2. Die zweite Frage dreht sich um die Geldfunktionen des Bitcoins. In der Literatur wird von der sogenannten Wertaufbewahrungsfunktion gesprochen. Meiner Meinung nach erfüllt der Bitcoin diese Funktion noch nicht ganz. Die Volatilität des Kurses war dafür in den letzten Jahren, seit seiner Entstehung, einfach zu groß (im Vergleich zu Währungen und Gold). Da die Volatilität aber in der letzten Zeit nicht mehr ganz so groß ist, kann davon ausgegangen werden, dass der Bitcoin in der Zukunft noch weniger starken Schwankungen ausgesetzt ist und die Wertaufbewahrungsfunktion möglicherweise irgendwann voll ausfüllt. Aufgrund seiner mengenmäßigen Ähnlichkeit zu Gold kann diese Funktion aber nur eingeschränkt erfüllt werden. Wie seht ihr das?
Ich hatte hier einen ziehmlich langen Text, habe ihr aber wieder gelöscht, weil ich denke dass das zum einen eh keinen interessiert hätte, und zum anderen das Thema etwas zu weit getrieben hätte. Stattdessen stelle ich jetzt ein paar Gegenfragen die zum nachdenken anregen sollen aber nicht unbedingt eine Antwort erfordern:
Was ist der Unterschied zwischen dem Wert (subjektiver Wert, Tatsächlicher Wert) und dem Preis einer Sache?
Was ist der Unterschied zwischen Geld und Währung?
Ist der Wert einer Sache bewahrt, wenn deren Preis steigt?
Ist der Wert einer Sache bewahrt, wenn deren Preis sinkt?
Ist der Wert einer Sache bewahrt, wenn deren Preis gleich bleibt?
Ist der Wert einer Sache bewahrt, wenn deren Preis in einer Währung gleich bleibt, deren Preis sinkt?
So ist es schon viel kompakter und verständlicher und jeder darf selbst mitmachen
3. Welche Marktsegmente (denen Bezahlung mit Bitcoins Vorteile bieten) für den Bitcoin-Einsatz wachsen zurzeit?
Der Bereich der Glücksspiele wächst meiner Meinung nach nochimmer. Auch beim verkauf von digitalen Gütern findet der Bitcoin nach und nach Anklang, nicht zuletzt wegen der Irreversibilität von Zahlungen.
Spekulation und Geldwäsche würde ich jetzt nicht als "Bezahlung mit Bitcoins" sehen, deswegen beschränke ich mich auf die oberen Beiden.
4. Gibt es Rechtsmittel für einen Nutzungszwang von Zentralbankgeld oder sind diese politisch limitiert? Oft liest man ja von "gesetzlichen Zahlungsmitteln", die nur akzeptiert werden können. Da der Bitcoin kein solcher ist, könnte man die Zahlung mit selbigem ja theoretisch verbieten oder ist der "Glaube" an den Wert der Währung (wie ja auch beim Papiergeld) absolut ausreichend und die Zentralbanken und Staaten können einem nichts vorschreiben, mit was man zahlt?
Die Frage ist etwas wirr. Erst wird gefragt ob es Rechtsmittel gibt, dann mit einem "oder" die Alternative, dass diese limitiert sind, angeboten. Wenn es keine gibt, dann kann die Alternative allerdings nicht zutreffen.
Ich interprätiere die Frage so, dass du wissen willst, ob man gezwungen werden kann, gesetzliche Zahlungsmittel anzunehmen und ob Vereinbarungen zur ausschließlichen Zahlungmöglichkeit in Bitcoin wirksam sind. Ebenso willst du wissen, ob Bitcoins unter berufung darauf, dass sie kein Gesetzliches Zahlungsmittel sind, verbotne werden können.
Interessant ist vielleicht, dass gesetzliche zahlungsmittel in Deutschland ausschließlich auf Euro lautende Banknoten und Münzen sind. Giralgeld ist also kein gesetzliches Zahlungsmittel. Demnach gibt es keine Annahmepflicht für Überweisungen, Kreditkarten Bitcoin etc. sofern nicht vorher vertraglich vereinbart.
Grundsätzlich gilt, dass Verträge einzuhalten sind. Wenn also eine Zahlung in Bitcoin vereinbart wird, dann ist auch eine Zahlung in Bitcoin vorzunehmen, aber eben nur dann. Dabei haben beide Vertragsparteien mitzuwirken. Verweigert der Verkäufer die Annahme,z.B. dadurch, dass er seinem Vertragspartner selbst nach entsprechender Aufforderung und Fristsetzung hierzu, schuldhaft keine gültige Bitcoinadresse mitteilt, an die die Überweisung zu tätigen ist, so gerät er mach §293 BGB in Verzug (Annahmeverzug). Er hat dann die vereinbarte Leistung zu erfüllen selbst wenn die Bitcoins noch nicht bezahlt wurden, da er dies schuldhaft verursacht hat.
Das gilt natürlich für alle Arten von Zahlung, egal ob Bitcoin, Bargeld oder sonst was.
Vereinbarungen zur ausschließlichen Zahlungsmöglichkeit in Bitcoin sind also wirksam.
Was aber wenn man auf der anderen Seite steht? Man ist Verkäufer und es ist eine Zahlung in Bitcoin vereinbart, auf die man auch besteht. Der Kunde verweigert nun eine Zahlung in Bitcoin und möchte anderweitig bezahlen. Meiner meinung nach kann der Verkäufer zwar auf Vertragserfüllung bestehen, sollte der Käufer sich aber nicht daran halten, so muss er lediglich Schadenersatz zahlen (und natürlich die gekaufte ware). Sollte der Käufer nun also dem Verkäufer den aktuellen Wert der vereinbarten Bitcoins in Euro überweisen, so kann der Verkäufer zwar die kosten, die für einen tausch dieses Giralgeldes in Bitcoin entsteht, in Rechnung stellen, aber viel mehr wird nicht zu machen sein. Allerdings ist der Verkäufer nicht verpflichtet, dem Käufer seine Kontodaten mitzuteilen. Auch muss er nicht mitwirken an einer Annahme von Bargeld, da eine ausschließliche Zahlung in Bitcoin vereinbart war. Kommt also der Käufer beim verkäufer vorbei und klingelt um Bargeld zu übergeben, muss der Verkäufer nicht aufmachen. Steckt der Käufer das Bargeld allerdings durch den Briefschlitz, bleibt meiner Meinung nach wieder nur Schadenersatz.
Und noch die letzte Sache: Nur weil es ein gesetzliches Zahlungmittel gibt, heißt das nicht, dass sich dadurch alle anderen Zahlungsmittel einfach verbieten lassen können. Dann dürfte man ja auch Brot verbieten wenn es mal jemand getauscht hätte. Gesetzliches Zahlungsmittel heißt lediglich, dass man sich damit gegenüber anderen Personen entschulden kann. Nicht, dass man einen Anspruch darauf hat, dass es jemand für eine noch nicht erbrachte Leistung anerkennt.
5. Steigern Bitcoins die Vertrauensfunktion in Lieferketten? Durch die Transparenz des Bitcoin-Systems sollte das gegenseitige Vertrauen gestärkt werden.
Das glaube ich weniger. Aus den gleichen Gründen wie Chefin. Evtl. steigert das Nutzen von Bitcoins aber die Effiziens des aussuchens von Geschäftspartnern aus eben diesen Gründen.