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Topic: Einfluss der MiCa-Verordnung auf Stablecoins (Read 175 times)

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da es wohl noch nicht erwähnt wurde:
https://bitcoinblog.de/2024/04/16/tether-ceo-wir-haben-europa-im-grunde-aufgegeben/
klingt also so, als wäre bei Tether nicht geplant so eine Mica Lizenz zu beantragen.

Danke. Das ist etwas, was ich gesucht habe. Eine eindeutige Aussage. Würde noch gerne das Original des Interviews lesen.

Ja, das hatte ich auch gelesen. Sehe ich aber nicht ganz so negativ. Europa ist ja ein großer Markt, und den werden die Börsen nicht einfach so teilweise aufgeben, also gäbe es Anreize "compliant" Stablecoins zumindest als Alternative aufzunehmen (USDC z.B.). Ich denke also ganz wegfallen werden die Pairs nur auf kleineren Börsen.

Kurzfristig wird es den Markt sicherlich irritieren. Davon gehe ich aus. Ich denke, viele wissen noch nicht, das ab 01. Juli viele Börsen wie Kraken und Co. die Tether-Paare entfernen werden (also keine so kleine Börse). Natürlich werden die Kunden vorher angeschrieben.

Das würde der Zentralisierung auf Tether insgesamt entgegenwirken. Die ist ja allein schon problematisch weil ein Tether-Kollaps, über den ja immer wieder gemutmaßt wird (von wegen mangelhafter Deckung und intransparenter Unternehmensstruktur), ziemlich große Auswirkungen haben dürfte, insbesondere natürlich auf den Altcoinmarkt, aber ich glaube auch Bitcoin würde ein Delle verpasst bekommen.

Das Damoklesschwert "Tether-Kollpas" stand ja immer wieder im Raum und würde eine Auswirkung auf den gesamten Kryptomarkt haben. Daher ist auf jeden Fall ein positiver Gesichtspunkt die Reduzierung der Zentralisierung.
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Ja, das hatte ich auch gelesen. Sehe ich aber nicht ganz so negativ. Europa ist ja ein großer Markt, und den werden die Börsen nicht einfach so teilweise aufgeben, also gäbe es Anreize "compliant" Stablecoins zumindest als Alternative aufzunehmen (USDC z.B.). Ich denke also ganz wegfallen werden die Pairs nur auf kleineren Börsen.

Das würde der Zentralisierung auf Tether insgesamt entgegenwirken. Die ist ja allein schon problematisch weil ein Tether-Kollaps, über den ja immer wieder gemutmaßt wird (von wegen mangelhafter Deckung und intransparenter Unternehmensstruktur), ziemlich große Auswirkungen haben dürfte, insbesondere natürlich auf den Altcoinmarkt, aber ich glaube auch Bitcoin würde ein Delle verpasst bekommen.
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da es wohl noch nicht erwähnt wurde:
https://bitcoinblog.de/2024/04/16/tether-ceo-wir-haben-europa-im-grunde-aufgegeben/
klingt also so, als wäre bei Tether nicht geplant so eine Mica Lizenz zu beantragen. Vermutlich bedeutet das, dass zukünftig alle Tether Paare auf Börsen für Kunden aus Europa nicht mehr zugänglich sein werden? Ist schon ziemlicher Mist, wenn das so wird..
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Interessant ist natürlich dass eine Kategorie von "Stablecoins" erwähnt wird, die sich nicht an einem existierenden Wert (Währung, Rohstoff usw.) orientiert, was ja der (heutigen) Bedeutung des Begriffs "Stablecoin" etwas entgegen steht. Gibt es sowas eigentlich (ernsthafte Frage)?
Da wäre mir diesbezüglich auch nichts bekannt. Selbst algorithmische Stablecoins wie MIM (magic internet money) sind ja an den US Dollar gebunden, wenn auch normalerweise stark unter Wert, also deutlich weniger gestützt als man das erwarten würde. TheBlock klassifiziert diese jedoch so, was hier also durchaus deiner Frage entsprechen könnte:

Quote
Unlike centralized stablecoins such as Tether, which are backed by physical assets, or decentralized stablecoins like MakerDAO's DAI, which are over-collateralized with cryptocurrency, algorithmic stablecoins often operate under-collateralized. This means they don't rely on a reserve of assets for their value.

Quelle

Im weitesten Sinne würde ich hier vielleicht auch noch DAI hinzuzählen, welches ja nicht auf einen einzelnen Wert sondern einer Menge von anderen Cryptos gebunden ist. Aber auch hier ist der Wert gedeckt, klassischerweise sogar so, dass deutlich mehr Sicherheiten hinterlegt sind als der Wert des Coins das tatsächlich benötigen würde um "stabil" zu sein. Das hat aber sicherlich auch mit den doch deulich schwankenden Coin-Werten zu tun.

