Zwischen unterschiedlichen Konten herrscht (nach deutschem Steuerrecht) Kontentrennung, solange die also getrennt bleiben ist alles einfach. Werden die aber zusammengeschmissen (z.B. auf einer Hardwarewallet) dann werden die coins dort vermischt und ggf. nach Anschaffungsdatum neu sortiert. Sobald du dann was rausschickst gilt FIFO nach Anschaffungsdatum auf den unterschiedlichen Börsen (also nicht das Datum der Transaktion auf die Wallet).
Für die Steuer dürfte das alles unkritisch sein, da deine Coins ja alle >1 Jahr sind.
Die Transaktionshistorie dürfte nur dann relevant sein, wenn beim Mixen schmutzige Coins aus Hacks, Scams, etc. dazugekommen sind, die würde eine zentrale Börse ggf. gar nicht annehmen. Hast du nur eigene "saubere" coins vermischt dürfte das irrelevant sein.
Der Mittelherkunftsnachweis bezieht sich meinem Verständnis nach ja eigentlich auf das Fiat, sprich es wird Anhand der Fiat Einzahlung und Handelsgewinne geprüft ob die Auszahlung plausibel ist (in der Größenordnung, nicht centgenau).
Sofern du bei Börse A-D 0,768 BTC gekauft hast (Kaufbelege vorhanden) und nach Fees dann auch weniger BTC wieder verkaufst, sollte das eigentlich schon komplett fungibel sein.
Ich würde aber vermuten, dass das auch bissl vom Anbieter abhängt. So gab es wohl beispielsweise bei
Kraken mit der Umstellung zu DLT Finance nen paar Probleme mit der Anerkenntnis alter Coins....
Alles natürlich ohne Gewähr, bin ja kein Steuerberater oder Anwalt....