Ich nehme mal an, daß ich nun die deutsche USt i.H.v. 19% bezahlen muss.
Nope, als Privatperson zahlst Du die USt. des EU-Landes, in dem die Rechnung ausgestellt wurde. In diesem Fall halt 25%, welche auf der Rechnung von KNC ausgewiesen werden müssen.
Sorry, da muss ich widersprechen. Die ersten Rechnungen wurden von KnC falsch ausgestellt.
Wer die schwedischen 25% bezahlt hat sollte sich an KnC wenden, die erstatten euch den Differenz-Betrag.
Bezüglich Zoll: Der kümmert sich hinsichtlich der Steuer um gar nichts da es interner Warenverkehr in einem gemeinsamen EU-Wirtschaftsraum ist.
Bezüglich UStID:Laut Finanzamt -dort kann man jederzeit hingehen und sich kostenlos beraten lassen- sieht es so aus:
Eine Rechnung ohne MwSt. (VAT) ist nur mit der bereits erwähnten UStID für Gewerbetreibende möglich.
Diese kann online beantragt werden.
Einen Unterschied zwischen Kleingewerbe und 'richtigem' Gewerbe wird hinsichtlich der Meldepflicht gemacht.
Ein Unternehmen muss jedes Quartal eine Meldung an das Finanzamt abgeben, was denn so alles ohne Umsatzsteuer. gekauft wurde - und wenn's nur eine leere Liste ist.
Als Kleingewerbetreibender muss ich das nur machen
falls ich in einem Quartal auch etwas ohne Steuern gekauft habe.
Der Kleingewerbetreibende ist auch steuerrechtlich näher an der Privatperson als an einem Unternehmen dran, mit der Folge dass dann die deutsche Steuer von 19% fällig wird.
Bei Käufen innerhalb der EU müssen Privatpersonen die Steuer
ihres Landes bezahlen, falls das noch unklar war, nicht die des Verkäuferlandes.
Auch kann der Kleingewerbetreibende nicht online die UStID beantragen, sondern das muss das zuständige Finanzamt machen bei dem das Gewerbe geführt wird. Dort werden dann dann auch die 19% eingefordert.
Hinweis an dieser Stelle:
Kommt wohl nicht oft vor, dass Kleingewerbetreibende eine UStID wollen. Der Berater musste sich von Kollege zu Kollege hangeln, bis das mit der Beantragung der UStId für Kleingewerbetreibende erstens überhaupt mal möglich war und zweitens wie der Antrag denn abläuft...also nicht gleich aufgeben, wenn es heißt "das gibt's nicht / geht nicht bei Kleingewerbe"
Der Nutzen für Kleingewerbetreibende hält sich aber in Grenzen. Die 19% fallen so oder so an, nur eben erst am Ende eines Quartals anstatt zum Kaufzeitpunkt.