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Danke! Das heißt also, dass sobald die algorithmischen Stablecoins sich an einem "Wert" orientieren, müssen sie sich zwangsläufig unter Kapitel III oder IV registrieren. Dai wäre dann tatsächlich zwar von der Regulierung erfasst aber es wäre unmöglich, sie zu erfüllen, da ja z.B. das Collateral laut MiCa in bestimmter Weise (etwa bei einer Bank) gehalten werden muss etc. Sozusagen der "schlimmstmögliche Fall"*.

Interessant ist natürlich dass eine Kategorie von "Stablecoins" erwähnt wird, die sich nicht an einem existierenden Wert (Währung, Rohstoff usw.) orientiert, was ja der (heutigen) Bedeutung des Begriffs "Stablecoin" etwas entgegen steht. Gibt es sowas eigentlich (ernsthafte Frage)? Mir kommen da die Diskussionen rund um Proof-of-burn oder noch viel ältere Diskussionen aus dem Jahr 2013 etwa für sogenannte "Inertiacoins" in den Sinn (Lol, da hab ich mir wieder ein Rabbithole aufgemacht, ich sollte die alten Sachen noch mal lesen, da ist interessanter Stoff dabei). Selbst bei Coins, die den Wert über ihre Menge zu regeln versuchen, ist eigentlich immer der USD oder eine andere Währung "referenziert".


*einziger Ausweg wäre, eine solche Währung wirklich 100% dezentral aufzusetzen, also dass neue Einheiten nur durch Mining/Validierung generiert werden und somit auch nicht unter "Title II" der MiCa fallen würden. Das dürfte schwierig werden aber vielleicht nicht ganz unmöglich. Dai ist da natürlich zu zentralisiert.
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[...]
Was aber sein kann, ist dass der Herkunfstnachweis "DAI" einfach von Börsen nicht anerkannt werden darf. Ob das vor Gericht standhalten kann, weiß ich nicht. Aber dazu muss auch erstmal jemand klagen.
Das ist sicherlich das größte Problem an der Sache, ja. Banken in Österreich beginnen ja bereits damit, dass sie Steuerberater für den Herkunftsnachweis haften lassen, sprich ein Herkunftsnachweis muss von einem Steuerberater unterzeichnet werden bevor den die Bank akzeptiert. Ein Steuerberater wird tunlichst die Finger davon lassen in diesem Fall seinen Stempel zu geben ... die Kosten für die Erstellung so eines Nachweises natürlich mal außen vor gelassen, das sind gut und gerne gleich mal 4-Stellige Beträge die hier fällig werden.

Auch das Ausjuristizieren ist so eine Sache ... selbst wenn das vor Gericht nicht standhält gehen Jahre ins Land bis so eine Entscheidung durch ist. Bis dahin könnten auch die dementsprechenden Gesetze bereits nachgeschärft worden sein und man beginnt wieder von vorne. Wir als Konsumenten sitzen hier leider tatsächlich am kürzeren Ast und sind in gewisser Weise durchaus dem Gutwill der Gegenpartei ausgeliefert.
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Danke für die Zusammenfassung! Finde es durchaus gut, wenn die entsprechenden Teilaspekte, solange sie wichtig sind, separat diskutiert werden können.

Danke. Es wird ja doch viele betreffen und einige werden von den Auswirkungen sicherlich von heute auf morgen überrascht werden. Dem wollte ich etwas entgegenwirken.

Algorithmische Stablecoins werden nicht als EMT oder ART definiert, da sie versuchen, ihren stabilen Wert über Protokolle aufrechtzuerhalten. Es sei denn, sie nehmen zur Stabilisierung Bezug auf andere Vermögenswerte.
Ich frage mal in die Runde: Gibt es dazu schon eine Einschätzung bezüglich Dai? Denn bei Dai wird ja (zumindest in der zweiten Variante) Collateral in USDC akzeptiert. Beim Googlen findet mal vorwiegend ältere Einschätzungen wie diese hier, die Dai sogar in die Kategorie III einordnet, bei der noch strengere Regeln gelten. Ich vermute aber, dass diese Einschätzung dann nicht den letzten Stand repräsentiert.

