Pages:
Author

Topic: Bitcoin in der Bewerbung (Read 3780 times)

legendary
Activity: 2702
Merit: 1261
June 25, 2015, 10:49:12 AM
#36
Belanglos ist noch harmlos. Sie sind einfach Vergeudung menschlicher Arbeitszeit. Angry
Richtig Ärger bekommt man übrigens nicht, wenn man da mal was schlechtes reinschreibt, aber der Arbeitnehmer kann ein gutes, sog. "wohlwollendes" Zeugnis einklagen und wird damit vor jedem Arbeitsrichter in Deutschland Erfolg haben, bis er ein Zeugnis mindestens der Note 2,0 hat. Wobei keine "Einzelnote" im Zeugnis schlechter als 3,0 sein darf. So als grober Richtwert.

Deshalb schreibe ich ein reines Floskel-Zeugnis, wenn ich eine durchschnittliche Leistung bewerten soll. Wenn ich bestimmte Dinge überdurchschnittlich gut finde, dann werden diese bei mir individuell erwähnt, sodass das Zeugnis eben keine Aneinanderreihung von Textbausteinen mehr ist.

Ich finde es ist auch eine Aussage, wenn man sich die Zeit für eine individuelle Bewertung nimmt, um bestimmte Dinge besonders hervorzuheben. Ausserdem hat jeder, der überdurchschnittliche Leistung bringt, auch eine besondere Aufmerksamkeit bei der Bewertung verdient.

Manche Arbeitgeber haben übrigens auch Angst, am Telefon ehrlich über ihre alten Mitarbeiter zu sprechen. Da muss man von Gesetz wegen nämlich auch wohlwollend berichten. Roll Eyes

Allerdings kann man im Gespräch sehr viel Information zwischen den Zeilen transportieren. Meistens ist der Gesprächspartner auch nicht völlig doof. Wenn ich die Aussage bekomme "hat hier gearbeitet, mehr gibt es neben dem Zeugnis nicht zu sagen", dann ist das eine sehr sehr deutliche Ansage.
qwk
donator
Activity: 3542
Merit: 3413
Shitcoin Minimalist
June 25, 2015, 09:10:19 AM
#35
Das Problem, dass ich hier auch eher aus eigener Erfahrung (in Österreich) kenne, ist das Firmen gar keine wirklichen Strafen bekommen, wenn sie gegen das Gesetz verstoßen.
Österreich hat eine ganz andere Einstellung zum Arbeitsrecht als Deutschland.

Ihr habt ein aktives Kündigungsrecht seitens des Arbeitgebers bei großzügigen Abfindungsregelungen für den Arbeitnehmer. Das ist insgesamt eine sehr sinnvolle Regelung.
Deutschland dagegen kennt kein positives Kündigungsrecht des Arbeitgebers. Er kann nur aus (im Zweifelsfall eben erfundenen) Gründen "gezwungenermaßen" kündigen. Diese Einstellung alleine zeigt schon, wie sehr das deutsche Arbeitsrecht an der Realität vorbeigeht.

Was Verstöße bei Stellenausschreibungen angeht, ist Deutschland übrigens durchaus ein heißes Pflaster, es gibt regelmäßig zivilrechtliche Forderungen gegenüber Arbeitgebern, die einen Bewerber abgelehnt haben, wenn der AG einen Formfehler im Sinne des AGG begangen hat.
qwk
donator
Activity: 3542
Merit: 3413
Shitcoin Minimalist
June 25, 2015, 09:03:54 AM
#34
Der AG findet evtl. andere Kriterien wichtig bzw. unwichtig als du oder ich oder irgendeine andere Person. Evtl. will seine Frau nicht dass er eine hübsche Sekretärin einstellt weil die eifersüchtig ist oder er hat nicht die Kapazitäten noch eine weitere Umkleide zu schaffen und hat deswegen nr Männer angestellt und will auch nur Männer anstellen.
Das mit der Umkleide ist so ein typisches Beispiel, wo die Gesetzgebung in Deutschland an der Realität eben vorbeigeht. Der AG hat in so einem Fall natürlich keine Lust, eine Frau einzustellen. Und es ist vielleicht sogar im Sinne der potentiellen Bewerberinnen, dass er sie lieber gleich ablehnt. Er darf seine Entscheidung aber nicht vom Geschlecht abhängig machen. Stichwort AGG. Dazu denke sich jeder selber seinen Teil Roll Eyes

Das Gleiche kann man auch über die Adresse des Bewerbers sagen wenn bekannt ist, dass in diesem Gebiet hauptsächlich personen wohnen, über die gemunkelt wird sie gingen regelmäßig kriminellen aktivitäten nach. Oder wenn jemand einen ausländischen Namen hat und der Arbeitgeber die Bewerbung deswegen gleich wieder weg legt.
Auch das ist natürlich Realität, die vom Gesetzgeber eben nicht gewünscht ist.

Ich finde es ziehmlich inkonsistent nicht alles komplett zu anonymisieren sondern nur manche Dinge.
Es lässt sich eben schlecht alles anonymisieren. Wenn ich bspw. Zeugnisse in einer Bewerbung verlange (und ich meine nicht die wertlosen Arbeitszeugnisse, sondern die Dinger mit Schulnoten oder den akademischen Abschluss), ist das halt nicht mehr so einfach anonym darstellbar. Da müsste man dann schon einen unparteiischen Dritten einschalten, der quasi einen Management Excerpt für Personaler zusammenstellt. Das will sich aber sicher nicht jeder Arbeitgeber leisten.

