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Topic: Bitcoin - Währung oder Ware? Eine rechtliche Einschätzung. - page 2. (Read 6433 times)

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@klaus
Wenn Du meinen Post nochmal anschaust, siehst Du, dass er sich nicht auf den ganzen Text bezieht (der in der Tat gut erklärt) sondern nur auf die beiden Abkürzungen "KWG oder GwG", die zumindest mir nicht geläufig sind. Wink

alles klar sorry.
newbie
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@klaus

Wenn Du meinen Post nochmal anschaust, siehst Du, dass er sich nicht auf den ganzen Text bezieht (der in der Tat gut erklärt) sondern nur auf die beiden Abkürzungen "KWG oder GwG", die zumindest mir nicht geläufig sind. Wink
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Wenn Ferner Recht hat, gibt das imho grünes Licht für den Bitcoin-Handel. Dann sind nämlich etwa das KWG oder GwG nicht oder nur zu kleinen Teilen einschlägig, insbesondere bedarf man für den professionellen Bitcoin-Handel keiner Bankenlizenz o.ä.  Cool

... ist doch gut geschrieben und zusammengefasst. vielen Dank @yossarian

@Zappelfillip

das heißt das jeder eine bitcoin-wechselstube aufmachen kann, man benötigt keine Bankenlizenz. Ob diese Wechselstube nun real wie am Bahnhof/Flughafen oder nur im Internet wie die jetzt schon vorhandenen Exchanges steht macht da keinen Unterschied.

Das heißt jeder kann aufbauend auf der Reputation eines/seines Unternehmens in Deutschland eine Bitcoin Börse aufmachen. Ob den Usern die Reputation als Firma genügt entscheidet der Markt. Das Risiko für den Unternehmer ist groß da die Vorlaufkosten hoch sind (Sicherheit, Support etc) und falls ein etablierter wie Consors / Dab / Comdirekt einsteigen kräht kein Hahn mehr nach ihm und alle kaufen/wechseln dort.  Das gleiche gilt natürlich für die USA - und ich glaube darauf wird es letztendlich auch hinauslaufen. Wenn dort ein Onlinebroker bitcoins handelt werden alle anderen, auch hier, folgen.

Außerdem finde ich wichtig das nach all dem eine normale Bank keine Gefahr läuft Ihre Bankenlizenz und somit ihre jetzige Existenzgrundlage zu verlieren. Trotzdem wird sie zunächst Ihre Finger davon lassen es sei den Sie hat schon Erfahrung im Handel mit digitalen Währungen und die 'Infrstruktur steht' sozusagen schon. 
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KWG oder GwG

 Huh
Bitte so schreiben, dass der durchschnittliche Forumsuser auch folgen kann. Nicht jeder hier ist Rechtsanwalt... höchstwahrscheinlich... also ganz sicher sogar, denn ich bin schonmal keiner... also mindestens einer ist kein RA  Grin
vip
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Ah ha ...

nun gut .

Aber

Ebesucher
Klamm
E-Gold
usw...

wären dann Huh

Als hätten wir wieder ein Sommerloch ... soo long Tongue
hero member
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Unter http://www.ferner-alsdorf.de/2011/06/bitcoins-wahrung-oder-ware/wettbewerbsrecht/strafrecht/rechtsanwalt/verkehrsrecht/ nimmt sich Rechtsreferendar Jens Ferner der Frage an, ob Bitcoin in Deutschland (und nach nach EU-Recht) als Geld oder als Ware eingestuft werden kann.

Er kommt zu dem Ergebnis, das Bitcoin kein Geld ist, sondern eine Ware. Der Kern der Argumentation bezieht sich dabei auf folgende Definition:

"Für die Zwecke dieser Richtlinie bezeichnet der Ausdruck … “elektronisches Geld” (E-Geld) einen monetären Wert in Form einer Forderung gegen die ausgebende Stelle, der
i) auf einem Datenträger gespeichert ist,
ii) gegen Entgegennahme eines Geldbetrags ausgegeben wird, dessen Wert nicht geringer ist als der ausgegebene monetäre Wert,
iii) von anderen Unternehmen als der ausgebenden Stelle als Zahlungsmittel akzeptiert wird." [Richtlinie 2000/46/EG]

Bei Bitcoin soll es also keine Forderung gegen die ausgebende Stelle geben, und es ist fraglich, ob es eine ausgebende Stelle überhaupt gibt. Damit fällt Bitcoin nicht unter die Definition der Richtlinie und ist nicht als Geld anzusehen.

Wenn Ferner Recht hat, gibt das imho grünes Licht für den Bitcoin-Handel. Dann sind nämlich etwa das KWG oder GwG nicht oder nur zu kleinen Teilen einschlägig, insbesondere bedarf man für den professionellen Bitcoin-Handel keiner Bankenlizenz o.ä.  Cool

Happy trading! Cheesy

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