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Topic: bitcoin-brief.de - Bitcoins einfach per Brief kaufen (Read 3352 times)

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Kann er sein Gewerbe nicht irgendwo im Ausland anmelden um dem dämlichen deutschen Recht zu entgehen?

Nein, kann er nicht. Solange er in Deutschland lebt und das Gewerbe von zuhause aus ausübt, muss er sich nach deutschem Recht anmelden. Natürlich kann er sich trotzdem mit Hilfe einer Briefkastenadresse in z.B. Österreich anmelden (VirWoX sitzt dort), aber da kann er gleich sein Service gleich offen von Deutschland aus betreiben und hoffen, dass es nicht auffällt.

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Und hätte bitcoin24 nicht auch ne BaFin Genehmigung gebraucht?

Natürlich.
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Kann er sein Gewerbe nicht irgendwo im Ausland anmelden um dem dämlichen deutschen Recht zu entgehen?

Und hätte bitcoin24 nicht auch ne BaFin Genehmigung gebraucht?
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Hattest zu deinen anfängen nicht auch mal briefe angenommen? :p


...nur habe ICH mich dann bei der bafin erkundigt und das ganze dann schleunigst eingestellt bevor es begonnen hatte.
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Vertrau in Gott
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Hattest zu deinen anfängen nicht auch mal briefe angenommen? :p
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Ich würde vorschlagen, du suchst dir einen Rechtsanwalt oder Steuerberater und lässt dich ausführlich und verbindlich beraten.
Das wäre das sinnvollste was du machen kannst, bevor du evtl. im schlimmsten Falle deine Existenz riskierst.
Wir können und dürfen keine Rechtsberatung machen und die Tipps und Ratschläge die wir dir geben können sind nicht verbindlich.
Ein Anwalt oder Steuerberater kann dir genau sagen wie das, was du vor hast einzustufen ist und welche Voraussetzungen du dafür ggf. erfüllen musst.
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Bei Mt. Gox muss man sich mit Ausweis registrieren (Geldwäschegesetz).

Bei dubiosen Webseiten wie Bitcoin-Brief.de kann man Geld ohne Registrierung ganz anonym per Post waschen.

Dieser "Service" (Geldwäsche) kostet halt extra.


Wenn ich so einen Schwachsinn lese, könnte ich k*****.

Alles, was nicht preußisch korrekt registriert wurde ist böse...vorauseilender Gehorsam rules.

Tschüss Bürgerrechte.



Nun mal halblang.
Es ist halt ein Unterschied zwischen dem was man denkt dürfen können zu sollen und dem was der Gesetzgeber draus macht.

In diesem Fall geht es darum daß bitcoinbrief.de  gegen geltendes recht verstößt, wie man das nun findet oder nicht ist ein anderer thread.
Es sollte eigentlich nur der Betreiber gewarnt werden, daß er sich auf ganz ganz dünnem Eis bewegt wenn er da öffenltich-offensiv rangeht.


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Bei Mt. Gox muss man sich mit Ausweis registrieren (Geldwäschegesetz).

Bei dubiosen Webseiten wie Bitcoin-Brief.de kann man Geld ohne Registrierung ganz anonym per Post waschen.

Dieser "Service" (Geldwäsche) kostet halt extra.


Wenn ich so einen Schwachsinn lese, könnte ich k*****.

Alles, was nicht preußisch korrekt registriert wurde ist böse...vorauseilender Gehorsam rules.

Tschüss Bürgerrechte.
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 Seit dem ersten "richtigen" Hype um BitCoins vor ca. 2 Jahren hat sich - zumindest meinem Gefühl nach - das Klima hier im (deutschsprachigen; andere kenne ich kaum) Forum dramatisch abgekühlt.



Liegt u.A. daran daß man sich teilweise berufen fühlt Konkurrenten anwaltlich abzumahnen.
Mit bitcoin"Community" hat das nix zu tun.

Wenn die bitcoinbriefe.de online gehen hast Du (wette ich!) ratzfatz Kripo, Bafin, Abmahnanwalt am Hals.