Ein Bild von jemandem, dass ihn für einen AG sympathisch erscheinen lässt, könnte bei einem anderen AG eine andere Wirkung erziehen. Wäre ich AG, würde ich aber natürlich einen Mitarbeiter vorziehen der mir sympathisch ist, da sowas dann meist auf Gegenseitigkeit beruht und gut für das Arbeitsklima ist.
Der Gesetzgeber in seiner unendlichen Weisheit hat beschlossen, dass du das nicht darfst Wink

Allerdings kann ein AG doch in eine Stellenausschreibung mit aufnehmen ob er ein Foto will oder nicht und somit steuern ob er sich davon beeinflussen lassen möchte oder nicht. Diese Wahl sollte ihm aber überlassen bleiben, immerhin hat er etwas anzubieten was andere evtl. haben wollen - einen Arbeitsvertrag.
Tja, sollte, wollte, könnte. Darf aber nicht. Tut er natürlich trotzdem, darf sich halt nicht dabei erwischen lassen. Willkommen im deutschen Arbeitsrecht. Das weltweit Arbeitgeber- und Arbeitnehmerfeindlichste Arbeitsrecht, das ich kenne. Manchmal hat man als AG den Eindruck, das deutsche Arbeitsrecht wäre nur geschaffen worden um zu verhindern, dass Unternehmer Personal einstellen.

Wenn sich nun keiner bewirbt, so gibt es wohl ein überangebot an diesen Arbeitsverträgen und er muss sein Angebot verbessern sodass es wahrgenommen wird.
Es gibt auf dem Arbeitsmarkt oft eine starke Asymmetrie. Entweder gibt es für eine Stelle extrem wenig Bewerber oder extrem viele.
Im ersten Fall ist das gut für den Arbeitnehmer, da er sich darauf verlassen kann, dass man seine Bewerbung möglichst genau und wohlwollend prüfen wird.
Schwierig wird es immer dann, wenn es zu viele Bewerber gibt, dann muss der Personaler unter Umständen einen Riesenstapel Bewerbungen einfach "abarbeiten". Und das tut er dann meistens radikal. D.h. er nimmt sich erstmal jede Bewerbung und schmeißt jede raus, wo ihm der Umschlag nicht gefällt. Danach werden hässliche Fotos und Bewerbungen ohne Foto weggepackt. Danach kommen die Akademischen Abschlüsse, nicht etwa nach Relevanz, sondern nach Noten. Oder so ähnlich. Damit sind ein Großteil der Bewerbungen erst mal vom Tisch. Dass darunter auch eine Menge "Gute" waren, spielt da keine Rolle mehr, der Personaler hat schließlich auch nur ein begrenztes Zeitbudget.

Alles in allem hat man mit den Zeugnissen nur eine Menge Arbeit, die Dinger sind aber das Papier nicht wert, auf dem sie gedruckt werden.
Das ist sehr interessent. So wie du das schilderst scheinen Arbeitszeugnisse tatsächlich belanglos zu sein. ich wusste z.B. garnicht, dass man so schnell Ärger bekommen kann wenn etwas negatives drin steht. Hier muss ich dir zustimmen; wenn der neue AG wissen will, wie der Mitarbeiter so ist, kann er ja einfach beim alten AG anfragen oder erstmal Probearbeiten/lange Probezeit vereinbaren.
Belanglos ist noch harmlos. Sie sind einfach Vergeudung menschlicher Arbeitszeit. Angry
Richtig Ärger bekommt man übrigens nicht, wenn man da mal was schlechtes reinschreibt, aber der Arbeitnehmer kann ein gutes, sog. "wohlwollendes" Zeugnis einklagen und wird damit vor jedem Arbeitsrichter in Deutschland Erfolg haben, bis er ein Zeugnis mindestens der Note 2,0 hat. Wobei keine "Einzelnote" im Zeugnis schlechter als 3,0 sein darf. So als grober Richtwert.
Manche Arbeitgeber haben übrigens auch Angst, am Telefon ehrlich über ihre alten Mitarbeiter zu sprechen. Da muss man von Gesetz wegen nämlich auch wohlwollend berichten. Roll Eyes
legendary
Activity: 1734
Merit: 1015
June 25, 2015, 08:44:02 AM
#33
Es stimmt schon, dass sich viele Arbeitgeber, Vermieter, etc. nicht an Gesetze halten. Allerdings sehe ich das Problem, dann eher darin, dass das viele einfach akzeptieren. Ich hab mir selbst schon sowohl bei einem Vermieter als auch bei Arbeitgebern schon mein Recht erkämpfen müssen und dabei auch immer gewonnen.
Das funktioniert wenn es bereits ein Vertragsverhältnis gibt, aber wenn man vor Vertragsschluss bestimmte Angaben nicht machen möchte, dann kann man von einer Aufforderung sie dennoch anzugeben ja nicht ableiten, dass ein Vertragsverhältnis begründet wurde bzw. dass einem dies zusteht. Das Ausschlusskriterium kann ja immernoch etwas anderes sein. Man weiß es eben nicht, da dazu einfach nichts oder die Unwahrheit gesagt werden kann seitens des AG/VM. Es geht mir hier also um das Vor dem Vertragsschluss; das Danach ist denke ich klar.


