Pages:
Author

Topic: -35% auf Amazon Gutscheine (Read 4290 times)

hero member
Activity: 704
Merit: 559
online justice
December 13, 2016, 02:07:15 AM
#62
Leute, die Händler werben mit 70% auf Güter, warum soll jemand nicht mal 30% auf Gutscheine geben, die sind doch an Amazon gebunden. Und Amazon wird dabei schon verdienen.

Weil das ein Vergleich mit Äpfeln und Birnen ist. Bei Gütern preise ich einen Rabatt ein, habe zumindest einen Rohaufschlag oder versuche mit unverkäufliche Ladenhüter mit Verlustminimierung los zu werden, damit mein Kapital nicht sinnlos gebunden wird. Manchmal sind es auch Werbe-/Lockangebote.

Das alles trifft hier nicht zu.
sr. member
Activity: 398
Merit: 250
Hodl till the end :)
December 09, 2016, 11:46:31 AM
#61
Ja ich denke der hat auch genug...
sr. member
Activity: 279
Merit: 250
December 09, 2016, 11:02:17 AM
#60
Ich möchte eine €100,- karte kaufen, PM bitte! Smiley

Last Active:    November 27, 2016, 11:51:12 PM


Der wird wohl nie wieder kommen.
full member
Activity: 154
Merit: 100
December 09, 2016, 01:21:34 AM
#59
Ich möchte eine €100,- karte kaufen, PM bitte! Smiley
hero member
Activity: 798
Merit: 1000
December 03, 2016, 03:52:06 PM
#58
Leute, die Händler werben mit 70% auf Güter, warum soll jemand nicht mal 30% auf Gutscheine geben, die sind doch an Amazon gebunden. Und Amazon wird dabei schon verdienen.
legendary
Activity: 1513
Merit: 1040
December 01, 2016, 05:45:14 AM
#57
Das Gutscheine weniger wert sind ist schon klar, dennoch bietet niemand Amazon Gutscheine mit so hohen Rabatten an als hier gegen Bitcoins. Ganz egal, welche Verkaufsplattform man sich da durchsieht. Das sollte man sich auch immer vor Augen halten. Wenn tatsächlich so große Volumina umgesetzt werden wie angegeben, dann gibt es schon einen guten Grund nur Bitcoins zu akzeptieren -> Steuer. Wenn so große Summen in sehr kurzer Zeit auf einem Konto eingehen, schlägt sehr schnell das AML an. Ganz abgesehen davon, dass man eigentlich auch ein Gewerbe anmelden müsste. Da reicht selbst der Kleinunternehmer vom Umsatz her nicht mehr. Die Gutscheine werden schon legal sein, dafür laufen die Verkäufe einfach schon zu lange bzw. haben KCs Gutscheine sogar ein gewisses Alter und sind nicht erst kürzlich gekauft worden.
legendary
Activity: 2702
Merit: 1261
December 01, 2016, 01:55:43 AM
#56
1. Wenn jemand Gutscheine mit >30% verkauft, drängt es sich dann nicht auf, dass da was nicht ok ist?

Suggestivfrage? Würden diese Gutscheine zum Nennwert oder sogar darüber gehandelt, dann wäre etwas nicht in Ordnung. Da die Gutscheine nur gegen (einen eingeschränkten Teil der) Angebote bei Amazon eingetauscht werden können (keine Rückzahlung möglich), ein Ablaufdatum besitzen, nach der Einlösung an ein Amazon Konto gebunden sind und laut AGB gar nicht weiterverkauft werden dürften stellen sie ein minderwertiges Zahlungsmittel bzw. Tauschmittel dar. Ein zusätzlicher Nutzen wie bei Schokolade, Zigaretten oder Gold ist auch nicht gegeben. Als solches sind massive Preisabschläge durchaus zu erwarten (siehe Greshamsches Gesetz).

Nebenbei: Die bessere Methode ist - schon wegen der Amazon AGB - sich beschenken zu lassen. Die Wunschliste und auch eine Treuhandabwicklung wird übrigens von allen Anbietern hier unterstützt.
hero member
Activity: 704
Merit: 559
online justice
December 01, 2016, 12:57:27 AM
#55
Primäre Tatbestandsvoraussetzung hierfür wäre jedoch 1. dass sie über die illegale Herkunft der Gutscheine Bescheid wüssten und 2. dass sie versuchen sich zu bereichern.

Einen Gutschein mit einem hohen Rabatt zu kaufen ist nicht äquivalent dazu sich wissentlich zu bereichern.

Wenn der Käufer der Gutscheine diese jedoch im großen Stil weiter verkaufen würde - dann käme dieser Faktor ins Spiel.

1. Wenn jemand Gutscheine mit >30% verkauft, drängt es sich dann nicht auf, dass da was nicht ok ist? Anhand der Diskussion hier und andernorts kann man das wohl bejahen, sonst gäbe es sie nicht. Und wenn ich dann sage, "na wenn schon" und mir welche besorge, bin ich dann nicht schon im Eventualvorsatz hinsichtlich dieses Tatbestandsmerkmals?

