"Mach dein Ding" ist in Deutschland, wenn es um Gewerbe geht, eine ganz gefährliche Sache.
Das kann ganz schnell nach hinten losgehen.
In Deutschland braucht man für jeden Pups ne Genehmigung oder entsprechende Sachkundenachweise.
Einfach mal so loszulegen kann teuer werden; gerade wenn es um Finanzen geht.
Wie gesagt, ich bin selbst Gewerbetreibender und weiss daher wovon ich rede.
Ich kann nur jedem Existenzgründer dringend raten sich erst schlau zu machen und beraten zu lassen und DANN erst den Aufbau eines Gewerbes zu beginnen.
Dazu mal ein kleines Beispiel, das einem Bekannten von mir vor etwa 10 Jahren passiert ist:
Der gute Mann wollte sich selbstständig machen. Schwerpunkt Computerzubehör.
Er begann mit einem kleinen Onlineshop und verkaufte darüber so ziemlich alles was man so für den Computer braucht.
Eines Tages bestellte ein kleines Unternehmen bei ihm einige Produkte. Der Handel lief im Großen und Ganzen wohl auch problemlos ab.
Das Kundenunternehmen machte diesen Kauf aber natürlich steuerlich geltend und schickte die Rechnung meines Bekannten beim Finanzamt ein.
Nun hatte mein Bekannter aber einen großen Fehler gemacht: er hatte seinen Onlineshop von zuhause aus geführt und nie ein Gewerbe angemeldet.
Die besagte Rechnung landete also beim Finanzamt welches sehr wohl erstaunt waren da sie vom Unternehmen meines Bekannten noch nie etwas gehört hatten. Wenig später bekamm mein Bekannter einen Brief vom Finanzmat in dem es um eine Steuernachzahlung in saftiger Höhe ging. Die genaue Summe weiss ich leider nicht, aber zusammen mit dem Bußgeld wegen gewerblichen Handels ohne Gewerbeanmeldung brach das meinen Bekannten finanziell das Genick. Heute ist er insolvent.
Und das alles nur, weil er vergessen hatte, sein Gewerbe anzumelden.
Was bitcoin-brief.de da nun vor hat ist letztlich ein Finanzdienstleistungsunternehmen. Ich bin kein Experte fürs Finanzrecht und das hier ist auch keinesfalls als Rechtsberatun zu verstehen, aber ich denke, es handelt sich dabei um eine Form der Wechselstube da hier eine Währung (Euro) in eine andere (Bitcoin) getauscht wird.
Für Finanzdienstleister ist nach §§ 32, 33 KWG eine zulassung erforderlich.
Genaueres dazu findet sich hier:
http://www.bafin.de/DE/Aufsicht/BankenFinanzdienstleister/Zulassung/zulassung_node.htmlIch würde mir sehr gut überlegen, ob ich das Gesamtrisiko tragen wollte, sowas ohne die nötigen Anmeldungen, Genehmigungen usw. aufzuziehen.