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Topic: Ethereum Staking: Steuern und Handhabung bei Börsen (Kraken) (Read 68 times)

legendary
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Ich gehe stark davon aus, dass in meinem Finanzamt absolut keiner eine Ahnung von dieser Thematik hat. Ich denke mal, dass ich werde den Kontakt suchen, wenn es zu einer für mich steuerlichen Entscheidung kommen würde.
Du könntest dich sonst auch an das nächstgrößere Finanzamt wenden, bspw. jenes in der Hauptstadt. Die hatten höchstwahrscheinlich bereits mit Crypto Kontakt, ggfs. sogar ähnlich gelagerte Fälle.

Ansonsten bieten sehr viele Steuerberater auch kostenlose Erstgespräche an, bspw. die in Österreich recht bekannte Natalie Enzinger, die sich mittlerweile sehr stark in diesem Bereich spezialisiert hat: https://www.enzinger-stb.at/
newbie
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Ich denke Finanzämter würde bei Nachfrage beide Argumentationen verstehen. Wie habt ihr das gehandhabt?
Um dir die Arbeit, dich durch den Steuerthread durchzuwühlen, abzunehmen:
Das kommt auf dein Finanzamt darauf an wie sie den Fall bewerten, ein einheitliches Vorgehen gibt es hier (noch) nicht. Du bist also am besten damit bedient, wenn du deinem für dich zuständigen Finanzamt ein Mail schreibst, denen den Fall darlegst und wie du diesen steuerlich berücksichtigen wirst.

Noch besser wäre es natürlich, wenn du hier einen Steuerberater zur Hand nimmst und dieser dir die Arbeit abnimmt, aber der verlangt auch dafür, das zahlt sich also nur aus, wenn es hier um größere Summen geht.

Ich gehe stark davon aus, dass in meinem Finanzamt absolut keiner eine Ahnung von dieser Thematik hat. Ich denke mal, dass ich werde den Kontakt suchen, wenn es zu einer für mich steuerlichen Entscheidung kommen würde.

Ich hätte auch einen spezialisierten Steuerberater, den ich im Zweifel fragen könnte. Kosten/Nutzen lohnt sich aktuell noch nicht dafür.

Vielleicht werden in der Zukunft noch weitere Erfahrungen hier geteilt. Sollte ich was herausfinden, schreibe ich hier natürlich
legendary
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Ich denke Finanzämter würde bei Nachfrage beide Argumentationen verstehen. Wie habt ihr das gehandhabt?
Um dir die Arbeit, dich durch den Steuerthread durchzuwühlen, abzunehmen:
Das kommt auf dein Finanzamt darauf an wie sie den Fall bewerten, ein einheitliches Vorgehen gibt es hier (noch) nicht. Du bist also am besten damit bedient, wenn du deinem für dich zuständigen Finanzamt ein Mail schreibst, denen den Fall darlegst und wie du diesen steuerlich berücksichtigen wirst.

Noch besser wäre es natürlich, wenn du hier einen Steuerberater zur Hand nimmst und dieser dir die Arbeit abnimmt, aber der verlangt auch dafür, das zahlt sich also nur aus, wenn es hier um größere Summen geht.
legendary
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~

Am besten schaust du einmal in den Steuerthread und stellst deine Frage dort. Einige Experten werden hier in den Altcoinbereich wohl nicht immer reinschauen.

Vermutlich ist der deutsche Thread für dich relevant, da du von der 1 Jahres Frist sprichst.

Deutscher Thread: Bitcoin & die Steuer - FAQ
Staking: Allgemeiner Staking Thread

Ich meine, dass eine ähnliche Frage entweder bereits im Steuerthread oder in einem der Ethereum Staking Threads bereits besprochen wurde. Ggf. etwas durchschauen.
newbie
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Hallo,
ich habe eine recht spezielle Steuerfrage auf das anteilige Staking von ETH via Börsentoken auf einer Kryptobörse (in meinem Fall kraken.com), die Raum zur Interpretation offen lässt.

Hintergrund:
Es geht um den Zeitraum VOR dem ETH Merge also zwischen 2020 und 2023. Börsen haben das anteilige Staking (Liquid Staking) angeboten mit Beträgen auch unter 32 ETH. ETH wurde intern in ETH2 getauscht, da es vor dem Merge die Unterteilung zwischen Beacon Chain und Legacy Ethereum Chain gab. Der interne ETH2 Token war allerdings nicht außerhalb von kraken handelbar und meines Wissens nach auch kein eigenständiger ERC20 Token, anders als z.B. der Lido Token stETH.

Der Start vom Staking stellt eine Veräußerung von ETH und eine Anschaffung von ETH2 dar. Mitte 2024 hat Kraken dann ETH2 automatisch in ETH veräußert. Ich glaube das lag an der Migration zur DLT Finance? Somit stellt dies eine Veräußerung von ETH2 und eine Anschaffung von ETH dar.

Frage:
Da der intere Börsentoken ETH2 komplett intern verwendet wurde, stelle ich mir schon die Frage, ob ich nicht ETH2 und ETH einfach gleich setzen soll? So kommt es zu keinem Neubeginn der 1-Jahresfrist für jene ETH. Beim Staking über Liquid Staking Anbieter wie Lido würde ich anders argumentieren und dort kommt es definitiv zu einer Veräußerung.

Ich denke Finanzämter würde bei Nachfrage beide Argumentationen verstehen. Wie habt ihr das gehandhabt?
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