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Topic: Achtung bei Auktionen zur Vermietung von Minern auf eBay - page 2. (Read 2422 times)

ukw
sr. member
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Jein, denn ich bin kein Rechtsanwalt. Und ich steh dazu.
Zum Verständnis: Es geht hierbei nur um diesen OP, der als "privater" Anbieter täglich mehrere neue Produkte oder Dienstleistungen anbietet.

Okay, dann ist dieser oben abgedruckte Brief, der möglichst allgemein gehalten ist, keine Massenproduktion, sondern ein Einzelexemplar?
full member
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Lese ich aus Deiner Reaktion heraus, dass Du der Abmahner bist?

Jein, denn ich bin kein Rechtsanwalt. Und ich steh dazu.
Zum Verständnis: Es geht hierbei nur um diesen OP, der als "privater" Anbieter täglich mehrere neue Produkte oder Dienstleistungen anbietet und sich mit "Achtung: Privatverkauf"-Geschwurbel einen beträchtlichen Wettbewerbsvorteil verschafft.
legendary
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Bis auf die Meldung an eBay war ist das im Gegensatz zu einigen anderen Fällen sogar noch im Rahmen. Ein (freundlicher) Hinweis ist immer noch besser als wenn sofort Post vom Anwalt mit einer Abmahnung gekommen wäre.

Natürlich nur, falls in diesem Fall tatsächlich eine Abmahnung möglich wäre.
ukw
sr. member
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Lese ich aus Deiner Reaktion heraus, dass Du der Abmahner bist?

Nur so aus Neugierde.... Wink
full member
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Wenn man es genau nimmt, ist der verkauf laut ebay gundsatzrichtlinien von digital gelieferten Artikel nicht erlaubt.

Es handelt sich doch aber um eine Dienstleistung. In meinen Augen das gleiche wie beispielsweise Webhosting.


Der OP geht wohl auf Rachefeldzug. Übrigens gibt es für den OP dafür noch eine entsprechende Anzeige.

Hier mal ein passender Artikel zu dieser Frechheit:
http://www.tagesspiegel.de/medien/digitale-welt/computerfrage-mails-nie-ohne-zustimmung-veroeffentlichen/6616514.html

Pixmo hat es mit dem Würstchenstand bereits passend erklärt. Das wird für den OP nun richtig teuer werden.
Im Gegensatz zu manchen großen Konzernen, die ohne Vorkontakt ihre Konkurrenten abmahnen lassen, versuche ich zumindest eine außergerichtliche Klärung des wettbewerbsrechtlichen Problems. Aber dann so hier diesen Shitstorm starten zu wollen, ist einfach nur dreist. Frage in die Runde, ob man sich das bieten lassen muss?
sr. member
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Wenn man es genau nimmt, ist der verkauf laut ebay gundsatzrichtlinien von digital gelieferten Artikel nicht erlaubt.

Es handelt sich doch aber um eine Dienstleistung. In meinen Augen das gleiche wie beispielsweise Webhosting.
legendary
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Wenn man es genau nimmt, ist der verkauf laut ebay gundsatzrichtlinien von digital gelieferten Artikel nicht erlaubt.
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Super Konsequenzen.
Weil die verpetzten Leute ja auch wieder aus dem Gedächtnis gelöscht wurden, und keine Angst mehr haben müssen, das die vorhandenen Daten noch von jemand anders genutzt werden.
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Ja weil in der Begründung war von Download die Rede, obwohl es Stream war. Sie haben damals die Adressen herausgegeben weil sie bei der Entscheidung getäuscht wurden. Willst du dem Richter vorwerfen das er nicht so Technik- und Internetaffin ist wie wir? Als es bemerkt wurde, wurde diese Entscheidung auch zurück genommen und hat noch Konsequenzen für die Kanzlei als auch die Antragsteller.
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ja an dem Fall hat man doch super gesehen wie genau da geprüft wird
+1 ^^
yxt
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ja an dem Fall hat man doch super gesehen wie genau da geprüft wird
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Gerichte prüfen inzwischen sehr genau ob die Abmahnungen gerechtfertigt sind.

