Der AG findet evtl. andere Kriterien wichtig bzw. unwichtig als du oder ich oder irgendeine andere Person. Evtl. will seine Frau nicht dass er eine hübsche Sekretärin einstellt weil die eifersüchtig ist oder er hat nicht die Kapazitäten noch eine weitere Umkleide zu schaffen und hat deswegen nr Männer angestellt und will auch nur Männer anstellen.
Das mit der Umkleide ist so ein typisches Beispiel, wo die Gesetzgebung in Deutschland an der Realität eben vorbeigeht. Der AG hat in so einem Fall natürlich keine
Lust, eine Frau einzustellen. Und es ist vielleicht sogar im Sinne der potentiellen Bewerberinnen, dass er sie lieber gleich ablehnt. Er
darf seine Entscheidung aber nicht vom Geschlecht abhängig machen. Stichwort
AGG. Dazu denke sich jeder selber seinen Teil
Das Gleiche kann man auch über die Adresse des Bewerbers sagen wenn bekannt ist, dass in diesem Gebiet hauptsächlich personen wohnen, über die gemunkelt wird sie gingen regelmäßig kriminellen aktivitäten nach. Oder wenn jemand einen ausländischen Namen hat und der Arbeitgeber die Bewerbung deswegen gleich wieder weg legt.
Auch das ist natürlich Realität, die vom Gesetzgeber eben nicht gewünscht ist.
Ich finde es ziehmlich inkonsistent nicht alles komplett zu anonymisieren sondern nur manche Dinge.
Es lässt sich eben schlecht alles anonymisieren. Wenn ich bspw. Zeugnisse in einer Bewerbung verlange (und ich meine nicht die wertlosen Arbeitszeugnisse, sondern die Dinger mit Schulnoten oder den akademischen Abschluss), ist das halt nicht mehr so einfach anonym darstellbar. Da müsste man dann schon einen unparteiischen Dritten einschalten, der quasi einen Management Excerpt für Personaler zusammenstellt. Das will sich aber sicher nicht jeder Arbeitgeber leisten.
Ein Bild von jemandem, dass ihn für einen AG sympathisch erscheinen lässt, könnte bei einem anderen AG eine andere Wirkung erziehen. Wäre ich AG, würde ich aber natürlich einen Mitarbeiter vorziehen der mir sympathisch ist, da sowas dann meist auf Gegenseitigkeit beruht und gut für das Arbeitsklima ist.
Der Gesetzgeber in seiner unendlichen Weisheit hat beschlossen, dass du das nicht darfst
Allerdings kann ein AG doch in eine Stellenausschreibung mit aufnehmen ob er ein Foto will oder nicht und somit steuern ob er sich davon beeinflussen lassen möchte oder nicht. Diese Wahl sollte ihm aber überlassen bleiben, immerhin hat er etwas anzubieten was andere evtl. haben wollen - einen Arbeitsvertrag.
Tja, sollte, wollte, könnte. Darf aber nicht. Tut er natürlich trotzdem, darf sich halt nicht dabei erwischen lassen. Willkommen im deutschen Arbeitsrecht. Das weltweit Arbeitgeber-
und Arbeitnehmerfeindlichste Arbeitsrecht, das ich kenne. Manchmal hat man als AG den Eindruck, das deutsche Arbeitsrecht wäre nur geschaffen worden um zu verhindern, dass Unternehmer Personal einstellen.
Wenn sich nun keiner bewirbt, so gibt es wohl ein überangebot an diesen Arbeitsverträgen und er muss sein Angebot verbessern sodass es wahrgenommen wird.
Es gibt auf dem Arbeitsmarkt oft eine starke Asymmetrie. Entweder gibt es für eine Stelle extrem wenig Bewerber oder extrem viele.
Im ersten Fall ist das gut für den Arbeitnehmer, da er sich darauf verlassen kann, dass man seine Bewerbung möglichst genau und wohlwollend prüfen wird.
Schwierig wird es immer dann, wenn es zu viele Bewerber gibt, dann muss der Personaler unter Umständen einen Riesenstapel Bewerbungen einfach "abarbeiten". Und das tut er dann meistens radikal. D.h. er nimmt sich erstmal jede Bewerbung und schmeißt jede raus, wo ihm der Umschlag nicht gefällt. Danach werden hässliche Fotos und Bewerbungen ohne Foto weggepackt. Danach kommen die Akademischen Abschlüsse, nicht etwa nach Relevanz, sondern nach Noten. Oder so ähnlich. Damit sind ein Großteil der Bewerbungen erst mal vom Tisch. Dass darunter auch eine Menge "Gute" waren, spielt da keine Rolle mehr, der Personaler hat schließlich auch nur ein begrenztes Zeitbudget.
Alles in allem hat man mit den Zeugnissen nur eine Menge Arbeit, die Dinger sind aber das Papier nicht wert, auf dem sie gedruckt werden.
Das ist sehr interessent. So wie du das schilderst scheinen Arbeitszeugnisse tatsächlich belanglos zu sein. ich wusste z.B. garnicht, dass man so schnell Ärger bekommen kann wenn etwas negatives drin steht. Hier muss ich dir zustimmen; wenn der neue AG wissen will, wie der Mitarbeiter so ist, kann er ja einfach beim alten AG anfragen oder erstmal Probearbeiten/lange Probezeit vereinbaren.
Belanglos ist noch harmlos. Sie sind einfach Vergeudung menschlicher Arbeitszeit.
Richtig Ärger bekommt man übrigens nicht, wenn man da mal was schlechtes reinschreibt, aber der Arbeitnehmer kann ein gutes, sog. "wohlwollendes" Zeugnis einklagen und wird damit vor jedem Arbeitsrichter in Deutschland Erfolg haben, bis er ein Zeugnis mindestens der Note 2,0 hat. Wobei keine "Einzelnote" im Zeugnis schlechter als 3,0 sein darf. So als grober Richtwert.
Manche Arbeitgeber haben übrigens auch Angst, am Telefon ehrlich über ihre alten Mitarbeiter zu sprechen. Da muss man von Gesetz wegen nämlich auch wohlwollend berichten.