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Topic: Diskussionen zur Steuerlast aus Altcoin-Gewinnen (Read 2280 times)

sr. member
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Es würde aber auch bedeuten, dass alle Altcoins sind als offizielle Währungen in Deutschland anerkannt worden.
Ist das so?
Sorry, wenn die Frage einigen zu dumm vorkommt.

Nein, woraus sollte man so etwas schließen können?

Die Frage, die ich mir stelle ist, wo ist da der Unterschied fuer das Finanzamt, ob ich ein Kilo Kartoffel kaufe und mache daraus 2 Kilo, oder ob ich 1 Kilo BTC kaufe und mache 2 BTC daraus...
Es ist etwas kurios...

Ich denke ich habe das Problem erkannt. Du versuchst die Sache logisch anzugehen. Dieser Fehler passiert vielen. Bei Regeln und Gesetzen dürfen wir aber nicht davon ausgehen, dass diese logisch, far oder für alle gleich sind. Klingt komisch, ist aber so Wink

Ich will aber noch einmal auf dein Beispiel mit den Kartoffeln eingehen.
Wenn ich 1 Kilo Kartoffel kaufe und später 2 Kilo verkaufe, dann kligt das komisch/unmöglich.
Aber gehen wir mal davon aus, dass ich diese gepflanzt habe und später halt tatsächlich 2 Kilo ernte und verkaufen will.
Dann muss ich auf beide Kilo Kartoffeln steuern Zahlen. Ich kann nicht einfach sagen, dass das eine Kilo Steuerfrei sei.
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Es würde aber auch bedeuten, dass alle Altcoins sind als offizielle Währungen in Deutschland anerkannt worden.
Ist das so?
Sorry, wenn die Frage einigen zu dumm vorkommt.

Nein, woraus sollte man so etwas schließen können?

die Frage, die ich mir stelle ist, wo ist da der Unterschied fuer das Finanzamt, ob ich ein Kilo Kartoffel kaufe und mache daraus 2 Kilo, oder ob ich 1 Kilo BTC kaufe und mache 2 BTC daraus...
Es ist etwas kurios...
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Es würde aber auch bedeuten, dass alle Altcoins sind als offizielle Währungen in Deutschland anerkannt worden.
Ist das so?
Sorry, wenn die Frage einigen zu dumm vorkommt.

Nein, woraus sollte man so etwas schließen können?
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Es würde aber auch bedeuten, dass alle Altcoins sind als offizielle Währungen in Deutschland anerkannt worden.
Ist das so?
Sorry, wenn die Frage einigen zu dumm vorkommt.
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Denn gehen wir mal davon aus, dass ich schon 1 Monat vor dem obigen Beispiel BTC gekauf und gehalten habe. Jetzt müss ich gemäß FiFo den Kaufkurs von ersten BTC kauf nehmen und in Differenz zum Kurs setzten, der bein Altcoinkauf gilt.
 
Ich kann ja nicht einfach mal FiFo und mal LiFo nutzen, oder stehe ich auf dem Schlauch?

Genau, in meinem Beispiel bin ich von 0 BTC ausgangslage ausgegangen.

FiFo ist aus den Gründen, die du beschrieben hast natürlich schlechter als Lifo, weil die Kursunterschiede wahrscheinlich am größten sind und damit die Gewinne und Steuern.
Mittlerweile ist das nicht mehr ganz so klar, ob Fifo zwingend ist. Aber das wissen Steuerberater besser und im Zweifel ist das richtig, was dich mehr kostet.  Grin

Sobald ich damit aber den Altcoin kaufe und den BTC nicht schon ein Jahr halte, dann wird dieser Altcoinkauf versteuert werden müssen.
Ok, damit hast du bestätigt wovon ich ausgegangen war.
Gehen wir jetzt mal weiter davon aus du kaufst von dem Altcoin einen andern Altcoin davon wiederum einen Altcoin. Und dann verkaufst du irgendwann den dritten Altcoin. Dann müsste man also die Fiat-Geld-Werte zu den Kaufzeitpunkten nehmen, weil der Bitcoin hat damit ja dann gar nichts mehr zu tun im Prinzip.
sr. member
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Ich habe das immer so verstanden, dass jeder verkauf relevant ist. Auch Altcoins.

