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Topic: Zwangsmittgliedschaft IHK (Read 1948 times)

legendary
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February 19, 2016, 07:31:23 AM
#25
So wie es aussieht muss die Sachpfändung im öffentlichen Recht von einem Vollziehungsbeamten gemacht werden.
Und laut juristischem Wörterbuch ist die Pfändung dem Staat vorbehalten.
Der GVZ ist aber seit dem 01.08.2012 kein Beamter mehr da §1 der GVO entfallen ist.
Er kann sich somit nicht mehr Staatlich-Hoheitlich ausweißen

Ein Wörterbuch dürfte wohl kaum ein rechtlich bindendes Dokument sein.

Im übrigen hilft Dir das überhaupt nichts. Der GVZ wird irgendwann mal mit dem Einsatzkommando anrücken und die scheren sich einen Dreck um irgendwelche Gesetze. Am Ende kannst Du hinterher die Scherben aufsammeln. Von den Behörden hast Du nichts zu erwarten.

Wenn Du diesen Weg tatsächlich gehen möchtest, dann ist Deine beste Chance, dauerhaft mehr Feuerkraft und weniger Skrupel aufbieten zu können als die Behörden.
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February 19, 2016, 07:23:29 AM
#24
So wie es aussieht muss die Sachpfändung im öffentlichen Recht von einem Vollziehungsbeamten gemacht werden.
Und laut juristischem Wörterbuch ist die Pfändung dem Staat vorbehalten.
Der GVZ ist aber seit dem 01.08.2012 kein Beamter mehr da §1 der GVO entfallen ist.
Er kann sich somit nicht mehr Staatlich-Hoheitlich ausweißen

Bevor der GVZ tätig werden darf muss zuerst ein Leistungsbescheid und ein Vollstreckungsbescheid zugestellt werden.
Die zustellung erfolgt in Hand durch einen Gelben Brief von einem Beamten. Das machte früher die Post aber seit der Privatisierung sind das keine Beamte mehr.

Hab auch eben bei der Schufa angerufen und die sagen: Kein Schufaeintrag ohne ein Titel vom Amtsgericht mit min. 2 offenen Mahnungen.
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February 19, 2016, 04:44:32 AM
#23
Damit wirst Du nicht durchkommen. Einen Eintrag kannst Du nur verhindern, wenn Du es gar nicht erst zur Vollstreckung kommen lässt. Das zwingt dich dazzu als erster (die exakt richtigen) Rechtsmittel einzulegen. Machst Du dabei einen kleinen Fehler, dann haben dich die Behörden am Arsch.

Das ist das Instrument mit dem die Wölfe die Schafe disziplinieren und dafür sorgen, dass sie sich "freiwillig" zur Schlachtbank begeben. Die Behörden machen den ganzen Tag nichts anderes, als diese Prozesse zu verfolgen. Du bist der Feind, den es zu vernichten gilt, wenn Du nicht gehrosam machst, was Dir gesagt wird. Die Rechtslage ist dabei egal - das Wort der Obrigkeit ist Gesetz!

Ich habe gerade einen ähnlichen Fall im Schlagabtausch mit dem Rundfunk. Der Rundfunk hat bei seinem Vorgehen (viele) Fehler gemacht und nutzt dies als Argumentation, um eine Klageabweisung zu erreichen. Gleichzeitig wird die Forderung aufrechterhalten, da die Fehler - so die Argumentation - nicht relevant sind.
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February 19, 2016, 02:44:13 AM
#22
Wie mach ich am besten eine Anzeige gegen den GVZ?
Der hat mir auch mit einem Schufaeintrag gedroht, obwohl ein Schufaeintrag nur bei nicht nachkommen eines Vertrags durch einen Vertragspartner der Schufa möglich ist.
Kann ich dann sagen der GVZ und die IHK fügt mir schwere seelische Schäden zu? (§ 6 (1) Ziffer 2 des Völkerstrafgesetzbuches)

