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Topic: Lending Steuer Österreich (Read 190 times)

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March 01, 2021, 05:44:48 PM
#11
In deinem Beispiel würdest du also Altbestände verkaufen, ja. Ob das dann natürlich immer möglich ist (bspw. bei Yield-Farming, wo tlw. im Minutentakt ausgezahlt wird) ... ist natürlich fraglich.

Hier auch noch der relevante Absatz aus dem Case:

Quote
Ist eine eindeutige Zuordnung von gleichartigen Wirtschaftsgütern (zB Wertpapieren, sonstigen Beteiligungen, Forderungen oä., die auf verschiedenen Depots, Subdepots oä. gehalten werden) möglich, so ist diese Zuordnung jedenfalls für Zwecke der Besteuerung maßgeblich (s. nochmals zB Kanduth-Kristen in Jakom EStG, 2011, § 30 Rz 18, mwN).


Wenn ich genauer darüber nachdenke könnte die Sache was Lending betrifft allerdings eine Spur simpler sein.

Sofern man Coins am Exchange hat die aus Altbestand stammen, und diese nicht mehr als 100% Zinsen im Jahr abwerfen, hat man ja eigentlich nach FIFO immer Altbestand, selbst wenn man sämtliche Zinsen mit Spekulationsgewinn verkauft, weil das in dem Fall auch innerhalb desselben "Depots" wäre. Das funktioniert zwar nicht wenn man direkt neu gekaufte Coins verzinst, aber so wie ich das verstehe müsste man dann ja eigentlich nur einmalig den entsprechenden Altbestand nachschießen (so das z.B. bei 10% Verzinsung 10% der Balance aus Altbestand stammen) und gut is.

Klingt jetzt natürlich auch wieder "zu leicht", aber mit Crypto hat man halt doch ganz andere Möglichkeiten als mit einer Spiele-Währung die nur innerhalb eines Spiels existiert. z.B. kann es ja sein das es für den Spieler einen spieletechnischen Unterschied gemacht hätte Nuggets aus dem Altbestand-Nuggetslagerplatz zu verkaufen, weshalb er den Neubestand angerührt hat. Allerdings kann es natürlich auch sein das es keinen Unterschied gemacht hätte und es einfach nur ein sehr teurer steuerlicher Fehler war. Deswegen: Steuerberatung ist Gold wert! Wink
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March 01, 2021, 04:10:47 AM
#10
Die Frage ist allerdings was passiert wenn du für jeden Coin den du als Zinsen erhalten hast und sofort verkaufst vorher die entsprechende Summe aus Altbeständen* nachschießt. Damit würdest du ja dann nur Altbestände* verkaufen, außer die Übertragung von Wallet auf Exchange resetted den Haltezeitraum was glaub ich so auch nicht funktionieren würde.
Ich bin da jetzt auch nur Laie aber ich würde das auch so sehen wie du. Der alleinige Transfer verlängert oder resetted die Haltefrist meiner Meinung nach sicher nicht, wäre auch extrem schwer nachzuweisen welcher Coin da jetzt genau zu welchem Zeitpunkt transferiert wurde und welches Stück "Coin" du da gerade verkaufst.
In deinem Beispiel würdest du also Altbestände verkaufen, ja. Ob das dann natürlich immer möglich ist (bspw. bei Yield-Farming, wo tlw. im Minutentakt ausgezahlt wird) ... ist natürlich fraglich.

Hier auch noch der relevante Absatz aus dem Case:

Quote
Ist eine eindeutige Zuordnung von gleichartigen Wirtschaftsgütern (zB Wertpapieren, sonstigen Beteiligungen, Forderungen oä., die auf verschiedenen Depots, Subdepots oä. gehalten werden) möglich, so ist diese Zuordnung jedenfalls für Zwecke der Besteuerung maßgeblich (s. nochmals zB Kanduth-Kristen in Jakom EStG, 2011, § 30 Rz 18, mwN).
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March 01, 2021, 03:55:24 AM
#9
Was du hier jedoch beachten musst ist die so genannte "Depottrennung", diese ist seit  BFG v. 27.05.2020, RV/7100085/2019 zwingend durchzuführen. Dh. du darfst, wenn du bspw. deine Coins tlw. am Exchange hast und tlw. in einem privaten Wallet, diese bzgl. Haltefrist nicht "mischen" und musst diese gesondert ausweisen. Hast du also bspw. im lokalen Wallet ADA für über 1 Jahr gehalten, hältst aber noch bspw. noch kürzlich gekaufte 10k ADA auf einem Exchange vor und verleihst diese, so kannst du nicht automatisch eine Haltefrist von > 1 Jahr für diese Coins annehmen, nur weil du in einem lokalen Wallet schon "steuerfreie" ADA hättest.