Ich habe oben einen Quelllink vom Bundesblock vergessen, deren Informationen ich als Quelle in meinen ersten Beitrag genommen hatte und nun eingefügt, wo zumindest in einem Satz DAI erwähnt wird:

der Handel [unregistrierter Stablecoins] wird sicherlich auch zunächst weiterhin z.B. auf nichtregulierten Börsen (DEX) möglich sein. Die Regulation wird aber sicherlich auch dort nicht vor halt machen.
Den letzten Satz würde ich stark bezweifeln, zumindest wenn es um "echte" DEX geht. Schließlich geht es bei dezentralem Handeln nicht um Krypto-Unternehmen, d.h. da müssten dann rechtlich andere Winkelzüge gefunden werden, die sicherlich mit bestehenden Grundrechten in die Quere kämen. Natürlich gibt es Grauzonen wenn DEXes zentralisierte Bestandteile haben, die durch Unternehmen kontrolliert werden, bei denen der Staat durchaus Möglichkeiten hat, einschränkend einzugreifen. Aber eben nur auf die Unternehmen, nicht auf die Exchange-Protokolle selbst (wie man in den USA beim Fall Uniswap gerade sieht - Schuld ist wohl das UNI Token, obwohl die Details bisher noch nicht bekannt sind).

Da hast du sicherlich recht, wenn es sich um eine "echte" DEX handelt. Sobald aber eine Person "gegriffen" werden kann, also ladungsfähig ist, dann werden die die Regulatoren sicherlich alles versuchen, um die zumindest einzuschüchtern. Sprich mit Klagen überhäufen.
Was aber sein kann, ist dass der Herkunfstnachweis "DAI" einfach von Börsen nicht anerkannt werden darf. Ob das vor Gericht standhalten kann, weiß ich nicht. Aber dazu muss auch erstmal jemand klagen.
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Aber eben nur auf die Unternehmen, nicht auf die Exchange-Protokolle selbst (wie man in den USA beim Fall Uniswap gerade sieht - Schuld ist wohl das UNI Token, obwohl die Details bisher noch nicht bekannt sind).
Ich bin mir ehrlich gesagt aufgrund der gerade bekanntgewordenen Unruhen rund um die SEC auch gar nicht sicher ob es hier so schnell zur Veröffentlichung weiterer Details und Aussagen seitens der SEC kommen wird:

Quote
Two Securities and Exchange Commission lawyers resigned after a federal judge sanctioned and sharply rebuked the Wall Street regulator for “gross abuse” of power in a crypto case.

Quelle

Auch das vor ein paar Tagen wieder aufflammende (und mittlerweile dementierte) Gerücht, dass Gensler zurücktritt, schlägt in die gleiche Kerbe. Die Augen sind auf alle Fälle jetzt sicher vermehrt auf die SEC und ihr Vorgehen in Crytpo-Fällen gerichtet, auch wenn der oben angesprochene Fall jetzt nix direkt mit Uniswap zu tun hat.
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Danke für die Zusammenfassung! Finde es durchaus gut, wenn die entsprechenden Teilaspekte, solange sie wichtig sind, separat diskutiert werden können.
Algorithmische Stablecoins werden nicht als EMT oder ART definiert, da sie versuchen, ihren stabilen Wert über Protokolle aufrechtzuerhalten. Es sei denn, sie nehmen zur Stabilisierung Bezug auf andere Vermögenswerte.
Ich frage mal in die Runde: Gibt es dazu schon eine Einschätzung bezüglich Dai? Denn bei Dai wird ja (zumindest in der zweiten Variante) Collateral in USDC akzeptiert. Beim Googlen findet mal vorwiegend ältere Einschätzungen wie diese hier, die Dai sogar in die Kategorie III einordnet, bei der noch strengere Regeln gelten. Ich vermute aber, dass diese Einschätzung dann nicht den letzten Stand repräsentiert.

der Handel [unregistrierter Stablecoins] wird sicherlich auch zunächst weiterhin z.B. auf nichtregulierten Börsen (DEX) möglich sein. Die Regulation wird aber sicherlich auch dort nicht vor halt machen.
Den letzten Satz würde ich stark bezweifeln, zumindest wenn es um "echte" DEX geht. Schließlich geht es bei dezentralem Handeln nicht um Krypto-Unternehmen, d.h. da müssten dann rechtlich andere Winkelzüge gefunden werden, die sicherlich mit bestehenden Grundrechten in die Quere kämen. Natürlich gibt es Grauzonen wenn DEXes zentralisierte Bestandteile haben, die durch Unternehmen kontrolliert werden, bei denen der Staat durchaus Möglichkeiten hat, einschränkend einzugreifen. Aber eben nur auf die Unternehmen, nicht auf die Exchange-Protokolle selbst (wie man in den USA beim Fall Uniswap gerade sieht - Schuld ist wohl das UNI Token, obwohl die Details bisher noch nicht bekannt sind).
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Umsetzung von MiCa

