Pages:
Author

Topic: Bitcoins verkaufen = schwer? (Read 2960 times)

newbie
Activity: 39
Merit: 0
March 15, 2013, 06:51:08 AM
#28
Hallo!

Ich habe das Design etwas geändert und auch eine Tabelle gemacht, damit man sieht, was man bei Währungswechsel rausbekommt. Dann kann man schneller vergleichen. Sollte nun kundenfreundlicher sein...

Zudem bekommt man nun alle 12 Grains Gold 4 Grains (nur bei Auslieferung!) geschenkt. Dadurch ist der Preis für grössere Mengen im Rahmen des Üblichen - schließlich gibt es KEINE VERSANDKOSTEN!

Beste Grüße
DS

newbie
Activity: 39
Merit: 0
March 15, 2013, 03:02:41 AM
#27
Hi

Danke für die Kommentare

Der Datenschutz ist gesetzlich geregelt. Klar, ich kann noch dazu schreiben, dass ich den Datenschutz beachte, muss ich aber sowieso.

Design ist verbesserungswürdig, wobei ich keine normale web-Shop-Software nicht sinnvoll dazu umbauen kann, denn man kauft nicht ein Produkt und zahlt den Preis, sondern investiert eine Summe und bekommt die dem tagesaktuelle Preis entsprechende Menge Gold dafür. Korrekt ist, dass der Goldpreis höher liegt als bei grossen Mengen und ich mir auch überlegt habe, ab z.B. 15 Grain Rabatte zu geben. Aber für kleine Mengen, paar Grain, inkl. Porto, zahlt man überall anders mehr.

Was die Gebühren angeht, so sieht es nur auf den ersten Blick heftig aus, aber ich gehe von gemittelten MtGOX-Kursen aus. Der Spread bei bitcoin.de liegt je nach Angeboten bei 6-10 % und wenn ich nur 5% Gebühren nähme, würde ich draufzahlen, es sei denn genau so viele Leute wollen Bargeld wie Bitcoins. Wenn sich mit der Zeit zeigt, dass da Luft ist und Wettbewerber es günster hinbekommen, dann werde ich die Gebühren ändern - aber draufzahlen will ich nicht!

Was die BAFIN angeht, so bin ich der Meinung, man solle mir etwas nachweisen und nicht umgekehrt. Warum soll ich denn alle möglichen Behörden anschreiben, ob sie etwas dagegen haben? Ich bin nicht obrigkeits-ängstlich und duckmäuserig! Ich könnte auch noch die IHK anschreiben, die Wettbewerbshüter, den Verband der Goldhändler... wenn die BAFIN von sich aus etwas dagegen hat, soll sie auf mich zukommen und man kann dann über ihre Punkte diskutieren.

Zeiten, wo die Obrigkeit Ärsche aufgerissen und Hexen verbrannt hat, sind vorbei. Wenn irgendwelche Behörden etwas zu beanstanden haben, dann dürfen sie sich melden und darüber diskutieren. Wenn ich illegal gehandelt haben sollte (wofür ich keinen Ansatz sehe), können sie meinen Laden schliessen und Geld absaugen. Meinen Arsch werden die nicht anfassen.

Also, vielen Dank für die Kommentare und sicherlich werde ich ab nächster Woche am Design und möglichen Rabatten für's Gold arbeiten, damit es gefälliger ist. Zuerst ging's mal darum, dass es Prinzip funktionierend darzustellen.

Beste Grüße
DS

PS: localbitcoins.com: Zum einen ist es kompliziert sich anzumelden: Ohne google, facebook oder so einen Mist-Account  kommt man nicht rein. Zum anderen hilft es Leuten ausserhalb der Grossstädte wenig und wenn ich 50km oder mehr für eine Strecke fahren muss, um privat 1 Bitcoin zu tauschen, habe ich wesnetlich höhere Kosten als bei silverson.eu . Und noch die Gefahr, dass der Privatmensch nicht so freundlich ist, wie es auf dem Netz den Anschein hat. Ob ich mit 500 Euro in der Tasche zu irgendeinem Unbekannten fahre, um ihm Bitcoins abzukaufen? Das bezweifele ich doch sehr! Und wenn ich eine Frau wäre, dann würde ich das nicht mal mit 100 Euros machen... Für freaks mag die Siete ja OK sein, für den Alltag taugt localbitcoins meiner Meinung nach nicht.
legendary
Activity: 1882
Merit: 1108
March 15, 2013, 02:11:04 AM
#26
So, bin wieder da!

