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Topic: Hohe Bußgelder, wenn Griechen 30% des Einkommens nicht elektr. ausgeben - page 2. (Read 347 times)

qwk
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Ja, als Grieche der ich mehrmals im Jahr unten bin weiß ich um die Steuerhinterziehung und die Tricks... Früher gingst du in einen Laden und der Verkäufer gab dir echt zwei Preise an - einen mit Quittung und einen ohne...
Ist ja nicht so, als ob das im deutschen Handwerk (nur echt mit Meisterzwang™) nicht auch gang und gäbe wäre Roll Eyes
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Das mit dem Schwarzgeld würde aber auch einfacher geben ohne diese "Bevormundung", z.B. durch Registrierkassen, hinter dem Finanzamt geht immer etwas aber natürlich wird es erschwert, bis zu einem gewissen Ausmaße finde ich persönlich auch nicht tragisch werden sowieso mit 40 bis 60% Abgaben über den Tisch gezogen Tongue. Und der normale Brave Bürger legt das Geld ja auch nicht in ein Steuerfreies Paradies sondern gibt es wieder für schaffen von Wohnraum oder sonstige Güter wo Mwst darauf ist wieder aus!
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ich war unsicher in welchen Bereich der Thread passen würde und ob es überhaupt jemanden interessiert... persönlich fand/finde ich diese Sache aber definitiv erwähnenswert, es ist einmal mehr unglaublich was in meiner Heimat abgeht...
Kurz zusammengefasst: wer nicht mindestens 30% seines Einkommens per Bankkonto und/oder Kreditkarte ausgibt, muss eine Strafsteuer zahlen.

Klingt auf den ersten Blick dramatisch, ist aber in der Praxis sicherlich zu verkraften.
Wer seine Miete per Überweisung zahlt, dürfte das schon erfüllen.

Interessanter fände ich die genaue gesetzliche Regelung, die ich in Ermangelung von Griechischkenntnissen allerdings nicht überprüfen kann.
Wird hier tatsächlich die Nutzung von Bankkonten & Kreditkarten gefordert, oder wird eine allgemeinere Formulierung gewählt?
Dann nämlich könnte man eventuell auch so "frech" sein, 30% seiner Zahlungen mit Bitcoin zu tätigen.
Schließlich hat der Gesetzgeber in seiner unendlichen Weisheit ja eine "Bitcoin-Pflicht" eingeführt Wink


Im Übrigen halte ich es natürlich auch für fragwürdig, wenn der Staat sich erdreistet, überhaupt Formerfordernisse für die privaten Geldausgaben seiner Bürger einzuführen. Das stellt eine IMHO unzulässige Abwälzung grundsätzlich hoheitlicher Aufgaben auf den Bürger dar.

Ob dieses Gesetz überhaupt verfassungskonform ist, sollten die Griechen vermutlich auch prüfen.
Gesetzt den Fall, ich verdiene so viel Geld, dass ich tatsächlich weniger als 30% meines Einkommens überhaupt ausgebe, handelt es sich hier nämlich um eine Enteignung, und eine solche dürfte auch in Griechenland sehr strengen Voraussetzungen unterliegen.
Eine Kopplung ans Einkommen (sofern das Gesetz tatsächlich so formuliert ist) ist also vermutlich unzulässig.
Vielmehr müsste eine Kopplung an die Ausgaben erfolgen, die aber rein technisch nicht zielführend ist.

Also ich finde es prinzipiell einfach extrem fragwürdig Menschen zu nötigen ihr verdientes Geld auf die oder die andere Weise auszugeben... Das ist schon krass...

Ja, als Grieche der ich mehrmals im Jahr unten bin weiß ich um die Steuerhinterziehung und die Tricks... Früher gingst du in einen Laden und der Verkäufer gab dir echt zwei Preise an - einen mit Quittung und einen ohne...  Cheesy

Das die genaue gesetzliche Regelung betrifft: Genau das hat mich auch interessiert aber so richtig die Antwort darauf habe ich auf den griechischen Seiten noch nicht gefunden... Bisher habe ich immer die Aussage "Bankkarten/Kreditkarten" gefunden.

Angeblich würde diese neue Regelung keine großen Auswirkungen haben da die die meisten Bürger im letzten Jahr auch auf diese Zahlen kamen... Eine nicht unwichtige Änderung ist aber, dass sich dies nun nicht nur auf das Gehalt, sondern auch auf andere Einnahmen wie Mieten etc. bezieht.
qwk
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ich war unsicher in welchen Bereich der Thread passen würde und ob es überhaupt jemanden interessiert... persönlich fand/finde ich diese Sache aber definitiv erwähnenswert, es ist einmal mehr unglaublich was in meiner Heimat abgeht...
Kurz zusammengefasst: wer nicht mindestens 30% seines Einkommens per Bankkonto und/oder Kreditkarte ausgibt, muss eine Strafsteuer zahlen.

Klingt auf den ersten Blick dramatisch, ist aber in der Praxis sicherlich zu verkraften.
Wer seine Miete per Überweisung zahlt, dürfte das schon erfüllen.

Interessanter fände ich die genaue gesetzliche Regelung, die ich in Ermangelung von Griechischkenntnissen allerdings nicht überprüfen kann.
Wird hier tatsächlich die Nutzung von Bankkonten & Kreditkarten gefordert, oder wird eine allgemeinere Formulierung gewählt?
Dann nämlich könnte man eventuell auch so "frech" sein, 30% seiner Zahlungen mit Bitcoin zu tätigen.
Schließlich hat der Gesetzgeber in seiner unendlichen Weisheit ja eine "Bitcoin-Pflicht" eingeführt Wink


Im Übrigen halte ich es natürlich auch für fragwürdig, wenn der Staat sich erdreistet, überhaupt Formerfordernisse für die privaten Geldausgaben seiner Bürger einzuführen. Das stellt eine IMHO unzulässige Abwälzung grundsätzlich hoheitlicher Aufgaben auf den Bürger dar.

Ob dieses Gesetz überhaupt verfassungskonform ist, sollten die Griechen vermutlich auch prüfen.
Gesetzt den Fall, ich verdiene so viel Geld, dass ich tatsächlich weniger als 30% meines Einkommens überhaupt ausgebe, handelt es sich hier nämlich um eine Enteignung, und eine solche dürfte auch in Griechenland sehr strengen Voraussetzungen unterliegen.
Eine Kopplung ans Einkommen (sofern das Gesetz tatsächlich so formuliert ist) ist also vermutlich unzulässig.
Vielmehr müsste eine Kopplung an die Ausgaben erfolgen, die aber rein technisch nicht zielführend ist.
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Hallo zusammen,

ich war unsicher in welchen Bereich der Thread passen würde und ob es überhaupt jemanden interessiert... persönlich fand/finde ich diese Sache aber definitiv erwähnenswert, es ist einmal mehr unglaublich was in meiner Heimat abgeht...

Ist tatsächlich ernsthaft ein Thema in Griechenland.

Ich quote einfach mal einen deutschen Beitrag zum Thema: https://www.griechenland-blog.gr/2019/12/griechenland-baut-auf-e-zahlungen/2144654/


Quote
Die Verpflichtung der Bürger Griechenlands zur Nutzung sogenannten Plastikgelds soll dem Fiskus signifikante zusätzliche Steuereinnahmen bescheren.

Hinter dem Beschluss des Finanzministeriums Griechenlands, zur Anhebung der erforderlichen Mindestausgaben per Plastikgeld für Arbeitnehmer und der Ausweitung der einschlägigen Verpflichtung auf Gewerbetreibende und Immobilienbesitzer zu schreiten, verbirgt sich eine sehr interessante Arithmetik.

Es ist keine Übertreibung, zu sagen, dass der fiskalische Erfolg des neuen Haushaltsplans sich hauptsächlich auf den Einnahmeerfolg der Anhebung der elektronischen Zahlungen auf dem Markt stützt.

Griechenland will Steuerhinterziehung mit Plastikgeld bekämpfen
Griechenlands Haushaltsplan für das Jahr 2020 sieht vor, dass mittels der Bekämpfung der Steuerhinterziehung zusätzliche Steuereinnahmen der Größenordnung von 557 Millionen Euro in die staatlichen Kassen fließen werden. Dies wird sich gemäß den Einschätzungen des Finanzministeriums folgendermaßen ergeben:

Die Einführung einer erhöhten Verpflichtung zur Nutzung von Plastikgeld wird zu einem Anstieg des auf dem Markt per Karten erfolgenden Umsatzes um 6,1 Mrd. Euro führen.
Unter der Annahme, dass derzeit für ein Drittel dieser Ausgaben keine Belege / Quittungen ausgestellt werden, wird veranschlagt, dass zusätzliche Quittungen im Wert von wenigstens 2,05 Mrd. Euro ausgestellt werden.
Bei einem durchschnittlichen MwSt.-Satz von 19 % ergibt sich, dass die Einnahmen aus der Mehrwertsteuer um ungefähr 389 Millionen Euro zunehmen werden.
Zusätzliche 168 Millionen Euro werden sich aus dem Anstieg der Einnahmen der Unternehmen ergeben, welche die zusätzlichen Quittungen ausstellen werden.
Bargeldlose Zahlungen oder 22 % Strafsteuer!
Der Anteil der minimal erforderlichen Ausgaben per Plastikgeld wird horizontal, also unabhängig von der Höhe des Einkommens 30 % betragen. Die Steuerpflichtigen werden ihre Ausgaben per Plastikgeld signifikant zu steigern haben um nicht mit einer zusätzlichen Steuer belastet zu werden, die mit einem Satz von 22 % auf den ihnen fehlenden Betrag elektronischer Zahlungen veranschlagt werden wird.

Beispiel: Ein Steuerpflichtiger hat 2020 ein Jahreseinkommen aus allen Quellen in Höhe von insgesamt 50.000 Euro. Er wird 30 %, also mindestens 15.000 Euro per Debit- oder Kreditkarte (bzw. elektronischer Zahlungsmittel / -methoden) auszugeben haben. Wenn er nur 10.000 Euro, also 20 % seines Einkommens „elektronisch“ ausgibt, wird er dann für die übrigen 5.000 Euro, die er nicht mit „elektronischem“ Geld ausgab, mit einer zusätzlichen Einkommen- / Strafsteuer in Höhe von 1.1000 Euro zur Kasse gebeten werden.

(Quelle: capital.gr, Autor: Spyros Dimitrelis)
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