Pages:
Author

Topic: deleted (Read 1402 times)

newbie
Activity: 8
Merit: 0
February 28, 2018, 06:29:49 AM
#26
Lt. meinem Steuerberater wird es in Österreich so schnell keine Änderung geben. Der Entwurf wurde abgelehnt und mit diesem EStR-Wartungserlass werden keine Änderungen kommen.

Prognose: über kurz oder lang werden Kryptoerträge Wertpapieren gleichgestellt, also Steuersatz 27,5% und die Spekulationsfrist wird fallen. Bis dahin wird es aber noch einige Zeit dauern.
full member
Activity: 1065
Merit: 147
January 23, 2018, 02:51:49 PM
#25
Quote
Demnach fällt die Haltefrist von 12 Monaten definitiv weg!

Das sehe ich auch so. Ich bin allerdings ohnehin kein grosser Fan dieser Regelung.

Ich ehrlich gesagt auch nicht. Also meinetwegen abschaffen und europaweit die Kapitalertragssteuer und dann wäre ich glücklich Smiley
newbie
Activity: 14
Merit: 0
January 23, 2018, 12:14:36 PM
#24
Enzinger ist der einzige Steuerberater in Österreich, der sich wirklich auf Krypto spezialisiert hat. Daher würde ich nur zu denen gehen. Sie kosten allerdings €€€!

Ab einer gewissen Summe und bei komplexeren Fällen (Mining, Masternodes, Airdrops, Cryptokitties, etc.) macht ein spezialisierter Steuerberater auf jeden Fall Sinn. Für den durchschnittlichen Angestellten, der sich nebenbei mit ein paar Altcoins etwas dazu verdienen will, muss es aber auch ohne gehen. Kryptowährungen sollen doch irgendwann mainstreamtauglich werden - zumindest liest man das überall.

Ich habe kürzlich bitcoin.tax getestet. Dort lassen sich relativ bequem CSV Dateien diverser Exchanges importieren. Für Berechnungen der einzelnen Trades werden dann - soweit ich das durchschaue - gemittelte BTC Tagesraten herangezogen (hier bin ich mir nicht sicher). Am Ende erhält man eine schön lange Tabelle von Anschaffungen und Veräusserungen in EUR. Aus der kann man sich dann in Excel den Gesamtgewinn errechnen.

Dann stellt sich nur noch die Frage, welche Steuerrate man heranzieht (www.help.gv.at) - und was man noch alles abschreiben kann.



Vielen Dank für den Link! Genau so etwas hab ich gesucht.
newbie
Activity: 8
Merit: 0
January 23, 2018, 11:35:54 AM
#23
Quote
Demnach fällt die Haltefrist von 12 Monaten definitiv weg!

Das sehe ich auch so. Ich bin allerdings ohnehin kein grosser Fan dieser Regelung.
newbie
Activity: 8
Merit: 0
January 23, 2018, 11:16:15 AM
#22
Enzinger ist der einzige Steuerberater in Österreich, der sich wirklich auf Krypto spezialisiert hat. Daher würde ich nur zu denen gehen. Sie kosten allerdings €€€!

Ab einer gewissen Summe und bei komplexeren Fällen (Mining, Masternodes, Airdrops, Cryptokitties, etc.) macht ein spezialisierter Steuerberater auf jeden Fall Sinn. Für den durchschnittlichen Angestellten, der sich nebenbei mit ein paar Altcoins etwas dazu verdienen will, muss es aber auch ohne gehen. Kryptowährungen sollen doch irgendwann mainstreamtauglich werden - zumindest liest man das überall.

Ich habe kürzlich bitcoin.tax getestet. Dort lassen sich relativ bequem CSV Dateien diverser Exchanges importieren. Für Berechnungen der einzelnen Trades werden dann - soweit ich das durchschaue - gemittelte BTC Tagesraten herangezogen (hier bin ich mir nicht sicher). Am Ende erhält man eine schön lange Tabelle von Anschaffungen und Veräusserungen in EUR. Aus der kann man sich dann in Excel den Gesamtgewinn errechnen.

Dann stellt sich nur noch die Frage, welche Steuerrate man heranzieht (www.help.gv.at) - und was man noch alles abschreiben kann.

legendary
Activity: 2618
Merit: 1007
January 23, 2018, 10:21:58 AM
#21
Du als Bürger von Ö kannst das Finanzamt anrufen bzw. mail schreiben und bekommst eine sehr gute auskunft Smiley

"Halo, I bims! Da Bürga vong internet her! I hab hodlt wia a dodl und wü staia schboan! WIE?!???!"
newbie
Activity: 14
Merit: 0
January 23, 2018, 09:42:18 AM
#20
Enzinger ist der einzige Steuerberater in Österreich, der sich wirklich auf Krypto spezialisiert hat. Daher würde ich nur zu denen gehen. Sie kosten allerdings €€€!