Folgendes Beispiel.
Ich kaufe mit Fiat einen BTC und damit einen Altcoin.
Das bedeutet, dass der kauf von BTC steuerlich nicht relevant ist. Sobald ich damit aber den Altcoin kaufe und den BTC nicht schon ein Jahr halte, dann wird dieser Altcoinkauf versteuert werden müssen. Genauer die Differenz zwischen dem BTC Kaufkurs und BTC Verkaufkurs. Passiert beides nahezu zeitgleich, dann geht man davon aus, dass der Kurs sich nicht verändert hat und der Gewinn bei ca NULL liegt.
Das klingt zunächst schön, aber wenn wir jetzt noch FiFo mit in sSpiel bringen, dann kann das schon komplizierter werden.
Denn gehen wir mal davon aus, dass ich schon 1 Monat vor dem obigen Beispiel BTC gekauf und gehalten habe. Jetzt müss ich gemäß FiFo den Kaufkurs von ersten BTC kauf nehmen und in Differenz zum Kurs setzten, der bein Altcoinkauf gilt.
 
Ich kann ja nicht einfach mal FiFo und mal LiFo nutzen, oder stehe ich auf dem Schlauch?
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Meiner Meinung nach ist es das Beste, den Gewinn auf ein speziell dafür eingerichtetes Bitcoinkonto einzuzahlen und dann ein Jahr unberührt liegen zu lassen.

Das gilt aber nur wenn man den Gewinn mit Coins erzielt hat, die bereits 1 Jahr geruht haben, richtig? Ansonsten wär's ein schönes Konto zum Sammeln der Steuern, die man eh abdrücken muss. QR Codes mit private Keys in Steuererklärungen um die Steuerschuld zu begleichen. Aber dafür müsste der Mainstream

Mein Kenntnisstand (hier aus dem Forum) ist, dass erst beim Tausch in Fiat-Geld Steuern anfallen. So wie wenn Du ein Auto mit Fiat bezahlst, dieses in ein besseres umtauschst (da fallen noch keine Steuern an)und dieses dann gewinnbringend verkaufst für Euro.  DANN erst sollten Steuern anfallen.

Mein Kenntnisstand aus dem Internet ist, dass auch der Kauf eines Guts eine zu versteuernde Veräußerung ist, also zu behandeln wie ein Verkauf von BTC. Ich wollte ja bei einer "Kursexplosion", wenn denn eine mal in dem Ausmaß kommt, einfach mal so 'nen 250g Gold-Barren gegen BTC tauschen. Als Wertspeicherung und halt steuerfrei, aber Is' nich'. Ich hätte auf das Gold noch Steuern zahlen müssen, weil ich eine BTC-Veräußerung getan habe, welche mir als Nebeneffekt physisches Edelmetall in den Besitz manifestiert hat.

Also schließe ich mal daraus, dass der Tausch von BTC nach Altcoins ebenso eine Veräußerung ist, und dann später der Tausch zurück vom Altcoin?
Denn es wird ja alles quasi als eine für sich stehende Aktion gesehen. D.h. ein Kauf wird dann später steuerlich relevant, aber man zahlt auf's Kaufen keine Steuern.
Ein Verkauf oder Umtausch von Coin zu Coin ist wieder 1 Aktion aus der eventuell ein realisierter Gewinn oder Verlust entsteht, der nach FiFo berechnet werden muss. Und diese Gewinne/Verluste summieren sich ja anhand der einzelnen Aktionen auf.
Bin ich da überhaupt richtig informiert? Korrigiert bitte, wenn was falsch oder ungenau war.


EDIT:

Quote
Beispiel 3: Auch Heinz Hektik hat am 2. Januar 2010 Bitcoins gekauft, ebenfalls 10 Stück für 5.000 Euro. Am 15. Oktober 2010 geht Hektiks Auto kaputt. Er verkauft seine Bitcoins für 7.500 Euro, um die Reparatur zu bezahlen.

Ergebnis 3: Heinz Hektiks Gewinn in Höhe von 2.500 Euro ist als privates Veräußerungsgeschäft gemäß § 23 Einkommensteuergesetz steuerpflichtig. Er muss den Gewinn in seiner Einkommensteuererklärung auf der Anlage SO angeben und mit seinem individuellen Steuersatz versteuern.

