Seit wann sind wir in dem Forum alle Gewerbetreibende?
Da dies nicht so ist, ist der Preis hier im Forum zwingend auch brutto anzugeben. Wir machen es ja schließlich aus dem Grund auch so!
Im übrigen stellt kaum einer die miner in ein Rechenzentrum, das er vorher nicht besichtigen konnte.
Bei uns kommen die meisten Kunden persönlich mit ihrem miner vorbei und machen sich ein Bild. Alles andere ist in dem Geschäft auch leichtsinnig.
Natürlich sind nicht alle hier im Forum Gewerbetreibende, aber mein letzter Stand ist, dass in Deutschland immer noch Miner gemäß § 15 Abs. 2 Satz 1 EStG eine gewerbliche Tätigkeit ausüben und daher kategorisch durchaus als Gewerbetreibende einzustufen sind und sich daher ein Angebot an Miner sich hauptsächlich an Gewerbetreibende richtet. Hatte diese Diskussion gerade unabhangig vom Thema Crypto, daher habe ich da ein bisschen Kram zu geleesen.
Was ich hier in den letzten Beiträgen gelesen habe wird endlich heiß. Ich hatte ein paar Threads früher mit Skylink mal darauf stark und deutlich hingewiesen und jedem geraten sich eine Beratung einzuholen. Ich sehe und denke, entweder haben es einige gemacht oder andere mit entsprechendem Wissen sind auch über diverse Probleme mit Skylink gestolpert und hatten meinen Sülz gar nicht gelesen.
Sagen wir doch mal ein smarter Rechtsverdreher bekommt es hin dass es als privat anzusehen ist, wenn es bis EUR 9.999 im Rahmen bleibt und definitiv nicht direkt zu einer Gewinnabsicht, sondern nur zur Teilnahme am Berechnungsnetzwerk ist. Als Nebeneffekt gibt es Coins, die jedoch nicht getauscht werden *zwinker* ... sagen wir wie gesagt nur mal theoretisch. Und schauen wir auch mal über eine Netto-Preisbewerbung hinweg und vergessen die Regeln in Deutschland mal etwas. Der Fiskus in NL wird sich freuen, wenn er es mitbekommt. Die Dienstleistung findet in NL statt und es ist zwar toll dass für Strom und Co. steuern gezahlt werden. Ich bin mir jedoch ganz sicher dass NL lieber die Steuer aus den Einnahmen hätte und dagegen kann man die Ausgaben verrechnen. (wie es ja auch in Deutschland üblich ist)
Sobald Ware bewegt wird, auch im Schengenraum, passieren diverse Regeln und Gesetze ganz automatisch im Hintergrund. Ganz besonders für Unternehmer, aber auch für private Personen. Nun kann man auch noch hier argumentieren, wenn der Miner von der Privatperson selbst ins Ausland verbracht wird, dass dies auch noch in eine Warenfreimenge fällt.
Obacht, jedes Land hat andere Grenzen für unterschiedliche Bereiche und Warengruppen und es gibt nur wenige pauschale Sonderregelungen wie z.B. LKW und PKW wenn diese im Güter- und Personenverkehr zum Einsatz kommen, sonst müsste man an der Grenze sein PKW versteuern und dies wäre Wahnsinn. Stehen die PKW auf der Ladefläche sieht es anders aus, dann heißt es STOP an der Grenze für jeden Brummifahrer oder auch PKW. Also auch Sonderregeln haben Ihre Grenze.Die Dienstleistung fällt jedoch in NL an und zwar dauerhaft und es kann daher nicht mit 19% berechnet werden! Jedenfalls nicht an Privatpersonen.
Privatpersonen müssen bei Import nach Deutschland nur 19% der MwSt. für Ihren Miner entrichten und nicht 21% der MwSt. - das Bestimmungsland ist jedoch immer NL und es war nicht anders geplant.
Durch die private Verbringung aus Deutschland nach NL und sofern es als Hobby gezählt werden kann sagen wir mal die Warenbewegung ist ok. Die Abrechnung der Dienstleistung nicht.