Zur Nachweisbarkeit: Es stimmt schon, dass das oft ein Probelm ist, aber wenn ein Arbeitgeber nach einem Bewerbungsfoto fragt und das nach deutschen Recht nicht zulässig ist, kann man die E-Mail oder die Webseite doch einfach an die entsprechende Behörde weiter leiten. In diesem Fall klingt das recht einfach.
Ich dachte es sei hier im Forum noch nicht abschließend geklärt ob das zulässig ist oder nicht. Ich halte es für durchaus zulässig, definitiv zulässig ist es aber in Branchen, in denen das Aussehen eine Rolle spielt.

Das Problem, dass ich hier auch eher aus eigener Erfahrung (in Österreich) kenne, ist das Firmen gar keine wirklichen Strafen bekommen, wenn sie gegen das Gesetz verstoßen.

Zivilrechtlich ist da nunmal nichts zu holen weil dem Bewerber kein Schaden entstanden ist und das Auffordern dazu Angaben in einer Bewerbung zu machen kein Arbeitsverhältnis begründet. Wie du bereits Geschrieben hast akzetieren es daher einfach viele; auch deswegen, weil ihnen durch eine Meldung der Sache kein Vorteil entsteht - eher in Gegenteil, das ist Arbeit und bringt den Betroffenen nichts.
Auf Strafrechtlicher Seite wird sowas oft nur geringfügig geahndet - wenn überhaupt, und auch nur in den seltenen Fällen in denen es gemeldet wird.

Und genau deswegen ist ein solches Gesetz meiner Meinung nach so Realitätsfern, dass man es gleich weglassen könnte.
hero member
Activity: 714
Merit: 500
June 25, 2015, 08:12:18 AM
#32
Dann sind wir wieder bei dem Punkt, dass es schon in Ordnung ist ein Gesetz zu brechen, wenn man es kann.
Die Einstellung werde ich nie verstehen.

So hab ich das nie gesagt und würde es auch niemals tun. Es gibt Gesetze an die man gut finden kann oder auch nicht und es gibt Gesetze an die man sich halten kann oder auch nicht, aber es gibt keine Möglichlichkeit andere daran zu hindern eines dieser Dinge zu tun ... oder auch nicht.
Fakt ist, dass in der Realität gerade bei Bewerbungen oft nicht die wahren Gründe genannt werden warum jemand abgelehnt wird - falls überhaupt mal Gründe genannt werden.

Ein sehr ähnliches Beispiel aus meinem Leben: Vor einigen Jahr hatte ich mit mal um eine wohnung Beworben - zur Miete. Dort angekommen hatte ich mit mit den Vermieter und seiner Frau die Wohnung angeschaut und alles besprochen. Wir waren uns soweit einig und ich nahm den Vertrag mit um ihn mit in Ruhe anzuschauen. Kurz darauf machte ich einen neuen Termin aus, da ich die Wohnung haben wollte. Dort angekommen hatte er noch einen weiteren Zettel auf dem alle möglichen Fragen drauf standen, die meisten davon waren im Mietrecht unzulässige Fragen (die in diesem Fall falsche beantwortet werden dürfen).
Dort wurde unter anderen auch nach Anschrift und Telefonnummer meiner vorherigen Vermieters gefragt. Wohlwissend dass ich eine solche Information nicht ohne Zustimmung des vorherigen Vermieters geben darf, habe ich den Zettel mitbekommen und gesagt, dass ich mir das anschauen und mich melden werde. Kurz darauf sagte der Vermieter telefonisch ab, da ich die auf dem Zettel stehenden Fragen nicht direkt vor Ort beantwortet und aufgefüllt hatte.

Und das ist keine unübliche vorgehensweise (obwohl unzulässig). Mein Vater hatte auch mal einen Bogen mit unzulässigen Fragen auszufüllen bei einer Besichtigung. Natürlich ist es sehr schwer nachzuweisen, wenn überhaupt. Und genau da ist das Problem. Ein Gesetz, bei dem ein Verstoß nicht nachgewiesen werden kann, ist sinnlos. Bei meinem Fall hätte ich wenigstens noch falsche Angaben machen können ohne Probleme zu bekommen, also hat man das Problem im Mietrecht wohl erkannt, aber bei der Bewerbung für einen Job ist das nicht zulässig. Evtl. könnte man da eine ähnliche Regelung einführen. Momentan ist es aber nunmal so, dass der AG machen kann was er will da es zum einen nicht nachweisbar ist warum jemand nicht genommen wurde, und zum anderen meist viele Bewerbungen eintrudeln.
Sorry, dass ich dich hier falsch eingeschätzt. In diesem Forum sind so viele Anarcho-Wirrköpfe, dass das Diskutieren zeitweilen sehr frustrierend ist.

Es stimmt schon, dass sich viele Arbeitgeber, Vermieter, etc. nicht an Gesetze halten. Allerdings sehe ich das Problem, dann eher darin, dass das viele einfach akzeptieren. Ich hab mir selbst schon sowohl bei einem Vermieter als auch bei Arbeitgebern schon mein Recht erkämpfen müssen und dabei auch immer gewonnen.
Zur Nachweisbarkeit: Es stimmt schon, dass das oft ein Probelm ist, aber wenn ein Arbeitgeber nach einem Bewerbungsfoto fragt und das nach deutschen Recht nicht zulässig ist, kann man die E-Mail oder die Webseite doch einfach an die entsprechende Behörde weiter leiten. In diesem Fall klingt das recht einfach.
Das Problem, dass ich hier auch eher aus eigener Erfahrung (in Österreich) kenne, ist das Firmen gar keine wirklichen Strafen bekommen, wenn sie gegen das Gesetz verstoßen.
legendary
Activity: 1734
Merit: 1015
June 25, 2015, 07:55:52 AM
#31
Dann sind wir wieder bei dem Punkt, dass es schon in Ordnung ist ein Gesetz zu brechen, wenn man es kann.
Die Einstellung werde ich nie verstehen.

