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Topic: KNC-Miner kauf und Steuer - page 2. (Read 3691 times)

yxt
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August 12, 2013, 09:51:33 AM
#19
innerhalb der EU herrscht freier Warenverkehr....
sr. member
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guckguck...hallöle
August 12, 2013, 09:48:29 AM
#18
o.K. Anwort vom FA Hamburg Nord kam keine 3 Stunden später:

"Sehr geehrter Herr .......,
das Finanzamt Hamburg-Nord ist für Unternehmen aus Schweden zuständig, die in Deutschland Umsätze erzielen.
Die von Ihnen genannten Fragen können wir leider nicht beantworten.
Mit freundlichen Grüßen,"

Festzuhalten bleibt, daß weder das zuständige Finanzamt, noch die Bundesrepublik, noch die EU, ihren Bürgern ein einfaches Flyer zur Verfügung stellt. Eine Vereinfachung des EU-Handels (mit dem uns ja der Euro untergejubelt wurde), wird uns also seitens der Behörden vorenthalten. Schade, hatte eigentlich auf eine offizielle Bestätigung dessen gehofft, was btc_uzr ja schon erläutert hatte. Die hätte man dann wenigstens beim Zoll als offizielles Dokument vorlegen können.

Also müßte sich jetzt KNC mit dem FA H Nord unterhalten, und da die ja weltweit liefern, müßten die sich dann auch noch mit wahrscheinlich hunderten weiteren Finanzämtern unterhalten und die hierbei entstehenden Kosten incl. Dolmetscher natürlich auf den Wahrenwert aufschlagen, auf den dann das FA die MwSt. erheben kann.....  ah ja, jetzt hab auch ichs endlich verstanden.

Festzuhalten bleibt momentan:
  • dt. MwSt. ist an KNC zu zahlen
  • KNC darauf hinweisen wie Rg. in Folie außen am Packet befestigt werden muss
  • hierin muss aufgelistet/bestätigt sein: .......... daran arbeite ich noch

Zum Schluss darauf hoffen, daß der Zoll das Packet aushändigt, auch wenn die MwSt noch nicht von KNC nach Deutschland überwiesen wurde oder aber die MwSt beim Zoll ein zweites Mal zahlen.....

Grüsse, uli

@yxt .... thanks
yxt
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August 12, 2013, 07:01:10 AM
#17
halte uns bitte auf dem Laufenden  Smiley

Code:
[url=http://...][/url]
sr. member
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August 12, 2013, 06:41:25 AM
#16
Hallöle und weitere Infos von mir:
Das Finanzamt: [email protected] 

ist ausweislich

http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=3&cad=rja&ved=0CEQQFjAC&url=http%3A%2F%2Fwww.bzst.de%2FDE%2FSteuern_International%2FUSt_im_In_und_Ausland%2FUSt_Zustaendigkeits%25C3%25BCbersicht.pdf%3F__blob%3DpublicationFile&ei=7sEIUq29IIrQsgbczIHgDg&usg=AFQjCNHsdwg-mXe4OkVIFrGQyqwAkiR3_Q&sig2=CN0f06eXpMr1Rh-BeB-hdA&bvm=bv.50500085,d.Yms

 für Umsatzsteuerfragen bzgl. Schweden zuständig, sodaß ich heute folgende Mail an das FA H Nord verschickt habe:

Sehr geehrte Damen und Herren,
Ausweislich der vom Bundeszentralamt für Steuern veröffentlichten "Umsatzsteuerzuständigkeitsverordnung" (s. beiliegende PDF) sind sie für Schweden zuständig. Als deutscher Bürger möchte ich in Schweden einen Computer im Wert von ca. 4.000 Dollar (netto) kaufen (Privatkauf). Hierzu habe ich folgende Fragen:


1. Die schwedische Firma teilt mir mit, daß ich zusätzlich zum Nettokaufpreis, 19% USt an sie überweisen soll. Ist das richtig, daß ich den deutschen MwSt.-Satz i.H.v. 19% an die schwedische Firma überweisen muss ?

2. Ich nehme an, daß die Rechnung zum Computer außen am Packet in Folie befestigt sein muss. Welche Angaben und Bestätigungen müssen in der Rechnung enthalten sein, damit das Packet vom Spediteur (UPS) direkt an mich ausgeliefert werden kann ?

3. Stimmen Sie bzgl. der MwSt. einer Freigabe der Wahre durch den Zoll zu, sofern die deutsche MwSt. bei der schwedischen Firma bezahlt wurde.