also:
Nötigung, Erpressung, Amtsanmaßung, gründen einer kriminellen Vereinigung zusammen mit der IHK

gibts einen Anwalt der lust hat ohne Geld zu bekommen gegen Windmühlen zu kämpfen oder kann man sowas mit crowdfunding finanzieren?
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February 17, 2016, 02:28:08 AM
#21
Die IHK hat gestern den Auftrag beim GVZ zurückgezogen.
Hab allerdings bis jetzt noch kein Schreiben ähm infopost von der IHK bekommen.
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February 04, 2016, 08:26:56 AM
#20
Wie gesagt, kämpfe, unabhängig von den Chancen, weiter aber halte Deine finanziellen und emotionalen Ausgaben in einem beherrschbaren Rahmen.

Ich denke als Einzelkämpfer wirst Du verlieren, was aber kein Grund sein sollte, den Kampf nicht zu führen. Merke Dir, am Ende sind - wie immer - die ganzen Mitläufer schuld, die das System kritiklos und gehorsam tragen und maximal am Stammtisch auf den Tisch hauen.
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February 04, 2016, 01:14:33 AM
#18
bleibt immer noch der versuch ala AZ 3K 121/12.KO
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February 03, 2016, 09:04:50 AM
#17
Denk bitte auch dran, das du als Unternehmer (oder woher der IHK-Zwang?) nicht gut da stehst, wenn der Geldeintreiber des Staates ankommt. Von den Anwaltskosten mal abgesehen, zahlst du die Beiträge auch nach.

IHK ist keine Vereinigung im Sinne des Menschenrechts. Auch bist nicht du als Mensch Mitglied der IHK sondern das Unternehmen das du repräsentierst. Du wirst also mit dieser Argumentation schon bei deinem Anwalt auf Widerstand stossen. Es sei den er ist gerade finanziell etwas klamm, dann könnte er dich durchaus ermuntern mal richtig Druck zu machen.

Ne...lass das mal stecken. Versuch eher deiner Rechtsform zu ändern oder zu verlagern. Verspricht mehr Erfolg. So schmeisst du nur Geld raus. Die klagen nicht, die treiben einfach das Geld ein. Und dann MUSST du selbst klagen und kommst in Zugzwang. Und bis dahin sind die Beiträge trotzdem fällig, da erst mit erheben der Klage eine aufschiebende Wirkung eintritt. In der Klage selbst könnte es dann dazu kommen, das man das Geld zurück fordern könnte. Zahlen tust du es aber erstmal. Und wenn die dir bei der Bank mit einer Pfändung reindonnern hast du ganz andere Probleme.

Auch wenn ich dein Ansinnen unterstütze, schau das der Weg passt und das du dabei nicht formal scheiterst, weil du Dinge falsch siehst. Es ist nicht wichtig wie du etwas siehst, sondern wie die Allgemeinheit das sieht. Den sonst würden wir 82.000.000 unterschiedliche Sichtweisen in Deutschland haben.
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February 03, 2016, 05:37:10 AM
#16
Du versuchst tatsächlich mit logischen Argumenten zu kommen? Egal was im Gesetz steht - Du wirst als Einzelner verlieren. Egal was im Gesetz steht - Du wirst gewinnen, wenn alle anderen mitmachen. Egal was im Gesetz steht - es ist irrelevant, wenn Du zur herrschenden Elite gehörst.
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February 03, 2016, 04:06:16 AM
#15
die IHK ist auch nur eine Vereinigung der ich per Zwang (nicht Pflicht) beigehöre.
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February 03, 2016, 03:24:17 AM
#14
Du gehörst der IHK ja auch nicht an, sondern bist nur Mitglied. Warte es ab, bis sich die Juristen diese klare Sätze vorgenommen haben. Danach ist es schwamming und zweideutig!  Wink
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February 03, 2016, 02:32:07 AM
#13
die artikel sind doch recht genau beschrieben. ohne das sie irgendwie schwammig und zweideutig sind.