Was, wenn er das Auto in BTC hätte bezahlen können und das getan hätte? Ich hatte es also irgendwie anders verstanden, weil da Fiat involviert war, aber ich bin was Behörden angeht so paranoid, dass ich denen jede abstruse Schikane zutraue.
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Am 31.12.2016 werde ich mein Portfolio von Cryptowährungen komplett verkaufen und alles in Euro tauschen und am 01.01.2017 nen Neustart machen und alles Gründlichst dokumentieren mit FiFo und sonstigem Scheißdreck.

Brauchst Du nicht, Du kannst auch einfach von einem bestimmten Stichtag aus anfangen und 1 Jahr halten. Wenn Du unter einem Jahr bleibst, musst du "so oder so" versteuern und wenn Du mehr als ein Jahr hältst, ist es steuerfrei. Ich sehe bei deinem Neustart nur evtl. einen Vorteil mit der Nachweisbarkeit.

Genau um den Vorteil der Nachweisbarkeit geht es mir. Weiterhin wäre die Kalkulation der Gewinne / Verluste zur Vorlage beim Finanzamt deutlich besser und idr zum Vorteil für mich. Bei ner gewöhnlichen Einnahmen - Überschussrechnung kommt ich in Summe auf einen höheren Gewinn als mit der FiFo-Berechnung.

Es mag sein das es für dich von Vorteil ist, aber das Finanzamt ist nicht an deinem Vorteil interessiert sondern an Einnahmen Cheesy .
Also es gilt immer das Datum an dem Du Gewinn realisiert hast. Auch wenn man Bitcoin in Litecoin tauscht. Die Haltefrist starten natürlich auch von vorne soblad man einen Verkauf tätigt. Fall sich der Aufwand nicht lohnt steige auf Forex um Cheesy . mfg
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... 01.01.2017 nen Neustart machen und alles Gründlichst dokumentieren mit FiFo und sonstigem Scheißdreck.
So einen "Neustart" für eine übersichtliche und vollständige Dokumentation finde ich gut. Werde mir das auch überlegen.

Das einzige Risiko beim Neustart ist einfach, dass der Kurs am 01.01 dann meint wie ne Rakete richtung Mond zu starten.

Dann verbringste Silvester/Neujahr eben vor dem Rechner, so schnell kann der Kurs gar nicht steigen  Cheesy
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... 01.01.2017 nen Neustart machen und alles Gründlichst dokumentieren mit FiFo und sonstigem Scheißdreck.
So einen "Neustart" für eine übersichtliche und vollständige Dokumentation finde ich gut. Werde mir das auch überlegen.

Das einzige Risiko beim Neustart ist einfach, dass der Kurs am 01.01 dann meint wie ne Rakete richtung Mond zu starten.
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Hat jemand Erfahrungen mit dem Finanzamt in Österreich?

Ich bin als ITler gewerbegemeldet, muss daher auch eine Umsatzsteuererklärung machen. Ich mine einerseits Ethereum, welche über Kraken zu einem gewissen Teil verkauft und zu einem gewissen Teil auf ein Wallet verschoben werden, andererseits spekuliere ich mit einigen Altcoins, was durchaus mal 200€ Gewinn pro Tag abgeworfen hat. Die Gewinne liegen komplett in Bitcoin vor.

Muss nun jeder einzelne Trade mit Gewinn als Einkommen versteuert werden? Oder sind das Gewinne aus Spekulation? Oder wird der Gewinn erst beim Rücktausch auf Euro tragend, wenn nicht ein Jahr gehalten wurde? (Die Haltefrist gibt es in AT auch!)
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... 01.01.2017 nen Neustart machen und alles Gründlichst dokumentieren mit FiFo und sonstigem Scheißdreck.
So einen "Neustart" für eine übersichtliche und vollständige Dokumentation finde ich gut. Werde mir das auch überlegen.
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Am 31.12.2016 werde ich mein Portfolio von Cryptowährungen komplett verkaufen und alles in Euro tauschen und am 01.01.2017 nen Neustart machen und alles Gründlichst dokumentieren mit FiFo und sonstigem Scheißdreck.