Super spannend.

Ich verlink hier mal den Case:
https://360.lexisnexis.at/d/entscheidungen-findok/bfg_rv71000852019/u_finanz_BFG_2020_lnat_cases_vt_128941__345cbf3f2a

Nachdem das hier extra ausjudiziert werden musste bin ich mir aber nicht sicher ob das ein Fall ist bei dem jede/r Steuerberater/in auf den selben Schluss gekommen wäre. Macht allerdings Sinn, sonst wärs ja auch zu einfach.

Die Frage ist allerdings was passiert wenn du für jeden Coin den du als Zinsen erhalten hast und sofort verkaufst vorher die entsprechende Summe aus Altbeständen* nachschießt. Damit würdest du ja dann nur Altbestände* verkaufen, außer die Übertragung von Wallet auf Exchange resetted den Haltezeitraum was glaub ich so auch nicht funktionieren würde. Bei Depotübertrag von Wertpapier-Altbeständen** werden die ja auch weiterhin als Altbestand** versteuert, zumindest insofern diese Information der neuen Depotbank übermittelt wurde.

*im Sinne von: Die einjährige Haltefrist wurde erfüllt
** im Sinne von: Wertpapier die vor Änderung der KESt-Besteuerung gekauft wurden
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March 01, 2021, 01:40:45 AM
#8
Die Wertgewinne wirst du auch versteuern müssen < 1 Jahr, und willkommen in Österreich "Raubrittertum"
Das ist definitiv eine Frage für einen Steuerberater, ich wäre mir da nicht sicher, weder in die eine noch in die andere Richtung. Von im Zweifelsfall zu viel versteuern nur um sicher zu sein halte ich jedoch auch nichts, schon garnicht dann, wenn Anfragen rund um Krypto-Themen bei unseren Finanzämtern nur  Huh hervorrufen.

Was du hier jedoch beachten musst ist die so genannte "Depottrennung", diese ist seit  BFG v. 27.05.2020, RV/7100085/2019 zwingend durchzuführen. Dh. du darfst, wenn du bspw. deine Coins tlw. am Exchange hast und tlw. in einem privaten Wallet, diese bzgl. Haltefrist nicht "mischen" und musst diese gesondert ausweisen. Hast du also bspw. im lokalen Wallet ADA für über 1 Jahr gehalten, hältst aber noch bspw. noch kürzlich gekaufte 10k ADA auf einem Exchange vor und verleihst diese, so kannst du nicht automatisch eine Haltefrist von > 1 Jahr für diese Coins annehmen, nur weil du in einem lokalen Wallet schon "steuerfreie" ADA hättest.

Wurde am Wochenende auch in der kryptotax-Telegramm-Gruppe diskutiert!
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February 25, 2021, 11:28:56 AM
#7
Die Wertgewinne wirst du auch versteuern müssen < 1 Jahr, und willkommen in Österreich "Raubrittertum"

Naja, wenigstens haben wir die Steuerfreiheit nach 1 jähriger Haltefrist, die gibt's nur in sehr wenigen Ländern und selbst Österreich ist an der Abschaffung derselben (in Bezug auf Kryptowährungen) vorbeigeschrammt:
https://bitcoin-austria.at/steuern-bitcoin-privatvermoegen-aenderung/

(vorerst -- *auf Holz klopf*)


Aber wie gesagt, wenn mich nicht alles täuscht müsste es bei entsprechendem Altbestand (also, Coins die bereits länger als ein Jahr gehalten worden sind) sogar möglich sein Wertgewinne nach dem FIFO Prinzip quasi im Rad (spekulations-)steuerfrei zu halten. Hab ich allerdings nie ausprobiert oder mit einem Steuerberater abgeklärt weil mir allein die notwendige Dokumentation zwecks Euro-Gegenwertbestimmung schon zu mühsam wäre.
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February 25, 2021, 09:44:41 AM
#6
Danke für die Antworten soweit. Die Telegramm Gruppe schaut schonmal ganz interessant aus.