Art. 25 GG
Quote
Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes.

https://www.amnesty.de/alle-30-artikel-der-allgemeinen-erklaerung-der-menschenrechte

Quote
Artikel 20
1. Alle Menschen haben das Recht, sich friedlich zu versammeln und zu Vereinigungen zusammenzuschließen.
2. Niemand darf gezwungen werden, einer Vereinigung anzugehören.

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February 01, 2016, 07:47:03 AM
#12
Für so einen theoretischen Dreck wie die Menschenrechte oder das Grundgesetz interessiert sich keine Sau und schon gar nicht ein Gericht
Sagen wir's mal so, zumindest interessiert sich schon rein formal keine niedere Instanz für die Menschenrechte.
Dafür sind, wenn überhaupt, die höheren Instanzen da. Wink

Höhere Instanzen -> Anwaltszwang. Anwalt gibt es nur gegen Geld oder für (formal) Mittellose, falls ein Richter Aussicht auf Erfolg bescheinigt.

Man kann also sagen: Für die meisten Menschen gibt es (die vage Möglichkeit auf) Recht nur gegen (viel) Geld. In der Praxis wird das ausgenutzt, da der Rechtsweg den meisten finanziell das Genick bricht, bevor sie überhaupt bei der richtigen Instanz angekommen sind. Auch eine Möglichkeit, einen Rechtsstaat zu simulieren.
qwk
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February 01, 2016, 07:33:52 AM
#11
Für so einen theoretischen Dreck wie die Menschenrechte oder das Grundgesetz interessiert sich keine Sau und schon gar nicht ein Gericht
Sagen wir's mal so, zumindest interessiert sich schon rein formal keine niedere Instanz für die Menschenrechte.
Dafür sind, wenn überhaupt, die höheren Instanzen da. Wink
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January 29, 2016, 02:31:43 PM
#10
Wenn die mich Verklagen hab ich dann anspruch auf einen Pflichtverteidiger?

Da Du als HIVler wohl kaum IHK zahlen musst und damit keiner sein dürftest, definitiv nein! Wenn Du einen Anwalt willst, zahlst Du. Ab der zweiten Instanz gibt es Anwaltszwang und den bezahlst ebenfalls Du oder Du hast verloren. So einfach ist das.

Und es stellt sich vor gericht nur eine Frage: Ob man mir die Menschenrechte Verweigert -> Antwort Ja oder Nein

Vergiss es. Darauf wird die Antwort garantiert nein sein, zusammen mit irgendeiner "Auffassung" des Richters, wenn DU Glück hast noch ein Zitat aus einem anderen Urteil. Prozess verloren, Geld weg, Ende.

bin auch grad dabei eine email an [email protected] zu schreiben

Als reicher Erstweltler mit so einem "Problem" bis Du maximal deren Zielgruppe, wenn Du ihnen eine Spende zukommen lassen möchtest. Vielleicht solltest Du mal in der Realität ankommen und realistische Erwartungen setzen. Die sind in diesem Fall, Du kannst (und solltest) kämpfen und Du wirst verlieren. Für so einen theoretischen Dreck wie die Menschenrechte oder das Grundgesetz interessiert sich keine Sau und schon gar nicht ein Gericht, vor allem nicht, wenn es die aktuell herrschenden Zustände ändern würde.
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January 29, 2016, 01:55:43 PM
#9
tja, dein Mut in allen ehren aber das haben schon andere versucht. dem GEZ und IHK Zwangsgeld entkommt man nicht auch wenn ich dir viel glück wünsche  Kiss
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January 29, 2016, 01:01:26 PM
#8
sobald ich dann antwort bekommen schreib ich dann ungefähr sowas