Homepage: silverson.eu

Folgender Ablauf und damit Diskussionsgrundlage:

Kunde kauft GOLD. Er kauft für Euros (auch Bargeld bis 500 Euro per DHL-Paket legal) oder Bitcoins.
Dann hat er 24 Stunden "Sonderverkaufsrecht" bei dem er das noch nicht ausgelieferte Gold wieder zurück verkaufen kann. Und zwar für Bitcoins oder Euros, je nach Wunsch.
Nimmt er das Sonderverkaufsrecht nicht wahr, bekommt er sein Gold.
Nimmt er es wahr, kann er alles oder einen Teil des Goldes wieder verkaufen. Rechtlich gesehen sind es zwei Vorgänge:
1. Gold kaufen (für Euros oder Bitcoins)
2. Gold verkaufen (für Euros oder Bitcoins)

Euros und Bitcoins dienen ausschliesslich als Zahlungsmittel für Gold im Kauf oder Verkauf.
Praktisch gesehen kann jemand somit mit Bitcoins Gold kaufen, es dann gleich verkaufen und sich die Euros per Post zuschicken lassen - oder anders herum.

Letzteres ist bis 500 Euro pro Person und Tag per DHL legal. GwG lässt bis 1000 Euro pro Tag und Person ohne "besondere Informationspflichten".

Und jetzt sage mir mal jemand, warum das die BAFIN interessieren sollte, es geht schliesslich um einen reinen Handel "mit Waren" und Bitcoins werden als Zahlungsmittel angesehen und akzeptiert und sind nicht Gegenstand des Handels.

Das Sonderrückkaufsrecht (also Sonderpreis gegenüber normalem Gold-Ankaufspreis meiner Firma) darf ich einräumen, das Widerufsrecht ist gesetzlich korrekt ausgeschlossen - wegen Edelmetall als Handelsgegenstand.

Meine Firma ist seit zwei Jahren als Edelmetallhandelsfirma eingetragen. Ich habe also einfach meine Zahlungsmöglichkeiten um Bitcoins erweitert und als Besonderheit das Sonder-Rückkaufsrecht dem Kunden eingeräumt.

Ich brauche keinen Anwalt, um überzeugt zu sein, dass es rechtlich einwandfrei ist. Ich kann das auch erklären und wenn jemand der Meinung ist, es sei anders, dann soll er seine Meinung mit klaren und nachvollziehbaren Links unterlegen.

Wenn jemand Lust hat, einen Anwalt zu beauftragen, dazu ein Gutachten anzufertigen, bitte sehr. Mir reichen drei Dinge:

1. Bitcoins dürfen als Zahlungsmittel akzeptiert werden
2. Das Widerrufsrecht ist ausgeschlossen
3. Bargeld im Postversand ist legal bei DHL bis 500 Euro pro Tag und Person.

Ich freue mich auf Kommentare!

Warum so kompliziert?

Schicks an BAFIN und lass es dir von denen als Warenhandel absegnen. Letztendlich ist es scheiss egal was irgendwer hier im Forum sagt. Keiner hier hat die Möglichkeit dich mehr als verbal anzugehen. Die BAFIN jedoch kann dir den Arsch aufreisen. Also frag die und handel dementsprechend.

Und auch wenn es schon gesagt wurde: das Design is jämmerlich. Der AGB-Link als blaue Schrift auf schwarzen Grund ist praktisch nicht lesbar, aber wohl auch rechtlich nicht zu beanstanden. Die Gebühren sind auch heftig, wenn man bedenkt, das es dir eigentlich um Euro <-> BTC geht. Für reinen Goldhandel mag das noch angehen. Vieleicht reduzierst du diese Gebühren in dem Sonderfall das man Gold in 24Std zurück verkauft.
legendary
Activity: 2058
Merit: 1005
this space intentionally left blank
March 15, 2013, 01:41:55 AM
#25
also

6,90 für ein paker
+ aufschlag fürs gold
+ 10% gebühr bei rücktausch

ich hab da auch ne webseite: localbitcoins.com

^__^

member
Activity: 98
Merit: 10
March 15, 2013, 01:03:38 AM
#24
Ich will nur kurz was zum Design der Seite sagen. Es spricht mich nicht an und ich denke auch viele andere nicht. Warum erstellst du keine Website mithilfe von Wordpress oder Joomla? Das sieht zeitgemäßer aus. Helle Schrift auf dunklem Hintergrund ist Mist. Es sieht einfach nicht professionell genug aus. Dein Impressum ist abmahnwürdig und wo ist deine Datenschutzerklärung? Hoffe du verstehst Kritik und nimmst sie zu Herzen.
newbie
Activity: 39
Merit: 0
March 14, 2013, 11:43:00 AM
#23
So, bin wieder da!

