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Topic: Neuer deutscher Miner-Hosting-Service, ab Mai / Juni (Read 500 times)

newbie
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Gibt es schon ein Update wann die Homepage mit den genauen Preisen online geht?
newbie
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Hallo DBZ.coin,

die finalen Konditionen legen wir gerade noch fest, die offiziellen Zahlen werden dann also mit dem Start der Webseite veröffentlicht.

Die Konditionen werden aber in etwa so aussehen:
  • monatliche Pauschale (inklusiver aller Kosten, nicht nur Strom) je Miner, abhängig vom Typ (S9, L3+, X3 etc.)
  • Pauschale gestaffelt nach Anzahl der Geräte (Je mehr meiner du bei uns hast, desto weniger bezahlst du je Miner)
  • Mindestvertragslaufzeit von 3 Monaten
  • Ihr übernehmt den Versand an unsere deutsche Adresse und wir bringen die Geräte gesammelt nach Schweden. Bei Vertragsende bringen wir die Geräte zurück nach Deutschland und senden sie anschließend an euch zurück. Bei einer Vertragslaufzeit von unter 6 Monaten, wird eine Gebühr für den Versand innerhalb Deutschlands fällig.


Beste Grüße,
giGGeFLori

Hi Flori,

wann kann man mit dem Start der Webseite rechnen? Hätte Interesse an paar Eckdaten...

Gruß
Rob
full member
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Zitat: "Du kannst als Unternehmer fast alles falsch machen, aber niemals die Steuer!"
Genau deshalb besitze ich keinen einzigen Miner mehr und warum wohl hat Genesis Mining seinen Geschäftssitz in Hongkong mit Niederlassung in Island, obwohl der Mann am Ruder nachweislich ein Deutscher ist?
Besser isses...
jr. member
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Ohhh da werdet ihr aber wenige Kunden finden. 80% der im Forum ansässigen Miner (schätzungsweise) betreiben es ohne ein Gewerbe und bezahlen auch gerne Ihre Stromkosten in BTC ganz ohne Rechnung :-)
full member
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Seit wann sind wir in dem Forum alle Gewerbetreibende?
Da dies nicht so ist, ist der Preis hier im Forum zwingend auch brutto anzugeben. Wir machen es ja schließlich aus dem Grund auch so!
Im übrigen stellt kaum einer die miner in ein Rechenzentrum, das er vorher nicht besichtigen konnte.
Bei uns kommen die meisten Kunden persönlich mit ihrem miner vorbei und machen sich ein Bild. Alles andere ist in dem Geschäft auch leichtsinnig.
Natürlich sind nicht alle hier im Forum Gewerbetreibende, aber mein letzter Stand ist, dass in Deutschland immer noch Miner gemäß § 15 Abs. 2 Satz 1 EStG eine gewerbliche Tätigkeit ausüben und daher kategorisch durchaus als Gewerbetreibende einzustufen sind und sich daher ein Angebot an Miner sich hauptsächlich an Gewerbetreibende richtet. Hatte diese Diskussion gerade unabhangig vom Thema Crypto, daher habe ich da ein bisschen Kram zu geleesen.

Was ich hier in den letzten Beiträgen gelesen habe wird endlich heiß. Ich hatte ein paar Threads früher mit Skylink mal darauf stark und deutlich hingewiesen und jedem geraten sich eine Beratung einzuholen. Ich sehe und denke, entweder haben es einige gemacht oder andere mit entsprechendem Wissen sind auch über diverse Probleme mit Skylink gestolpert und hatten meinen Sülz gar nicht gelesen.

Sagen wir doch mal ein smarter Rechtsverdreher bekommt es hin dass es als privat anzusehen ist, wenn es bis EUR 9.999 im Rahmen bleibt und definitiv nicht direkt zu einer Gewinnabsicht, sondern nur zur Teilnahme am Berechnungsnetzwerk ist. Als Nebeneffekt gibt es Coins, die jedoch nicht getauscht werden *zwinker* ... sagen wir wie gesagt nur mal theoretisch. Und schauen wir auch mal über eine Netto-Preisbewerbung hinweg und vergessen die Regeln in Deutschland mal etwas. Der Fiskus in NL wird sich freuen, wenn er es mitbekommt. Die Dienstleistung findet in NL statt und es ist zwar toll dass für Strom und Co. steuern gezahlt werden. Ich bin mir jedoch ganz sicher dass NL lieber die Steuer aus den Einnahmen hätte und dagegen kann man die Ausgaben verrechnen. (wie es ja auch in Deutschland üblich ist)

