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Topic: Finanzamt und Verlustbehandlung von Bitcoin in der Praxis - page 2. (Read 5752 times)

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2014 war ja ein Bärenjahr und es würde mich nicht überraschen, wenn es bei anderen auch Problemen gibt. Bitte hier melden, wie die Sache bei euch abgelaufen ist. Würde mich unheimlich interessieren.

Ich habe bisher nur BTC gekauft und ein Paar wenige errechnet. Ausgegeben habe ich BTC nur für Waren, Spenden und Software. Dadurch habe ich gegenüber dem FA gar nichts angegeben, da keine Spekulationsgewinne angefallen sind. Sollte ich jemals BTC verkaufen, was ich nicht plane, dann habe ich die alle deutlich länger als ein Jahr und werde deshalb auch nichts angeben. Damit existieren bei mir aus Sicht des FA keine BTC und das ist auch gut so.
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Einspruch einlegen. Solltest Du damit zusammen mit den Belegen nicht durchkommen, würde ich persönlich dies als persönlichen Präzedenzfall werten, dass das FA keinerlei Interesse an Deinen Bitcoin Geschäften hat. In diesem Fall würde ich persönlich in Zukunft weder Verluste noch Gewinne deklarieren.


Fragen die nicht normalerweise nach zusätzlichen Unterlagen bevor der Bescheid erstellt wird?

Wie gesagt am Einspruch innerhalb von 4 Wochen führt jetzt nichts mehr vorbei. Ich werde mich wohl am Wochenende hinsetzen müssen und eine Dokumentation erstellen, die jeder ******* versteht.

2014 war ja ein Bärenjahr und es würde mich nicht überraschen, wenn es bei anderen auch Problemen gibt. Bitte hier melden, wie die Sache bei euch abgelaufen ist. Würde mich unheimlich interessieren.


Zur steuerlichen Behandlung:
Private Veräußerungsgeschäfte sind innerhalb der Spekulationsfrist von einem Jahr steuerpflichtig und Verluste kann man anerkennen lassen. Nach einem Jahr steuerfrei sowieso auch keine Verlustverrechnung. Es gilt Fifo und eine Freigrenze von 600€.
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In diesem Fall würde ich persönlich in Zukunft weder Verluste noch Gewinne deklarieren.

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Geht ja schließlich das Finanzamt einen Scheiß an, ob man Bitcoin hat oder nicht und vor allem was man damit anstellt.


Das denken du und ich vllt in wahrheit: doch tut es. Gewinne sind steuerpflichtig. Ob das mit dem "coins die ein jahr lang liegen" noch gilt weiß ich nicht, war aber mal so.
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In diesem Fall würde ich persönlich in Zukunft weder Verluste noch Gewinne deklarieren.

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Geht ja schließlich das Finanzamt einen Scheiß an, ob man Bitcoin hat oder nicht und vor allem was man damit anstellt.


naja, wenn man nennenswerte beträge hat sollte man sich das besser überlegen.

-> blockchain
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In diesem Fall würde ich persönlich in Zukunft weder Verluste noch Gewinne deklarieren.
Geht ja schließlich das Finanzamt einen Scheiß an, ob man Bitcoin hat oder nicht und vor allem was man damit anstellt.

Wenn man damit ein Einkommen generiert nicht.

Allerdings muss auch das FA eine klare Position beziehen. Entweder es interessiert sich für Bitcoin Geschäfte dann muss auch ein Verlustvortrag möglich sein, oder es interessiert sich nicht dafür, dann würde ich konsequenterweise weder Verluste noch Gewinne deklarieren.

Bei der normalen Geldnutzung gebe ich, wie auch bei Bargeld/Giralgeld, sowieso nichts an. Es geht also nur um Spekulation bzw. um Einkommen.
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In diesem Fall würde ich persönlich in Zukunft weder Verluste noch Gewinne deklarieren.

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Geht ja schließlich das Finanzamt einen Scheiß an, ob man Bitcoin hat oder nicht und vor allem was man damit anstellt.
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Einspruch einlegen. Solltest Du damit zusammen mit den Belegen nicht durchkommen, würde ich persönlich dies als persönlichen Präzedenzfall werten, dass das FA keinerlei Interesse an Deinen Bitcoin Geschäften hat. In diesem Fall würde ich persönlich in Zukunft weder Verluste noch Gewinne deklarieren.
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Die haben keine Ahnung von BTC = Standard-Bescheid ausm Drucker geschickt.

Du musst Widerspruch einlegen und die Daten begründen/belegen.
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Moin,

wer von euch hat Verluste von Bitcoin innerhalb der Spekulationsfrist als private Veräußerungsgeschäfte geltend gemacht?

Bei mir kam heute der Steuerbescheid -> "Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften können ohne entsprechende Unterlagen nicht mit berücksichtigt werden"

Elster hat ne Liste mit Belegen die man auf jeden Fall mitschicken muss, Unterlagen zu privaten Veräußerungsgeschäften gehören nicht dazu. https://www.elster.de/download/Merkblatt_ELSTER_Einzureichende_Belege.pdf

Nun kann und darf das Finanzamt natürlich immer nachfragen. Den Bescheid ohne Nachfrage zu erstellen ist dann allerdings schon mehr als dreist.

Es ist ja nicht so, dass ich meine Zahlen mit Unterlagen nicht belegen kann. Mich interessiert ob andere ähnliche Probleme haben.

Für manche Trades habe ich allerdings Blockchain-Daten benutzt und einen verhältnismäßigen Preis von Exchanges gewählt, weil die Tradingdaten aufgrund von nicht mehr existierenden Exchanges oder P2P-Trades nicht vorhanden sind.

Dort sehe ich ein paar Probleme auf mich zukommen. Offenbar besteht nämlich seitens des Finanzamts Null Lust diese Verluste anzuerkennen.
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