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Topic: Falls ihr eine Exchange gründen wollt, fragt hier ;-) - page 2. (Read 3924 times)

legendary
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Mit einem der Anwälte hatte ich eine unschöne Erfahrung gemacht. Telefongespräch ausgemacht mit den Kosten vorher abgemacht. Am Ende fragt er mich ob er nochmal eine Email an mich schicken soll die das Telefongespräch zusammenfasst. Am Ende bekam ich eine Rechnung nicht nur für das Telefongespräch sondern auch noch kräftig extra für die Email, die nichts enthielt was ich nicht schon wusste, und er berechnete auch noch Recherchestunden die nicht abgesprochen waren. Obwohl ich extra vorher abgesprochen hatte dass es um eine Telefonberatung geht.

Leider ist das kein Einzefall. Ich habe in meinem Leben leider mehr schlechte Anwälte getroffen und konsultiert und kenne das auch von der Familie und Freunde, sodass ich inzwischen Anwälte meide.
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Das einzige "gallische Dorf" ist Bitcoin.de
Naja, genau genommen, ist das die Fidor-Bank.
Quote
Hinweis gem. § 2 Abs. 10 des Kreditwesengesetzes:

Die Bitcoin Deutschland AG ist als „vertraglich gebundener Vermittler“ der FIDOR Bank AG im Sinne des § 2 Abs. 10 des Kreditwesengesetzes (KWG) tätig und vermittelt die Anlage von Finanzinstrumenten gem. §1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1 KWG ausschließlich in Namen und für Rechnung der FIDOR BANK AG.

Falls es also weitere Domains / AGs / sonstige Firmen gäbe, mit denen Fidor zusammenarbeiten wollte (was wohl eher nicht der Fall zu sein scheint), dann wären das zwar xx Domains / AGs / sonstige Firmen, aber dennoch nur 1 Anbieter.

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In Satoshi I Trust
okay, danke für die info.  Smiley


noch ne info für manche die es nicht wissen sollten:

In beiden Fällen liegen private Veräußerungsgeschäfte – auch noch bekannt unter der Bezeichnung „Spekulationsgeschäfte“ – im Sinne des § 23 Abs. 1 Nr. 2 des Einkommensteuergsetzes (EStG) vor. Die Einstufung als Spekulationsobjekt führt steuerlich dazu, dass Veräußerungsgewinne nach einer Haltefrist von mindestens einem Jahr komplett steuerfrei sind. Wird ein Veräußerungsgeschäft innerhalb der einjährigen Haltefrist abgewickelt, greift zumindest noch eine Freigrenze von 600 Euro p.a. – die Freigrenze gilt allerdings für alle privaten Veräußerungsgeschäfte im betreffenden Jahr, bezieht sich also nicht nur auf Bitcoin-Geschäfte des Steuerpflichtigen. 
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Legendary Escrow Service - Tip Jar in Profile
http://www.winheller.com/bankrecht-finanzrecht/bitcointrading/bitcoin-exchange.html


grad durch zufall entdeckt.  Smiley
scheint ne größere Bude zu sein.

Die hab ich auch schon benutzt. Sind die größten Bitcoinanwälte in Deutschland. Allerdings muss man aufpassen. Mit einem der Anwälte hatte ich eine unschöne Erfahrung gemacht. Telefongespräch ausgemacht mit den Kosten vorher abgemacht. Am Ende fragt er mich ob er nochmal eine Email an mich schicken soll die das Telefongespräch zusammenfasst. Am Ende bekam ich eine Rechnung nicht nur für das Telefongespräch sondern auch noch kräftig extra für die Email, die nichts enthielt was ich nicht schon wusste, und er berechnete auch noch Recherchestunden die nicht abgesprochen waren. Obwohl ich extra vorher abgesprochen hatte dass es um eine Telefonberatung geht.

Eine andere Anwältin dort war da problemlos. Da hat das genau so geklappt wie abgemacht.

Naja... so sind manche Anwälte wohl.
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http://www.winheller.com/bankrecht-finanzrecht/bitcointrading/bitcoin-exchange.html


grad durch zufall entdeckt.  Smiley
scheint ne größere Bude zu sein.
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