Oh Wunder, jemand lässt sich für ihre Leistung bezahlen!

Das war nicht negativ gemeint. Man sollte nur nicht davon ausgehen, dass man mit 100 Euro die Stunde auskommt.
legendary
Activity: 2618
Merit: 1007
January 23, 2018, 09:17:17 AM
#19
Enzinger ist der einzige Steuerberater in Österreich, der sich wirklich auf Krypto spezialisiert hat. Daher würde ich nur zu denen gehen. Sie kosten allerdings €€€!

Oh Wunder, jemand lässt sich für ihre Leistung bezahlen!
newbie
Activity: 14
Merit: 0
January 23, 2018, 09:14:53 AM
#18
Enzinger ist der einzige Steuerberater in Österreich, der sich wirklich auf Krypto spezialisiert hat. Daher würde ich nur zu denen gehen. Sie kosten allerdings €€€!
legendary
Activity: 2618
Merit: 1007
January 23, 2018, 08:54:49 AM
#17
Allerdings auch Einkommenssteuer bei unter einem Jahr...?
full member
Activity: 1065
Merit: 147
January 23, 2018, 08:28:23 AM
#16
Quote
Demnach klingt es nach der Kapitalertragssteuer und einheitlich 27,5%

Auf www.bmf.gv.at wird ja zwischen zinstragenden und nicht-zinstragengenden Veranlagungen unterschieden:

Quote
Realisierte Wertänderungen von zinsbringend veranlagten Kryptowährungen unterliegen dem Sondersteuersatz gemäß § 27a Abs. 1 EStG. […]

Erfolgt […] keine zinstragende Veranlagung, sind Kryptowährungen als Spekulationsgeschäft gemäß § 31 EStG dann steuerrelevant, wenn der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt. […]

Nicht-zinstragende Veranlagungen, so könnte man das lesen, unterliegen also nicht dem Sondersteuersatz. Es gilt dann wohl stattdessen der (meist höhere) Einkommenssteuersatz (0-55%), oder? Siehe zB: 20170301_Bitcoin%20und%20Steuerrecht_Folien.pdf

In dem Begutachtungsentwurf lese ich jetzt, bei Rz 6143:
Quote
Daher fallen zB auch Konvertierungsgewinne von Darlehen und realisierte Wertsteigerungen in Kryptowährungen (Bitcoin) unter § 27 Abs. 3 EStG 1988"

Auf Seite 355 wird es auch noch etwas konkreter.

Wenn das durchgeht, würde das bedeuten, dass man anstatt zB. 42% nur 27,5% zahlt.



Ja, mit den 27,5% bin ich ganz bei Dir, aber siehe folgendes Beispiel aus dem Entwurf:
"A hat um 5.000 Euro 7.000 Dollar angeschafft, die er auf einem Dollar-Konto hält. Diese 7.000 Dollar konvertiert A zwei Jahre später in Euro und erhält dafür 5.500 Euro. Der Vorgang stellt einen Tausch dar. Als Veräußerungserlös ist der gemeine Wert der Dollar zum Zeitpunkt der Konvertierung anzusetzen, das sind 5.500 Euro. Der Veräußerungsgewinn in Höhe von 500 Euro ist nach § 27 Abs. 3 EStG 1988 steuerpflichtig."

Demnach fällt die Haltefrist von 12 Monaten definitiv weg!
newbie
Activity: 8
Merit: 0
January 23, 2018, 08:05:43 AM
#15
Quote
Demnach klingt es nach der Kapitalertragssteuer und einheitlich 27,5%

Auf www.bmf.gv.at wird ja zwischen zinstragenden und nicht-zinstragengenden Veranlagungen unterschieden:

Quote
Realisierte Wertänderungen von zinsbringend veranlagten Kryptowährungen unterliegen dem Sondersteuersatz gemäß § 27a Abs. 1 EStG. […]

Erfolgt […] keine zinstragende Veranlagung, sind Kryptowährungen als Spekulationsgeschäft gemäß § 31 EStG dann steuerrelevant, wenn der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt. […]

Nicht-zinstragende Veranlagungen, so könnte man das lesen, unterliegen also nicht dem Sondersteuersatz. Es gilt dann wohl stattdessen der (meist höhere) Einkommenssteuersatz (0-55%), oder? Siehe zB: 20170301_Bitcoin%20und%20Steuerrecht_Folien.pdf

In dem Begutachtungsentwurf lese ich jetzt, bei Rz 6143:
Quote
Daher fallen zB auch Konvertierungsgewinne von Darlehen und realisierte Wertsteigerungen in Kryptowährungen (Bitcoin) unter § 27 Abs. 3 EStG 1988"

Auf Seite 355 wird es auch noch etwas konkreter.

