Bewirbt jemand ein Cloud-Mining-Angebot mit Aussagen, die den Eindruck erwecken sollen, man würde dadurch ruckzuck reich, mag es zwar naiv sein, wenn der Verbraucher sich nicht angemessen über die Erfüllbarkeit dieser "Versprechen" informiert.
Werden mit diesem Versprechen nicht die ganzen Altcoins, ICOs und auch die herkömmlichen Finanzmarkt"produkte" angeboten?!
Klar, mit dem Unterschied allerdings, dass zumindest "formal" bei der Bewerbung von "normalen" Finanzmarktprodukten gewisse Mindeststandards bei Transparenz, Aufklärung über Risiken, Prospekthaftung, etc. gelten. Dass die in der Praxis vielleicht nicht immer ganz konsequent umgesetzt werden, steht sicherlich auf einem anderen Blatt.
Aber zumindest kann man mit (vielleicht nicht immer besonders hohen) Erfolgsaussichten seinen Anlageberater verklagen, wenn er gegen diese Formalien verstoßen hat.
Generell ist es (anscheinend allgemein und auch rechtlich aktzeptierter) Standard, dass das Marketing unhaltbare Dinge mehr oder weniger offen verspricht.
Es ist halt schon ein kleiner Unterschied, ob ich sage "Ariel wäscht weißer als weiß" oder ob ich vorsätzlich den Eindruck erwecke, dass deine Lebensersparnisse bei mir gut angelegt sind
Wer "investiert" wird reich, wer den schicken Sportwagen kauft ist automatisch der tolle Hecht, wer "grüne" Produkte kauft lebt nachhaltig und macht etwas positives für die Umwelt, wer "den Richtigen" wählt sorgt für die Umsetzung von dessen Wahlversprechen. Alles unhaltbare Versprechungen - die Leute kaufen es trotzdem.
Der Gesetzgeber in seiner unendlichen Weisheit geht davon aus, dass es in Ordnung ist, wenn der "gewöhnlich gut informierte" Konsument eine dumme Kaufentscheidung trifft. Die Voraussetzung ist allerdings, dass der Verbraucher überhaupt zunächst in die Lage versetzt wird, eine "informierte" Entscheidung zu treffen. Trägt der Verkäufer vorsätzlich dazu bei, dass eine solche "informierte" Entscheidung erschwert wird, liegt eben zunächst einmal eine arglistige Täuschung vor. Und genau das haben wir bei den meisten ICOs & Co.
Im Umkehrschluss bedeutet das eben, dass der Verbraucher hier zumindest nicht primär "selbst schuld" ist, sondern einfach das unschuldige Opfer eines Kriminellen.
Dann gibt es noch klare Vertragsbestandteile (meist versteckt und möglichst zum Nachteil der Konsumenten formuliert). Erst wenn diese gebrochen werden, kann man überhaupt versuchen(!), gegen den Betrug vorzugehen.
In der Praxis hast du natürlich Recht, dass es extrem schwierig wird, juristisch dagegen vorzugehen, wenn auf Seite 18 der AGB die relevante Information ja zu finden gewesen wäre.
Aber es ist auch nicht so, dass es unmöglich ist. Wer wesentliche Merkmale eines Vertrags derartig im Kleingedruckten versteckt, muss damit rechnen, dass ihm das im Streitfalle auch mal um die Ohren fliegt.
Finde ich nicht gut, aber letztendlich kann ich nur versuchen, den Leuten im Vorfeld die Augen zu öffnen. Manche weigern trotzdem sich strikt, auch nur darüber nachzudenken. Ist dann eben so.
Ostfriesische Antwort: jo.
Wobei die wenigsten Opfer von BitClub vermutlich überhaupt hier im Forum waren und sich vorab informiert haben. Damit ist ihnen dann auch nicht mehr der "Vorwurf" zu machen, sie hätten sich "geweigert", nachzudenken. Es war ihnen zum Zeitpunkt der Entscheidungsfindung schlicht praktisch nicht möglich.
Die Täter haben dabei ja i.d.R. die gesamte Klaviatur der Massenpsychologie auf irgendwelchen Kaffeefahrten ausgenutzt, um Druck auszuüben, dieses "einmalige Angebot, das es nur hier, heute und jetzt gibt", anzunehmen. Da gibt es dann eine starke Asymmetrie zwischen der Professionalität des Verkäufers und der Unprofessionalität des Verbrauchers.