Sobald Ware bewegt wird, auch im Schengenraum, passieren diverse Regeln und Gesetze ganz automatisch im Hintergrund. Ganz besonders für Unternehmer, aber auch für private Personen. Nun kann man auch noch hier argumentieren, wenn der Miner von der Privatperson selbst ins Ausland verbracht wird, dass dies auch noch in eine Warenfreimenge fällt.

Obacht, jedes Land hat andere Grenzen für unterschiedliche Bereiche und Warengruppen und es gibt nur wenige pauschale Sonderregelungen wie z.B. LKW und PKW wenn diese im Güter- und Personenverkehr zum Einsatz kommen, sonst müsste man an der Grenze sein PKW versteuern und dies wäre Wahnsinn. Stehen die PKW auf der Ladefläche sieht es anders aus, dann heißt es STOP an der Grenze für jeden Brummifahrer oder auch PKW. Also auch Sonderregeln haben Ihre Grenze.


Die Dienstleistung fällt jedoch in NL an und zwar dauerhaft und es kann daher nicht mit 19% berechnet werden! Jedenfalls nicht an Privatpersonen.
Privatpersonen müssen bei Import nach Deutschland nur 19% der MwSt. für Ihren Miner entrichten und nicht 21% der MwSt. - das Bestimmungsland ist jedoch immer NL und es war nicht anders geplant.
Durch die private Verbringung aus Deutschland nach NL und sofern es als Hobby gezählt werden kann sagen wir mal die Warenbewegung ist ok. Die Abrechnung der Dienstleistung nicht.
Oder hat schonmal jemand seinen Campingplatz mit 19% berechnet bekommen? Oder im Supermarkt in NL gesagt dass er deutscher ist und somit nur 19% berechnet werden dürfen? Wink

Es wird keine physikalische Ware und ebenfalls keine digitale Ware von NL nach DE durch Skylink gesendet, sondern eine klare Dienstleistung abgebildet bei der Skylink die Ware ggf. sogar für den Kunden von DE nach NL verbringt (dass wäre dann wieder ganz kritisch und fällt unter das Güter- und Transportrecht ggf. unter das Versandrecht!!!)

Egal wie man es dreht, es ist nicht sauber gelöst.
Von Gewerbe an Gewerbe mag dies ggf. so funktionieren, aber hier sehe ich dann die Probleme dass ich Ware innerhalb vom Schengenraum verschiebe. Diese muss an der Grenze erneut von 19% MwSt. auf deutscher Seite befreit werden und dann direkt ein paar Meter weiter mit 21% MwSt. versteuert werden.
Oder direkt in NL die Ware beziehen bzw. im Land vom Mining. Hier würde dann ebenfalls 21% MwSt. berechnet sofern ich es privat beziehe und nicht wie ein Unternehmer ggf. über eine Ust.-Idenfikationsnummer verfüge, da die Ware das Land ganz klar nicht verlässt. (Bestimmungsort---irgendwas Gesetz--- habe ich schon erfolgreich verdrängt)
Sonst würde ich mal alles über einen Freund in Lux beziehen. Die zahlen bei Import nur 17% Einfuhrumsatzsteuer aus China und ggf. haben die auch noch günstigere Sonderzölle, wie auf vieles.
Damit sowas nicht geht oder einseitig genutzt wird, gibt es auch im Schengenraum weiterhin Gesetze.
 
Es ist nur einfach schön, wenn ich privat unterwegs bin und alle Sachen in normaler Menge mit mir führe, dann kann mir eigentlich nichts passieren und ich kann frei in der EU reisen.
Früher musste man 1-2 Stunden an der Grenze warten, nur wenn man mal schnell nach NL oder Belgien wollte um Kaffee zu kaufen oder Möbel zu schauen o.ä.
Dies sollte man jedoch nicht mit einem Freifahrtsschein für Waren und Investitionen verwechseln, wie auch für Dienstleistungen die im Drittland abgewickelt werden.