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Du kannst zb in andere Internetwährungen umtauschen. Also eine Art Wechselstube.
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eBesucher gegen Klamm-Lose = kein Problem
ebesucher gegen Primera = soweit ich weiß problematisch (Primera besitzen einen echten Wert)
Genau das wird gerade von der BaFin geprüft, nachdem meine Anfrage bei der Deutschen Bundesbank auf die schon bekannte Beurteilung der BitCoins seitens der BaFin lediglich bestätigt wurde und die Frage der Erlaubnispflicht zum Handel anderer sog. "virtueller Währungen" von der Bundesbank nicht abschliessend beurteilt werden konnte. Mit einer - dann hoffentlich abschliessend klärenden - Antwort rechne ich in frühestens 2 Monaten.


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Klamm Lose sind da das perfekte Beispiel für.
Wie wahr, wie wahr! Allerdings auch in anderer Hinsicht: Ein paar Obergurus haben sich alles, was nicht niet- und nagelfest ist, unter den Nagel gerissen; jeder Handels- und/oder Produktions-Neuling wird sofort mit Scammer-Vorwürfen überschüttet oder sonstwie runtergemacht. Bestenfalls dürfen noch Loseseiten mit Uraltscripten, bei denen Sicherheit noch sehr, sehr klein geschrieben wurde, betrieben werden.
Die Entwicklungen dort und hier sind aus meiner Sicht schon überraschend ähnlich, wobei ich hier, mit den BTCs, das Gefühl einer Zeitraffer-Vorstellung nicht ganz abschütteln kann: Seit dem ersten "richtigen" Hype um BitCoins vor ca. 2 Jahren hat sich - zumindest meinem Gefühl nach - das Klima hier im (deutschsprachigen; andere kenne ich kaum) Forum dramatisch abgekühlt.
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Ich habe den Eindruck, hier werden zwei verschiedene Themen durcheinander gemischt.

Zum Thema Bitcoinhandel:
Der gewerbliche Handel von Bitcoins gegen Euros ist eine genehmigungspflichtige Finanzdienstleistung. Hierfür wird eine teure Lizenz benötigt. Der Tausch von Bitcoins gegen Waren, Dienstleistungen ist davon jedoch nicht betroffen, das ist problemlos möglich.

Zum Thema Umsatzsteuer, Gewerbe:
Wenn man als Nicht-Angestellter Geld verdient, und es nicht einer der "freien" Berufe ist, hat man ein Gewerbe. Dies ist z.B. auch dann der Fall, wenn man Bitcoins gegen Ware tauscht, diese danach verkauft und damit einen Gewinn erzielt. Ein Gewerbe anzumelden ist jedoch kein Problem. Das kostet ca. 20 Euro und wenn man im Jahr weniger als ca. 17.500 Euro Umsatz (nicht Gewinn!) hat, muss man nicht mal die Umsatzsteuer ausweisen.


Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.

Also kurz gesagt: Melde dein Unternehmen auf den Seychellen an und gut is  Grin
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sr. member
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Du kannst zb in andere Internetwährungen umtauschen. Also eine Art Wechselstube. Solange du dabei immer innerhalb der Währungen bleibst stellt das kein Problem dar (gibt allerdings auch Inetwährungen wo das so nicht erlaubt wäre, das hängt vom jeweiligen Status der Währung ab).

Aber auch da gilt das das von Fall zu Fall sehr unterschiedlich sein kann.  Mal ein Beispiel:

eBesucher gegen Klamm-Lose = kein Problem

ebesucher gegen Primera = soweit ich weiß problematisch (Primera besitzen einen echten Wert)

x gegen y = hängt immer von den jeweiligen Währungen ab.

Da BTC keinen Nennwert besitzen sollte es keine probleme geben wenn du diese gegen andere Währungen tauscht die ebenfalls keinen nennwert haben.

Wenn du dann allerdings anfängst, welche Endwährung auch immer, dann wieder zu verkaufen und sei es auch nur für dich selbst, kommst du wieder in die Situation das du das unter Umständen versteuern musst.


Kurz gesagt: Solange du nicht vor hast Rechnungen zu schreiben und die Beträge im allgemeinen eher klein bleiben usw, wird dir niemand an den Karren pissen, das sieht man ja bei allen Inetwährungen. Rein rechtlich ist sehr vieles was so mit Inetwährungen läuft nicht in Ordnung, aber auf der anderen Seite sind die Beträge meist so klein und auch das was gemacht wird ist meißtens von Privatleuten, das da kein Schwein nach kräht. Klamm Lose sind da das perfekte Beispiel für.
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Doofe Frage:

Was wenn ich den Service gegen eine andere Ware oder Dienstleistung (sei mal dahingestellt, was es ist) und nicht gegen Euros anbiete?
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Klar war mein bekannter selbst Schuld an dem, was ihm da passierte.
Damit wollte ich nur zeigen, was passieren kann, wenn man sich nicht um seine Pflichten kümmert.