Brauchst Du nicht, Du kannst auch einfach von einem bestimmten Stichtag aus anfangen und 1 Jahr halten. Wenn Du unter einem Jahr bleibst, musst du "so oder so" versteuern und wenn Du mehr als ein Jahr hältst, ist es steuerfrei. Ich sehe bei deinem Neustart nur evtl. einen Vorteil mit der Nachweisbarkeit.

Genau um den Vorteil der Nachweisbarkeit geht es mir. Weiterhin wäre die Kalkulation der Gewinne / Verluste zur Vorlage beim Finanzamt deutlich besser und idr zum Vorteil für mich. Bei ner gewöhnlichen Einnahmen - Überschussrechnung kommt ich in Summe auf einen höheren Gewinn als mit der FiFo-Berechnung.
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Am 31.12.2016 werde ich mein Portfolio von Cryptowährungen komplett verkaufen und alles in Euro tauschen und am 01.01.2017 nen Neustart machen und alles Gründlichst dokumentieren mit FiFo und sonstigem Scheißdreck.

Brauchst Du nicht, Du kannst auch einfach von einem bestimmten Stichtag aus anfangen und 1 Jahr halten. Wenn Du unter einem Jahr bleibst, musst du "so oder so" versteuern und wenn Du mehr als ein Jahr hältst, ist es steuerfrei. Ich sehe bei deinem Neustart nur evtl. einen Vorteil mit der Nachweisbarkeit.
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1. Wenn man z.B. Litecoin in NXT tauscht und dabei Gewinn* macht zählt das als Gewinn=Einkommen.
  Das Prinzip hier nennt sich "Gewinn realisiert" / Verlust Realisiert. Auch wenn manche denken es wäre
als würde man braune gegen weiße Eier tauschen, es ist so wie ich es geschrieben habe, ich habe das mit dem Finanzamt im Detail
besprochen bevor ich die Steuererklärung abgegeben hatte um Fehler zu vermeiden.
Wichtig ist auch Verluste mit Einrechnen und selbstverständlich Ausgaben wie Tradinggebühren.

2.Wenn man die Coins immer noch in NXT hält und am Jahresende den Gewinn versteuern muss, dann soll man einfach den Geldwert der coins
zum Wechselkurs am Verkaufstag ermitteln (so als würde man die NXT in Euro Tauschen wollen, NXT->BTC-USD->EUR = Wert )


Wenn man Schritt 1 macht, sollte doch eigentlich Schritt 2 entfallen, da du den Gewinn ja bereits in Schritt1 realisiert hast.
Was du mit Schritt 2 generell bezweckst versteh ich zumindest für Privatpersonen nicht. Für Unternehmen die nen Jahresabschluss erstellen ist es sinnvoll und pflicht zumindest wenn der Wert sinkt.
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Ich hatte 2014 ähnliche sorgen, aber das Versteuern der Altcoin Gewinne ist relativ einfach.

0.Der Gewinn fällt unter die Rubrik Einkommensteur Einkommen aus sonstigen Geschäften.

1. Wenn man z.B. Litecoin in NXT tauscht und dabei Gewinn* macht zählt das als Gewinn=Einkommen.
  Das Prinzip hier nennt sich "Gewinn realisiert" / Verlust Realisiert. Auch wenn manche denken es wäre
als würde man braune gegen weiße Eier tauschen, es ist so wie ich es geschrieben habe, ich habe das mit dem Finanzamt im Detail
besprochen bevor ich die Steuererklärung abgegeben hatte um Fehler zu vermeiden.
Wichtig ist auch Verluste mit Einrechnen und selbstverständlich Ausgaben wie Tradinggebühren.

2.Wenn man die Coins immer noch in NXT hält und am Jahresende den Gewinn versteuern muss, dann soll man einfach den Geldwert der coins
zum Wechselkurs am Verkaufstag ermitteln (so als würde man die NXT in Euro Tauschen wollen, NXT->BTC-USD->EUR = Wert )

3. Man muss nicht alle 100 Seiten Nachweise mitliefern (hatte ich auch gemacht), sondern nur vorrätig halten falls ein Nachweiß angefordert wird. Es wird eine Übersichtstabelle Verlangt mit Gewinn-Verlust.
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@iudica Hast du schon persönliche Erfahrungen damit gemacht jede Bewegung einzeln einzureichen?