Ich bin wirklich froh dass ich mit EU und EUROPA in Sachen mining nichts mehr zu tun habe Cheesy
Eine rechtliche und gesetzliche SCH...öne Ausarbeitung.
Man kann auch nichts mehr pauschal aussagen, da es unzählige Sonderregelungen gibt.
Jedoch ist das obige Konzept von Skylink in jedem Fall nicht korrekt für eine der Seiten ggf. für beide Seiten.
Den Zoll interessiert es jedoch nicht, solange dieser nicht vom Finanzamt o.ä. Ermittlungsbehörden aufgefordert wird.
Selbst bei Kontrolle an der Grenze wird ggf. nichts passieren (Menge entscheidet) oder dann wird es entsprechend dem Finanzamt (auf beiden Seiten) gemeldet.
Meist fängt dann der Katzenjammer an ... Wink

Jedoch wenn man hier auf dem EU Platz spielen möchte, dann besser alle Regeln beachten.
In meinen Augen, wie schon vor langer Zeit gesagt, macht Skylink dies nicht.
Ich gehe sogar soweit, wenn private Kunden hier in Probleme kommen sollten, dass man Skylink als Anbieter in jedem Fall mitverantwortlich machen muss ggf. sogar den hauptsächlich Schuldigen hier suchen wird. Da hilft dann auch keine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, da diese Art von Problem durch die Haftung direkt auf die Verantwortlichen greift.
Dies wäre der oder die Geschäftsführer bzw. die Geschäftsleitung.
Du kannst als Unternehmer fast alles falsch machen, aber niemals die Steuer!

Also bevor Skylink hier die Backen aufmacht, von wegen nicht Besichtigen können, und als Mitbewerber auch noch einen anderen denunziert, erstmal bei sich selbst aufräumen. Da stinkt es steuerlich nämlich gewaltig!
newbie
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So ein Unsinn mit der UST !!
es geht beim Gewerbe immer darum ob die Gewerbliche Tätigkeit der UST unterliegt! (Mining ist UST befreit)

Wenn ihr die Vorsteuer abzieht, müsst ihr aber im Gegenzug auf eure Mining Einnahmen auch die 19% drauf rechnen ;(

also bei allen GPUs und Asic Miner kann man die Vorsteuer nicht geltend machen, da die Geräte ja nachweislich für eine UST Freie Gewerbliche Tätigkeit sind... 
Auch die aufs Hosting 19% kann man nicht geltend machen.

Es kann also zu Hohen Nahzahlungen kommen und Außerdem weiss das jeder Steuerberater.

Dies  nur mal am Rande, natürlich nur für alle die Mining als Gewerbe betreiben  Wink
legendary
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Seit wann sind wir in dem Forum alle Gewerbetreibende?
Da dies nicht so ist, ist der Preis hier im Forum zwingend auch brutto anzugeben. Wir machen es ja schließlich aus dem Grund auch so!
Im übrigen stellt kaum einer die miner in ein Rechenzentrum, das er vorher nicht besichtigen konnte.
Bei uns kommen die meisten Kunden persönlich mit ihrem miner vorbei und machen sich ein Bild. Alles andere ist in dem Geschäft auch leichtsinnig.
Natürlich sind nicht alle hier im Forum Gewerbetreibende, aber mein letzter Stand ist, dass in Deutschland immer noch Miner gemäß § 15 Abs. 2 Satz 1 EStG eine gewerbliche Tätigkeit ausüben und daher kategorisch durchaus als Gewerbetreibende einzustufen sind und sich daher ein Angebot an Miner sich hauptsächlich an Gewerbetreibende richtet. Hatte diese Diskussion gerade unabhangig vom Thema Crypto, daher habe ich da ein bisschen Kram zu geleesen.
Signed! Mining = Gewerbliche Tätigkeit. Das ist übrigens auch in Österreich nicht anders: https://www.bmf.gv.at/steuern/kryptowaehrung_Besteuerung.html

