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Topic: Besteuerung von Bitcoin-Ausgaben - page 2. (Read 2443 times)

sr. member
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December 04, 2013, 06:08:44 AM
#10
Beim Bezahlen mit BTC kann es gar keine Haltefrist geben, wenn die BTC als Zahlungsmittel annerkannt sind. Die Preisbildung wird durch eine Übereinkunft von Käufer/Verkäufer erzielt. Der inhärente Warenwert interessiert bei einem Kauf und der Bezahlung mit einem Zahlungsmittel überhaupt nicht. Ansonsten müsste jedes mal bei einem Kauf der tatsächliche Wert des Kaufgegenstand ermittelt werden und bei einem Schnäppchen die Differenz Kaufpreis zu inhärentem Warenwert versteuert werden. Macht das irgend jemand?! Nein!
Klingt für meine Ohren soweit plausibel! Danke.  Smiley

PS:
Und wenn sich jemand mit BTC Gold kauft und dann das Gold mit Gewinn verkauft, hat das ja nichts mit den BTC zu tun. Gewinn des Goldes ist Gewinn des Goldes, egal ob ursprünglich das Gold mit EUR, USD, oder BTC gekauft wurde.
legendary
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December 04, 2013, 05:41:17 AM
#9
Beim Bezahlen mit BTC kann es gar keine Haltefrist geben, wenn die BTC als Zahlungsmittel annerkannt sind. Die Preisbildung wird durch eine Übereinkunft von Käufer/Verkäufer erzielt. Der inhärente Warenwert interessiert bei einem Kauf und der Bezahlung mit einem Zahlungsmittel überhaupt nicht. Ansonsten müsste jedes mal bei einem Kauf der tatsächliche Wert des Kaufgegenstand ermittelt werden und bei einem Schnäppchen die Differenz Kaufpreis zu inhärentem Warenwert versteuert werden. Macht das irgend jemand?! Nein!
sr. member
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December 04, 2013, 05:04:53 AM
#8
Ich denke auch, dass nach einer Haltefrist von einem Jahr das Ganze steuerfrei wird!
Ausser man hat die Bitcoins gemined, dann ist alles komplett steuerpflichtig. ...
Das ist doch nicht die Frage, sonder was mit einem sogenannten Geldvorteil Anspruch von Seiten des FA passieen könnte, wenn man den BTC als Zahlungsmittel innerhalb der Jahresfrist verwendet!
newbie
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December 04, 2013, 04:54:29 AM
#7
Ich denke auch, dass nach einer Haltefrist von einem Jahr das Ganze steuerfrei wird!
Ausser man hat die Bitcoins gemined, dann ist alles komplett steuerpflichtig.

Wenn man davon ausgeht, dann der Kurs weiter steigt, macht es sinn, seine gemineten Bitcoins also an einer Börse zu verkaufen und gleich wieder zu kaufen.

Ohne Verkauf zwischendurch:
1 BTC gemined - zum Kurs von 500 EUR verkauft = 500 EUR zu versteuern

Mit Verkauf zwischendurch:
1 BTC gemined - zum Kurs von 100 EUR verkauft und gleich wieder zum gleichen Kurs gekauft, danach 1 Jahr gewartet = 100 EUR zu versteuern
legendary
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VIS ET LIBERTAS
December 04, 2013, 04:43:03 AM
#6
Da Bitcoin als Zahlungsmittel anerkannt wurde, ergeben sich leider Nachteile. Der erzielte Geldvorteil(waren für 1000Euro erhalten, bitcoin für 800euro gekauft = 200Euro) wird versteuert.

Die MWSt spielt dabei aber leider auch eine Rolle. Wenn der verkäufer MWSt abführt, weist er den Verkauf auch in Euro aus und daraus lässt sich der Geldvorteil auch ohne deine Mithilfe berechnen.

