https://bitcointalksearch.org/topic/bitcoin-die-steuer-faq-1976285
Hier ein kleiner Auszug aus dem Thread:
Mining
Die FAQ bezieht sich ausschließlich auf die Fragen von privaten Minern.
Wer gewerblich mint, sollte einen Steuerberater zu Rate ziehen, so wie wohl die meisten Gewerbetreibenden.
Ist Mining gewerblich?
Nein, nicht immer. Mining für den Eigenbedarf, also das Betreiben eines eigenen Rechners zur Herstellung von Bitcoins oder Altcoins für den eigenen Bedarf ist vermutlich nicht gewerblich.
Allerdings unterstellt das Finanzamt die Gewerblichkeit sehr schnell, wenn damit größere Einnahmen erzielt werden.
Kriterien für die Gewerblichkeit:
- Selbständig (nicht freiberuflich)
- Nachhaltig (auf Dauer ausgelegt – „auf immer und ewig geplant“)
- Gewinnerzielungsabsicht
- Außenwirkung
- Nicht sittenwidrig
Kann man also gut argumentieren, dass eines oder mehrere Kriterien nicht zutreffen, sollte man sich gegen die Unterstellung des Finanzamts wehren.
Es wird von manchen Steuerberatern auch auf den Unterschied abgestellt, ob Mining im Pool oder Solo betrieben wird. Ich teile diese Auffassung ausdrücklich nicht, und noch sind mir keine Fälle bekannt, in denen das Finanzamt dies überhaupt in seine Erwägungen einbezogen hat.
Ich gebe an dieser Stelle einfach zwei Beispiele für Miner, bei denen sicher deutlich wird, wo der Unterschied liegt.
Alice kauft sich einen kleinen USB-Stick-Miner, schließt diesen an ihren Laptop an und mint ein paar Coins. Irgendwann hat sie keine Lust mehr und schmeißt den USB-Stick weg / verkauft ihn auf Ebay. Alice handelt sicher nicht gewerblich (Pool hin oder her).
Bob mietet eine alte Lagerhalle. Er lässt eine 200kW-Stromleitung verlegen. Er importiert aus Asien 100 Miner. Er stellt 5 Leute an, um die Geräte rund um die Uhr zu überwachen. Er informiert sich ständig über die aktuell profitabelsten Coins und Pools und stellt seine Miner entsprechend ein. Bob handelt sicher gewerblich (ebenfalls Pool hin oder her).
Die meisten Privatleute werden irgendwo zwischen diesen beiden Extremen liegen, aber die Frage, ob man gewerblich mint oder nicht, kann man sich oft selbst beantworten.
Haltefrist beim Mining
Wer Bitcoins für den „Eigenbedarf“ mint, muss seine Kurs-Gewinne beim Verkauf nicht versteuern.
Da es keinen Anschaffungszeitpunkt gibt, beginnt auch keine Haltefrist zu laufen.
Steuern auf Coins aus Mining
Die geminten Coins sind am Tag der Erzeugung als Einnahmen aus sonstigen Leistungen zu besteuern.
Besteuerung von Cloud Mining
Beim Cloud Mining handelt es sich möglicherweise um eine Kapitalanlage. Das bedeutet, dass die Coins, welche man erhält, mit 25% Kapitalertragsteuer abgegolten werden. Man schafft dann die Coins zum Wert beim Zufluss an. Es beginnt dann wieder die Haltefrist zu laufen. Dies ist eine sehr umstrittene Sichtweise (genau genommen kenne ich lediglich einen Steuerberater, der dies so sieht).
Umsatzsteuer / Mehrwertsteuer
Dieser Bereich der FAQ richtet sich ausnahmsweise direkt an Gewerbetreibende. Privatpersonen können diesen Teil ignorieren.
Muss ich beim Verkauf von Bitcoins Umsatz-/Mehrwertsteuer abführen?
Nein. Dies ist bereits seit 2013 abschließend geklärt. Anders lautende Meldungen in den Medien waren lediglich hysterisches "Coinmageddon"-Geschrei.
Berechtigt Mining zum Vorsteuerabzug?
Vermutlich nicht, da man auch beim Verkauf seiner geminten Coins keine Mehrwertsteuer bezahlt.
Muss man auf Coins aus Mining Umsatzsteuer bezahlen?
Auch für die Transaktionsgebühr fällt nach aktueller Auffassung des Finanzministeriums offensichtlich keine Ust. an.
Dies ist (im Detail) umstritten, es ist allerdings unwahrscheinlich, dass sich an dieser Auffassung noch viel ändern wird.