Quote
wenn ihr von mir wollt das ich bei euch mitglied werde dann verklagt mich doch. Anderfalls gilt für mich das höchste Recht, nähmlich die ALLGEMEINE ERKLÄRUNG DER MENSCHENRECHTE Resolution 217 A (III) vom 10.12.1948 dort steht unter Artikel 20 (2) drin das mich niemand zwingen kann eurer Vereinigung anzugehören.


muss das nur ein bischen aufhübschen.
Wenn die mich Verklagen hab ich dann anspruch auf einen Pflichtverteidiger?
Und es stellt sich vor gericht nur eine Frage: Ob man mir die Menschenrechte Verweigert -> Antwort Ja oder Nein

bin auch grad dabei eine email an [email protected] zu schreiben
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January 29, 2016, 11:50:18 AM
#7
in dem Artikel steht mit dem Grundgesetz vereinbar aber das MRK steht noch über dem GG

Wie das BVerfG, aber auch der BGH, immer mal wieder zeigen, ist geschriebene Gesetz kein Grund, gegenteilige Urteile zu sprechen, wenn es ihnen nur politisch ins Konzept passt. Das war beim Wehrdienst so, das ist beim Rundfunk so und das wird bei der Zwangsmitgliedschaft in den Kammern nicht anders sein.

Das ist jedoch kein Grund die Verbrecher gewähren zu lassen. Auch hier gilt - wenn jeder Betroffene sich widersetzt, müssen sie die Maske fallen lassen. Dann rollen entweder die Panzer oder aber die es ändert sicht tatsächlich etwas.
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January 29, 2016, 10:45:39 AM
#6
hab folgendes geschrieben

Quote
Hiermit wiederspreche ich der Zwangsmitgliedschaft der IHK Schwaben da sie gegen geltendes Völkerrecht (ius cogens) MRK §20 (2) verstößt.
„Niemand darf gezwungen werden, einer Vereinigung anzugehören.“
Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte ist geltendes und höherrangiges Recht in Deutschland
a) MRK verbindlich für alle Mitglieder der UN. Ist Bestandsteil des UN-Vertrages.
b) Grundgesetz §1 Abs. 2
c) Grundgesetz §25
d) Entscheidung Bundesverfassungsgericht (= Gesetz), dass das GG §25 dem innerstaatlichen Recht vorgeht BverfGE23,309[363] und BverfGE23,288[316]
Das MRK ist durch GG §25 ein höherrangiges Recht als Grundgesetz und damit auch ein höheres Recht als das IHK-Gesetz, welches darüber hinaus noch verfassungswidrig und damit per Gesetz Nichtig ist. Das IHK-Gesetz ist Nichtig, da Menschenrechte und Grundrechte ohne Zitierung gem. GG eingeschränkt werden, somit ist jedes Gesetz, welches Grundrechte ohne Zitiergebot einschränkt nichtig und damit ungültig.

GG hat nur Artikel Wink

Quote
2001 hatte das oberste deutsche Gericht noch klipp und klar festgestellt, dass die Pflichtmitgliedschaft in einer IHK mit dem Grundgesetz vereinbar ist.

http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/heikler-fall-fuer-bundesverfassungsgericht-karlsruhe-befasst-sich-mit-zwangsmitgliedschaft-in-handelskammern-1.1924713

Rechtsanwaltskammer ist ja ähnlich gelagert.

in dem Artikel steht mit dem Grundgesetz vereinbar aber das MRK steht noch über dem GG
hero member
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January 29, 2016, 09:00:06 AM
#5
Hört sich gut an. Ich gehe davon aus, dass Du Dich mit der IHK vor Gericht treffen wirst.

Wahrscheinlich nicht, als Körperschaft des öffentlichen Rechts können die Ihre Bescheide ohne Gerichtsverfahren direkt vollstrecken lassen.