Ich denke nicht das "alle Zinsgewinne durch die 27,5%" Steuern ausgelöscht werden: Angenommen auf die Ausschüttungen werden 27,5% KESt angewandt (wo ich mir wie gesagt nicht 100% sicher bin), dann bleiben dir immer noch 72,5% der Ausschüttung und du hast folgende Optionen:


Die Zinsen sind klar. Allerdings wenn ich den Wertgewinn der hergeborgten Cryptos auch versteuern muss bleibt nichts mehr über.

Die Wertgewinne wirst du auch versteuern müssen < 1 Jahr, und willkommen in Österreich "Raubrittertum"
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February 22, 2021, 05:38:20 PM
#5
Danke für die Antworten soweit. Die Telegramm Gruppe schaut schonmal ganz interessant aus.


Ich denke nicht das "alle Zinsgewinne durch die 27,5%" Steuern ausgelöscht werden: Angenommen auf die Ausschüttungen werden 27,5% KESt angewandt (wo ich mir wie gesagt nicht 100% sicher bin), dann bleiben dir immer noch 72,5% der Ausschüttung und du hast folgende Optionen:


Die Zinsen sind klar. Allerdings wenn ich den Wertgewinn der hergeborgten Cryptos auch versteuern muss bleibt nichts mehr über.
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February 22, 2021, 01:38:31 PM
#4
Konkret:
  • Wann und mit welchem Betrag sind die Zinsen zu besteuern? Beim Verkauf? Am Ende des Jahres? Gilt eventuell auf die Zinsen auch die ein Jahr Haltefrist?
  • Was passiert wenn das Lending beendet wird. Startet hier die Haltefrist?
  • Ist Lending auf nicht Stablecoins in Österreich überhaupt profitabel möglich? Im momentanen Bull Markt würden alle Zinsgewinne durch die 27,5 % Spekulationssteuer ausgelöscht

Im Detail würde ich das tatsächlich mit einem Steuerberater abklären da mir persönlich bei den Zinsen nicht 100% klar ist ob da die KESt oder die ESt anzuwenden ist. Oder anders gesagt, ich war mir relativ sicher dass auf diese Erlöse die KESt anzuwenden ist, aber nachdem ich Buchi-88s bmf.gv.at Link gelesen habe bin ich mir nicht mehr ganz so sicher.

Davon abgesehen würde ich persönlich als Laie die Situation in Österreich folgendermaßen verstehen:

1) Besteuert werden die Zinserträge auf Basis des Euro-Gegenwerts zu dem Zeitpunkt an dem die Zinsen ausgeschüttet wurden (oder falls die Erträge direkt wieder angelegt werden, der Euro-Gegenwert des Betrags der reinvestiert wird zum Zeitpunkt der Reinvestition)
2) Die Haltefrist beginnt meiner Meinung nach in dem Moment wo die Zinsen ausgeschüttet wurden (Kostenbasis wäre dann der Euro-Gegenwert der ausgeschütteten oder reinvestierten Zinsen zum Zeitpunkt der Ausschüttung oder Reinvestition)
3) Die statischen 27,5% sind die KESt, was Veräußerung innerhalb der 1 jährigen Haltefrist betrifft wird der jeweilige Einkommenssteuersatz angewandt

Ich denke nicht das "alle Zinsgewinne durch die 27,5%" Steuern ausgelöscht werden: Angenommen auf die Ausschüttungen werden 27,5% KESt angewandt (wo ich mir wie gesagt nicht 100% sicher bin), dann bleiben dir immer noch 72,5% der Ausschüttung und du hast folgende Optionen:

a) Wenn du unmittelbar nach der Ausschüttung verkaufst hast du ja auf die Zinsen keinen Spekulationsgewinn gemacht, da sich der Euro-Gegenwert zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht vom Euro-Gegenwert zum Zeitpunkt der Ausschüttung unterscheidet -- zumindest theoretisch, da in der Praxis zwischen den beiden Zeitpunkten trotzdem Zeit vergehen wird.