Hab es dieses Jahr zu meinem Nachteil vereinfacht (da ich kein FiFo aufgrund der Masse angewendet habe).. alle Sells - alle Buys - Handelsgebühren in 2015 = Gewinn
Werde das als Übersichtsblatt einreichen mit der Anzahl an Trades etc. Wenn die einen Nachweis haben möchte schicke ich denen gerne die PDF mit paar 100 Seiten.

Am 31.12.2016 werde ich mein Portfolio von Cryptowährungen komplett verkaufen und alles in Euro tauschen und am 01.01.2017 nen Neustart machen und alles Gründlichst dokumentieren mit FiFo und sonstigem Scheißdreck.
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@iudica Hast du schon persönliche Erfahrungen damit gemacht jede Bewegung einzeln einzureichen?

"Sonst auch funktioniert" bezieht sich auf meine Arbeit. Unter dem Aspekt ist die Frequenz und Buchbarkeit der zu Rede stehenden Transaktionen ein "Klacks". Wenn Ihr mehr als 3 Buchungen pro Tag habt, müsstet Ihr euch ggfs. von der privaten Vermögensverwaltung verabschieden, dann wird auch die 1-Jahresfrist hinfällig und es geht in Richtung Gewerbe. Auch mal mit dem Begriff Hochfrequenzhandel und der BaFin-Aufsicht anfreunden.

Wenn Du also wirklich mal k...en willst, buche die Gewinnermittlung eines gewerblichen Unternehmens, welches gemischte Fonds hält, bei dem das Finanzamt von einer anderen Realisierung der Gewinne ausgeht, als wie der (teilweise thesaurierende) Fond es ausweist.

ImI
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@iudica Hast du schon persönliche Erfahrungen damit gemacht jede Bewegung einzeln einzureichen?
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Wie sieht des aber jetzt aus, wenn ich ein AltCoin über ein Jahr gehalten habe? Um in Fiat zu kommen muss ich ja meistens über BTC gehen. Muss ich die BTC dann auch erst wieder 1 Jahr halten oder kann ich die dann direkt in Fiat wandeln?

Kannst Du. Versteuern tust Du ja nur den Gewinn. Wenn Du also einen Altcoin mit einem Wert von 100 EUR in BTC (mit einem Wert von 100 EUR) in Fiat mit einem Wert von 100 EUR umtauschst, ist das steuerfrei. Wenn der BTC jedoch zwischen Umtausch von Alt zu BTC und BTC zu Fiat noch einmal steigt, musst du diese Steigerung versteuern, wenn du den BTC nicht mehr als 1 JAhr gehalten hast.

Bei mir wird das eine einzige Katastrophe, sollte ich oder sonst jemand verscuhen alle Transactionen nachzuverfolgen, die von mir getätigt wurden, seit ich denBTC entdeckt habe.
Das dürfte das Finanzamt wenig interessieren.
Quote
Alle meine BTC habe ich auf Bitcoin.de gekauft und verkauft. Das werde ich auch in Zukunft beibehalten. Mein Plan ist es mit dem Finanzamt zu sprechen (sobald ich für mehr Fiat verkauft als gekauft habe) und anbieten bzw. fragen, ob ein Vergleich von Einkauf zu Verkauf ausreicht. Die Gewinndifferenz wäre dann der zu versteuernde (ohne Haltenachweise auch gerne zum Höchstsatz).

Wenn Du überhaupt etwas versteuerst, du die Ein- und Ausgänge von bitcoin.de einreichst und jährlich ausschüttest, dürfte das dem Finanzamt recht sein und die würden sich über die "Vereinfachung"  sogar freuen.

Wenn Du allerdings in 2013 BTC kaufst, 2 Jahre wild spekulierst und dann Ende 2015 sagst, die Spekulationsfrist ist überschritten, wird das Finanzamt zu recht motzen.
Quote
Ansonsten bin ich sehr gespannt auf einen anderen Lösungsvorschlag von Seite des Finanzamts, weil wir uns hier wirklich im "Neuland" befinden.
So wie das sonst auch funktioniert, jede Bewegung muss aufgezeichnet werden. Wenn es mich nicht täuscht, hatte conyo (Levin Keller) so etwas automatisiert versucht. Er ist damit leider nur 5 Jahre zu früh, weil im Moment eh so gut wie niemand diese Transaktionen versteuert.
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