spannende Frage, wie ich mit dem Ankauf von Gutscheinen was verschleiere. Ich nutze sie ja "nur". Vielleicht kann man ne Beihilfeleistung daraus stricken.
Interessanter wäre für mich als Hobbystrafrechtler eher § 259 StGB.
§ 259
Hehlerei
(1) Wer eine Sache, die ein anderer gestohlen oder sonst durch eine gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat erlangt hat, ankauft oder sonst sich oder einem Dritten verschafft, sie absetzt oder absetzen hilft, um sich oder einen Dritten zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Primäre Tatbestandsvoraussetzung hierfür wäre jedoch 1. dass sie über die illegale Herkunft der Gutscheine Bescheid wüssten und 2. dass sie versuchen sich zu bereichern.
Einen Gutschein mit einem hohen Rabatt zu kaufen ist nicht äquivalent dazu sich wissentlich zu bereichern.
Wenn der Käufer der Gutscheine diese jedoch im großen Stil weiter verkaufen würde - dann käme dieser Faktor ins Spiel.