meiner Ansicht nach muss dieses Projekt scheitern, da es juristisch auf völlig unsicheren Füssen steht. Das läßt sich wahrscheinlich in keinem Land der Erde durchziehen. Ob sich die Herausgeber dessen bewusst sind oder nicht, spielt da eigentlich keine Rolle. Wer da Geld investiert, hat es verloren.
Hallo Alabasta,
vielen Dank für deine Anmerkung.
Wir dürfen bei den jüngsten Entwicklungen, die insbesondere in Richtung Dezentralisierung von Schlüsseltechnologien oder Services gehen, so oder so nicht davon ausgehen, dass es rechtlich völlig reibungslos abläuft. Ob nun beim car-sharing über damals noch Mitfahrgelegenheit.de oder heute blablacar, bei Airbnb oder Uber, all diese Services haben mit rechtlichen Problem zu kämpfen und sind aber trotzdem erfolgreich an den Start gegangen und sind bis heute verfügbar und durchaus beliebt. Wenn dir jemand im Jahr 2010 von Bitcoin berichtet hätte (oder vielleicht wusstest du da schon über Bitcoin Bescheid), hättest du - deiner Argumentation zufolge - vermutlich auch dabei enorme rechtliche Bedenken haben müssen. Inwieweit diese Realität geworden sind oder wären, lässt sich ganz gut an der heutigen Verbreitung und Akzeptanz von Bitcoin erkennen. Es ist eine schwierige Zeit für Monopolindustrien angebrochen, und ich glaube, dass es in Zukunft auch für ISPs deutlich schwerer wird hohe Preise zu rechtfertigen oder durchzusetzen. Gehen wir bspw. davon aus, dass jemand nur soweit seinen WiFi Anschluss mit anderen teilt, dass die Person nicht mehr Geld einnimmt, als sie ausgibt, so glaube ich, dass es auch rechtlicher Sicht ähnlich unproblematisch in Deutschland werden dürfte wie bspw. beim car-sharing.
Ich habe erhebliche Zweifel, dass die Anmerkung "Das läßt sich wahrscheinlich in keinem Land der Erde durchziehen" auch nur ansatzweise realistisch ist. Ähnlich wie bei Bitcoin müssten provider den Nachweis erbringen, dass sich eine Person "illegal" in ein Netzwerk gegen Bezahlung einloggt. Wie genau sollen die Provider diesen Nachweis führen? Darf ich meinen Anschluss in einer WG gegen Entgelt mit anderen teilen? Auch mit Personen aus der Nachbarwohnung? Ja? Nein? Schlussendlich ist vertraglich eine gewisse Bandbreite zugesagt, und wenn ein Anschlussinhaber bereit ist, diese Bandbreite mit anderen zu teilen, dann glaube ich, dass es schwierig wird, das tatsächlich auch vollkommen zu untersagen. Garantieren kann ich dafür natürlich nicht. Aber gerade dann bin ich sicher, dass Deutschland global gesehen eher eine hohe Messlatte bei den rechtlichen Rahmenbedingungen darstellt. Und deshalb ist für mich der Satz nicht haltbar, dass sich das WiFi sharing in keinem Land dieser Welt umsetzen lässt.
So oder so vielen Dank für die Kritik und auch für die Benennung deiner Zweifel. Gern können wir die Diskussion auch fortführen.
Beste Grüße
RbG