CE-Konformität wird durch den Hersteller oder Inverkehrbringer bestätigt. Nicht durch irgendeine Stelle. Prüflabore können herangezogen werden um Prüfprotokolle zu erstellen und diese werden dann in der CE-Erklärung mit vermerkt.
Aber das muss alles nicht, die Vorschriften sind da relativ offen. Und da nicht Yesminer die Geräte in Deutschland in verkehr bringt, müsste Truman die Konformität erklären.
https://de.wikipedia.org/wiki/CE-KennzeichnungEs ist kein Prüfsiegel ala VDE oder TÜV.
Sollte also YESMINER nicht CE-Konformität erklären müsste Truman das machen. Allerdings gilt das alles nur für Endverbraucher. Und bei Miner seit ihr keine Endverbraucher, da ihr einerseits die Gewinne versteuert, andererseits die Ausgaben steuermindernd geltend macht. Das ist Gewerblich. Eine Firma kann auch Geräte in Betrieb nehmen die nicht CE-Konform sind. Hat dann aber ihrerseits sicher zu stellen, alle Vorschriften einzuhalten. zB wäre hier die Störabstrahlung zu nennen, welche das Gerät aussendet. Diese muss innerhalb der erlaubten Grenzwerte liegen. Das kann man aber auch durch einen Schaltschrank erreichen in dem diese Geräte dann installiert sind. Eventuelle Emissionen können auch anderweitig reduziert werden. zB kann ich Lärm durch Schallschutz reduzieren und es dann wieder Konform machen als Gewerbe. Oder im Worstcase Gehörschutz vorschreiben, wenn der Schallschutz nicht machbar wäre.
usw...
Wo Dinge am Gerät nicht sicher gemacht werden können, müssen Vorschriften zur Handhabung oder Schutzausrüstungen her.
Also nicht auf CE rumreiten, das betrifft euch nur als Endverbraucher. Und die seit ihr nicht. Zumindest nicht mehr, zu anfang des Bitcoins hat das noch anders ausgesehen. Und die damaligen Probleme mit der Einfuhr wären auch lösbar gewesen mit einem 20Euro Gewerbeschein statt einem langen Gesicht, weils der Zoll faxen macht. Im Prinzip kann Truman also einfach CE drauf pappen und im Zweifel müsstet ihr nachweisen, das es nicht gerechtfertigt ist. CE-konformität kann ich zb auch erklären, wenn ich weis, das aufgrund der Herstellungsweise und den Betriebsparametern keine Gefahr davon ausgeht ohne es nochmal explizit zu prüfen. Ich habe dann aber natürlich immer das Risiko falsch zu liegen und haftbar zu sein.
PS: die UG schützt in diesem Fall nicht, da hier der Geschfü persönlich Verantwortlich ist. Da kann man nicht einfach den Schaden abwälzen. Der Geschfü müsste um heil aus der Geschichte rauszukommen dann nachweisen, was er geprüft hat und wie und wieso er der Meinung ist das diese Prüfung ausreichend war.