3. User im Internet berichten davon, daß Computerhardware vom deutschen Zoll blockiert wurde, weil irgendwelche Dokumente oder Bestätigungen fehlten. Gibt es von Ihnen, der Bundesrepublik, der europäischen Union etc. eine Infobroschüre, in der Bürger nachlesen können, worauf sie achten müssen, damit Waren ohne Zeitverlust aus Schweden bezogen werden können ?

Mit freundlichen Grüssen


Sofern ihr weitere Fragen habt, dann her damit; Rückantwort vom FA werd ich hier reinstellen.

Grüsse, uli


o.T: wie verlinkt man denn hier im Forum ein Wort (z.B.  PDF ), ohne daß das ganze Linkgedöns mit sichtbar ist ?




sr. member
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August 08, 2013, 06:59:01 AM
#15
Hallöle an alle...

@ Bytekiller:
Ja da geh ich auch mal von aus, daß Dein Steuerberater nur dann Infos verteilt, wenn er sich dieserhalb auch zuvor Rückversichert hat. Ich hab aber derzeitig kein steuerliches Problem, sondern ein Handlingproblem:

1) Ich zahl die VAT direkt an KNC → KNC liefert nicht oder nur sehr verzögert (s. BFL-Diskussion) → Kaufpreis und VAT is futsch.

2) Ich zahl die VAT ans Finanzamt oder an den Zoll → KNC schickt dann das Gerät garnicht erst raus

Hab jetzt nochmal Rücksprache mit KNC gehalten. BytheWay: Deren Service ist wirklich toll. Mailanfragen werden innerhalb weniger Stunden fachgerecht vom Serviceteam beantwortet, sodaß ich mich nun dazu entschlossen habe die VAT an KNC zu schicken, damit der Miner dort erst mal abgeschickt wird.


@ Chefnet:
Dein Linkhinweis ist schon informativ, aber hier geht es um Sachen, bzgl. derer der deutsche Staat zusätzlich zur VAT (MwSt) noch eine Zolleinfuhrgebühr erhebt. Kaufste also ne Digicam → keine Zollgebühr, aber bei ner Buddel Rum → Zollgebühr. Quasi eine Strafgebühr für ein Leben außerhalb des gutbürgerlichen Daseins. Bei Minern fällt keine Zollgebühr an, aber es kann immer noch passieren, daß "verdächtige" Packete vom Spediteur erst mal zum Zoll geschickt werden. Und wenn das nun passiert, dann halten die mein Packet dann monatelang fest, bis die von mir an KNC gezahlte deutsche VAT über das schwedische FA an das deutsche FA überwiesen worden ist..... uuaaaaaaaaahhhhhh

Grüsse, Uli
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August 08, 2013, 03:55:52 AM
#13
hab bei meinem Steuerberater nachgefragt. Der sollte es wissen.
sr. member
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August 07, 2013, 02:32:48 PM
#12
@ btc_uzr und Dunkelheit667,
danke an euch beiden für die Diskussionsinfos... fühl mich jetzt schon etwas sicherer.

Ich kann den Miner privat kaufen, oder aber über eine von mir gegründete UG (Miniform einer GmbH die unsere Politikdarsteller erfunden haben, nachdem viele Bürger eine engl. Limited gründeten).

Hinsichtlich der Umsatzsteuer habe ich die Kleinunternehmerregelung gewählt: Vorjahresumsätze netto ≤ 17.500 und Umsätze lfd.Jahr netto ≤ 50.000 Euro → keine USt an Fa und auch kein VSt-Abzug.

Ganz egal, ob ich nun den Miner privat oder als Kleinunternehmer kaufe, ich muss die 19% bezahlen.

Nun geht`s also nur noch um die Frage, an wen muss ich die MwSt. bezahlen. KNC schickt mir hierzu ne Mail mit:
"If you do not have a valid company VAT ID we will need to add the VAT to your order and you will need to pay the outstanding amount to complete your order."

KNC in Schweden beansprucht also eine deutsche Steuer i.H.v. 19%. Frag mich nur, wie es dann weiter geht? Findet sich meine Steuerzahlung dann in der KNC-Vorsteueranmeldung beim FA Schweden wieder, das dann diese MwSt nach Deutschland überweist?

Na ja, einfach ist anders. Ich werde morgen mal mit meinem FA/Zoll/Steuerberater telefonieren und dann hier weiter berichten.

Grüsse, uli
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August 07, 2013, 01:05:11 PM
#11
Ich nehme mal an, daß ich nun die deutsche USt i.H.v. 19% bezahlen muss.

Nope, als Privatperson zahlst Du die USt. des EU-Landes, in dem die Rechnung ausgestellt wurde. In diesem Fall halt 25%, welche auf der Rechnung von KNC ausgewiesen werden müssen.