b) Wenn du andererseits die ausgeschütteten Coins behältst, dann kann's natürlich sein dass ein potentieller Kursverlust deine Gewinne wegfrisst oder du sogar mehr KESt schuldig bist als der Euro-Gegenwert zum Zeitpunkt der Veräußerung ausmacht. Dazu kommt dann je nach Haltedauer (bzw. Gewinn oder Verlust) die ESt oder nicht. Im Fall von FIFO kann es sogar sein dass sogar vor der Haltefrist keine ESt anfällt, also wenn du z.B. bereits 1 BTC seit einem Jahr hältst und dann 0,1 BTC an Zinserträgen vorzeitig verkaufst, dann verletzt du nicht die Haltefrist sondern hast nur noch 0,9 BTC die seit einem Jahr gehalten werden.

D.h. unterm Strich denke ich schon dass es theoretisch möglich ist auch mit nicht-Stablecoins gute Lending-Erträge zu machen. Ich fürchte nur das der administrative Overhead relativ mühsam sein könnte da du entweder (a) direkt bei Auschüttung verkaufen musst oder (b) tracken bzw. retrospektiv ausrechnen musst wann welche Ausschüttung zu welchem Euro-Gegenwert erfolgt ist um nachher korrekt versteuern zu können.


Aber wie gesagt, reine Laien-Einschätzung. Im Zweifelsfall => Steuerberater.
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February 22, 2021, 05:12:39 AM
#3
Herzlich willkommen TheJoeIaut,

ich habe deinen Thread verschoben.
Buchi hat dir ja bereits die relevanten Daten zusammengefasst.
Zusätlich würde ich dir noch diese Telegramgruppe empfehlen denn genau zu diesem Thema wird dort sehr oft diskutiert und da solltest du die passenden Infos finden können: https://t.me/kryptotaxaustria
legendary
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February 22, 2021, 02:59:15 AM
#2
Du könntest hier in den Steuerthread sehen.

https://bitcointalksearch.org/topic/bitcoin-die-steuer-faq-1976285

Sonst gibt es für Österreich noch diesen Link für den Steuererklärungswechsel.

https://blog.blockpit.io/de/kryptowaehrungsgewinne-in-der-einkommensteuererklaehrung-eintragen-oesterreich

Ohne es 100% zu wissen, fallen Kapitalerträge in Österreich unter die Kapitalertragsteuer und würde Lending/Zinserträge wie Aktiendividenden einstufen. 99.9% Aussage wirst du aber vom Steeurberater erhalten, wenn es um größere Beträge geht würde ich das sowieso so machen.

Also auf die "Zinsen/Dividenden" sind beim erhalt 27,5% Kapitalertragssteuer abzuführen.

https://www.bmf.gv.at/themen/steuern/sparen-veranlagen/besteuerung-kapitalertraege-inland.html
newbie
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February 21, 2021, 11:49:22 PM
#1
Hi,

Ich hab jetzt schon einige Zeit nach Antworten bzgl. Crypto Lending auf Plattformen wie nexo.io oder celsius.network gesucht. Es gibt zwar den Absatz Ertragsteuerliche Behandlung hier : https://www.bmf.gv.at/themen/steuern/sparen-veranlagen/Steuerliche-Behandlung-von-Krypto-Assets.html. Allerdings lässt der noch einigeFragen offen.

Konkret:
  • Wann und mit welchem Betrag sind die Zinsen zu besteuern? Beim Verkauf? Am Ende des Jahres? Gilt eventuell auf die Zinsen auch die ein Jahr Haltefrist?
  • Was passiert wenn das Lending beendet wird. Startet hier die Haltefrist?
  • Ist Lending auf nicht Stablecoins in Österreich überhaupt profitabel möglich? Im momentanen Bull Markt würden alle Zinsgewinne durch die 27,5 % Spekulationssteuer ausgelöscht
  • Wie werden Dividenden gehandhabt? (Nexo)

Wenn irgendwer dazu Antworten hätte wäre ich sehr dankbar.
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