Hallo @bct_ail, danke für dein Feedback. Wir freuen uns immer über Vorschläge, vor allem so ausführlich vorgebrachte. Wir werden uns gerne in Zukunft im Steuer FAQ einbringen, jedoch zuerst zu deinen Punkten:
Zu unserem Background: Wir haben tatsächlich eher einen IT-Background. Dennoch musste sich bereits jeder einzelne unseres Teams, allesamt Besitzer von Kryptowährungen, schon selbst lange mit der Steuerthematik auseinandersetzen. Für coin.ink arbeiten wir mit Steuerberatern zusammen, die u.a. unsere Berichte und damit die Steuerlogik prüfen. Des Weiteren sind wir mit Vertretern vom Finanzamt sowie Fachleuten aus dem Bereich im Kontakt und versprechen damit die höchstmögliche Sorgfalt beim Umgang mit dem Steuerthema.
Was uns zu Cointracking und Co. unterscheidet ist dass wir ein Produkt entwickeln, das die Versteuerung und das Portfolio Management wirklich simpel und rechtskonform hält – ohne dabei mit unnötigen Funktionen zu überladen und ohne die Möglichkeit fragwürdige Verrechnungsmehoden zu nutzen. Es ist schon kompliziert genug für den Laien in diese digitalen Assets zu investieren oder diese zu nutzen. Daher wollen wir keine weiteren Hürden bei der Versteuerung aufkommen lassen, sondern die beste User Experience im bereich der Crypto Taxation Tools bieten. Um coin.ink der Mehrheit zugänglich zu machen, wird es auch im Vergleich zur Konkurrenz preislich erschwinglich bleiben. Damit hoffen wir einen Beitrag zur Adoption von Kryptowährungen leisten zu können.
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Unser erster Artikel sollte zunächst als erste Anlaufstelle dienen und konnte dementsprechend nicht alles im Detail ausführen. Das tut uns sehr Leid, wir haben dein Feedback aber gleich als Anlass, um den Artikel in
https://www.coin.ink/bitcoin-steuer zu verbessern.
Zu beachten ist, dass innerhalb der sonstigen Einkünfte (hier zählt der Handel von Kryptowährungen hinzu) eine Freigrenze von 600€ besteht, sodass Gewinne unterhalb von 600€ steuerfrei sind.
Das stimmt nicht. Ihr müsst genauer klassifizieren. Die Grenzen unterscheiden sind in §22 EStG Nr.2 und Nr.3!
Wir beziehen uns hier explizit auf den Handel von Kryptowährungen und damit auf private Veräußerungsgeschäfte. Die Freigrenze liegt dafür bei 600€. Damit beziehen wir uns natürlich nur auf EStG §23 und nicht auf die Spezialfälle des EstG §22 Nr. 3 (mit einer Freigrenze von 256€). Wir erwähnten im Artikel nur die 600€, weil wir lediglich den regulären Nutzer bzw. den Laien im Kopf hatten, der Kryptowährungen als Asset gekauft hat. Der Begriff der sonstigen Einkünfte war tatsächlich etwas ungenau an diesem Punkt.
Für die endgültige Steuerlast wird der gewöhnliche individuelle Einkommenssteuersatz mit dem Gewinn aus Bitcoin, Ethereum Token und Co. multipliziert.
Das ist nicht verständlich erklärt, da der Gewinn nicht dem individuellen Einkommenssteuersatz unterliegt, sondern dem Grenzsteuersatz. Oder versteht ihr etwas anderes unter individuellen Einkommenssteuersatz?
Ich denke, wir reden hier vom selben Punkt. Wir meinen mit „individuellen Einkommenssteuersatz“ den Grenzsteuersatz mit Soli- und ggf. Kirchensteuer auf das zu versteuernde Einkommen - inkl. Einkünfte aus Kryptowährungen.