Sorry, da muss ich widersprechen.  Die ersten Rechnungen wurden von KnC falsch ausgestellt.
Wer die schwedischen 25% bezahlt hat sollte sich an KnC wenden, die erstatten euch den Differenz-Betrag.


Mea culpa, Ihr habt natürlich Recht. Da die Lieferschwelle von knapp 34k € netto bei KNC wohl deutlich überschritten ist, müssen sie mit 19% versteuern. Ich denke einfach zu klein... Roll Eyes
sr. member
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August 07, 2013, 12:28:11 PM
#10
Ich nehme mal an, daß ich nun die deutsche USt i.H.v. 19% bezahlen muss.

Nope, als Privatperson zahlst Du die USt. des EU-Landes, in dem die Rechnung ausgestellt wurde. In diesem Fall halt 25%, welche auf der Rechnung von KNC ausgewiesen werden müssen.

Sorry, da muss ich widersprechen.  Die ersten Rechnungen wurden von KnC falsch ausgestellt.
Wer die schwedischen 25% bezahlt hat sollte sich an KnC wenden, die erstatten euch den Differenz-Betrag.


Bezüglich Zoll: 
Der kümmert sich hinsichtlich der Steuer um gar nichts da es interner Warenverkehr in einem gemeinsamen EU-Wirtschaftsraum ist.


Bezüglich UStID:
Laut Finanzamt -dort kann man jederzeit hingehen und sich kostenlos beraten lassen- sieht es so aus:

Eine Rechnung ohne MwSt. (VAT) ist nur mit der bereits erwähnten UStID für Gewerbetreibende möglich.
Diese kann online beantragt werden.

Einen Unterschied zwischen Kleingewerbe und 'richtigem' Gewerbe wird hinsichtlich der Meldepflicht gemacht.
Ein Unternehmen muss jedes Quartal eine Meldung an das Finanzamt abgeben, was denn so alles ohne Umsatzsteuer. gekauft wurde - und wenn's nur eine leere Liste ist.
Als Kleingewerbetreibender muss ich das nur machen falls ich in einem Quartal auch etwas ohne Steuern gekauft habe.

Der Kleingewerbetreibende ist auch steuerrechtlich näher an der Privatperson als an einem Unternehmen dran, mit der Folge dass dann die deutsche Steuer von 19% fällig wird.
Bei Käufen innerhalb der EU müssen Privatpersonen die Steuer ihres Landes bezahlen, falls das noch unklar war, nicht die des Verkäuferlandes.

Auch kann der Kleingewerbetreibende nicht online die UStID beantragen, sondern das muss das zuständige Finanzamt machen bei dem das Gewerbe geführt wird. Dort werden dann dann auch die 19% eingefordert.

Hinweis an dieser Stelle:
Kommt wohl nicht oft vor, dass Kleingewerbetreibende eine UStID wollen. Der Berater musste sich von Kollege zu Kollege hangeln, bis das mit der Beantragung der UStId für Kleingewerbetreibende erstens überhaupt mal möglich war und zweitens wie der Antrag denn abläuft...also nicht gleich aufgeben, wenn es heißt "das gibt's nicht / geht nicht bei Kleingewerbe"

Der Nutzen für Kleingewerbetreibende hält sich aber in Grenzen. Die 19% fallen so oder so an, nur eben erst am Ende eines Quartals anstatt zum Kaufzeitpunkt.
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August 07, 2013, 09:48:42 AM
#9
Ich nehme mal an, daß ich nun die deutsche USt i.H.v. 19% bezahlen muss.

Nope, als Privatperson zahlst Du die USt. des EU-Landes, in dem die Rechnung ausgestellt wurde. In diesem Fall halt 25%, welche auf der Rechnung von KNC ausgewiesen werden müssen.
sr. member
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August 07, 2013, 08:17:11 AM
#8
O.K. ich schließ mich mal hier mit folgenden Fragen an:

Ich bestelle als Privatperson von Deutschland aus einen KNC-Miner in Schweden. Da beide Länder innerhalb der EU sind, fallen keine Zollgebühren an, aber die Umsatzsteuer muss noch bezahlt werden.

1) Schweden hat 25% USt und Deutschland 19%. Ich nehme mal an, daß ich nun die deutsche USt i.H.v. 19% bezahlen muss. D.h. ich rechne den in Dollar ausgewiesenen Preis mit dem aktuellen Umrechnungskurs in Euro um und nehm davon dann 19%.  Ist das richtig?

2) An wen muss ich die USt bezahlen?
2a) an KNC (und die führen das dann an Deutschland ab)?
2b) an mein Finanzamt ?
2c) an den Zoll ?
2d) an den Spediteur UPS (weil die ja dann den Import nach Deutschland durchführen)

Grüsse, uli
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July 05, 2013, 11:11:35 AM
#7
zoll ja aber die Einfuhrumsatzsteuer kassiert auch der Zoll
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July 04, 2013, 11:58:08 AM
#6
Die Einfuhrumsatzsteuer muss man an den Zoll abdrücken!
Da gibts eine erklärung vom Versender was drin ist und was es Wert ist.

