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Topic: Impressumspflicht für Projekte im Ausland? - page 2. (Read 3561 times)

tyz
legendary
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September 26, 2015, 07:26:24 AM
#4

Demnach würde ich sagen, dass in deinem Fall die nötigen Angaben nach §5 TMG verpflichtend sind.
Wenn jemand anderer Meinung ist, immer her damit Smiley


Danke Aswan für die ausführliche Erklärung. Meine Vermutung ging auch eher dahingehend, das es davon abhängt für welche geographische Zielgruppe die Seite ist.
legendary
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September 26, 2015, 06:36:44 AM
#3
Hi tyz, sofern mir bekannt ist:
Du brauchst nur ein Impressum, sofern du deine Seite in Deutschland oder einem Impressum-pflichtigem Land hostest.
Ich kann es aber nicht beschwören!

MfG Christian

Nein, denn die Allgemeinen Informationspflichten nach §5 TMG gelten "für alle Anbieter einschließlich der öffentlichen Stellen unabhängig davon, ob für die Nutzung ein Entgelt erhoben wird." Die einzige Ausnahme ist eine nicht geschäftsmäßig betrieben Website, was hier (Blog und "kleine[r] Dienst") offensichtlich nicht der fall ist.


Hallo,
ich plane eine Blog mit einem kleine Dienst zu erstellen. Die Seite wird auf Deutsch sein. Ich wohne und lebe aber im Moment für einige Zeit nicht mehr in Deutschland bzw. in einem EU-Land, sondern in einem Land wo es keine Impressumpflicht gibt. Da aber der Dienst an Besucher im DACH-Raum gerichtet ist, frage ich mich ob eine Impressumspflicht trotzdem nötig ist?

Danke und Gruß
tyz

Ob die Impressumspflicht nötig ist, ist wohl Ansichtssache, aber ob die Allgemeinen Informationspflichten nach §5 TMG auf einen solchen Blog und "kleine[n] Dienst" anwendbar und somit verpflichtend sind, können wir uns mal anschauen:

Da du nicht in DE wohnst, muss man sich natürlich fragen ob deutsches Recht in deinem Fall anwendbar wäre. Würdest du innerhalb der EU wohnen, so würde bzgl. der Allgemeinen Informationsplichen wohl ausschließlich das Recht des Landes gelten, in dem du wohntest (§2a TMG - Europäisches Sitzland).
Da du aber außerhalb der EU wohnst, kannst du dich hierauf nicht berufen.
Evtl. ist für dich das Urteil des OLG Hamm (Az. 4 U 100/13) interessant. Hier heißt es in der Urteilsgebründung:

Quote from: Az. 4 U 100/13
Nach dem hier maßgeblichen Art. 6 Abs. 1 Rom-II-VO ist dabei das Recht des Ortes anwendbar, an dem die Marktinteressen der Konkurrenten oder die kollektiven Interessen der Verbraucher beeinträchtigt werden können. Bei einer auf deutsche Verbraucher zielenden und in Deutschland abrufbaren Werbung ist daher deutsches Recht anzuwenden

Demnach würde ich sagen, dass in deinem Fall die nötigen Angaben nach §5 TMG verpflichtend sind.
Wenn jemand anderer Meinung ist, immer her damit Smiley
sr. member
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September 25, 2015, 02:05:43 PM
#2
Hallo,
ich plane eine Blog mit einem kleine Dienst zu erstellen. Die Seite wird auf Deutsch sein. Ich wohne und lebe aber im Moment für einige Zeit nicht mehr in Deutschland bzw. in einem EU-Land, sondern in einem Land wo es keine Impressumpflicht gibt. Da aber der Dienst an Besucher im DACH-Raum gerichtet ist, frage ich mich ob eine Impressumspflicht trotzdem nötig ist?

Danke und Gruß
tyz
Hi tyz, sofern mir bekannt ist:
Du brauchst nur ein Impressum, sofern du deine Seite in Deutschland oder einem Impressum-pflichtigem Land hostest.
Ich kann es aber nicht beschwören!

MfG Christian
tyz
legendary
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September 25, 2015, 08:55:47 AM
#1
Hallo,
ich plane eine Blog mit einem kleine Dienst zu erstellen. Die Seite wird auf Deutsch sein. Ich wohne und lebe aber im Moment für einige Zeit nicht mehr in Deutschland bzw. in einem EU-Land, sondern in einem Land wo es keine Impressumpflicht gibt. Da aber der Dienst an Besucher im DACH-Raum gerichtet ist, frage ich mich ob eine Impressumspflicht trotzdem nötig ist?

Danke und Gruß
tyz
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