Die BAFIN hat am 19.12.13 ein weiteres Fachblatt zum Thema Bitcoins ausgegeben. Der Inhalt ist IMO recht positiv.
Den gesamten Inhalt könnt ihr hier sehen: http://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Fachartikel/2014/fa_bj_1401_bitcoins.html
Kernpunkte:
Erlaubnispflicht
BTC Nutzung ist nicht erlaubnisspflichtig
Annahme von BTC ist nicht erlaubnisspflichtig
Mining und der Verkauf von geminten Coins ist nicht erlaubnisspflichtig
Sobald BTC selbst zum Gut werden (z.B. Börse und Mining Pools) ist eine Erlaubnisspflicht notwendig.
Multilaterale Handelssysteme
Für mich liest sich das so, als würden Vermittler-Geschäft wie z.B. Bitcoin.de nicht erlaubnisspflichtig sein. Bin da aber unschlüssig.
Edit: Gibt doch einen Thread dazu, war mal wieder blind
Also hier Posten: https://bitcointalksearch.org/topic/bafin-aufsichtliche-bewertung-und-risiken-fur-nutzer-von-bitcoins-gute-infos-379794