So hab ich das nie gesagt und würde es auch niemals tun. Es gibt Gesetze an die man gut finden kann oder auch nicht und es gibt Gesetze an die man sich halten kann oder auch nicht, aber es gibt keine Möglichlichkeit andere daran zu hindern eines dieser Dinge zu tun ... oder auch nicht.
Fakt ist, dass in der Realität gerade bei Bewerbungen oft nicht die wahren Gründe genannt werden warum jemand abgelehnt wird - falls überhaupt mal Gründe genannt werden.

Ein sehr ähnliches Beispiel aus meinem Leben: Vor einigen Jahr hatte ich mit mal um eine wohnung Beworben - zur Miete. Dort angekommen hatte ich mit mit den Vermieter und seiner Frau die Wohnung angeschaut und alles besprochen. Wir waren uns soweit einig und ich nahm den Vertrag mit um ihn mit in Ruhe anzuschauen. Kurz darauf machte ich einen neuen Termin aus, da ich die Wohnung haben wollte. Dort angekommen hatte er noch einen weiteren Zettel auf dem alle möglichen Fragen drauf standen, die meisten davon waren im Mietrecht unzulässige Fragen (die in diesem Fall falsche beantwortet werden dürfen).
Dort wurde unter anderen auch nach Anschrift und Telefonnummer meiner vorherigen Vermieters gefragt. Wohlwissend dass ich eine solche Information nicht ohne Zustimmung des vorherigen Vermieters geben darf, habe ich den Zettel mitbekommen und gesagt, dass ich mir das anschauen und mich melden werde. Kurz darauf sagte der Vermieter telefonisch ab, da ich die auf dem Zettel stehenden Fragen nicht direkt vor Ort beantwortet und aufgefüllt hatte.

Und das ist keine unübliche vorgehensweise (obwohl unzulässig). Mein Vater hatte auch mal einen Bogen mit unzulässigen Fragen auszufüllen bei einer Besichtigung. Natürlich ist es sehr schwer nachzuweisen, wenn überhaupt. Und genau da ist das Problem. Ein Gesetz, bei dem ein Verstoß nicht nachgewiesen werden kann, ist sinnlos. Bei meinem Fall hätte ich wenigstens noch falsche Angaben machen können ohne Probleme zu bekommen, also hat man das Problem im Mietrecht wohl erkannt, aber bei der Bewerbung für einen Job ist das nicht zulässig. Evtl. könnte man da eine ähnliche Regelung einführen. Momentan ist es aber nunmal so, dass der AG machen kann was er will da es zum einen nicht nachweisbar ist warum jemand nicht genommen wurde, und zum anderen meist viele Bewerbungen eintrudeln.
hero member
Activity: 714
Merit: 500
June 25, 2015, 07:29:09 AM
#30


[TL;DR] Wer etwas hat kann entscheiden zu welchen Konditionen er es anbietet.


Das mag deine Einstellung sein, hat aber mit dem Gesetz genau gar nichts zu tun.

Aber mit der Realität.
Und mit dem Bewerbungsbild.
Dann sind wir wieder bei dem Punkt, dass es schon in Ordnung ist ein Gesetz zu brechen, wenn man es kann.
Die Einstellung werde ich nie verstehen.
legendary
Activity: 1734
Merit: 1015
June 25, 2015, 07:18:08 AM
#29


[TL;DR] Wer etwas hat kann entscheiden zu welchen Konditionen er es anbietet.


Das mag deine Einstellung sein, hat aber mit dem Gesetz genau gar nichts zu tun.

Aber mit der Realität.
Und mit dem Bewerbungsbild.
hero member
Activity: 714
Merit: 500
June 25, 2015, 07:05:39 AM
#28


[TL;DR] Wer etwas hat kann entscheiden zu welchen Konditionen er es anbietet.


Das mag deine Einstellung sein, hat aber mit dem Gesetz genau gar nichts zu tun.
legendary
Activity: 1734
Merit: 1015
June 25, 2015, 07:00:04 AM
#27
Naja, zwischen Bewerbungsgespräch und Partnerbörse ist schon ein Unterschied. Da geht es ja darum, ob jemand bei der Bewerbung aufgrund unwichtiger Kriterien(Alter, Geschlecht, Ethnie, Aussehen, etc.) diskriminiert wird. Die "Diskriminierung" auf Partnerbörsen geht ja von den anderen Nutzern aus und nicht von den Betreibern, dieser Partnerbörsen. Diese beiden Welten sollte man nicht miteinander vermischen.

Deswegen ja mein Beispiel mit der Filteroption. Je nach Branche sind das zum teil aber keine unwichtigen Kriterien (Schauspielerei, Model, Branchen in denen man erst am einem bestimmten alter arbeiten darf, Branchen in denen man schwere Dinge heben muss, Teilnahme als probant an Forschungsprojekten, kommentator bei für Spotevents etc.). Der AG findet evtl. andere Kriterien wichtig bzw. unwichtig als du oder ich oder irgendeine andere Person. Evtl. will seine Frau nicht dass er eine hübsche Sekretärin einstellt weil die eifersüchtig ist oder er hat nicht die Kapazitäten noch eine weitere Umkleide zu schaffen und hat deswegen nr Männer angestellt und will auch nur Männer anstellen.
Ich persönlich finde z.B. den Namen sehr viel unwichtiger als Alter, Geschlecht, Aussehen. Allerdings gibt den jeder problemlos an und keiner macht da Ärger.