Oder hat schonmal jemand seinen Campingplatz mit 19% berechnet bekommen? Oder im Supermarkt in NL gesagt dass er deutscher ist und somit nur 19% berechnet werden dürfen?
Es wird keine physikalische Ware und ebenfalls keine digitale Ware von NL nach DE durch Skylink gesendet, sondern eine klare Dienstleistung abgebildet bei der Skylink die Ware ggf. sogar für den Kunden von DE nach NL verbringt (dass wäre dann wieder ganz kritisch und fällt unter das Güter- und Transportrecht ggf. unter das Versandrecht!!!)
Egal wie man es dreht, es ist nicht sauber gelöst.
Von Gewerbe an Gewerbe mag dies ggf. so funktionieren, aber hier sehe ich dann die Probleme dass ich Ware innerhalb vom Schengenraum verschiebe. Diese muss an der Grenze erneut von 19% MwSt. auf deutscher Seite befreit werden und dann direkt ein paar Meter weiter mit 21% MwSt. versteuert werden.
Oder direkt in NL die Ware beziehen bzw. im Land vom Mining. Hier würde dann ebenfalls 21% MwSt. berechnet sofern ich es privat beziehe und nicht wie ein Unternehmer ggf. über eine Ust.-Idenfikationsnummer verfüge, da die Ware das Land ganz klar nicht verlässt. (Bestimmungsort---irgendwas Gesetz--- habe ich schon erfolgreich verdrängt)
Sonst würde ich mal alles über einen Freund in Lux beziehen. Die zahlen bei Import nur 17% Einfuhrumsatzsteuer aus China und ggf. haben die auch noch günstigere Sonderzölle, wie auf vieles.
Damit sowas nicht geht oder einseitig genutzt wird, gibt es auch im Schengenraum weiterhin Gesetze.
Es ist nur einfach schön, wenn ich privat unterwegs bin und alle Sachen in normaler Menge mit mir führe, dann kann mir eigentlich nichts passieren und ich kann frei in der EU reisen.
Früher musste man 1-2 Stunden an der Grenze warten, nur wenn man mal schnell nach NL oder Belgien wollte um Kaffee zu kaufen oder Möbel zu schauen o.ä.
Dies sollte man jedoch nicht mit einem Freifahrtsschein für Waren und Investitionen verwechseln, wie auch für Dienstleistungen die im Drittland abgewickelt werden.
Ich bin wirklich froh dass ich mit EU und EUROPA in Sachen mining nichts mehr zu tun habe
Eine rechtliche und gesetzliche SCH...öne Ausarbeitung.
Man kann auch nichts mehr pauschal aussagen, da es unzählige Sonderregelungen gibt.
Jedoch ist das obige Konzept von Skylink in jedem Fall nicht korrekt für eine der Seiten ggf. für beide Seiten.
Den Zoll interessiert es jedoch nicht, solange dieser nicht vom Finanzamt o.ä. Ermittlungsbehörden aufgefordert wird.
Selbst bei Kontrolle an der Grenze wird ggf. nichts passieren (Menge entscheidet) oder dann wird es entsprechend dem Finanzamt (auf beiden Seiten) gemeldet.
Meist fängt dann der Katzenjammer an ...
Jedoch wenn man hier auf dem EU Platz spielen möchte, dann besser alle Regeln beachten.
In meinen Augen, wie schon vor langer Zeit gesagt, macht Skylink dies nicht.
Ich gehe sogar soweit, wenn private Kunden hier in Probleme kommen sollten, dass man Skylink als Anbieter in jedem Fall mitverantwortlich machen muss ggf. sogar den hauptsächlich Schuldigen hier suchen wird. Da hilft dann auch keine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, da diese Art von Problem durch die Haftung direkt auf die Verantwortlichen greift.
Dies wäre der oder die Geschäftsführer bzw. die Geschäftsleitung.
Du kannst als Unternehmer fast alles falsch machen, aber niemals die Steuer!
Also bevor Skylink hier die Backen aufmacht, von wegen nicht Besichtigen können, und als Mitbewerber auch noch einen anderen denunziert, erstmal bei sich selbst aufräumen. Da stinkt es steuerlich nämlich gewaltig!