Muhahah der war gut




Meinst dann schau dir momentan den Aufwand an der wegen den Redtube-Abmahnungen getätig wird. Und was das für die Zukunft bedeutet. Die Blöse wird sich kein Gericht mehr geben. Aber wenn du andere Infos, dann nenne sie. Vielleicht schaffst du es sogar einen Beitrag mit Inhalt zu leisten.
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Wenn man sieht was für Preise da gezahlt werden, ist es sicherlich ein nettes Zubrot 10x im Monat ein paar Gh/s reinzustellen.
Ob die jetzt noch extrem hochgepusht werden durch Zweitaccount sei mal dahingestellt.

Naja, Abmahnungen... damit wird schon viel Schindluder getrieben. Wenigstens gabs ein Vorkontakt....
hätte ja gleich was verschicken können. Auch wenn dann nur 5 Leute von 100 zahlen lohnt sich das.

Vielleicht sieht man ja auch einen zu genauen Vergleich, was die Leute bereit sind zu zahlen.
1000 Gh/s für wieviel ? 7191€ ? Heftig.... oder einfach nur Konkurrenz ausschalten.

yxt
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Gerichte prüfen inzwischen sehr genau ob die Abmahnungen gerechtfertigt sind.

Muhahah der war gut

sr. member
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Stellt euch vor ihr verkauft Würstchen auf der Straße.
Dafür habt ihr euch ein Gewerbe angemeldet, dass passende Gesundheitszertifikat besorgt und bezahlt Miete für euren Standort.
Dann kommt jemand daher und stellt sich mit seinem Grill "illegal" neben euch und bietet die Würstchen zum halben Preis an.
Wer wird da nicht stinkig?  Wink

Natürlich ist es schade das direkt mit der Rechtskeule geschwungen wird....
Allerdings sind diese Angebote eine Dienstleistung - und mit meinem Halbwissen würde ich behaupten das diese nicht einfach so (vor allem mehrfach)
von Privatanbietern verkauft werden dürfen. Bitte korrigiert mich, sollte ich falsch liegen.
Ehrlich gesagt wundere ich mich, dazu noch keine Abmahnungen/Beschwerden gelesen zu haben.
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Das Risiko ist mir trotzdem zu hoch um bei einer Spielerrei ggf. eine Abmahnung zu erhalten und zahlen zu dürfen. Ich finde es einfach schade wie das heute funktioniert. Dennis Loetz bietet selbst auf eBay (miner24_com) Mining Konkrakte an (z.B. 1000 GH/s / Jahr für 7191 Euro). Davon sind im Moment noch 4 Stück verfügbar, das ergibt 28764 Euro. Weitere Angebote sind ebenfalls noch vorhanden. Warum muss man direkt die Rechtspeitsche schwingen um ein paar kleine Auktionen mit 10 GH/s entfernt zu bekommen?

Ein Kleinstunternehmer, als was sich Dennis Loetz hat eintragen lassen, darf nur sein wer keinen Jahresumsatz von mehr als 50000 Euro erwartet. Wenn bereits Anfang Februar Auktionen im Gesamtwert von knappen 30000 Euro geöffnet sind kann von einem Jahresumsatz > 50000 Euro ausgegangen werden.
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Solche Dinge können inzwischen richtig teuer für den Abmahner werden. Gerichte prüfen inzwischen sehr genau ob die Abmahnungen gerechtfertigt sind.
http://www.andrae-simmer.de/index.php?option=com_content&view=article&id=75&Itemid=2

Gibt auch Urteile gegen Firmen deren quasi Hauptgeschäftszweck die Abmahnung war. Weil sie mit diesen Abmahnungen mehr Umsatz generierten als mit ihren eigentlichen Geschäftszweck.
member
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Tag zusammen.

Sollte jemand von euch seinen Miner auf eBay vermieten darf er mit einer Nachricht von einem X Y, mit dem nachfolgendem Text rechnen. X Y moechte gerne selbst Mining Kontrakte verkaufen und betreibt dazu eine Webseite. Traurig, traurig, ... Wer den Aufwand nicht scheut lasse sich als Kleinunternehmer registrieren.

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Auf Wunsch des Autors entfernt.
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