Beim Finanzamt würde ich da erstmal gar keinen fragen, damit weckst Du nur unnötig schlafende Hunde. Zudem sind Auskünfte vom FA nicht rechtsverbindlich, sondern nur, wenn sie es Dir schriftlich geben (das wiederum kostet Geld). Ich selbst habe bislang noch davon abgesehen, meinen Steuerberater mit der Erklärung, was Bitcoins sind, zu überfordern
. Aber unabhängig davon, ob Bitcoin als Währung, virtuellem e-Geld, Tauschwährung, o.ä. angesehen wird, würde ich behaupten, daß Du Gewinne aus Bitcoin-Geschäften, wie alle anderen Gewinne auch, grundsätzlich der Einkommensteuer unterwerfen mußt.