D.h. bytekiller müsste es schaffen die Klage zulässig zu erheben, was für mich jetzt nicht so gesichert ist. Ein Anwalt wird ihn bei der bestehenden Rechtslage eher davon abraten:

http://www.ihkvv.de/kammerzwang/
http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/verfassungsgericht-ueberprueft-ihk-zwangsmitliedschaft-a-961528.html

Unser oberstes Verfassungsrechtsorgan ist der Auffassung, dass die Mitgliedschaft gerade nicht mit dem GG etc unvereinbar ist.
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January 29, 2016, 08:46:14 AM
#4
Hört sich gut an. Ich gehe davon aus, dass Du Dich mit der IHK vor Gericht treffen wirst. Halte uns auf dem laufenden, was dabei rauskommt. Viel Erfolg!

Ich gehe mal davon aus, dass die IHK Versuchen wird, Dich in die Position des Klägers zu manövrieren. Die unteren Gerichtsinstanzen tendieren dazu, mit fadenscheinigen oder gänzlich unpassenden Begründungen gegen Dich zu entscheiden. Oder sie verweisen Dich sofort "wegen der grundsätzlichen Bedeutung" auf die höheren Instanzen. Das ist ein kluger Schachzug von IHK/Gericht, weil es Deine Kosten durch den Anwaltszwang sofort massiv steigen lässt. Das dient dem Zweck, Dir finanziell das Genick zu brechen bzw. das Verfahren für Dich so teuer zu machen, dass Du freiwillig aufgibst.

Das ganze erinnert mich irgendwie an den öffentlich rechtlichen Rundfunk. Aktzeptiert die IHK eigentlich Barzahlung?  Wink
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January 29, 2016, 08:15:36 AM
#3
hab folgendes geschrieben

Quote
Hiermit wiederspreche ich der Zwangsmitgliedschaft der IHK Schwaben da sie gegen geltendes Völkerrecht (ius cogens) MRK §20 (2) verstößt.
„Niemand darf gezwungen werden, einer Vereinigung anzugehören.“
Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte ist geltendes und höherrangiges Recht in Deutschland
a) MRK verbindlich für alle Mitglieder der UN. Ist Bestandsteil des UN-Vertrages.
b) Grundgesetz §1 Abs. 2
c) Grundgesetz §25
d) Entscheidung Bundesverfassungsgericht (= Gesetz), dass das GG §25 dem innerstaatlichen Recht vorgeht BverfGE23,309[363] und BverfGE23,288[316]
Das MRK ist durch GG §25 ein höherrangiges Recht als Grundgesetz und damit auch ein höheres Recht als das IHK-Gesetz, welches darüber hinaus noch verfassungswidrig und damit per Gesetz Nichtig ist. Das IHK-Gesetz ist Nichtig, da Menschenrechte und Grundrechte ohne Zitierung gem. GG eingeschränkt werden, somit ist jedes Gesetz, welches Grundrechte ohne Zitiergebot einschränkt nichtig und damit ungültig.
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January 29, 2016, 07:52:21 AM
#2
Wenn Du keine bessere Begründung findest, wird der Fall sehr schnell wieder beendet sein. Um überhaupt eine minimale Chance zu haben, musst Du Widersprüche in der gesammten Gesetzesklette finden und auch explizit darstellen. Bei Ansprüchen auf dieser Ebene zitiert ein Richter das entsprechende Gesetz bzw. die entsprechende Verordnung und Du kannst wieder gehen.

Alternativ kommt evtl. eine freiberufliche Tätigkeit in Frage. Im Gegensatz zum Gewerbe ist die IHK dann aus dem Rennen. Vielleicht hilft auch die Verlagerung der Betriebsstätte ins EU Ausland?!
legendary
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January 29, 2016, 07:41:06 AM
#1
Da ich gerade in Kämpferlaue bin, hab ich der IHK eben ein Fax geschickt das ich jegliche Forderung von den wegen verstoß gegen die Menschenrechte zurückweiße
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