2. Ob ich die Gutscheine selbst verwende oder verkaufe, ist egal. Es reicht die Anschaffung mit Bereicherungsabsicht. Die ist gegeben, weil man ja sich um die 30% Differenz vom Ankaufswert und Nominalwert sich bereichert.
sr. member
Activity: 279
Merit: 250
November 30, 2016, 10:35:20 AM
#54
Einen Gutschein mit einem hohen Rabatt zu kaufen ist nicht äquivalent dazu sich wissentlich zu bereichern.

Wenn der Käufer der Gutscheine diese jedoch im großen Stil weiter verkaufen würde - dann käme dieser Faktor ins Spiel.

Auslegungssache. Streng genommen ist das Verwenden eines Rabattcoupons eine Bereicherung auf Kosten der Anderen, jedenfalls die Intention.
Deshalb liebe ich das deutsche Recht, es kann von Fall zu Fall richtig lustig ausgelegt werden. Je teurer der Anwalt und bekannter man ist, desto gleicher ist man auch vorm Gesetz...


Hören wir eigentlich noch was vom Threadersteller?
newbie
Activity: 26
Merit: 0
November 30, 2016, 09:09:24 AM
#53
I don't know German but I'll take all you got with escrow
hero member
Activity: 1308
Merit: 508
November 30, 2016, 09:03:19 AM
#52
spannende Frage, wie ich mit dem Ankauf von Gutscheinen was verschleiere. Ich nutze sie ja "nur". Vielleicht kann man ne Beihilfeleistung daraus stricken.

Interessanter wäre für mich als Hobbystrafrechtler eher § 259 StGB.

Quote
§ 259
Hehlerei

(1) Wer eine Sache, die ein anderer gestohlen oder sonst durch eine gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat erlangt hat, ankauft oder sonst sich oder einem Dritten verschafft, sie absetzt oder absetzen hilft, um sich oder einen Dritten zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Primäre Tatbestandsvoraussetzung hierfür wäre jedoch 1. dass sie über die illegale Herkunft der Gutscheine Bescheid wüssten und 2. dass sie versuchen sich zu bereichern.

Einen Gutschein mit einem hohen Rabatt zu kaufen ist nicht äquivalent dazu sich wissentlich zu bereichern.

Wenn der Käufer der Gutscheine diese jedoch im großen Stil weiter verkaufen würde - dann käme dieser Faktor ins Spiel.
hero member
Activity: 704
Merit: 559
online justice
November 30, 2016, 08:32:26 AM
#51
spannende Frage, wie ich mit dem Ankauf von Gutscheinen was verschleiere. Ich nutze sie ja "nur". Vielleicht kann man ne Beihilfeleistung daraus stricken.

Interessanter wäre für mich als Hobbystrafrechtler eher § 259 StGB.
sr. member
Activity: 398
Merit: 250
Hodl till the end :)
November 29, 2016, 04:11:38 PM
#50
@1337slap bitte schreib noch recht ausführlich weiter, deine Anekdoten erheitern mich immer früh morgens, wenn ich meinen Frühstückscafe zu mir nehme Smiley

Ich geh jetzt heia  Kiss Cheesy
sr. member
Activity: 398
Merit: 250
Hodl till the end :)
November 29, 2016, 04:08:14 PM
#49
Mehr als die Überschrift kannst du nicht gelesen haben. Das Äußern seiner Meinung und zitieren von Gesetzestexten ist natürlich erlaubt. Das hat mit entgeltlicher Beratung nichts zu tun.

Stimmt  Smiley

Und das verbreiten von Schwachsinn und Halbweisheiten in Bitcoinforen ist ja nicht verboten...  Grin Grin Grin

Das StGB ist also Schwachsinn und fasst Halbweisheiten zusammen. Interessante These.

Ja Schatz... und jeder Mensch ist Grundsätzlich jedes Verbrechens schuldig, welches im StGB niedergeschrieben ist, schon klar  Cheesy Cheesy
Der Hobbyjurist lässt grüßen  Cheesy Cheesy
Von der Bundesregierung gibts doch so ne Denunzianten Website, wo jeder jeden anschwärzen kann, so ne Art Digitale Stasi oder Stasi 2.0 wäre das nichts für dich??
hero member
Activity: 1308
Merit: 508
November 29, 2016, 03:57:26 PM
#48
Mehr als die Überschrift kannst du nicht gelesen haben. Das Äußern seiner Meinung und zitieren von Gesetzestexten ist natürlich erlaubt. Das hat mit entgeltlicher Beratung nichts zu tun.

Stimmt  Smiley

Und das verbreiten von Schwachsinn und Halbweisheiten in Bitcoinforen ist ja nicht verboten...  Grin Grin Grin

Das StGB ist also Schwachsinn und fasst Halbweisheiten zusammen. Interessante These.
sr. member
Activity: 398
Merit: 250
Hodl till the end :)
November 29, 2016, 03:38:19 PM
#47
Mehr als die Überschrift kannst du nicht gelesen haben. Das Äußern seiner Meinung und zitieren von Gesetzestexten ist natürlich erlaubt. Das hat mit entgeltlicher Beratung nichts zu tun.

