Einspruch einlegen. Solltest Du damit zusammen mit den Belegen nicht durchkommen, würde ich persönlich dies als persönlichen Präzedenzfall werten, dass das FA keinerlei Interesse an Deinen Bitcoin Geschäften hat. In diesem Fall würde ich persönlich in Zukunft weder Verluste noch Gewinne deklarieren.
Fragen die nicht normalerweise nach zusätzlichen Unterlagen bevor der Bescheid erstellt wird?
Wie gesagt am Einspruch innerhalb von 4 Wochen führt jetzt nichts mehr vorbei. Ich werde mich wohl am Wochenende hinsetzen müssen und eine Dokumentation erstellen, die jeder ******* versteht.
2014 war ja ein Bärenjahr und es würde mich nicht überraschen, wenn es bei anderen auch Problemen gibt. Bitte hier melden, wie die Sache bei euch abgelaufen ist. Würde mich unheimlich interessieren.
Zur steuerlichen Behandlung:
Private Veräußerungsgeschäfte sind innerhalb der Spekulationsfrist von einem Jahr steuerpflichtig und Verluste kann man anerkennen lassen. Nach einem Jahr steuerfrei sowieso auch keine Verlustverrechnung. Es gilt Fifo und eine Freigrenze von 600€.