Ich würde hier den geldwerten Vorteil angeben, wenn man vermeiden will irgendwann mit der Steuerfahnung zu tun zu haben. Den der welcher die Ware verkauft, muss ja auch seinerseits das Geld wieder verbuchen. Solange man nicht weis, welche Daten diese Person ihrerseits ans Finanzamt meldet, hängt man in der Luft. Bissle russisch Roulett wenn man das verschweigt.
 Heißt das, wenn ich vor langer Zeit Bitcoins für 1€ gekauft habe und diese heute (Kurs 1000$) benutze, um mir online Socken, Zigarren und Kekse zu kaufen, dann muss ich jeden Keks als geldwerten Vorteil in der Steuererklärung angeben. Wenn ich also ausschließlich von Bitcoins lebe, dann müsste ich Buch führen über alle Waren des täglichen Gebrauchs, die ich mit BTC bezahle??

Ich war bisher der Meinung, dass ich nach einem Jahr Haltefrist steuerfrei über mein Bitcoinkapital verfügen könne.
sr. member
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December 03, 2013, 08:10:13 PM
#5
Nehmen wir an, ich kaufe Bitcoins, und gebe sie nach einem Monat online aus. Der BTC-Preis ist inzwischen um 10% gestiegen. Die Haltefrist von einem Jahr ist offensichtlich nicht ausgehalten. Die Frage: kann das Finanzamt mir das als Spekulationsgewinn anrechnen?
Nein.

Da Bitcoin als Zahlungsmittel anerkannt wurde, ergeben sich leider Nachteile. Der erzielte Geldvorteil(waren für 1000Euro erhalten, bitcoin für 800euro gekauft = 200Euro) wird versteuert.
Nein.
Wenn ich waren für 1000Euro erhalten, die Anschaffung des Zahlungsmittels vorher aber weniger wert war, spielt das keine Rolle. Jedenfalls im täglichen Leben nicht.
Wenn ich heute eine Schenkung von 10.000 EUR bekomme, dann muss ich auch keinen Geldvorteil versteuern, wenn in zwei Wochen der EUR/USD Kurs bei 1,45 steht und ich nun 14500 USD bekomme und heute nur 13500 USD und damit in Urlaub fliege.

Wie will man bei jedem Bierchen seine Geldvorteil-Buchhaltung machen? Heute Bierchen 0,003 BTC (Kaufkurs der BTC), Morgen kostet das Bier 0,002 weil BTC gestiegen. Ohh, gleich mal 0,001 Geldvorteil ans FA melden. Das führt doch ein Zahlungsmittel  ad absurdum.
legendary
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December 03, 2013, 02:18:56 AM
#4
Da Bitcoin als Zahlungsmittel anerkannt wurde, ergeben sich leider Nachteile. Der erzielte Geldvorteil(waren für 1000Euro erhalten, bitcoin für 800euro gekauft = 200Euro) wird versteuert.

Die MWSt spielt dabei aber leider auch eine Rolle. Wenn der verkäufer MWSt abführt, weist er den Verkauf auch in Euro aus und daraus lässt sich der Geldvorteil auch ohne deine Mithilfe berechnen.

Ich würde hier den geldwerten Vorteil angeben, wenn man vermeiden will irgendwann mit der Steuerfahnung zu tun zu haben. Den der welcher die Ware verkauft, muss ja auch seinerseits das Geld wieder verbuchen. Solange man nicht weis, welche Daten diese Person ihrerseits ans Finanzamt meldet, hängt man in der Luft. Bissle russisch Roulett wenn man das verschweigt.
newbie
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November 29, 2013, 03:31:23 PM
#3
Das scheint mir merkwürdig, denn in diesem Fall hätte ich Anspruch auf MWSt.-Erstattung beim Kauf.

Ist es mit Gold auch so?
hero member
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November 29, 2013, 01:05:40 PM
#2
Bitcoins kaufen, um damit andere Dinge zu kaufen werden doch i.d.R mit der Mehrwertsteuer besteuert. Dein Interesse welche zu kaufen war ja reale Güter zu erwerben und nicht um damit zu spekulieren.
newbie
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November 29, 2013, 12:00:55 PM
#1
Nehmen wir an, ich kaufe Bitcoins, und gebe sie nach einem Monat online aus. Der BTC-Preis ist inzwischen um 10% gestiegen. Die Haltefrist von einem Jahr ist offensichtlich nicht ausgehalten. Die Frage: kann das Finanzamt mir das als Spekulationsgewinn anrechnen?

Wie ist das steuerlich gesehen mit dem Gold, wenn ich eine Goldmünze gegen Waren austauschen würde?
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