Bis zum Ende des Jahres 2024 muss die MiCa Regulierung vollkommen umgesetzt sein.
Zwei wichtige Zeitpunkte gibt es: 30. Juni 2024 und 30. Dezember 2024:

  • 30. Juni 2024: Anwendbarkeit Regelungen der Titel III und IV MiCAR (ART und EMT)
  • 30. Dezember 2024: Anwendbarkeit Regelungen des Titel V MiCAR (Zulassung und laufende Aufsicht über CASP) sowie Anwendbarkeit Regelungen aller weiteren Titel (II und VI) MiCAR

Ich möchte hier zunächst auf die erste Stufe am 30. Juni eingehen, denn hinter Titel III und IV verbergen sich die Stablecoins.
Durch die Regulierung wird es bei USDT (Tether) mit einem Gesamtvolumen von fast 110 Milliarden und USDC von Circle mit 32 Milliarden Dollar einen weitreichenden Einfluss auf den Kryptomarkt geben.
Neben einer Menge dokumentarischen Auflagen ist es erforderlich, dass der Wert des Stablecoins mit bestimmen Werten hinterlegt ist. Dazu werden 2 Typen definiert:

ART und EMT

  • Unter Titel III werden die sogenannten ARTs zusammengefasst. Das sind Asset-Referrenced Token // vermögenswertereferenzierte Token. Sie werden durch eine Kombination aus Fiat-Währungen und anderen Anlageklassen (z.B. Rohstoffe, Krypto-Assets) hinterlegt.
  • Unter Titel IV verbergen sich die EMTs (Electronic Money Token // E-Geld-Token). Diese sind nur mit amtlichen Fiat-Währungen hinterlegt. USDT und USDC sind als EMT klassifiziert. EMTs werden mit E-Geld gleichgestellt (Diese Definition gibt es schon seit dem Jahr 2000 für z.B. Prepaid Karten)

Wichtig: Algorithmische Stablecoins werden nicht als EMT oder ART definiert, da sie versuchen, ihren stabilen Wert über Protokolle aufrechtzuerhalten. Es sei denn, sie nehmen zur Stabilisierung Bezug auf andere Vermögenswerte.

Lizenz erforderlich

Alle Emittenten müssen eine Lizenz haben, damit ihre Stablecoins auf dem europäischen Markt gehandelt und ausgegeben werden können. Dazu braucht es die sogenannte EMI-Lizenz oder eine Lizenz als ein Kreditinstitut.

Aktueller Stand und Ausblick

Aktuell gibt es drei lizenzierte europäische Unternehmen, die Stablecoins ausgeben dürfen: Monerium, Membrane und Quantoz Payments. Circle ist dabei, eine EMI-Lizenz zu beantragen.
Zum aktuellen Stand gibt es keine Mitteilung, dass einer der großen Stablecoinanbieter (Tether, Circle) rechtzeitig eine Lizenz haben wird.

Die Börse OKX hat daher schon im letzten Monat für alle europäischen Nutzer die USDT Handelspaare deaktiviert. Andere regulierte Börsen werden bzw. müssen nachziehen.

Es ist daher abzusehen, dass in der Zukunft vermehrt Euro-Stablecoins auf den Markt kommen werden. Solange diese noch keine nennenswerte Marktdominanz haben, ist davon auszugehen, dass regulierte Börsen statt den USDx-Handelspaaren erstmal auf EUR-Handelspaare umstellen werden.

Stablecoins selber zu verwahren ist weiterhin möglich und der Handel wird sicherlich auch zunächst weiterhin z.B. auf nichtregulierten Börsen (DEX) möglich sein. Die Regulation wird aber sicherlich auch dort nicht vor halt machen.



Quellen aus denen ich diese Informationen nach bestem Wissen zusammengefasst habe (ohne Gewähr auf Richtigkeit):


Anmerkung:
Der Thread "Markets in Crypto Assets"-Verordnung (kurz: "MiCA-VO") befasst sich intensiv mit MiCa. Dennoch habe ich dieses Thema in diesen separaten Beitrag geschrieben, damit er dort nicht untergeht bzw. ausreichender diskutiert werden kann.



edit:
https://bitcoinblog.de/2024/04/16/tether-ceo-wir-haben-europa-im-grunde-aufgegeben/
klingt also so, als wäre bei Tether nicht geplant so eine Mica Lizenz zu beantragen.

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