I got his answer by the swiss federal Police:
Sehr geehrter Herr XXXX
In letzter Zeit hat KOBIK eine beträchtliche Anzahl von Beschwerden/Meldungen in Bezug auf die Website bitmine.ch, die im Besitz der Firma Bitmine AG ist, erhalten. Tatsächlich scheint es, als hätte das Unternehmen Probleme zu Liefern und Versprechen auf Rückerstattungen der Zahlungen. Einige Recherchen im Internet haben gezeigt, dass es noch sehr viele weitere Kunden gibt, die in Diskussionsforen im Internet über dasselbe Problem berichten.
Grundsätzlich stellt ein Lieferverzug nach Schweizerischem Recht nicht unbedingt ein kriminelles Verhalten des Verkäufers dar, weil ein Kauf über das Internet in erster Linie ein privates Vertragsverhältnis (Verkaufsgegenstand gegen den Verkaufspreis) bewirkt, weshalb Privat- und nicht Strafrecht zur Anwendung gelangt. Falls die Lieferung nach dem Kauf nicht erfolgt, bietet das Schweizerische Vertragsrecht dem Käufer verschiedene Möglichkeiten gegen den Lieferverzug vorzugehen. Der Käufer kann dem Verkäufer mehr Zeit zur Lieferung einräumen oder vom Vertrag zurücktreten. Strafrechtlich relevant wird das Verhalten des Verkäufers erst dann, wenn er von Anfang an nicht die Absicht hatte, die Ware zu liefern. In diesen Fällen kann dann Betrug nach Art. 146 StGB vorliegen, wobei aber dem Täter die innere Absicht zum Betrug nachgewiesen werden muss.
Daher gilt grundsätzlich Folgendes :
• Sofern es sich jedoch um einen Fall von Betrug nach Art. 146 StGB handelt, haben Sie die Möglichkeit, bei der Kantonspolizei an Ihrem Wohnort oder direkt bei der Staatsanwaltschaft des Kantons Tessin (Ministero Pubblico, via Pretorio 16, 6900 Lugano) Anzeige zu erstatten.
Da Sie im Ausland leben, haben Sie auch die Möglichkeit bei der dortigen Polizei eine Anzeige zu erstatten. Diese wird die Anzeige entgehen nehmen und anschliessend an die Schweizerischen Behörden weiterleiten.
Für Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Freundliche Grüsse
KOBIK – Koordinationsstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität
www.kobik.ch -----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: pablosano [mailto:
[email protected]]
Gesendet: Mittwoch, 12. November 2014 18:24
Betreff: Bitmine AG Betrug im grossen Stil -
https://bitmine.ch/ Sehr geehrte Damen und Herren!
Bitcoins sind eine neue aufkommende Internetwährung. Im Herbst 2013 wollte auch ich davon profitieren und bin auf die Suche nach einem vertrauenswürdigen Unternehmen gegangen. Ich fand das Unternehmen Bitmine AG in der Schweiz. Die Firma bot gute Lösungen an und hatte auch in der Vergangenheit bereits Lieferungen und Kunden offenbar glücklich gemacht.
Damit nahm ich mein erspartes und bestellte eine Bitcoin-Mining Hardware. Kurz erklärt, eine Art-Server System das diese Bitcoins errechnet und damit erzeugt.
Siehe Überwiesung Anlage 1 vom 21.11.2013.
Die Lieferung sollte Mitte spätestens Ende Jänner 2014 erfolgen. Dann kam es immer wieder zu Lieferverschiebungen. Zu viele Bestellungen, konnten nicht schnell genug produzieren. Dann hies es sie verschicken es, dann zahlte ich noch Express-Gebühr das es schneller geht. Wiederum verlorenes Geld.
Hätte ich mit der Berechnung der Bitcoins im Jänner 2014 begonnen, wäre mein Gewinn bisher sicher über 30-40,000 €. Ein riesen Verlust also bisher.
Immer neu vertröstet, nahm ich die Refund Möglichkeit laut Geschäftsbedinungen in Anspruch, um mein Geld zurück zu fordern. (siehe Anlage 2). Nach über 60 Tagen Lieferverspätung steht dies einem zu + 10% vom Kaufpreis. Bisher kein Geld erhalten. Immer neue Ausreden.
Geldprobleme etc.
Mittlerweile hat sich eine Kunden Community gebildet mit einer Seite, wo alle Refund Request registriert werden können. Meine Ordernummer ist die #2829
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http://www.bitminerefund.com/ sowie ein Forum in dem über den Bitmine AG Betrug mittlerweile heftigst diskutiert und geschimpft wird über deren Geschäftspraktiken.
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https://bitcointalk.org/index.php?topic=291141.3660 Es sind viele sehr viele Kunden betroffen. Gerichtsverfahren, Anwälte in der Schweiz kann sich keiner leisten auch ich nicht.
Daher sind Sie meine letzte Hoffnung irgednwie mein Geld wieder zu sehen ohne mich noch mehr zu verschulden.
Anlage 3: Exekutionsversuch in der Schweiz aufgrund der Gesetze erfolglos.
Mit freundlichen Grüßen