Hi Forum,
ich bin nun schon etwas länger am minen und habe jetzt eine Menge an Coins für mich erreicht die ich mir so vorgestellt hatte.
Ich möchte nun meinen Überschuss ab jetzt in "anfassbare" Gegenstände umwandeln.
Ich hatte die ganze Zeit Spendbitcoins.com beobachtet und fand die Idee mit Amazon Gutscheinen toll.
Die Idee ist nun aber ja zerschlagen, da Spendbitcoins keine Gutscheine mehr vertreibt.
Mich schreckt es ein wenig ab, dass ich bei Mt. Gox mittlerweile meinen Personalausweis als Scan einsenden muss für SEPA.
Ich habe bis jetzt halt auch keine Antwort darauf bekommen/gefunden in wieweit ich als Privatmann ohne Gewerbe überhaupt dort Coins in Fiat umtauschen sollte - gerade im Bezug auf das Finanzamt sind die Aussagen ja doch eher unklar. Ich möchte halt nicht Gefahr laufen als potentieller Steuersünder angesehen zu werden. Da würde das "Nerdhobby Bitcoin" dann irgendwie doch harte Realität werden denk ich. Das möchte ich vermeiden.
Ich habe also weiter gesucht und bin auf Coinabul gestoßen - da ich in meiner Paranoiaphase eh schon ein paar 1/4 Krügerrand angeschafft habe in und aus Deutschland - finde ich die Idee halt super. Der Wechselkurs von Coinabul ist für mich errechnet der beste der ganzen Edelmetallhändler die man hier im Forum findet. Problematisch finde ich den Versand aus den USA.
Hat jemand Erfahrung mit Coinabul?
Hat jemand Erfahrung mit der Einfuhr von Gold nach Deutschland im Bezug auf den Zoll und EUSt.?
Versendet Coinabul eine Rechnung über den USD Betrag?
Mach ich mir ganz umsonst Sorgen, dass ich mich falsch verhalte, wenn ich BTC/Fiat über Mt. Gox tausche und per SEPA auszahlen lasse?
Bin auf eure Gedanken sehr gespannt.
Gruß
dsky
_EDIT_
Also lt.
http://www.vddm.de/newspics/liste_mwst_freier_muenzen_2012.pdf sind die Krügerrand in jeder Form von der MwSt./EUSt. ausgenommen, da:
Von der Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer befreit sind hiernach alle Gegenstände, deren Lieferung auch im Inland keiner Umsatzsteuer unterliegt. Diese Waren sollen bei ihrer Einfuhr nicht höher belastet werden als gleichartige Inlandswaren.
Hierzu gehören
...
Anlagegold nach § 25c UStG, d.h. Goldbarren, Goldplättchen sowie Goldmünzen, die bestimmte Kriterien erfüllen.
Was könnten dann noch für Kosten anfallen, die ich jetzt vergessen hab?