Homepage: silverson.eu

Folgender Ablauf und damit Diskussionsgrundlage:

Kunde kauft GOLD. Er kauft für Euros (auch Bargeld bis 500 Euro per DHL-Paket legal) oder Bitcoins.
Dann hat er 24 Stunden "Sonderverkaufsrecht" bei dem er das noch nicht ausgelieferte Gold wieder zurück verkaufen kann. Und zwar für Bitcoins oder Euros, je nach Wunsch.
Nimmt er das Sonderverkaufsrecht nicht wahr, bekommt er sein Gold.
Nimmt er es wahr, kann er alles oder einen Teil des Goldes wieder verkaufen. Rechtlich gesehen sind es zwei Vorgänge:
1. Gold kaufen (für Euros oder Bitcoins)
2. Gold verkaufen (für Euros oder Bitcoins)

Euros und Bitcoins dienen ausschliesslich als Zahlungsmittel für Gold im Kauf oder Verkauf.
Praktisch gesehen kann jemand somit mit Bitcoins Gold kaufen, es dann gleich verkaufen und sich die Euros per Post zuschicken lassen - oder anders herum.

Letzteres ist bis 500 Euro pro Person und Tag per DHL legal. GwG lässt bis 1000 Euro pro Tag und Person ohne "besondere Informationspflichten".

Und jetzt sage mir mal jemand, warum das die BAFIN interessieren sollte, es geht schliesslich um einen reinen Handel "mit Waren" und Bitcoins werden als Zahlungsmittel angesehen und akzeptiert und sind nicht Gegenstand des Handels.

Das Sonderrückkaufsrecht (also Sonderpreis gegenüber normalem Gold-Ankaufspreis meiner Firma) darf ich einräumen, das Widerufsrecht ist gesetzlich korrekt ausgeschlossen - wegen Edelmetall als Handelsgegenstand.

Meine Firma ist seit zwei Jahren als Edelmetallhandelsfirma eingetragen. Ich habe also einfach meine Zahlungsmöglichkeiten um Bitcoins erweitert und als Besonderheit das Sonder-Rückkaufsrecht dem Kunden eingeräumt.

Ich brauche keinen Anwalt, um überzeugt zu sein, dass es rechtlich einwandfrei ist. Ich kann das auch erklären und wenn jemand der Meinung ist, es sei anders, dann soll er seine Meinung mit klaren und nachvollziehbaren Links unterlegen.

Wenn jemand Lust hat, einen Anwalt zu beauftragen, dazu ein Gutachten anzufertigen, bitte sehr. Mir reichen drei Dinge:

1. Bitcoins dürfen als Zahlungsmittel akzeptiert werden
2. Das Widerrufsrecht ist ausgeschlossen
3. Bargeld im Postversand ist legal bei DHL bis 500 Euro pro Tag und Person.

Ich freue mich auf Kommentare!
legendary
Activity: 2058
Merit: 1005
this space intentionally left blank
March 08, 2013, 07:39:35 AM
#22
Seeder bist du es?   Grin

menno, und ICH hab mir das verkniffen^^
member
Activity: 98
Merit: 10
March 08, 2013, 07:34:18 AM
#21
Seeder bist du es?   Grin
newbie
Activity: 39
Merit: 0
March 08, 2013, 07:28:54 AM
#20
Jojo, nee, das ist zu komplizert, dann soll man lieber irgendwohin umziehen, wo's geht und dann von dort aus machen.

Ich meine, es gibt drei wichtige Zutaten (in DE), die nachvollziehbar alle "zwar nicht gerne gesehen" aber trotzdem legal sind, die zusammen die Suppe würzen.

Und ja, "die da oben" werden alle "drei Zutaten" früher oder später zerstören, denn wir sind schon in einer Diktatur und als Frösche im Topf merken wir kaum, wie das Wasser immer heißer wird.

