Author

Topic: Fragen bezüglich Versteuerung Bitcoin/Bitcoin cash (Read 174 times)

member
Activity: 116
Merit: 17
So ziemlich jede Frage zum Thema Bitcoin und Steuern wurde im entsprechenden FAQ-Thread beantwortet. Sollte deine Frage dort wider erwarten nicht bereits behandelt worden sein, kannst du sie gerne dort stellen, da sich dort auch die Spezialisten tummeln.
https://bitcointalksearch.org/topic/bitcoin-die-steuer-faq-1976285
newbie
Activity: 1
Merit: 0
if you need free bitcoin cash go to YOUTUBE and write "How to get Bitcoin Cash (BCH) on Blockchain.info / How to claim Bitcoin Cash (BCH) free fork"   
newbie
Activity: 3
Merit: 0
hallo community,


ich hätte einige fragen auch wenn ich im vorfeld schon einen steuerberater sowie einen anwalt kontaktiert habe.


ich habe ungefähr ab 2013 angefange nbitcoins zu erwerben ( stückelweise ) immerwieder mal welche nachgekauft bis ca ende dezember 2016.



ich habe jetzt folgende fragen:


laut anwalt besteht das FIFO Prinzip, weshlalb im normalfall alles steuerfrei ist, ich kann jedoch die nachweise des kaufs meiner Bitcoins nicht vorlegen da alles zu dem zeitpunkt damals offline stattgefunden hat , was natürlich der sinn und zweck des bitcoins ist.

Ich habe zudem auch sehr oft ( von all den transaktionen sind ungefähr die hälfte auch noch ausgaben ) verkauft, weshalb ich eigentlich laut dem steuerberater dies melden müsste da hier die grenze des gewinnes im normalfall ja überschritten wurde ( das war mir überhaupt nicht bewusst, habe aber auch immer offline anonym verkauft weshalb man mir da jetzt noch nichts vorwerfen kann ).


ich habe dann durch den btc fork am 1 august noch die selbige anzahl meiner bitcoins noch in form von BCH erhalten.



laut meinem anwalt wurde mir noch als ergänzung folgendes mitgeteilt:

der handel mit btc hat inswoeit neuerung ergeben, als das bundesfinanzministerium auch die bundesregierung mittlerweile davon ausgehen, dass der einkauf und der verkauf von btcs in vollem umfang zu behandeln ist. dies obwohl nach einer entscheidung des europäischen gerichtshofs vom 22.10.15 festgestellt wurde, dass der handel mit btcs keine umsatzsteuer auslöst.



was ist denn jetzt nun sache? ich bin leider überfragt

zudem kann ich meine BCH eigentlich STEUERFREI veräußern? da gilt ja normalerweise das datum wann die btcs gekauft worden, wenn diese die frist von einem jahr übertrifft müsste das ja automatisch für meine BCH gelten?


und wie sieht es eigentlich nun rückwirkend für mich aus, bezüglich meinen btc ausgaben die ich getätigt habe und nicht in der steuererklärung erwähnt habe? ( kafut sowie verkauf war ja wie gesagt anonym )

danke an euch
Jump to: