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Topic: (Juristische) Verträge in der Blockchain (Read 171 times)

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January 24, 2019, 12:02:42 PM
#8
Alles richtig was ihr sagt. Wahrscheinlich vermische ich hier auch verschiedene Dinge und mir ist die eigentliche Motivation selbst noch nicht ganz klar. Auch war "wasserdicht" ein blöder, verwirrender Begriff.

Und ein solcher Beweis kann dann vor Gericht im Streitfall natürlich auch mal praktisch sein.

Genau um das geht es mir: Die Möglichkeit den Text des Vertrags hervorkramen zu können, wenn er benötigt wird. Ein gewisses Gefühl von Sicherheit gibt es schon, wenn man weiss, dass der Vertrag irgendwo hinterlegt ist, wo er nicht manipuliert werden kann. Insbesondere eben mit einem Zeitstempel wie lassdas schon sagt, also dem Zeitpunkt als die entsprechende Transaktion in der Blockchain landete. Vor Gericht, falls notwendig, wäre das dann ein weiteres Indiz, welches eine der beiden Seiten stützt.

Das Identitätsproblem wurde schon oft diskutiert und eine Lösung gibt es nicht. Würde man Bitcoin.de nutzen um Privatekeys echten Personen zuzuordnen, dann würde letztendlich Bitcoin.de die Rolle des "Notars" übernehmen und nichts wäre gewonnen. Die einzige Möglichkeit wäre es, einer Person einen Privatekey per Personalausweis zuzuordnen (Ist da nicht sogar was ähnliches drauf?). Dann würde ich diesen aber wohl nicht mehr aus den Augen lassen und um den Hals mit mir herumtragen.
qwk
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January 24, 2019, 08:37:32 AM
#7
Das Ergebnis ist ein Text nach dem Motto:
Quote
Person X garantiert Person Y, dass bla bla bla. Beide Personen bestätigen durch , dass sie bla bla freien Willen und ohne Zwang bla bla bla abgeschlossen haben.
Und so ein Vertrag muss doch notariell beglaubigt werden um ihn wasserdicht zu machen, oder?
Ein Notar ist in den seltensten Fällen notwendig, eigentlich nur bei Immobiliensachen, Ehe- oder Erbverträgen und Gesellschaftsgründungen.
Siehe auch Beurkundungspflichtige Rechtsgeschäfte

"Wasserdicht" wird ein Vertrag durch die notarielle Beurkundung übrigens grundsätzlich nicht.
Ist ein Fehler im Vertrag, kann der Notar das vielleicht erkennen, aber nicht immer.

Auch bei an sich "wasserdichten" Verträgen können sich die Parteien außerdem möglicherweise auf einen Erklärungsirrtum berufen, oder das Rechtsgeschäft kann an sich nichtig sein.


Nur ... mit einer Blockchain braucht man den Typen nicht mehr.
"Brauchen" im Sinne von "also ohne den Kerl hätte ich das nicht geschafft" tue ich einen Notar auch beim Immobilienkauf eigentlich nicht.
Er ist aber nunmal vorgeschrieben.
Und damit ist auch klar, was das für den ganzen tollen Hipster-ICO-Marketing-Bullshit bedeutet:
solange die gesetzlichen Regelungen nicht geändert sind, spielt es ganz einfach keine Rolle, ob rein technisch auch eine Alternative in Form der "Beurkundung in der Blockchain" existiert.

Abgesehen davon hat der Notar auch ganz praktisch natürlich eine gewisse Daseinsberechtigung:
er stellt immerhin fest, dass die beteiligten Personen an einem Rechtsgeschäft auch tatsächlich diejenigen sind, als die sie sich ausgeben.
Das kann eine Blockchain ohnehin nicht.


Aber ich kann auch nicht den gesamten Text in die Bitcoin-Blockchain schreiben (Bitcoingraffiti).
Es kann natürlich trotzdem auch im juristischen Sinne nützlich sein, eine Blockchain zu bemühen, wenn es um die Dokumentation der Existenz eines Dokuments in einer bestimmten Form zu einem bestimmten Zeitpunkt geht.
Ein einfacher Hash des Vertragstextes in einem Block untergebracht, bestätigt das.
Und ein solcher Beweis kann dann vor Gericht im Streitfall natürlich auch mal praktisch sein.