Wenn das Angebot auch für B2C ist, dann schreibt in das Startposting den Preis inkl. USt. hin. So wie es jetzt steht, ist es unklar.
sr. member
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Seit wann sind wir in dem Forum alle Gewerbetreibende?
Da dies nicht so ist, ist der Preis hier im Forum zwingend auch brutto anzugeben. Wir machen es ja schließlich aus dem Grund auch so!
Im übrigen stellt kaum einer die miner in ein Rechenzentrum, das er vorher nicht besichtigen konnte.
Bei uns kommen die meisten Kunden persönlich mit ihrem miner vorbei und machen sich ein Bild. Alles andere ist in dem Geschäft auch leichtsinnig.
Natürlich sind nicht alle hier im Forum Gewerbetreibende, aber mein letzter Stand ist, dass in Deutschland immer noch Miner gemäß § 15 Abs. 2 Satz 1 EStG eine gewerbliche Tätigkeit ausüben und daher kategorisch durchaus als Gewerbetreibende einzustufen sind und sich daher ein Angebot an Miner sich hauptsächlich an Gewerbetreibende richtet. Hatte diese Diskussion gerade unabhangig vom Thema Crypto, daher habe ich da ein bisschen Kram zu geleesen.
sr. member
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Seit wann sind wir in dem Forum alle Gewerbetreibende?
Da dies nicht so ist, ist der Preis hier im Forum zwingend auch brutto anzugeben. Wir machen es ja schließlich aus dem Grund auch so!
Im übrigen stellt kaum einer die miner in ein Rechenzentrum, das er vorher nicht besichtigen konnte.
Bei uns kommen die meisten Kunden persönlich mit ihrem miner vorbei und machen sich ein Bild. Alles andere ist in dem Geschäft auch leichtsinnig.
sr. member
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Es gibt aber auch einige mit kleinunternehmerregelung und die sind vom vorsteuerabzug ausgenommen!
Ja aber das ist ja gelinde gesagt deren Problem. Wenn ein Händler in der Hauptsache an Gewerbetreibende verkauft darf er in Deutschland Netto-Preise ausweisen, wenn ich als Gewerbetreibender dann nicht Vorsteuerabzugsberechtig bin ist das quasi mein Problem und ich muss das selbst drauf rechnen. Beispiel was vermutlich viele kennen ist die Metro, die das exakt so handhabt.
sr. member
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Es gibt aber auch einige mit kleinunternehmerregelung und die sind vom vorsteuerabzug ausgenommen!
newbie
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Hallo Justizfreund,

vielen Dank für den Hinweis mit der Umsatzsteuer, allerdings sehen wir das etwas anders.
In Deutschland sind alle Betreiber von Minern automatisch als Gewerbetreibende einzustufen. Somit richtet sich unser Service auch ganz klar an Geschäftskunden, dies wird sich in den AGBs auf der Webseite zukünftig auch entsprechend darstellen. Gleiches setzen wir für Interessenten hier im Forum voraus. Dadurch geben wir die Preise natürlich auch netto an.

Wie du korrekt gesagt hast, kommt es immer auf den Einzelfall an, ob und was als Vorsteuer gezogen werden kann. Grundsätzlich stellen wir aber Rechnungen mit 19% Umsatzsteuer, welche natürlich auch Vorsteuer berechtigt sind.

Aber umdas Thema abzuschließen, 11 Cent netto sind bei 19% Umsatzsteuer etwa 13,09 Cent brutto  Wink


Beste Grüße,
giGGeFLori
newbie
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Die Preise müssen also immer incl. Umsatzsteuer genannt sein, wenn diese sich an Endverbraucher richten. Der Verbraucher muss den Preis genannt bekommen, der er auch zahlt. Es geht nur um die Preisangabe.

Was man dann intern selbst steuerrechtlich korrekt macht ist jedem selbst überlassen.

Der Unternehmer, der Vorsteuerabzugsberechtigt ist oder zur Umsatzbesteuerung optiert hat zahlt halt Umsatzsteuer und kann auch alle Vorsteuer absetzen.

Der Kleinunternehmer bezahlt zB. keine Umsatzsteuer und kann auch keine Vorsteuer abziehen.

Aber völlig unabhängig davon muss man dem Verbraucher den Preis nennen, den er tatsächlich bezahlt.

"Die 0,11€ sind exkl. Umsatzsteuer. Da wir aber über die deutsche Firma abrechnen, werden nur 19% fällig, welche ihr entsprechend auch absetzen könnt."

Wenn man die Leistung also in Deutschland anbietet, dann muss diese gegenüber Verbrauchern incl. Umsatzsteuer genannt werden:

Also müssen dann 13.1 cent gegenüber Verbrauchern als Preisangabe ausgelobt werden!