Irgendwann wird's richtig heiß, aber bis dahin kann man ja noch ein wenig Spaß haben, oder?
legendary
Activity: 2058
Merit: 1005
this space intentionally left blank
March 08, 2013, 07:08:11 AM
#19
bevor ich's vergesse:

Ltd in england  & konto in polen ist ein alter hut und genauso problematisch im ernstfall. hier schicke ich jetzt mal keine links mit.


newbie
Activity: 39
Merit: 0
March 08, 2013, 03:44:26 AM
#18
Hallo!

Ja, gut, ist natürlich richtig. Besser gleich den Link schicken und weniger niedermachen, dann ist es noch freundlicher - aber ich verstehe es schon.

Ich mache ein paar Änderungen bei meiner anderen Firma, dann können wir hier darüber diskutieren, wie die BAFIN da gegen vorgehen möchte.... ob sie überhaupt möchte...

Ich verstehe aber den Frust, wenn man Geld für Anwälte und Zeit investiert, um dann von der Obrigkeit abgekanzelt zu werden - das habe ich mehrfach in aller Härte in meinem Leben erfahren dürfen...

Also, ich melde mich in nicht allzu langer Zeit mit einem neuen Projekt wieder und wir können dann hier ruhig darüber diskutieren, was die BAFIN und Konsorten dazu sagen würden, wenn sie was dazu sagen wollten. Als ob die nicht besseres zu tun hätten, als sich mit solchem Kinderkram zu beschäftigen, wo ihnen bald das ganze System um die Ohren fliegen wird... naja.

Also, bis bald!

DS
legendary
Activity: 2058
Merit: 1005
this space intentionally left blank
March 08, 2013, 03:23:05 AM
#17
Es handelt sich nicht um Finanzdienstleistungen sondern um Vermittlung von Kaufer und Verkäufer von WAREN.

Da kann wer verschicken. was er will, soll er mir mal beweisen, daß Bitcoins keine Ware, sondern anerkannte gesetzliche Zahlungsmittel sind.

Der Logik folgend wäre ja auch der Handel mit Silbermünzen genehmigungspflichtig!

Da kannst Du noch soviel rumpröllen und niedermachen versuchen Beweise lieferst Du keine.

Wer sollte mir verbieten, Käufer und Verkäufer gebrauchter Waren zu vermitteln? Ob es Silbermünzen, Gebrauchte Autos, Strümpfe oder Bitcoins ist, ist völlig gleich.

Da will ich mal das Gerichtsurteil sehen, dass es anders darstellt!




Du musst nur

- das Merkblatt der BaFin zum Thema
- in diesem Forum mal den einen oder anderen Thread zum Thema
- auch auf anderen seriösen Webseiten

lesen bevor Du Dich hinstellst und mit "Gesundem Menschenverstand" versuchst den Gesetzgeber zu imitieren (da haben "Logik" und "Verstand" nämlich nix mit zu tun, OSNAP!).
Zu guter Letzt verweise ich auf Tante Google, die immer wieder mal erhellendes ausspuckt.

Sorry, aber hier sitzen hunderte von Leuten die genau über diese Themen sich ernste und wirklichkeitsnahe Gedanken machen, und dann kommt einer daher und erzählt so'n Schmarrn.

Willkommen im Internet!


PS: Ich bin nicht wirklich ein sarkastisch-zynisches Arschloch, aber wenn so offensichtlich alle erarbeiten (und in meinem Fall zB auch incl kostspieliger anwaltlicher Korrespondenz mit der BaFin) Erkenntnisse beseite wischt, kann ich nicht wiederstehen. Cum grano salis, bitte.
newbie
Activity: 39
Merit: 0
March 07, 2013, 10:59:27 AM
#16
Hallo!

Gut, das Konzept wird eben überarbeitet. Das schreit geradezu nach einer netten Idee, die diese Regelung ad absurdum führt.

Hab heute keine Zeit, aber ich komme in paar Tagen wieder, dann ist alles einwandfrei und ich streite mich dann sehr gerne mit der BAFIN. Hab ich schon vor 20 Jahren einmal gemacht, mache ich gerne wieder. Andererseits wird die ja gerade abgeschafft und Monto persönlich unterstellt...

Also, bis bald!

legendary
Activity: 1270
Merit: 1000
March 07, 2013, 10:30:49 AM
#15
Da will ich mal das Gerichtsurteil sehen, dass es anders darstellt!

Wie schön, wir haben einen Timmy der  gegen die Bafin vor Gericht antritt. Urteil bekommste bestimmt wenn Du durchhältst Wink
newbie
Activity: 39
Merit: 0
March 07, 2013, 10:16:26 AM
#14
Es handelt sich nicht um Finanzdienstleistungen sondern um Vermittlung von Kaufer und Verkäufer von WAREN.