Es ist zu empfehlen seine Kryptoaktivitäten immer zu versteuern auch wenn Haltefristen aktiviert werden
Das ist nicht richtig. Wann wird dieser Gerücht endlich mal aus der Welt geschafft?
Diese Diskussion kennen wir auch bereits. Es ist tatsächlich nicht verpflichtend seine Einkünfte offenzulegen, sofern man nicht unter die Kriterien der EStG §23, §22 Nr. 3 fällt. Weder das Finanzamt noch der Steuerpflichtige entscheidet über die Steuerfreiheit, sondern alleinig das Gesetz. Wir empfehlen trotzdem alle Einkünfte offenzulegen, aus drei Gründen:
- Vom Finanzamt bestätigte Steuererklärungen geben Rechtssicherheit durch den bestandskräftigen Steuerbescheid. Sobald das Finanzamt deinen Steuerbericht abgesegnet hat, können sie dich für die angegebenen Einkünfte auch in Zukunft auf keine Art mehr belangen. Das schützt vor zukünftigen Entwicklungen, wie Gesetzesänderung und -auslegungen, die sich sonst negativ auf den Steuerzahler auswirken könnten.
- Wenn man bereits heute alle Einkünfte freiwillig angibt, schützt man sich zu einem gewissen Grad vor „versehentlicher“ Steuerhinterziehung. Denn sollte man selbst Fehler gemacht haben, dann gibt es im Nachhinein nur noch die Möglichkeit der Nacherklärung oder Selbstanzeige. Momentan sind Finanzämter noch sehr dankbar, wenn man seine Kryptoaktivitäten offenlegt und sie sind auch deutlich kulanter bezüglich Erläuterungen von Einzelfällen (wenn z.B. nicht alle Daten belegt werden können). Sonst führen Fehler bei der Berechnung der Haltefrist/Einkünfte bei Nichtangabe durchaus zum Tatbestand der Steuerverkürzung. Des Weiteren sind realisierte Verluste auch insgesamt geltend zu machen für einen Verlustvortrag oder Verlustrücktrag.
- Bei hinreichenden Summen will das Finanzamt regelmäßig Nachweise sehen. Diese im Nachhinein zu beschaffen, ist eine sehr mühsame Arbeit und kann z.B. aufgrund des Verlustes von Adressen in manchen Fällen unmöglich sein. Sollte man in Zukunft verpflichtet sein Einkünfte aus Kryptowährungen anzugeben, werden schnell Fragen zu bereits vorhandenen Assets und Trades aufkommen, wenn diese nicht vorher erklärt wurden. In der Regel werden dann Transaktionen aus den Vorjahren mit offengelegt, die dann zu einer tiefergreifenden Prüfung führen. Der Steuerpflichtige unterliegt hierbei gem. §90 AO erhöhten Dokumentations- und Mitwirkungspflichten, die er auch ohne eine Prüfung des Finanzamts schon vorher unterliegt. Regelmäßiges Offenlegen der Einkünfte bewahrt einen vor diesen Kopfschmerzen.
U.a. aus diesen Gründen empfehlen wir grundsätzlich die Angabe der Kryptoaktivitäten in der Steuererklärung. Alle Steuerberater und Professionelle mit denen wir zusammenarbeiten und mit denen wir auch diesbezüglich Kontakt hatten, vertreten eine ähnliche Meinung. Gerade mit Hinblick auf den bestandskräftigen Steuerbescheid erhält man damit Rechtssicherheit.
(Adresse, Wallet, Börse, etc.) als ein jeweils eigenständiges Depot zu sehen
Welche Erfahrung habt ihr da mit dem FA gemacht, dass eine Adresse in einem Wallet, welches mehrere Adressen generieren kann, als ein eigenständiges Depot zu sehen ist?