Schlimm, naja, auf den ersten Blick vielleicht nichts.
Es ist aber bekannt, das bspw. übergewichtige Bewerber schlechtere Aussichten haben, einen Job zu erhalten, bei gleicher Qualifikation. Unabhängig davon, ob das Übergewicht nun ein Hindernis für die Berufsausübung darstellt.
Ganz allgemein spielt das Aussehen bei der Bewerberauswahl eine irrational große Rolle, was weder im Sinne der Arbeitgeber noch im Sinne der Arbeitnehmer ist. Eine hübsche Blondine kann sich alleine durch ihr gutes Aussehen und die blonden Haare unter Umständen darauf gefasst machen, für einen Job nicht genommen zu werden, der erwartungsgemäß gewisse intellektuelle Fähigkeiten erfordert. Auch das kann eigentlich in niemandes Interesse sein.

Das Gleiche kann man auch über die Adresse des Bewerbers sagen wenn bekannt ist, dass in diesem Gebiet hauptsächlich personen wohnen, über die gemunkelt wird sie gingen regelmäßig kriminellen aktivitäten nach. Oder wenn jemand einen ausländischen Namen hat und der Arbeitgeber die Bewerbung deswegen gleich wieder weg legt.
Ich finde es ziehmlich inkonsistent nicht alles komplett zu anonymisieren sondern nur manche Dinge. Ein Bild von jemandem, dass ihn für einen AG sympathisch erscheinen lässt, könnte bei einem anderen AG eine andere Wirkung erziehen. Wäre ich AG, würde ich aber natürlich einen Mitarbeiter vorziehen der mir sympathisch ist, da sowas dann meist auf Gegenseitigkeit beruht und gut für das Arbeitsklima ist.

Dass das Aussehen eine große solle spielt, ob irrational oder rational (je nach Branche), will ich garnicht bestreiten. Allerdings kann ein AG doch in eine Stellenausschreibung mit aufnehmen ob er ein Foto will oder nicht und somit steuern ob er sich davon beeinflussen lassen möchte oder nicht. Diese Wahl sollte ihm aber überlassen bleiben, immerhin hat er etwas anzubieten was andere evtl. haben wollen - einen Arbeitsvertrag. Wenn sich nun keiner bewirbt, so gibt es wohl ein überangebot an diesen Arbeitsverträgen und er muss sein Angebot verbessern sodass es wahrgenommen wird. Bewerben sich aber einige, so scheint das Angebot genau so wie es ist Interessenten zu haben - warum soll es also nicht auch genau so "gehandelt" werden?
Wer etwas hat kann entscheiden zu welchen Konditionen er es anbietet.



Arbeitszeugnisse hingegen sind einfach nur veraltet, unnütz und ein stetiges Ärgernis bei der Arbeit eines Personalers.
Ich weiß nicht, wie viele Zeugnisse ich schon geschrieben habe, ein paar hundert werden es schon sein, und ganz ehrlich, es kotzt mich einfach nur noch an. Selbst unfähigen Nieten und notorischen Querulanten muss man Lobeshymnen ins Zeugnis schreiben, sonst kommt ganz schnell der Arbeitsanwalt und verlangt Nachbesserung. Da gewöhnt man sich dann im Laufe der Zeit an, einfach nur noch Einser- bis Zweierzeugnisse auszustellen. Wenn ich den zukünftigen Arbeitgeber vor einem Arbeitnehmer warnen möchte, bekommt der einfach ein unrealistisch gutes Superzeugnis. Meine Telefonnummer steht ja drunter, und der zukünftige wird sich schon bei mir melden, warum ich so eine "Spitzenkraft" habe gehen lassen. Da lässt sich dann im persönlichen Gespräch auch Tacheles reden.

Alles in allem hat man mit den Zeugnissen nur eine Menge Arbeit, die Dinger sind aber das Papier nicht wert, auf dem sie gedruckt werden.
Wer sich als Personaler auf die Angaben in Zeugnissen verlässt, ist selbst inkompetent und sollte dem Arbeitsmarkt wieder zugeführt werden.
Das gilt auch für die angebliche "Geheimsprache" in Zeugnissen, die ist mittlerweile so formalisiert, dass sie keinerlei Möglichkeiten bietet, tatsächlich Information zu übertragen.
Eine einfache Bestätigung "hat von DATUM bis DATUM bei uns gearbeitet" ist in den USA längst Gang und Gäbe, und wenn man wirklich mal jemandem einen Gefallen tun möchte, gibt man ihm ein persönliches Empfehlungsschreiben dazu.


