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hero member
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February 15, 2017, 07:08:36 AM
#2
Ein höhere 4stelliger Betrag könnten 8500 Euro sein.

Also beim Einzahlen auf das eigene Konto wird es keine Probleme geben.
Soweit mir bekannt, sind erst Beträge ab 15000 Euro bei Bareinzahlungen von der Bank zu hinterfragen, was die Personenidentifikation angeht. Solche Transaktionen müssen dann über einen längeren Zeitraum gespeichert werden. Und im Falle des Verdachts besteht wohl auch eine Meldepflicht an die Behörden.

Ein weiteres Problem könnte darin bestehen, dass Person A beim Eintritt in die EU mit einer größeren Bargeldsumme vom Zoll erwischt wird, ohne dass die Summe vorher von dieser Person angegeben wurde. Aber auch hier geht es meiner Meinung nach erst bei 10000 Euro los.


Wenn Person B mit den 8500 Euro dann Aktiengeschäfte tätigt, muss sie das natürlich in der nächsten Steuererklärung irgendwie unterbringen. Aber ich denke, daß sollte nicht das Problem sein.


member
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February 15, 2017, 06:35:23 AM
#1
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