Es werden beide Ansichten heutzutage noch vertreten, dass man Kryptowährungen entweder depotübergreifend oder mit Depottrennung versteuern kann. Beide werden auch vom Finanzamt noch angenommen. Der Eindruck, dass depotübergreifend zu berechnen die richtige Variante sei, hat sich einfach historisch ergeben, weil Tools wie Cointracking es so im Markt eingeführt haben. Momentan gibt es noch keine gesetzliche Regelung, die die Anwendung der FiFo Methode auf Kryptowährungen klar regelt.
Wir vertreten ganz klar die Ansicht, dass Kryptowährungen depotgetrennt am sinnvollsten zu versteuern sind. Denn eine Depottrennung bei der Versteuerung stellt ein viel realitätsnäheres Bild dar. Die Kryptowährungen werden real ja auch voneinander getrennt gehalten. Veräußert man dann Kryptowährungen aus einem bestimmten Depot, dann kann das auch immer genau zugeordnet werden und eine Vermischung von Beständen mit anderen Depots ist dann nicht möglich. Dies wird auch bei anderen Finanzprodukten im deutschen Steuerrecht so umgesetzt (analog Besteuerungsgrundsätze beim Kapitalertragsteuerabzug).
Daher findest du in unserem Bericht eine klare Aufspaltung deiner Depots bis hin zum Level des spezifischen Coins/Tokens, die dann auf dieser Ebene miteinander innerhalb des spezifischen Depots verrechnet. So kann man alle Transaktionen und damit auch die jeweilige Herkunft der Anschaffungsdaten nachweisen.
Wir wissen, dass in Q4 2019 ein Schreiben des BMF kommen wird, das diese Thematik abdecken wird und wir sind sehr zuversichtlich, dass unsere Einschätzung diesbezüglich so bestätigt wird.
Als weiteres Indiz hat die Berliner Senatsverwaltung dies bereits in ihrer Steuer FAQ zu Kryptowährungen klar bestätigt:
“Werden mehrere Kryptowährungsbeträge zu unterschiedlichen Zeitpunkten angeschafft und zusammen in einem „Depot“ bzw. einer Wallet gehalten, ist für die Berechnung der einjährigen Veräußerungsfrist die sogenannte FIFO-Methode (First In – First Out) anzuwenden, d. h. die zuerst angeschafften Beträge gelten als zuerst veräußert.”Quelle:
https://www.berlin.de/sen/finanzen/steuern/informationen-fuer-steuerzahler-/faq-steuern/artikel.697552.phpNach der einmaligen Anbindung deiner Depots (Adresse, Wallets, Börsen) über API wird dir in Echtzeit dein Portfolio angezeigt. Jede Transaktion wird ab dem Moment automatisch getrackt und es werden auch historisch alle Transaktionen eingepflegt.
Wo sind die Daten gespeichert und was passiert mit den Daten? Für was werden sie verwendet? Was passiert mit den Daten, wenn ich die API abkündige (auftrenne)?
Die Daten werden in Deutschland DSGVO-konform gespeichert. Keiner hat Einsicht auf diese Daten und diese werden weder an Dritte weitergegeben noch zweckentfremdet genutzt. Die Daten werden nur für deinen Account gespeichert und gemäß dem Zweck der Applikation genutzt. Wenn du die API löschst, kannst du selber entscheiden, ob die Transaktionen aus deiner Transaktionshistorie gelöscht werden oder nicht. Werden die Daten gelöscht, dann werden die Daten auch aus unseren Datenbanken entfernt.
Zum Schluss ist natürlich zu sagen, dass wir gerade versuchen aus einem Hobbyprojekt etwas ernsteres zu machen. Wir haben anfangs dieses Tool entwickelt, um unsere eigenen Probleme zu lösen und wollen das nun der Öffentlichkeit zugänglich machen. Wir sind gerade noch in einer frühen Phase, weswegen viele Dinge noch finalisiert werden müssen. Wir hoffen daher auf euer Verständnis und freuen uns in naher Zukunft ein mehr als zufriedenstellendes Produkt entwickelt zu haben. Mit Feedback wie von btc_ail kommen wir unserem Ziel näher und sagen daher nochmals Danke!