Es kann leicht sein das man Post vom Zoll bekommt. Man soll innerhalb 2-3 Tagen am Zollamt XY mit Betrag XYZ erscheinen. Um das Packet abzuholen.
Es kann aber auch sein das UPS die ganzen Zollformalitäten erledigt und das man vom Zoll nur noch eine Rechnung in höhe der EUSt bekommt.
Diese Rechnung gibt man dem Steuerberater und man bekommt sie vom FA zurück wenn man eine UST-ID hat.
Jedenfalls läuft das so wenn man auserhalb der EU was bestellt.

legendary
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July 04, 2013, 11:53:21 AM
#5
Wenn Du selber eine USt-ID-Nummer hast, dann musst Du diese dem schwedischen Unternehmen mitteilen. Die berechnen dann keine USt. auf ihrer Rechnung.

Und diese VAT-Nummer gibt es aber nur als Firma, Gewerbetreibender oder Freiberufler.


Und genau das ist hiermit gemeint:

Quote
der Abnehmer ist ein Unternehmer (diese Voraussetzung wird durch die Verwendung einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) eines anderen Mitgliedstaates dokumentiert) und


Ergänzend und zur Info: USt-ID-Nummern können online verifiziert werden. Daher, such dir einen Bekannten mit einer Firma und USt-ID, lass ihn bezahlen, er kann dann die Rechnung absetzen (wenn er sich nicht in die Hose scheißt). Du zahlst ihn bar ;-)


so ist es. bei meiner knc-rechnung war keine umsatzSt. erhoben.
sr. member
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July 04, 2013, 10:55:17 AM
#4
Muss ich dann die EUSt + Zollgebühr zahlen die ich dann vom FA zurückbekomme?

Schweden gehört zur EU -> kein Zoll fällig (hab nachgefragt)
Einfuhrsteuer fällt an 19%, hab ich schon an KNCminer bezahlt im Gesamtpreis per Banktransfer.
Somit kommt für mich gar nichts mehr.
Wer in BTC bezahlt hat, muss das glaube ich noch abdrücken.
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July 04, 2013, 02:50:09 AM
#3
Muss ich dann die EUSt + Zollgebühr zahlen die ich dann vom FA zurückbekomme?
rnr
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July 04, 2013, 02:24:12 AM
#2
Wenn Du selber eine USt-ID-Nummer hast, dann musst Du diese dem schwedischen Unternehmen mitteilen. Die berechnen dann keine USt. auf ihrer Rechnung.

Und diese VAT-Nummer gibt es aber nur als Firma, Gewerbetreibender oder Freiberufler.


Und genau das ist hiermit gemeint:

Quote
der Abnehmer ist ein Unternehmer (diese Voraussetzung wird durch die Verwendung einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) eines anderen Mitgliedstaates dokumentiert) und


Ergänzend und zur Info: USt-ID-Nummern können online verifiziert werden. Daher, such dir einen Bekannten mit einer Firma und USt-ID, lass ihn bezahlen, er kann dann die Rechnung absetzen (wenn er sich nicht in die Hose scheißt). Du zahlst ihn bar ;-)
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July 04, 2013, 12:34:51 AM
#1
KNC ist doch auch in der EU

Rein Theoretisch:

Könnte man die Geräte wenn man eine UST-ID hat doch ohne Steuer kaufen?
Solange ich die Geräte nicht weiterverkaufe, müsste es ja eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung sein.
Offiziell verkauf ich die Geräte ja nicht.  Roll Eyes


denk ich da irgendwie falsch?

Quote
1. Voraussetzungen für die steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung
  • die gelieferte Ware gelangt in einen anderen EU-Mitgliedstaat und
  • der Abnehmer ist ein Unternehmer (diese Voraussetzung wird durch die Verwendung einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) eines anderen Mitgliedstaates dokumentiert) und
  • der Abnehmer hat den Gegenstand für sein Unternehmen erworben und
  • der Erwerb des Gegenstandes der Lieferung unterliegt beim Abnehmer in einem anderen Mitgliedstaat den Vorschriften der Umsatzbesteuerung, d. h. der Abnehmer ist verpflichtet, in einem anderen EU-Staat die Erwerbsbesteuerung durchzuführen (diese Verpflichtung des Abnehmers wird durch Verwendung der USt-IdNr. eines anderen Mitgliedstaates dokumentiert).

   
   
   
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