Das Problem ist aber, dass er hier eine eindeutige finanzielle Gewinnabsicht anstrebt und damit nicht mehr als Privatperson sondern gem. §14 BGB als Unternehmer gilt.

Aber du hat schon Recht, wie ich bereits in meinem ersten Posting erwähnte, wäre eine Beratung durch einen geeigneten Rechtsbeistand oder Steuerberater angebracht.
Die wissen was zu beachten ist, wie die Formalitäten aussehen, usw..

Auch ich will ihm die Sache nicht ausreden, aber ich gehöre auch nicht zu denen, die die Leute ins offene Messer rennen lassen mögen.
sr. member
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Wer einen Onlineshop mit genügend transfervolumen eröffnet ohne ein Gewerbe anzumelden ist selbst schuld.


Solange Bitcoin-Brief als Privatperson handelt und Freibeträge etc nicht überschreitet (und das wird ja am Anfang so sein) kann er "sein Ding machen" ab wann etwas tatsächlich gewerblich etc ist ist eine Einzelfallentscheidung und um das für ihn ganz genau zu klären hat er nur eine Möglichkeit, die des Fachanawalts (ironischerweise ist er ja selbst dann noch nichtmal auf der sicheren Seite wenn, aber das ist nen anderer Schnack).

Wie dem auch sei, mir gings nur drum ihm etwas Mut zu machen und sich nicht von der "ALLE SIND SCAMMER" Fraktion hier sofort nieder machen zu lassen.

Die exakte rechtliche Lage kann keiner von uns beurteilen und die die es eventuell könnten, dürften es nicht, weil Rechtberatung hier verboten wäre.  Also ist es sinnlos darüber zu diskutieren.

Wie dem auch sei, Thema für ich erledigt.
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"Mach dein Ding" ist in Deutschland, wenn es um Gewerbe geht, eine ganz gefährliche Sache.
Das kann ganz schnell nach hinten losgehen.
In Deutschland braucht man für jeden Pups ne Genehmigung oder entsprechende Sachkundenachweise.
Einfach mal so loszulegen kann teuer werden; gerade wenn es um Finanzen geht.

Wie gesagt, ich bin selbst Gewerbetreibender und weiss daher wovon ich rede.
Ich kann nur jedem Existenzgründer dringend raten sich erst schlau zu machen und beraten zu lassen und DANN erst den Aufbau eines Gewerbes zu beginnen.

Dazu mal ein kleines Beispiel, das einem Bekannten von mir vor etwa 10 Jahren passiert ist:

Der gute Mann wollte sich selbstständig machen. Schwerpunkt Computerzubehör.
Er begann mit einem kleinen Onlineshop und verkaufte darüber so ziemlich alles was man so für den Computer braucht.
Eines Tages bestellte ein kleines Unternehmen bei ihm einige Produkte. Der Handel lief im Großen und Ganzen wohl auch problemlos ab.
Das Kundenunternehmen machte diesen Kauf aber natürlich steuerlich geltend und schickte die Rechnung meines Bekannten beim Finanzamt ein.
Nun hatte mein Bekannter aber einen großen Fehler gemacht: er hatte seinen Onlineshop von zuhause aus geführt und nie ein Gewerbe angemeldet.
Die besagte Rechnung landete also beim Finanzamt welches sehr wohl erstaunt waren da sie vom Unternehmen meines Bekannten noch nie etwas gehört hatten. Wenig später bekamm mein Bekannter einen Brief vom Finanzmat in dem es um eine Steuernachzahlung in saftiger Höhe ging. Die genaue Summe weiss ich leider nicht, aber zusammen mit dem Bußgeld wegen gewerblichen Handels ohne Gewerbeanmeldung brach das meinen Bekannten finanziell das Genick. Heute ist er insolvent.

Und das alles nur, weil er vergessen hatte, sein Gewerbe anzumelden.