Stimmt  Smiley

Und das verbreiten von Schwachsinn und Halbweisheiten in Bitcoinforen ist ja nicht verboten...  Grin Grin Grin
legendary
Activity: 1513
Merit: 1040
November 29, 2016, 03:32:28 PM
#46
Mehr als die Überschrift kannst du nicht gelesen haben. Das Äußern seiner Meinung und zitieren von Gesetzestexten ist natürlich erlaubt. Das hat mit entgeltlicher Beratung nichts zu tun.
sr. member
Activity: 398
Merit: 250
Hodl till the end :)
November 29, 2016, 03:18:06 PM
#45
Quote
Und wie soll jemand wissen ob die Quelle illegal ist? Roll Eyes
Das meinte ich nicht. "Quelle belegen" im Sinne von "Ich bin nicht der Betrüger, sondern selbst Opfer". Mit dem Thread, PMs und der BTC Zahlung hat man natürlich was bei der Hand. Dennoch wird die Polizei zuerst einmal denjenigen als Beschuldigten führen, der den Gutschein eingelöst hat.

Quote
Da spielen viele Faktoren eine Rolle. Letztendlich kommt es darauf an ob du nachweisen kannst, dass du den Gutschein "gutgläubig" erworben hast. Dass du also davon ausgegangen bist dass der Gutschein legal ist. Bei 30% Rabatt wird das aber definitiv nicht so einfach
Schwer zu sagen, ob das schon ausreicht, um Mittäterschaft (welche auch immer) nachzuweisen. Da muss wahrscheinlich schon etwas mehr passieren (Weiterverkauf der Gutscheine im großen Stil oder was auch immer).

§ 261 StGB Abs. 5
Wer in den Fällen des Absatzes 1 oder 2 leichtfertig nicht erkennt, daß der Gegenstand aus einer in Absatz 1 genannten rechtswidrigen Tat herrührt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

§ 261 StGB Abs. 7
(7) Gegenstände, auf die sich die Straftat bezieht, können eingezogen werden.

Die einzige strafbare Handlung die sich hier erkennen lässt ist diese hier:

http://www.ferner-alsdorf.de/rechtsanwalt/zivilrecht/verbraucherrecht-zivilrecht/unerlaubte-rechtsberatung-rechtsdienstleistungsgesetz-was-ist-erlaubt-rechtsanwalt/8381/
hero member
Activity: 1308
Merit: 508
November 29, 2016, 02:53:35 PM
#44
Quote
Und wie soll jemand wissen ob die Quelle illegal ist? Roll Eyes
Das meinte ich nicht. "Quelle belegen" im Sinne von "Ich bin nicht der Betrüger, sondern selbst Opfer". Mit dem Thread, PMs und der BTC Zahlung hat man natürlich was bei der Hand. Dennoch wird die Polizei zuerst einmal denjenigen als Beschuldigten führen, der den Gutschein eingelöst hat.

Quote
Da spielen viele Faktoren eine Rolle. Letztendlich kommt es darauf an ob du nachweisen kannst, dass du den Gutschein "gutgläubig" erworben hast. Dass du also davon ausgegangen bist dass der Gutschein legal ist. Bei 30% Rabatt wird das aber definitiv nicht so einfach
Schwer zu sagen, ob das schon ausreicht, um Mittäterschaft (welche auch immer) nachzuweisen. Da muss wahrscheinlich schon etwas mehr passieren (Weiterverkauf der Gutscheine im großen Stil oder was auch immer).

§ 261 StGB Abs. 5
Wer in den Fällen des Absatzes 1 oder 2 leichtfertig nicht erkennt, daß der Gegenstand aus einer in Absatz 1 genannten rechtswidrigen Tat herrührt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

§ 261 StGB Abs. 7
(7) Gegenstände, auf die sich die Straftat bezieht, können eingezogen werden.
legendary
Activity: 1513
Merit: 1040
November 29, 2016, 02:12:42 PM
#43
Quote
Und wie soll jemand wissen ob die Quelle illegal ist? Roll Eyes
Das meinte ich nicht. "Quelle belegen" im Sinne von "Ich bin nicht der Betrüger, sondern selbst Opfer". Mit dem Thread, PMs und der BTC Zahlung hat man natürlich was bei der Hand. Dennoch wird die Polizei zuerst einmal denjenigen als Beschuldigten führen, der den Gutschein eingelöst hat.

Quote
Da spielen viele Faktoren eine Rolle. Letztendlich kommt es darauf an ob du nachweisen kannst, dass du den Gutschein "gutgläubig" erworben hast. Dass du also davon ausgegangen bist dass der Gutschein legal ist. Bei 30% Rabatt wird das aber definitiv nicht so einfach
Schwer zu sagen, ob das schon ausreicht, um Mittäterschaft (welche auch immer) nachzuweisen. Da muss wahrscheinlich schon etwas mehr passieren (Weiterverkauf der Gutscheine im großen Stil oder was auch immer).
Pages:
Jump to: