Ein Gewerbe oder die Freiberuflichkeit anmelden brauch man nur wenn man eine Tätigkeit aufnimmt mit der man Gewinne erzielen möchte.
Ob du etwas gewerblich oder nicht machst, spielt hier glaube ich keine so große Rolle. Oder anders gesagt: etwas "privat" zu machen, rettet dich nicht vor der EkSt, wie du unten ja selbst ausführst.
Nun für Dich als BitCoin-Miner gilt erst einmal der Fakt das Du etwas mit Deinem Rechner herstellst. Egal ob Software, Grafiken oder BitCoins. Alle drei Sachen kann man verkaufen muss man aber nicht.
Ich stelle fest, dass BitCoins für dich Sachen sind... für mich sind sie eher ein Rohstoff (ähnlich wie Gold, oder z.Z dem Wert nach eher Kohle). Keine Ahnung, ob das bei der steuerlichen behandlung einen unterschied macht.
Sprich, meiner bescheidenen Meinung nach, müßtest Du, um 100% auf der sicheren Seite zu sein, diese BitCoins in andere Dienstleistungen und Waren eintauschen. Sprich rein steuerrechtlich machst Du einen Tauschhandel.
Ich persönlich handle das so. Solange ich diesen Tauschhandelkreislauf einhalte, fühle ich mich auf der sicheren Seite, denn jede Dienstleistung und Ware im Tauschhandel könnte man ja auch wieder in Euros umtauschen.
Sei Dir mal nicht zu sicher. Denn wie du selbst sagst: "könnte man ja auch wieder in Euros umtauschen". Ein Mitarbeiter, welcher von Daimler z.B. ein Auto billiger bekommt, muss diesen sog. "Geldwerten Vorteil" auch versteuren.
Ich quote mal einen Artikel aus 2008 zu Linden Dollars:
BitCoins sind somit meine Meinung nach eine Ware und wird es immer bleiben. Das BitCoins einmal regulär auf den Devisenmärkten als eigenständige Währung gehandelt wird ist genauso unwahrscheinlich wie bei den anderen elektronischen Währungen.
Tja, falls oben gequotetes auf bitcoins so angewendet werden sollte, ist es egal, ob Bitcoin eine Währung ist oder nicht. Du hast nen Geldwerten Vorteil, den Du bei deiner EkSt-Erklärung angeben und Steuer drauf zahlen musst.
Also Du stelltst etwas mit Deinem Computer her und hast eine Ware. Verkaufst Du diese Ware musst Du Deinen Gewinn auch angeben, wenn Du diese Ware für Euros verkaufst.
Sämtlichen Umtausch der BitCoins in Euro müßtest Du also in Deiner Steuererklärung angeben.
Wäre schön, wenn ich das erst, wie Du behauptest, bei Veräusserung tun müßte. Könnte aber sein, dass das FA es so wie oben auslegt und von uns verlangt, die Ware zu bewerten und auf diesen Wert Steuer zu zahlen (Geldwerter Vorteil)
Ich sage mal: gut, daß das Finanzamt nicht
weiss, wieviel dieser Ware sich in unserem Besitz befindet
. Aber es wäre schon schön, das mal geklärt zu haben. Steuerhinterziehung ist ja kein Kavaliersdelikt.
Aber frage bitte hierzu direkt einmal einen Steuerberater Deiner Wahl, der kann Dir sicherlich besser weiterhelfen. Ich kann wirklich nur meine gesamte Lebenserfahrung:) anbieten.
Jo, da werd ich wohl meine Steuerberaterin zum Essen einladen müssen und ihr erstmal bitcoin erklären, das wird lustig.
Wie gesagt erst wenn der Tauschhandelkreislauf durchbrochen wird, wird es meiner Meinung nach steuerrechtlich relevant.
Wie gesagt, es könnte passieren, dass es schon vorher relevant ist. Wohl derzeit noch Auslegungssache... und leider sitzt das FA am längeren Hebel bei solchen Sachen.
Ich befürchte, wenn einer in der Finanzdirektion sieht, dass hier 50 millionen USD an Wert geschöpft wurden, dann wird das bearbeitet werden
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