Was bitcoin-brief.de da nun vor hat ist letztlich ein Finanzdienstleistungsunternehmen. Ich bin kein Experte fürs Finanzrecht und das hier ist auch keinesfalls als Rechtsberatun zu verstehen, aber ich denke, es handelt sich dabei um eine Form der Wechselstube da hier eine Währung (Euro) in eine andere (Bitcoin) getauscht wird.
Für Finanzdienstleister ist nach §§ 32, 33 KWG eine zulassung erforderlich.
Genaueres dazu findet sich hier: http://www.bafin.de/DE/Aufsicht/BankenFinanzdienstleister/Zulassung/zulassung_node.html

Ich würde mir sehr gut überlegen, ob ich das Gesamtrisiko tragen wollte, sowas ohne die nötigen Anmeldungen, Genehmigungen usw. aufzuziehen.
sr. member
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Bitcoin-Brief

Gewöhne dich daran das du hier wahnsinnig viel Gegenwind bekommst, ganz egal was du tust.

Die Leute hier sind sehr paranoid und bezeichnen alles und jeden prophyilaktisch schonmal als "Scammer".

Sie suchen grundsätzlich nach Lücken und Betrugsmodellen in Angeboten und sehen fast nie die guten Seiten.

Es heisst ja man schliesst von sich auf andere, das gibt dir ein Bild davon was hier anscheinend so für Leute rumlaufen die immer sofort Betrug etc vermuten...



Such dir deine Schlachtfelder aus wenn du nicht permanent gegen Windmühlen kämpfen willst.


Im ürbirgen, mach einfach dein Ding und lass dich nicht fortwährned auf Diskussionen ein, die "Nörglerfraktion" hier wirst du so oder so nicht überzeugen und es wird immer Leute geben die dir sagen werden "dies oder das ist aber so nicht in ordnung, oder sollte man so und so machen" usw usw.

Und wenn du wirklich wissen willst was du darfst und was nicht, solltest du dich nicht auf Aussagen von irgendwelchen Leuten hier im Forum stützen, sondern einen Fachanwalt befragen.

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@ bitcoin-brief.de:

Du scheinst die Sache nicht ganz zu verstehen.
Du kannst erstmal niemandem eine "saubere" Rechnung, die ein Kunde beim Finanzamt einreichen oder ggf. für seine Buchführung verwenden könnte ausstellen, da du keine Steuernummer hast (damit ist nicht die USt-ID gemeint, die hat ganz andere Hintergründe).
Um an eine gültige Steuernummer zu kommen, musst du zuerst einmal ein Gewerbe anmelden.
Mit der Gewerbeanmeldung gehst du dann zum Finanzamt und beantragst dort die Steuernummer (sofern die das Gewerbe ausstellende Behörde nicht von sich aus in die Wege leitet).

Der zweite Punkt, der dir Probleme bereiten wird ist, dass du keine Lizenz für den Gewerblichen Handel mit Zahlungsmitteln hast.
Nach deutschem Recht ist der gewerbliche Handel mit Zahlungsmitteln, dabei spielt es keine Rolle ob FIAT, Crypto oder sonstwas, nur zulässig, wenn du eine entsprechende Genehmigung hat.
Das genaue Genehmigungsverfahren ist mir nicht bekannt, ich weiss jedoch, dass man die Lizenz nicht mal eben so nebenbei bekommt sondern dafür sehr viel Geld und diverse Nachweise erbringen muss.
Genaueres kann dir sicher dein Rechtsbeistand oder Steuerberater sagen.

Als Gewerbetreibender, wenn auch in einem anderen Bereich, kann ich dir sagen, dass du dich rechtlich grad auf gaaaanz dünnem Eis bewegst.
Wenn ich morgen vor deiner Tür stehen würde, Bares gegen Bitcoins tausche und du mir keine saubere Rechnung ausstellen kannst, steht ganz schnell das Finanzamt vor deiner Tür. Und dann wird es richtig unangenehm für dich. Jeder, der schonmal eine Buchprüfung erlebt hat, wird dir das bestätigen können... Selbst wenn die Bücher in Ordnung sind, macht das keinen Spass...

Von den restlichen Themen wie Geldwäsche usw. ganz zu schweigen...
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Jetzt meine Frage:
Warum sollte ich das machen und mir nicht selbst bei GOX für ein Zehntel der Provi meine Coins kaufen?
Soll jetzt nicht böse klingen, aber kannst du mir das beantworten?
Bei Mt. Gox muss man sich mit Ausweis registrieren (Geldwäschegesetz).

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