Damit wären wir vermutlich bei einer Diskussion darüber angelangt, was genau Eigentum eigentlich ist. Bei Grund und Boden (Immobilien) bin ich der Meinung, dass man fast immer kein absolutes Eigentum an diesen erwerben kann. Das zeigt unter anderem die Grundsteuer, die auch dann fällig wird, wenn man sagt, dass eine Immobilie jemandes Eigentum ist. Die einzige Ausnahme wären hier autonome Inseln.
Es geht mit dem Wald weiter, in dem Du nicht selbst wirtschaften darfst. Dann wäre da noch das Land allgemein, auf dem Du nur erlaubte Pflanzen zur erlaubten Zeit anpflanzen darfst.
Das sehe ich ähnlich. Mit Immobilien ist das eben so eine Sache mit dem Eigentum.
Dann gibt es meiner Meinung noch die Sachen, bei denen das Eigentumsverhältnis eher grenzewertig ist. Dazu gehören z.B. Autos, die der Hersteller aus der Entfernung kontrolleren (z.B.: abschalten) kann, oder auch viele Apple Produkte, die von Apple ferngesteuert werden können.
Man muss gar nicht so weit gehen. Die Behörden können Dir ein Fahrzeug unter bestimmten Bedingungen einfach wegnehmen. Ebenso alle anderen Dinge.
Wenn du z.B. vor einer Feuerwehrzufahr parkst, dann könntest du angeschleppt werden. Damit verlierst du aber nicht deine Eigentumsrechte am Fahrzeug. Durch das nutzen der öffentlichen Straßen hast du die StVO anerkannt und dich somit freiwillig selbst eingeschränkt. Verstöst du nun gegen diesen Nutzungsvertrag, in dem Fall gegen §12 Abs. 1 Nr. 5 StVO, so musst du mit der entsprechenden Vertragsstrafe rechnen.
Wenn du damit nicht einverstanden bist, dann kannst du den Straßen, für deren Nutzung eine Annahme dieses Nutzungsvertrages ist, nicht nutzen.
Wenn man sich also selbst freiwillig einschränkt, weil man von anderen etwas möchte, dann kann man sich doch nicht beschweren, wenn die vereinbarte Vertragsstrafe greift falls man dagegen verstößt.
Geld auf Banken ist ebenfalls nicht das Eigentum des Kunden, sondern das der Bank. Banknoten allerdings können Eigentum einer jeden Person sein.
Die man Dir genauso einfach wegnehmen kann.
Das ändert aber nichts daran, dass sie bis zu diesem Wegnehmen dein Eigentum waren und du frei darüber verfügen konntest. Wenn du damit ein feuerchen machen wolltest, dann könntest du das einfach so tun. Hast du dich aber freiwillig bereiterklärt, diese Scheinchen abzugeben (evtl. hast du was bei Amazon bestellt) und tust dies nicht, so kannst du dich doch nicht beschweren, wenn Amazon auf die erfüllung des Vertrages besteht und zu dessen Eintreibung jemanden vorbei schickt, der dir diese Scheinchen dann weg nimmt. Du hättest ja nicht bei Amazon bestellen müssen.
Anders sieht das mit Verträgen aus, die man nie beschlossen hat. Ist man nie einen Vertrag eingegangen, in dem man sich verpflichtet monatlich Summe X an das Finanzamt abzutreten, so ist eine solche Forderung von Seiten des Finanzamtes natürlich völlig absurd. Noch absurder ist, dass es Menschen gibt, die denen noch dabei helfen diese Forderungen mit Gewalt einzutreiben und das ggf. sogar soweit zu treiben, dass sie jemanden in einen Käfig stecken.
Zwangsabgaben halte ich für grundsätzlich rechtswidrig und moralischäußerst verwerflich. Aber da ist die allgemeine Rechtsprechung leider nicht meiner Meinung.
Interessant ist das ganze bei Bitcoin. Bitcoins sind meiner Meinung nach kein Eigentum. Man kann sich zwar einen private Key merken, mit dem man zugriff auf eine gewisse Menge coins hat, aber dieser private Key ist nicht exklusiv. Jeder kann diesen errechnen und jedem ist bekannt wie das geht. So wie ich das sehe hat man also ein nicht exklusives Nutzungsrecht an einem private Key.
Bei Schlüsseln wird es etwas schwieriger, aber am Ende können Dir auch Bitcoin weggenommen werden.
An private Keys kann man schlichtweg kein exklusives Eigentum haben. Das Urheberrecht greift nicht, da nicht die nötige Schöpfungshöhe gegeben ist. Man hat also keinen Anspruch auf Löschung gegenüber anderen, die diesen private Key auch haben. Wenn jemand anders also den gleichen private Key hat, dann hat man dagegen meiner Meinung nach meine rechtliche Handhabe.
Nach §903 BGB heißt es:
"Der Eigentümer einer Sache kann, soweit nicht das Gesetz oder Rechte Dritter entgegenstehen, mit der Sache nach Belieben verfahren und andere von jeder Einwirkung ausschließen."
Demnach bin ich mir nicht sicher, ob man an Bitcoins überhaupt Eigentum begründen kann, denn man kann nicht so einfach "andere von jeder Einwirkung ausschließen".
Erzeugen also zwei nutzer den gleichen private Key, so hätten sie beide das Recht, diesen zu nutzen. Wahrscheinlich hätten sie nicht das Recht die Bitcoins der jeweils anderen Person zu nutzen, die mit diesen Private key zugänglich sind, aber diese andere Person hätte keinen Unterlassungsanspruch bzgl. der Nutzung dieses private Keys gegen andere, die den gleich private Key haben.
Nutzt nun einer der beiden private Key Besitzer die zugehörige adresse als Spendenadresse auf seinem Blog, so darf er auch davon ausgehen, dass alle Eingänge ihn gehören und darf diese auch Nutzen.
Einer Gerichtsverhandlung in so einem Fall würde ich nur zu gerne beiwohnen.
Über welchen Gedankengang du dahin kommst, dass nur eine sehr begrenzte Menge an Menschen überhaupt Eigentum besitzt, weiß ich nicht. Evtl. haben wir beide ein unterschiedliches Verständnis von Eigentum.
Mich interessiert dein Verständnis von Eigentum.
Eigentum sind Dinge über die ich frei verfügen kann. Dazu gehört auch, dass ich auf Landeigentum, welches ich damit nicht faktisch nicht besitze, frei meine Meinung äussern kann. Auf dem mir verliehenen Land, mit dem mir verliehenen Geld und mit den mir verliehenen anderen Dinge habe ich dagegen nur die beschränkten Rechte eines Leibeigenen.
Nach §903 BGB darfst du über dein Eigentum eben nur frei verfügen, "soweit nicht das Gesetz oder Rechte Dritter entgegenstehen". Ein Recht dritter könnte sich z.B. daraus ergeben, dass sie dir oder du ihnen entgeltlich eine Leistung Versprochen hast, die noch nicht erbracht wurde. Das wäre dann aber freiwillig.