Das ist sehr interessent. So wie du das schilderst scheinen Arbeitszeugnisse tatsächlich belanglos zu sein. ich wusste z.B. garnicht, dass man so schnell Ärger bekommen kann wenn etwas negatives drin steht. Hier muss ich dir zustimmen; wenn der neue AG wissen will, wie der Mitarbeiter so ist, kann er ja einfach beim alten AG anfragen oder erstmal Probearbeiten/lange Probezeit vereinbaren.
qwk
donator
Activity: 3542
Merit: 3413
Shitcoin Minimalist
June 25, 2015, 06:35:31 AM
#26
An sich ja, aber es wäre natürlich ein Fortschritt, wenn in Deutschland Bewerbungsfotos und Arbeitszeugnisse einfach endlich "verboten" würden. In dem Sinne, dass diese Unterlagen von einem Bewerber vor dem ersten Bewerbungsgespräch einfach gar nicht mitgeschickt werden dürfen. Dann wär' das Thema endlich vom Tisch. Smiley
In wiefern wäre das ein Fortschritt? Was schlimm daran wenn man ein Bewerbungsfoto bzw. Arbeitszeugnis mitschickt bzw. die Möglichkeit dazu hat?
Schlimm, naja, auf den ersten Blick vielleicht nichts.
Es ist aber bekannt, das bspw. übergewichtige Bewerber schlechtere Aussichten haben, einen Job zu erhalten, bei gleicher Qualifikation. Unabhängig davon, ob das Übergewicht nun ein Hindernis für die Berufsausübung darstellt.
Ganz allgemein spielt das Aussehen bei der Bewerberauswahl eine irrational große Rolle, was weder im Sinne der Arbeitgeber noch im Sinne der Arbeitnehmer ist. Eine hübsche Blondine kann sich alleine durch ihr gutes Aussehen und die blonden Haare unter Umständen darauf gefasst machen, für einen Job nicht genommen zu werden, der erwartungsgemäß gewisse intellektuelle Fähigkeiten erfordert. Auch das kann eigentlich in niemandes Interesse sein.

Arbeitszeugnisse hingegen sind einfach nur veraltet, unnütz und ein stetiges Ärgernis bei der Arbeit eines Personalers.
Ich weiß nicht, wie viele Zeugnisse ich schon geschrieben habe, ein paar hundert werden es schon sein, und ganz ehrlich, es kotzt mich einfach nur noch an. Selbst unfähigen Nieten und notorischen Querulanten muss man Lobeshymnen ins Zeugnis schreiben, sonst kommt ganz schnell der Arbeitsanwalt und verlangt Nachbesserung. Da gewöhnt man sich dann im Laufe der Zeit an, einfach nur noch Einser- bis Zweierzeugnisse auszustellen. Wenn ich den zukünftigen Arbeitgeber vor einem Arbeitnehmer warnen möchte, bekommt der einfach ein unrealistisch gutes Superzeugnis. Meine Telefonnummer steht ja drunter, und der zukünftige wird sich schon bei mir melden, warum ich so eine "Spitzenkraft" habe gehen lassen. Da lässt sich dann im persönlichen Gespräch auch Tacheles reden.

Alles in allem hat man mit den Zeugnissen nur eine Menge Arbeit, die Dinger sind aber das Papier nicht wert, auf dem sie gedruckt werden.
Wer sich als Personaler auf die Angaben in Zeugnissen verlässt, ist selbst inkompetent und sollte dem Arbeitsmarkt wieder zugeführt werden.
Das gilt auch für die angebliche "Geheimsprache" in Zeugnissen, die ist mittlerweile so formalisiert, dass sie keinerlei Möglichkeiten bietet, tatsächlich Information zu übertragen.
Eine einfache Bestätigung "hat von DATUM bis DATUM bei uns gearbeitet" ist in den USA längst Gang und Gäbe, und wenn man wirklich mal jemandem einen Gefallen tun möchte, gibt man ihm ein persönliches Empfehlungsschreiben dazu.
hero member
Activity: 714
Merit: 500
June 25, 2015, 06:08:56 AM
#25
Und jetzt? Erlaubt nicht erlaubt?

Es wird nicht "verlangt" im in Sinne von "erzwungen". Man kann auch kein Bewerbungsfoto schicken. Es steht ja extra da, dass sie einen "per E-Mail bitten [...] weitere Unterlagen zu schicken".
Es ist immer erlaubt jemanden darum zu bitten, dass es ein Bild von sich schickt.
Grundsätzlich kann man sich nicht immer mit dem Wortspiel "wir verlangen ja nichts, wir bitten nur darum" herausreden. Ob das in diesem speziellen Fall in Deutschland so ist, kann ich nicht beurteilen. Wenn ja, dann hat hier offensichtlich jemand das Gesetz an der Realität vorbei definiert.

Du hast natürlich recht, ob "verlangen" oder "bitten" macht letztendlich keinen unterschied. Sagen wir also der Bewerber wird dazu aufgefordert ein Bild zu schicken. Ich sehe dennoch kein Problem. Wenn der Bewerber kein Bild einschickt, so entsteht ihm kein Schaden, also ist so eine Forderung in Ordnung.
Die Aufforderung ein Bild zu schicken lässt sich auch sehr gut gebründen. Wenn der Bewerber bspw.Model ist oder Schauspieler etc., dann muss man schon wissen wie er aussieht um eine Entscheidung treffen zu können. Aber auch in anderen Berufen sind oft Sicherheitskameras angebracht. Der AG müsste hier damit rechnen, dass sich jemand, der kein Foto schicken will, evtl. auch nicht filmen lassen will, was zu Ärger führen könnte.
Begründungen gibt es also auch im Bezug auf die Ausübung der beworbenen Tätigkeit, aber ich denke dass wichtigste ist, dass dem Bewerber kein Schaden entsteht, wodurch hier keine handhabe gegen diese Aufforderung besteht.
Ein anderes Beispiel: Bei Online-Partnerbörsen wird regelmäßig darauf hingewiesen, dass die Erfolgschancen größer sind wenn man min. ein Bild im Profil hat. Es wird deshalb geraten ein solchen hochzuladen. Wenn der Nutzer das nicht mögchte, sind seine Erfolgschancen zwar geringer, aber deswegen entsteht ihm noch kein Schaden (auch wenn er eine Mitgliedschaftsgebühr zahlt). Selbstverständlich ist es zulässig dne Kunden in diesem Fall dazu aufzufordern bzw. zu bittne, ein Foto hochzuladen, was dieser wiederum nicht tun muss. Man kann allerdings nicht von anderen Nutzern verlangen, dass sie das eigene Profil genauso oft anklicken wie Profile mit Foto und man kann auch nicht von Dienstleister verlangen, dass dieser eine Filterfunktion für Profile mit/ohne Foto entfernt nur dass man trotz abwesenheit einem Profilfotos bessere Erfolgschancen hat.