Da kann wer verschicken. was er will, soll er mir mal beweisen, daß Bitcoins keine Ware, sondern anerkannte gesetzliche Zahlungsmittel sind.

Der Logik folgend wäre ja auch der Handel mit Silbermünzen genehmigungspflichtig!

Da kannst Du noch soviel rumpröllen und niedermachen versuchen Beweise lieferst Du keine.

Wer sollte mir verbieten, Käufer und Verkäufer gebrauchter Waren zu vermitteln? Ob es Silbermünzen, Gebrauchte Autos, Strümpfe oder Bitcoins ist, ist völlig gleich.

Da will ich mal das Gerichtsurteil sehen, dass es anders darstellt!
legendary
Activity: 2058
Merit: 1005
this space intentionally left blank
March 07, 2013, 09:54:38 AM
#13
Hallo!

Ein neuer Dienst stellt sich vor: BTC-Treuhand.de

Ich vermittele den Bitcoin-Verkauf und -Kauf und sende dann das Bargeld im versicherten Paket zu, bzw. nehme auch Bargeld an.

Dabei anonymisiere ich die Sache so, dass der Verkäufer der Käufer nicht kennt und sorge dafür, dass beide Seiten zufrieden sein können.

Dabei gilt für Deutschland: Maximal 14999 Euro pro Tag und Person sind erlaubt.

Ich kontrolliere das Bargeld, jeden Schein einzeln, dass ist mein Service, dafür nehme ich paar %% - sollten Fälschungen dabei sein, geht es mitsamt Paket zu den Behörden - also keine Scherze.

Dadurch kann der Erwerber so sicher sein, wie der Verkäufer! Ein echter BTC-Treuhand-Service.

Viele Grüße

BTC-Treuhand.de

Besorg Dir ein Impressum, hier im Deutschen Bereich verschickt jemand ab und an Abmahnungen an Konkurrenten.
Zudem ist das was Du da machst im höchsten Maße genehmigungspflichtig, das Erbringen von Finanzdienstleistungen ohne Genehmigung ist strafbewehrt.

Viel Erfolg!
sr. member
Activity: 958
Merit: 256
Betking.io - Best Bitcoin Casino
February 07, 2013, 04:44:47 PM
#12
Bargeld versende ich auch als dhl paket auf anfrage;)
legendary
Activity: 938
Merit: 1001
bitcoin - the aerogel of money
February 07, 2013, 03:38:21 PM
#11
Eigentlich möchte ich meine Anonymität ja wahren.
Ich bin Student und beziehe BaFög, möchte nicht das es zu Missverständnissen kommt..
Kriegt man es in annehmbarer Zeit hin so 100-1000 Bitcoins zu verkaufen und seine Anonymität halbwegs zu wahren?


Versuch's bei bitcoin-otc. Dort gibt es einige Mitglieder, die Bitcoins für SEPA Überweisung oder Bargeld per Post kaufen.
Am besten mit einem kleinen Betrag anfangen und langsam steigern.

Statt bitcoins kannst du dort auch dein Mtgox Guthaben verkaufen.
legendary
Activity: 1946
Merit: 1004
February 07, 2013, 03:09:44 PM
#10
naja, Vorsicht. es geht immer noch ums Geld. never trust anybody. oder noch besser - gesunden menschen verstand einschalten.

wenn jemand zu viel Zinsen bietet wenn Du bei ihm 'investierst'
oder dir bitcoins zu einem absurden Preis anbietet

- solltest Du hellhörig werden. Niemand hat was zu verschenken. Punkt.


vll schaust Du dich auch ein bisschen im newbe bereich um, da gibts viele Tipps.

Außerdem haben wir einen Bullenmarkt, also steigende Kurse. Alle sind gut drauf. Wenn sich das ändert sieht die (Bitcoin-) welt wieder anders aus.
Im Moment verlieren hier nur konsequente Bären Geld bzw. verdienen keines.
newbie
Activity: 6
Merit: 0
February 07, 2013, 03:02:04 PM
#9
Ich bin ja ziemlich neu in dem Thema Bitcoins, muss aber echt sagen das ihr eine sehr freundliche und hilfsbereite Community seid,
auch wenn es sich ein wenig gay anhört heeh  Kiss
Vielen Dank für eure Hilfe.
Pages:
Jump to: