Es gibt doch eine Grenze monatlich, oder?
Dank
Wenn du Freibeträge im deutschen Steuerrecht meinst, dann hat das mit deiner Überweisung nichts zu tun. Die AWV-Meldepflicht ist etwas anderes.
Einkommensteuer
Beispiel (ab 2009):
Einnahmen aus Kapitalvermögen (z. B. Zinsen) 10.000 Euro
./.Sparer-Pauschbetrag 801 Euro
= Steuerbemessungsgrundlage 9.199 Euro
= Einkünfte aus Kapitalvermögen
http://de.wikipedia.org/wiki/Freibetrag#Einkommensteuer
Überweisungen von Gebietsansässigen an Gebietsfremde und umgekehrt sind ab 12.500 Euro meldepflichtig.
http://de.wikipedia.org/wiki/Auslands%C3%BCberweisung#AWV-Meldepflicht