Da liegt doch die Idee nahe, aus dem Text einen Privatekey zu machen (Standardsignaturkryptographie) und die entsprechende Adresse aka Publickey zu broadcasten. Wer den Vertrag kennt, kann dann immer auf die Adresse in der Blockchain verweisen, vorausgesetzt die entsprechende Transaktion wurde gebroadcastet.
Das ist eine etwas verunglückte Umschreibung dessen, was ich oben etwas eindeutiger zu formulieren versucht habe.
Ein Hash eines Dokuments in einem Block beweist das Bestehen des Dokuments in dieser Form zu einem bestimmten Zeitpunkt.
Also ja.


Wenn mit der Adresse nun noch irgendwas assoziiert ist, was die echten Identitäten der beiden Personen verknüpft, d.h., dass nur die zwei Personen in der Lage sind
Diese "schlaue Methode" erfordert eben wiederum eine Identifikation der Unterzeichnenden.
Das kann im einfachsten Fall ein Photo der Unterschriften auf dem Vertrag sein.
Natürlich kann es auch eine Referenz auf PostIdent oder eben eine Urkundenrolle sein.
Je nachdem, wie "sicher" man es eben haben will.

Die bloße Signatur mittels Bitcoin-Private-Key aber reicht nicht aus, da es zunächst am Beweis mangelt, dass dieser Private Key überhaupt einer bestimmten Person zuzuordnen ist.
Wenn überhaupt, könnte man eine qualifizierte Signatur im Sinne des Vertrauensdienstegesetz nutzen, aber ganz ehrlich: das will man nicht Tongue


dann wäre das doch ein sauberer Vertrag, oder?
Ein Vertrag ist ein Vertrag ist ein Vertrag.
Sauber oder nicht spielt dabei keine Rolle.

Die Frage ist und bleibt aber, ob etwas überhaupt ein Vertrag ist, und das muss man anhand der Kriterien überprüfen:
- übereinstimmende Willenserklärung
- Identifikation der Parteien
- nicht nichtig oder wenigstens "heilbar"
- ggf. Formerfordernisse eingehalten (z.B. Notarzwang)
- vielleicht noch ein paar Nebenbedingungen, die mir gerade nicht einfallen


Ich behaupte einfach mal, dass es schwierig sein dürfte, einen Richter im Zweifelsfall davon zu überzeugen, dass ein Hash in einer Blockchain und Signaturen mit Private Keys ohne weitere Qualifizierung, überhaupt ein Vertrag ist, und dass er einen solchen durchsetzt.
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January 24, 2019, 08:27:06 AM
#6
Und so ein Vertrag muss doch notariell beglaubigt werden um ihn wasserdicht zu machen, oder?
Nöö, wie kommst'n dadrauf?

Dann müsste man ja wegen jedem popeligen HandyVertrag, eigentlich schon bei jedem Einkauf im Supermarkt nen Notar aufsuchen.


Imho taugt in Deinem Beispiel die Blockchain lediglich als Zeitstempel, nichts weiter,
"wasserdichter" (als er es ohne Blockchain wäre) wird der Vertrag dadurch nicht.
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January 24, 2019, 08:03:54 AM
#5
@qwk: Du sprichst aber im FAQ von Smart Contracts und da stimme ich mit Dir überein, dass sowas viel zu kompliziert ist. (Wobei, mal ehrlich: Welcher normal denkende Mensch kapiert Juristendeutsch? Also Juristenquelltext? Ich nicht! Deswegen wäre Dein Argument gegen Smart Contracts auch eines gegen Juristendeutsch.)

Ich meine einen normalen Vertrag zwischen zwei Leuten wie Du es hier beschreibst:

Quote
Für das Zustandekommen eines Vertrags bedarf es zweier übereinstimmender Willenserklärungen von (natürlichen oder juristischen) Personen.
Er wird geschlossen durch die Abgabe eines Angebots und einer Annahme desselben.

Das Ergebnis ist ein Text nach dem Motto:

Quote
Person X garantiert Person Y, dass bla bla bla. Beide Personen bestätigen durch , dass sie bla bla freien Willen und ohne Zwang bla bla bla abgeschlossen haben.

Und so ein Vertrag muss doch notariell beglaubigt werden um ihn wasserdicht zu machen, oder? Nur ... mit einer Blockchain braucht man den Typen nicht mehr. Genauso wenig wie man jemand benötigt, der ein Kassenbuch führt. Aber ich kann auch nicht den gesamten Text in die Bitcoin-Blockchain schreiben (Bitcoingraffiti). Mal abgesehen davon, dass nicht jeder wissen muss, was für Verträge geschlossen werden.

Da liegt doch die Idee nahe, aus dem Text einen Privatekey zu machen (Standardsignaturkryptographie) und die entsprechende Adresse aka Publickey zu broadcasten. Wer den Vertrag kennt, kann dann immer auf die Adresse in der Blockchain verweisen, vorausgesetzt die entsprechende Transaktion wurde gebroadcastet.

Wenn mit der Adresse nun noch irgendwas assoziiert ist, was die echten Identitäten der beiden Personen verknüpft, d.h., dass nur die zwei Personen in der Lage sind , dann wäre das doch ein sauberer Vertrag, oder? (Mal abgesehen von ganz abgefahrenen Fällen wo z.B. der Notar mit der Frau von einem der beiden Personen abhaut und dem entsprechenden Blockchain-Analogon u.ä.)
qwk
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January 24, 2019, 06:26:13 AM
#4
Die Blockchain wird immer als grosses Notarbuch beworben. Aber wie wird darin ein Vertrag abgelegt? Und wäre solch ein Vertrag vor Gericht rechtskräftig?
Um es mit dem lieb gewonnenen Juristen-Bonmot zu beantworten: "kommt drauf an". Wink


Aus einem Entwurf zu meiner FAQ:

Sind Smart Contracts (im juristischen Sinne) Verträge?
Das muss man mit einem ziemlich eindeutigen "Nein" beantworten.
Das folgende beschreibt zunächst die juristische Situation in Deutschland, analog gilt das aber wohl in den meisten Rechtssystemen weltweit.
Für das Zustandekommen eines Vertrags bedarf es zweier übereinstimmender Willenserklärungen von (natürlichen oder juristischen) Personen.
Er wird geschlossen durch die Abgabe eines Angebots und einer Annahme desselben.
Man kann also zunächst davon ausgehen, dass der "Initiator" eines Smart Contracts ein Angebot in Form des Quelltexts abgibt.
Da nun für gewöhnlich ein Nutzer nicht zugleich Programmierer ist, ist er auch nicht in der Lage, den eigentlichen Angebotsinhalt, also den Quelltext, zu verstehen.
Somit ist er aber auch nicht in der Lage, überhaupt eine Willenserklärung zur Annahme abzugeben.
Damit kommt der Vertrag rein formal nicht zustande.
Vielmehr wird der Nutzer i.d.R. seine Zustimmung zur geschilderten Funktionsweise des Smart Contract erteilen.
Er nimmt also nicht den Smart Contract selbst an, sondern lediglich dessen "umgangssprachliche" Beschreibung durch den Anbieter.
Dies hat erhebliche Auswirkungen.
Weicht nämlich die Ausführung des Smart Contract von der "umgangssprachlichen" Formulierung ab, haftet ggf. der Anbieter für Schäden, die aus dieser Abweichung entstehen.
Natürlich kann es hier Sonderfälle geben, wenn z.B. sowohl Anbieter als auch Annehmender Programmierer sind und den Quelltext verstehen, oder wenn unter echten Kaufleuten die Vereinbarung getroffen wird, den Smart Contract als maßgeblich anzusehen, selbst wenn dieser
von umgangssprachlichen Formulierungen abweicht.
Für die Frage aber, ob ein Smart Contract tatsächlich üblicherweise als Vertrag angesehen werden kann, lautet die Antwort eindeutig: Nein.

An dieser Stelle mein Dank an iudica, dem wir hierzu eine anschauliche juristische Betrachtung verdanken:
Smart Contract | Wirksamkeit & Unwirksamkeit von Vertragsprogrammen


Lassen sich Verträge überhaupt in einem Smart Contract abbilden?
Um den typischen Juristen-Spruch zu bemühen: "kommt drauf an".
Sehr einfache Verträge lassen sich sicherlich fehlerfrei in einem Smart Contract abbilden.
Eine der einfachsten Formen eines solchen Smart Contract ist z.B. eine Bitcoin-Transaktion.
Auch einfachste Wenn-Dann-Regeln können hierbei zum Einsatz kommen, man denke dabei an Multisig-Transaktionen.
Bei komplexeren Sachverhalten wird es aber schwierig.
Aus ca. 4000 Jahren Rechtsgeschichte (um hier den "Codex Hammurapi" als willkürlichen "Anfang" zu nehmen) kann man als empirisch belegt ansehen, dass es alles andere als trivial ist, eindeutige, fehlerfreie Regeln selbst für relativ einfach gestaltete Rechtsgeschäfte zu definieren, die keiner weiteren Interpretation bedürfen.

Komplexität ist hierbei tatsächlich das "Zauberwort".
Inwieweit der massenhafte Einsatz von Smart Contracts in trivialen Fällen hier zu einer Weiterentwicklung hin zu steigender Komplexität ermöglicht, wird in den kommenden Jahren sicherlich spannend mitzuverfolgen sein.
Wenn wir aus der Rechtsgeschichte aber eines lernen dürfen, dann, dass mit zunehmender Komplexität der zu regelnden Geschäftsvorfälle die Komplexität der diese regelnden Verträge eher überproportional zunimmt.