Da ist es völlig egal, was irgendwelche Nieten hinter einen § geschmiert haben.
An sich ja, aber es wäre natürlich ein Fortschritt, wenn in Deutschland Bewerbungsfotos und Arbeitszeugnisse einfach endlich "verboten" würden. In dem Sinne, dass diese Unterlagen von einem Bewerber vor dem ersten Bewerbungsgespräch einfach gar nicht mitgeschickt werden dürfen. Dann wär' das Thema endlich vom Tisch. Smiley

In wiefern wäre das ein Fortschritt? Was schlimm daran wenn man ein Bewerbungsfoto bzw. Arbeitszeugnis mitschickt bzw. die Möglichkeit dazu hat?
Naja, zwischen Bewerbungsgespräch und Partnerbörse ist schon ein Unterschied. Da geht es ja darum, ob jemand bei der Bewerbung aufgrund unwichtiger Kriterien(Alter, Geschlecht, Ethnie, Aussehen, etc.) diskriminiert wird. Die "Diskriminierung" auf Partnerbörsen geht ja von den anderen Nutzern aus und nicht von den Betreibern, dieser Partnerbörsen. Diese beiden Welten sollte man nicht miteinander vermischen.
legendary
Activity: 1734
Merit: 1015
June 25, 2015, 05:02:29 AM
#24
Und jetzt? Erlaubt nicht erlaubt?

Es wird nicht "verlangt" im in Sinne von "erzwungen". Man kann auch kein Bewerbungsfoto schicken. Es steht ja extra da, dass sie einen "per E-Mail bitten [...] weitere Unterlagen zu schicken".
Es ist immer erlaubt jemanden darum zu bitten, dass es ein Bild von sich schickt.
Grundsätzlich kann man sich nicht immer mit dem Wortspiel "wir verlangen ja nichts, wir bitten nur darum" herausreden. Ob das in diesem speziellen Fall in Deutschland so ist, kann ich nicht beurteilen. Wenn ja, dann hat hier offensichtlich jemand das Gesetz an der Realität vorbei definiert.

Du hast natürlich recht, ob "verlangen" oder "bitten" macht letztendlich keinen unterschied. Sagen wir also der Bewerber wird dazu aufgefordert ein Bild zu schicken. Ich sehe dennoch kein Problem. Wenn der Bewerber kein Bild einschickt, so entsteht ihm kein Schaden, also ist so eine Forderung in Ordnung.
Die Aufforderung ein Bild zu schicken lässt sich auch sehr gut gebründen. Wenn der Bewerber bspw.Model ist oder Schauspieler etc., dann muss man schon wissen wie er aussieht um eine Entscheidung treffen zu können. Aber auch in anderen Berufen sind oft Sicherheitskameras angebracht. Der AG müsste hier damit rechnen, dass sich jemand, der kein Foto schicken will, evtl. auch nicht filmen lassen will, was zu Ärger führen könnte.
Begründungen gibt es also auch im Bezug auf die Ausübung der beworbenen Tätigkeit, aber ich denke dass wichtigste ist, dass dem Bewerber kein Schaden entsteht, wodurch hier keine handhabe gegen diese Aufforderung besteht.
Ein anderes Beispiel: Bei Online-Partnerbörsen wird regelmäßig darauf hingewiesen, dass die Erfolgschancen größer sind wenn man min. ein Bild im Profil hat. Es wird deshalb geraten ein solchen hochzuladen. Wenn der Nutzer das nicht mögchte, sind seine Erfolgschancen zwar geringer, aber deswegen entsteht ihm noch kein Schaden (auch wenn er eine Mitgliedschaftsgebühr zahlt). Selbstverständlich ist es zulässig dne Kunden in diesem Fall dazu aufzufordern bzw. zu bittne, ein Foto hochzuladen, was dieser wiederum nicht tun muss. Man kann allerdings nicht von anderen Nutzern verlangen, dass sie das eigene Profil genauso oft anklicken wie Profile mit Foto und man kann auch nicht von Dienstleister verlangen, dass dieser eine Filterfunktion für Profile mit/ohne Foto entfernt nur dass man trotz abwesenheit einem Profilfotos bessere Erfolgschancen hat.