Es ist in Deutschland nicht erlaubt Verbrauchern einen Preis von 11 cent zu nennen und ihm hinterher eine Rechung über 13,1 cent zu schicken. Das ist Wettbewerbswidrig, denn es muss der Preis genannt werdne, den der Verbraucher auch tatsächlich bezahlt.
sr. member
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@cimpex
Die 0,11€ sind exkl. Umsatzsteuer. Da wir aber über die deutsche Firma abrechnen, werden nur 19% fällig, welche ihr entsprechend auch absetzen könnt.

Vorsicht!
Als Miner darf keine Vorsteuer gezogen werden.

Beste Grüße

Als Firma kann man doch die Rechnung (auch als Miner) absetzen oder nicht?
Wenn deine Firma vorsteuerabzugsberechtigt, dann kannst du die Umsatzsteuer durchreichen. Allerdings bedeutet das auch, dass das eine Geschäftsausgabe sein muss und ich weiss nicht wie cool das Finanzamt deiner Region da gerade drauf ist, wenn du grosse Summen für Miningdienstleistungen ausgibst. Das gnze Thema ist ja bei den Finanzämtern auch noch sehr neu.
newbie
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@cimpex
Die 0,11€ sind exkl. Umsatzsteuer. Da wir aber über die deutsche Firma abrechnen, werden nur 19% fällig, welche ihr entsprechend auch absetzen könnt.

Vorsicht!
Als Miner darf keine Vorsteuer gezogen werden.

Beste Grüße

Als Firma kann man doch die Rechnung (auch als Miner) absetzen oder nicht?
jr. member
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@cimpex
Die 0,11€ sind exkl. Umsatzsteuer. Da wir aber über die deutsche Firma abrechnen, werden nur 19% fällig, welche ihr entsprechend auch absetzen könnt.

Vorsicht!
Als Miner darf keine Vorsteuer gezogen werden.

Beste Grüße
newbie
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Hallo,

@cimpex
Die 0,11€ sind exkl. Umsatzsteuer. Da wir aber über die deutsche Firma abrechnen, werden nur 19% fällig, welche ihr entsprechend auch absetzen könnt.

@yxt
Danke für die Info, allerdings reicht im Zweifel auch ein einzelner Besucher, um die Adresse zu veröffentlichen
Wir werden dennoch in den kommenden Wochen prüfen, ob wir Besichtigungen mit einzelnen Interessenten realisieren können.


Beste Grüße,
giGGeFLori

Preise, die sich an Verbraucher richten müssen in Deutschland übrigens immer incl. Umsatzsteuer genannt werden. Sonst ist eine Abmahnung möglich, die ca. 150 bis 500 EUR kostet.

§ 1 Grundvorschriften
(1) Wer Verbrauchern gemäß § 13 des Bürgerlichen Gesetzbuchs gewerbs- oder geschäftsmäßig oder wer ihnen regelmäßig in sonstiger Weise Waren oder Leistungen anbietet oder als Anbieter von Waren oder Leistungen gegenüber Verbrauchern unter Angabe von Preisen wirbt, hat die Preise anzugeben, die einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile zu zahlen sind (Gesamtpreise).
https://www.gesetze-im-internet.de/pangv/BJNR105800985.html
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Hallo,

@cimpex
Die 0,11€ sind exkl. Umsatzsteuer. Da wir aber über die deutsche Firma abrechnen, werden nur 19% fällig, welche ihr entsprechend auch absetzen könnt.

@yxt
Danke für die Info, allerdings reicht im Zweifel auch ein einzelner Besucher, um die Adresse zu veröffentlichen
Wir werden dennoch in den kommenden Wochen prüfen, ob wir Besichtigungen mit einzelnen Interessenten realisieren können.


Beste Grüße,
giGGeFLori
yxt
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uU hätte ich Interesse einiges bei euch zu hosten, aber nicht ohne die Location gesehen zu haben, musst es ja nicht öffentlich machen,
überleg es dir.

Allgemein würde ich aber eh davon abraten an einer unbekannten Location zu hosten
sr. member
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Die 0,11 €/kWh sind inkl. oder exkl. USt.? Der Regelsteuersatz in Schweden beträgt 25%, das ist nicht unerheblich.
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