Ein abschließendes Urteil, wozu Smart Contracts tatsächlich einmal fähig sein werden, will ich mir nicht erlauben, ich bleibe vorerst allerdings vorsichtig pessimistisch.
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January 24, 2019, 05:07:14 AM
#3
Es gibt keine Form in der irgendwelche Verträge abgefasst werden müssen (von ein paar ausnahmen mal abgesehen) daher kannst du das schon so machen.


Ob das vor Gericht standhält steht ja auch einem Anderen Blatt Smiley
Was soll das Gericht denn hier entscheiden? Das der Vertrag gültig ist? dazu gehören ja 2 Personen mit denen man sich einigen muss dass beide dem Vertrag zugestimmt haben.

Daher sollten in deinem fall auch beide Vertragspartner diesen Text Signieren (unterschreiben)
Ein Vorteil einer Blockchain ist hier nicht unbedingt nötig da der Text, durch durch das signieren ja schon unveränderbar ist.

Ja, das stimmt. Ich habe die zweite Person weggelassen. Die kann man jetzt aber einfach in den Text mit einbeziehen. Die Frage ist und bleibt halt, wie man die echte Identität mit dem Vertrag verbindet. Man kann ja Beliebiges signieren und die Blockchain schreiben, einen Anker in der Realität muss es aber trotzdem noch geben.

Würde Bitcoin.de Multisig für seine Nutzer anbieten, dann könnten zwei Personen, welche einen Account dort haben womöglich per Multisig solch eine Transaktion erzeugen. Oder stehe ich gerade auf dem Schlauch und sehe den Wald vor Bäumen nicht ...

BTW, der Vertrag kann noch einen Zufallswert enthalten, dann ist dieser auch per Bruteforce für Uneingeweihte nicht in der Blockchain erkennbar.
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January 24, 2019, 03:29:24 AM
#2
Es gibt keine Form in der irgendwelche Verträge abgefasst werden müssen (von ein paar ausnahmen mal abgesehen) daher kannst du das schon so machen.


Ob das vor Gericht standhält steht ja auch einem Anderen Blatt Smiley
Was soll das Gericht denn hier entscheiden? Das der Vertrag gültig ist? dazu gehören ja 2 Personen mit denen man sich einigen muss dass beide dem Vertrag zugestimmt haben.

Daher sollten in deinem fall auch beide Vertragspartner diesen Text Signieren (unterschreiben)
Ein Vorteil einer Blockchain ist hier nicht unbedingt nötig da der Text, durch durch das signieren ja schon unveränderbar ist.

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January 24, 2019, 01:46:46 AM
#1
Die Blockchain wird immer als grosses Notarbuch beworben. Aber wie wird darin ein Vertrag abgelegt? Und wäre solch ein Vertrag vor Gericht rechtskräftig?

Ich habe darüber nachgedacht und nicht weiter recherchiert, gehe aber davon aus, dass sich jemand schon einen Kopf darüber gemacht hat ...

Mein Vorgehen wäre: Einen Text entwerfen analog zu https://bitcointalksearch.org/topic/sicheres-adressverzeichnis-920631. Z.B.:

Quote
trantute2 verpflichtet sich, dass er heute zur Arbeit geht. trantute2 wird bis 9:30 des 2019-01-24 eine Transaktion auf jene Bitcoin-Adresse veranlassen, welche den sha256-Hash dieses Textes als Privatekey hat. Diese Transaktion muss ihren Ausgangspunkt von einer Adresse haben, welche mit dem Bitcoin.de-Konto von trantute2 assoziiiert ist.

Die Adresse, auf welche ich eine Transaktion senden müßte, wäre dann

Quote
1N7StfEwsUV85BSjb2UhrdAHtVm51uhp8d

wenn mich nicht alles täuscht.

Meine Identität wäre über die Bitcoin.de-Transaktion mit diesem Vertrag verknüpft. Die Coins wären nicht verloren, da der Privatekey durch den Text generiert wird. Und keiner weiss von dem Vertrag solange dessen Wortlaut unbekannt ist. Ein Vertragspartner muss natürlich vom Wortlaut Kenntnis haben, damit er diesen auch vor Gericht verwenden kann.

Macht das Sinn? Und hätte das, unabhängig vom leicht verständlichen Wortlaut des Textes, prinzipiell Bestand vor Gericht?
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