Konkret:
- Wann und mit welchem Betrag sind die Zinsen zu besteuern? Beim Verkauf? Am Ende des Jahres? Gilt eventuell auf die Zinsen auch die ein Jahr Haltefrist?
- Was passiert wenn das Lending beendet wird. Startet hier die Haltefrist?
- Ist Lending auf nicht Stablecoins in Österreich überhaupt profitabel möglich? Im momentanen Bull Markt würden alle Zinsgewinne durch die 27,5 % Spekulationssteuer ausgelöscht
Im Detail würde ich das tatsächlich mit einem Steuerberater abklären da mir persönlich bei den Zinsen nicht 100% klar ist ob da die KESt oder die ESt anzuwenden ist. Oder anders gesagt, ich war mir relativ sicher dass auf diese Erlöse die KESt anzuwenden ist, aber nachdem ich Buchi-88s bmf.gv.at Link gelesen habe bin ich mir nicht mehr ganz so sicher.
Davon abgesehen würde ich persönlich als Laie die Situation in Österreich folgendermaßen verstehen:
1) Besteuert werden die Zinserträge auf Basis des Euro-Gegenwerts zu dem Zeitpunkt an dem die Zinsen ausgeschüttet wurden (oder falls die Erträge direkt wieder angelegt werden, der Euro-Gegenwert des Betrags der reinvestiert wird zum Zeitpunkt der Reinvestition)
2) Die Haltefrist beginnt meiner Meinung nach in dem Moment wo die Zinsen ausgeschüttet wurden (Kostenbasis wäre dann der Euro-Gegenwert der ausgeschütteten oder reinvestierten Zinsen zum Zeitpunkt der Ausschüttung oder Reinvestition)
3) Die statischen 27,5% sind die KESt, was Veräußerung innerhalb der 1 jährigen Haltefrist betrifft wird der jeweilige Einkommenssteuersatz angewandt
Ich denke nicht das "alle Zinsgewinne durch die 27,5%" Steuern ausgelöscht werden: Angenommen auf die Ausschüttungen werden 27,5% KESt angewandt (wo ich mir wie gesagt nicht 100% sicher bin), dann bleiben dir immer noch 72,5% der Ausschüttung und du hast folgende Optionen:
a) Wenn du unmittelbar nach der Ausschüttung verkaufst hast du ja auf die Zinsen keinen Spekulationsgewinn gemacht, da sich der Euro-Gegenwert zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht vom Euro-Gegenwert zum Zeitpunkt der Ausschüttung unterscheidet -- zumindest theoretisch, da in der Praxis zwischen den beiden Zeitpunkten trotzdem Zeit vergehen wird.
b) Wenn du andererseits die ausgeschütteten Coins behältst, dann kann's natürlich sein dass ein potentieller Kursverlust deine Gewinne wegfrisst oder du sogar mehr KESt schuldig bist als der Euro-Gegenwert zum Zeitpunkt der Veräußerung ausmacht. Dazu kommt dann je nach Haltedauer (bzw. Gewinn oder Verlust) die ESt oder nicht. Im Fall von FIFO kann es sogar sein dass sogar vor der Haltefrist keine ESt anfällt, also wenn du z.B. bereits 1 BTC seit einem Jahr hältst und dann 0,1 BTC an Zinserträgen vorzeitig verkaufst, dann verletzt du nicht die Haltefrist sondern hast nur noch 0,9 BTC die seit einem Jahr gehalten werden.
D.h. unterm Strich denke ich schon dass es theoretisch möglich ist auch mit nicht-Stablecoins gute Lending-Erträge zu machen. Ich fürchte nur das der administrative Overhead relativ mühsam sein könnte da du entweder (a) direkt bei Auschüttung verkaufen musst oder (b) tracken bzw. retrospektiv ausrechnen musst wann welche Ausschüttung zu welchem Euro-Gegenwert erfolgt ist um nachher korrekt versteuern zu können.
Aber wie gesagt, reine Laien-Einschätzung. Im Zweifelsfall => Steuerberater.