Bein Annehmen als Zahlung nimmt man glaube ich den Tageskurs als Einnahmen an, aber das würde ich im Detail noch mal mit deinem Wirtschaftsprüfer/Steuerberater besprechen welche Optionen du hier hast um beispielsweise erst den Verkaufskurs nutzen zu können.
Edit: Ggf. musst du natürlich eine Wertberichtigung auf Anlagevermögen buchen, wenn sich der Kurs ändert, weiss aber gerade nicht aus dem Kopf wann das verpflichtend ist. Wird dein Steuerberater aber sagen können.
Da muss man auch natürlich wissen ob die Besteuerung nach vereinnahmten oder nach vereinbarten Entgelten stattfindet...