Wenn das durchgeht, würde das bedeuten, dass man anstatt zB. 42% nur 27,5% zahlt.
full member
Activity: 1065
Merit: 147
January 23, 2018, 02:31:54 AM
#14
Servus Freunde,
ich bin fündig geworden:

https://www.bmf.gv.at/steuern/EStR_Wartungserlass_2017-Begutachtungsentwurf.pdf?683f35

Rz 628 & Rz 6143 !!

Demnach klingt es nach der Kapitalertragssteuer und einheitlich 27,5%

Ehrlich gesagt, würde mich das nicht einmal stören. Ich würde es sogar begrüßen, diese Steuerreform europaweit einzuführen.
Das vereinfacht doch die ganze Sache, was auch für Neulinge von Vorteil wäre.
Interessant wäre es nur, ob es auch rückwirkend gilt ... ich hoffe nicht Tongue
legendary
Activity: 2618
Merit: 1007
January 22, 2018, 08:48:08 PM
#13
Also 27,5% Steuern gradeaus nähme ich gerne statt einem seltsamen Mix aus Einkommenssteuer, Steuerfrei, 27,5% auf Grundstock (wenn zinstrangend veranlagt)...

Frag halt deinen Freund/seinen Bruder.
full member
Activity: 1065
Merit: 147
January 22, 2018, 06:52:25 AM
#12
Servus,

ich hatte gestern einen Smalltalk mit einem Freund. Sein Bruder hatte ziemlichen Erfolg mit Kryptowährungen und hat jetzt über 50% seiner Coins verkauft
und in FIAT zurückgetauscht (er hatte sie über mehrere Jahre gehalten).
Angeblich weiß er aus sicherer Quelle, dass bereits ein Vorschlag zur Änderung des Steuergesetzes vorliegt. Demnach soll der Gewinn mit Kryptowährungen
mit der Kapitalertragssteuer besteuert werden (27,5%) und somit die 12 Monate Haltefrist wegfallen. Daher hatte er einen großen Teil verkauft, um diesen
Gewinn steuerfrei auszahlen lassen zu können.
Ich habe derzeit im Internet keine Anhaltspunkte finden können, dass an diesem "Gerücht" etwas dran sein könnte.

Ich kenne den Bruder persönlich nicht, aber ich weiß dass er ziemlich gute Beziehungen in der Wirtschaft und Politik pflegt.

Hat jemand von euch dazu Informationen?
newbie
Activity: 40
Merit: 0
January 21, 2018, 01:32:14 PM
#11
Ich hätte es so verstanden: sobald man in eine andere Kryptowährung wechselt (BTC-LTC) muss der Gewinn in Euro ermittelt und versteuert werden.
Das Problem, das ich sehe: Kauf 1.12.2015 BTC, Wechsel 1.5.2016 in LTC, dann LTC halten bis 1.7.2017 und dann Verkauf in EUR. Der LTC-Verkauf ist steuerfrei, der BTC-Tausch in LTC dann steuerpflichtig, wenn in EUR ein Gewinn entstanden ist. Achtung: Sollte ein Coin kurz vor einem Jahr Haltefrist in Euro einen Verlust ergeben, sollte man ihn meiner Meinung nach verkaufen und dann wieder neu anschaffen, wenn man ihn langfristig halten will, denn Verluste aus Kryptos müssten mit Gewinn aus Kryptos ausgleichbar sein. Alles aber ohne Gewähr, das ist nur meine private Meinung dazu, ich bin noch kein Steuerberater. Falls das hilfreich war, wäre es sehr nett, wenn mir jemand mit meinem Walletproblem helfen könnte:
https://bitcointalksearch.org/topic/bitte-dringend-um-kurze-hilfe-vielen-dank-2799338
Vielen Dank! Smiley
 
newbie
Activity: 40
Merit: 0
January 21, 2018, 01:20:40 PM
#10
Eher 100-150, die 50 gelten für eine Buchhaltungskraft. Das kennt ihr vermutlich bereits: https://www.bmf.gv.at/steuern/kryptowaehrung_Besteuerung.html
newbie
Activity: 40
Merit: 0
January 21, 2018, 01:18:24 PM
#9
Ab 50 Euro die Stunde, nach oben offen.
newbie
Activity: 9
Merit: 0
January 19, 2018, 12:09:10 AM
#8
Was sind den so die kosten bei den Steuerberatern ? Wenn die höher sind als das was man eigentlich investiert is ja ned wirklich Sinnvoll Tongue
newbie
Activity: 6
Merit: 0
January 16, 2018, 01:16:01 AM
#7
In Wien kann ich nichts sagen, aber wer ein bisschen Zeit hat um nach Graz zu fahren (Telefon geht wahrscheinlich auch Smiley), dem kann ich nur die Steuerberatung Enzinger empfehlen: http://www.enzinger-stb.at/steuerberatung/index.php/de/leistungen/cryptocurrencies-fintech

Haben in Wien eine Sprechstelle


Stadler Völkel Rechtsanwälte GmbH www.svlaw.at

Alle Angaben ohne Gewähr
Pages:
Jump to: