Meiner Meinung nach ist es das Beste, den Gewinn auf ein speziell dafür eingerichtetes Bitcoinkonto einzuzahlen und dann ein Jahr unberührt liegen zu lassen.
Das gilt aber nur wenn man den Gewinn mit Coins erzielt hat, die bereits 1 Jahr geruht haben, richtig? Ansonsten wär's ein schönes Konto zum Sammeln der Steuern, die man eh abdrücken muss. QR Codes mit private Keys in Steuererklärungen um die Steuerschuld zu begleichen. Aber dafür müsste der Mainstream
Mein Kenntnisstand (hier aus dem Forum) ist, dass erst beim Tausch in Fiat-Geld Steuern anfallen. So wie wenn Du ein Auto mit Fiat bezahlst, dieses in ein besseres umtauschst (da fallen noch keine Steuern an)und dieses dann gewinnbringend verkaufst für Euro. DANN erst sollten Steuern anfallen.
Mein Kenntnisstand aus dem Internet ist, dass auch der Kauf eines Guts eine zu versteuernde Veräußerung ist, also zu behandeln wie ein Verkauf von BTC. Ich wollte ja bei einer "Kursexplosion", wenn denn eine mal in dem Ausmaß kommt, einfach mal so 'nen 250g Gold-Barren gegen BTC tauschen. Als Wertspeicherung und halt steuerfrei, aber Is' nich'. Ich hätte auf das Gold noch Steuern zahlen müssen, weil ich eine BTC-Veräußerung getan habe, welche mir als Nebeneffekt physisches Edelmetall in den Besitz manifestiert hat.
Also schließe ich mal daraus, dass der Tausch von BTC nach Altcoins ebenso eine Veräußerung ist, und dann später der Tausch zurück vom Altcoin?
Denn es wird ja alles quasi als eine für sich stehende Aktion gesehen. D.h. ein Kauf wird dann später steuerlich relevant, aber man zahlt auf's Kaufen keine Steuern.
Ein Verkauf oder Umtausch von Coin zu Coin ist wieder 1 Aktion aus der eventuell ein realisierter Gewinn oder Verlust entsteht, der nach FiFo berechnet werden muss. Und diese Gewinne/Verluste summieren sich ja anhand der einzelnen Aktionen auf.
Bin ich da überhaupt richtig informiert? Korrigiert bitte, wenn was falsch oder ungenau war.
EDIT:
Beispiel 3: Auch Heinz Hektik hat am 2. Januar 2010 Bitcoins gekauft, ebenfalls 10 Stück für 5.000 Euro. Am 15. Oktober 2010 geht Hektiks Auto kaputt. Er verkauft seine Bitcoins für 7.500 Euro, um die Reparatur zu bezahlen.
Ergebnis 3: Heinz Hektiks Gewinn in Höhe von 2.500 Euro ist als privates Veräußerungsgeschäft gemäß § 23 Einkommensteuergesetz steuerpflichtig. Er muss den Gewinn in seiner Einkommensteuererklärung auf der Anlage SO angeben und mit seinem individuellen Steuersatz versteuern.
Was, wenn er das Auto in
BTC hätte bezahlen können und das getan hätte? Ich hatte es also irgendwie anders verstanden, weil da Fiat involviert war, aber ich bin was Behörden angeht so paranoid, dass ich denen jede abstruse Schikane zutraue.