59 AM
#3
Hallo Leute,

ich habe mich heute mit dem Steuerthema befasst, aber auch keine richtige Antwort gefunden.
Es geht um das Thema erwirtschaftete Zinsen und deren Besteuerung.
Im $23 EstG Satz 2 steht folgendes:

"2.    Veräußerungsgeschäfte bei anderen Wirtschaftsgütern, bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt. 2Ausgenommen sind Veräußerungen von Gegenständen des täglichen Gebrauchs. 3Bei Anschaffung und Veräußerung mehrerer gleichartiger Fremdwährungsbeträge ist zu unterstellen, dass die zuerst angeschafften Beträge zuerst veräußert wurden. 4Bei Wirtschaftsgütern im Sinne von Satz 1, aus deren Nutzung als Einkunftsquelle zumindest in einem Kalenderjahr Einkünfte erzielt werden, erhöht sich der Zeitraum auf zehn Jahre;"

Wie ist das zu verstehen? Angenommen ich habe 2011 1 BTC gekauft und diesen in 2017 verliehen und beispielsweise Zinsen in BTC in Höhe von 0.1 BTC erwirtschaftet. Zinserträge haben wohl einen Freibetrag bis 801 € für Singles und 1602 € für Ehepaare.
Wenn ich jetzt 1 BTC, also diesen BTC, nach dem FIFO-Prinzip verkaufe, muss ich den versteuern, wegen den 10 Jahren oder gelten die 10 Jahre für die erwirtschafteten Zinsen?

Danke für eure Antwort.

EDIT: Eine klare Antwort habe ich zu meiner obigen Frage noch nicht gefunden, aber ich habe noch eine Frage: Angenommen ich würde die verliehenen Coins in einen Coin tauschen, den ich vorher noch nicht hatte. Beispielsweise Litecoin oder sonstiges. Anschließend tausche ich den Betrag wieder zurück. Dadurch generiere ich ja kein Gewinn, sondern, auf grund der fess wohl eher Verlust. Dann sollte die Haltefrist umgangen sein, richtig?


Mit dem Hin und Hertauschen erzeugst du beim Verkauf der BTC doch Gewinn (Differenz zwischen An- und Verkauf der BTC in Euro), den musst du dann versteuern. Hinterher hast du die Haltefrist natürlich nicht mehr, aber hast ja auch schon deinen Gewinn realisiert und musst den versteuern...bringt also gar nichts.

Niemand hat von Euro gesprochen Wink Litecoin bspw.

Am besten du liest dir nochmal den Steuerthread durch. Du zahlst deine Steuern in Euro, daher musst du den Gewinn zum Zeitpunkt des Verkaufs von Bitcoin gegen Litecoin auch in Euro gegenrechnen.
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December 08, 2017, 04:45:33 AM
#2
Hallo Leute,

ich habe mich heute mit dem Steuerthema befasst, aber auch keine richtige Antwort gefunden.
Es geht um das Thema erwirtschaftete Zinsen und deren Besteuerung.
Im $23 EstG Satz 2 steht folgendes:

"2.    Veräußerungsgeschäfte bei anderen Wirtschaftsgütern, bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt. 2Ausgenommen sind Veräußerungen von Gegenständen des täglichen Gebrauchs. 3Bei Anschaffung und Veräußerung mehrerer gleichartiger Fremdwährungsbeträge ist zu unterstellen, dass die zuerst angeschafften Beträge zuerst veräußert wurden. 4Bei Wirtschaftsgütern im Sinne von Satz 1, aus deren Nutzung als Einkunftsquelle zumindest in einem Kalenderjahr Einkünfte erzielt werden, erhöht sich der Zeitraum auf zehn Jahre;"

Wie ist das zu verstehen? Angenommen ich habe 2011 1 BTC gekauft und diesen in 2017 verliehen und beispielsweise Zinsen in BTC in Höhe von 0.1 BTC erwirtschaftet. Zinserträge haben wohl einen Freibetrag bis 801 € für Singles und 1602 € für Ehepaare.
Wenn ich jetzt 1 BTC, also diesen BTC, nach dem FIFO-Prinzip verkaufe, muss ich den versteuern, wegen den 10 Jahren oder gelten die 10 Jahre für die erwirtschafteten Zinsen?

Danke für eure Antwort.

EDIT: Eine klare Antwort habe ich zu meiner obigen Frage noch nicht gefunden, aber ich habe noch eine Frage: Angenommen ich würde die verliehenen Coins in einen Coin tauschen, den ich vorher noch nicht hatte. Beispielsweise Litecoin oder sonstiges. Anschließend tausche ich den Betrag wieder zurück. Dadurch generiere ich ja kein Gewinn, sondern, auf grund der fess wohl eher Verlust. Dann sollte die Haltefrist umgangen sein, richtig?


Vermutlich 10 Jahre Haltefrist für die verliehenen Coins. Mit dem Hin und Hertauschen erzeugst du beim Verkauf der BTC doch Gewinn (Differenz zwischen An- und Verkauf der BTC in Euro), den musst du dann versteuern. Hinterher hast du die Haltefrist natürlich nicht mehr, aber hast ja auch schon deinen Gewinn realisiert und musst den versteuern...bringt also gar nichts.
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December 08, 2017, 04:13:43 AM
#1
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