Da ist es völlig egal, was irgendwelche Nieten hinter einen § geschmiert haben.
An sich ja, aber es wäre natürlich ein Fortschritt, wenn in Deutschland Bewerbungsfotos und Arbeitszeugnisse einfach endlich "verboten" würden. In dem Sinne, dass diese Unterlagen von einem Bewerber vor dem ersten Bewerbungsgespräch einfach gar nicht mitgeschickt werden dürfen. Dann wär' das Thema endlich vom Tisch. Smiley

In wiefern wäre das ein Fortschritt? Was schlimm daran wenn man ein Bewerbungsfoto bzw. Arbeitszeugnis mitschickt bzw. die Möglichkeit dazu hat?
qwk
donator
Activity: 3542
Merit: 3413
Shitcoin Minimalist
June 25, 2015, 04:26:36 AM
#23
Da ist es völlig egal, was irgendwelche Nieten hinter einen § geschmiert haben.
An sich ja, aber es wäre natürlich ein Fortschritt, wenn in Deutschland Bewerbungsfotos und Arbeitszeugnisse einfach endlich "verboten" würden. In dem Sinne, dass diese Unterlagen von einem Bewerber vor dem ersten Bewerbungsgespräch einfach gar nicht mitgeschickt werden dürfen. Dann wär' das Thema endlich vom Tisch. Smiley
legendary
Activity: 2702
Merit: 1261
June 25, 2015, 03:13:33 AM
#22
Wenn die Firma ein Bewerbungsfoto haben will, und du dich auf den Standpunkt stellst, das müsstest du nicht mitschicken, weil es nicht erlaubt sei, danach zu fragen, wird eben ein anderer Bewerber genommen.

Richtig. Die grossen Firmen möchten keinen Mitarbeiterstamm mit vielen tausend "Querdenkern", die sich bei jedem Anlass quer stellen. Sie wollen Mitarbeiter die umgänglich sind, ihre Arbeit machen und der Personalabteilung und den Vorgesetzten keine zusätzlichen Probleme bringen.

Grundsätzlich kann man sich nicht immer mit dem Wortspiel "wir verlangen ja nichts, wir bitten nur darum" herausreden. Ob das in diesem speziellen Fall in Deutschland so ist, kann ich nicht beurteilen. Wenn ja, dann hat hier offensichtlich jemand das Gesetz an der Realität vorbei definiert.

Das ist exakt der Fall. Natürlich wird sich niemand (der nicht völlige blöd ist) hinstellen und einen Verstoss gegen irgendwelche Gesetze zugeben, aber am Ende wird eben doch der (bei der Vorstellung) angepasste und unauffällige Bewerber genommen. Da man letztendlich jede Auswahl fachlich irgendwie begründen kann, wird man dagegen praktisch nichts machen können. Da ist es völlig egal, was irgendwelche Nieten hinter einen § geschmiert haben.
hero member
Activity: 714
Merit: 500
June 25, 2015, 02:45:35 AM
#21
Und jetzt? Erlaubt nicht erlaubt?

Es wird nicht "verlangt" im in Sinne von "erzwungen". Man kann auch kein Bewerbungsfoto schicken. Es steht ja extra da, dass sie einen "per E-Mail bitten [...] weitere Unterlagen zu schicken".
Es ist immer erlaubt jemanden darum zu bitten, dass es ein Bild von sich schickt.
Grundsätzlich kann man sich nicht immer mit dem Wortspiel "wir verlangen ja nichts, wir bitten nur darum" herausreden. Ob das in diesem speziellen Fall in Deutschland so ist, kann ich nicht beurteilen. Wenn ja, dann hat hier offensichtlich jemand das Gesetz an der Realität vorbei definiert.
qwk
donator
Activity: 3542
Merit: 3413
Shitcoin Minimalist
June 18, 2015, 12:14:03 PM
#20
Firmen dürfen doch nicht ein Bewerbungsfoto verlangen?
[...]
Und jetzt? Erlaubt nicht erlaubt?
Die Frage geht an der Realität vorbei.
Wenn die Firma ein Bewerbungsfoto haben will, und du dich auf den Standpunkt stellst, das müsstest du nicht mitschicken, weil es nicht erlaubt sei, danach zu fragen, wird eben ein anderer Bewerber genommen.
legendary
Activity: 1734
Merit: 1015
June 18, 2015, 08:36:46 AM
#19
Und jetzt? Erlaubt nicht erlaubt?

Es wird nicht "verlangt" im in Sinne von "erzwungen". Man kann auch kein Bewerbungsfoto schicken. Es steht ja extra da, dass sie einen "per E-Mail bitten [...] weitere Unterlagen zu schicken".
Es ist immer erlaubt jemanden darum zu bitten, dass es ein Bild von sich schickt.
sr. member
Activity: 330
Merit: 250
June 18, 2015, 08:26:27 AM
#18
Mal ne Frage:
Firmen dürfen doch nicht ein Bewerbungsfoto verlangen?
Hier wird jedoch eins verlangt:
"Wie geht es nach der Online-Bewerbung weiter?

Wenn uns deine Bewerbung gefällt, werden wir dich per E-Mail bitten, uns weitere Unterlagen zu schicken wie z.B. eine Kopie deiner letzten vier Zeugnisse und ein Bewerbungsfoto. Dann folgt die Einladung zum Bewerbertag."
Unter FAQs bei https://h10139.www1.hp.com/h40047/dualstudy/wie-bewerben.html#tabs

Und jetzt? Erlaubt nicht erlaubt?
legendary
Activity: 1316
Merit: 1003
June 18, 2015, 05:12:54 AM
#17
Nicht zu vergessen, dass sie die Regierung einfach mal erpressen kann, wenn man sich mal wieder verspekuliert hat.
Die wahren Herrscher von Deutschland.
Pages:
Jump to: