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Topic: OmiseGo Airdrop / Steuer - page 2. (Read 1725 times)

legendary
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August 08, 2017, 02:57:32 PM
#7
Sehe ich nicht so.

Man nutzt die Ether nicht um Einkommen zu generieren. Daher sind es keine Einkünfte aus Ether. Ist sogar ein bisschen besser, als der Drop von Byteball.
Airdrops von Byteball wäre für dich § 23 Abs. 1 Nr. 2 Satz 4 EStG, dieses OmiseGo wäre es nicht und die Haltefrist weiterhin bei 1 Jahr?
Wo nach differenzierst du?
hero member
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online justice
August 08, 2017, 01:43:55 AM
#6
Sehe ich nicht so.

Man nutzt die Ether nicht um Einkommen zu generieren. Daher sind es keine Einkünfte aus Ether. Ist sogar ein bisschen besser, als der Drop von Byteball.
full member
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August 08, 2017, 12:33:04 AM
#5
https://www.omise.co/omisego-airdrop-update

Das ist ja nett gemeint, aber führt der Mist nicht ggf. dazu das die Haltepflicht von Ether auf 10 Jahre ausgeweitet wird (bezüglich Steuern)? Das wäre natürlich sehr ägerlich....
Definition Wirtschaftsgut == Coin

Airdrops: Erhält man Airdrops innerhalb der Haltefrist von einem Jahr, so erhöht sich diese auf 10 Jahre, da aus der Nutzung des Wirtschaftsgutes zumindest in einem Kalenderjahr Einkünfte erzielt werden (§ 23 Abs. 1 Nr. 2 Satz 4 EStG). Die Airdrops sind als sonstiges Einkommen  in der Steuererklärung anzugeben
Erhält man erstmalig Airdrops nach der Haltefrist von einen Jahr, sind diese Erträge als sonstiges Einkommen in der Steuererklärung anzugeben. Das zugrundeliegende Wirtschaftsgut (auf Grund dessen man die Airdrops erhält) ist steuerlich nicht mehr relevant, da die Haltefrist von einem Jahr vorüber ist.

Aus https://bitcointalksearch.org/topic/m.19415476


Das würde heißen: Wenn man Coins besitzt, die man weniger als ein Jahr hat, erhöht sich die Haltefrist von einem Jahr auf zehn Jahre,  wenn Aidrops ohne jegliches Zutun erfolgen?
legendary
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https://t1p.de/6ghrf
August 07, 2017, 04:19:14 PM
#4
https://www.omise.co/omisego-airdrop-update

Das ist ja nett gemeint, aber führt der Mist nicht ggf. dazu das die Haltepflicht von Ether auf 10 Jahre ausgeweitet wird (bezüglich Steuern)? Das wäre natürlich sehr ägerlich....
Definition Wirtschaftsgut == Coin

Airdrops: Erhält man Airdrops innerhalb der Haltefrist von einem Jahr, so erhöht sich diese auf 10 Jahre, da aus der Nutzung des Wirtschaftsgutes zumindest in einem Kalenderjahr Einkünfte erzielt werden (§ 23 Abs. 1 Nr. 2 Satz 4 EStG). Die Airdrops sind als sonstiges Einkommen  in der Steuererklärung anzugeben
Erhält man erstmalig Airdrops nach der Haltefrist von einen Jahr, sind diese Erträge als sonstiges Einkommen in der Steuererklärung anzugeben. Das zugrundeliegende Wirtschaftsgut (auf Grund dessen man die Airdrops erhält) ist steuerlich nicht mehr relevant, da die Haltefrist von einem Jahr vorüber ist.

Aus https://bitcointalksearch.org/topic/m.19415476
legendary
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August 07, 2017, 09:09:46 AM
#3
Ich kann mir auch kaum vorstellen dass das steuerlich relevant ist. Dummerweise kann man die Schenkung aber auch nicht
wirklich ablehnen, dh. die Annahme verweigern. Mich würde mal interessieren wie das rechtlich aussieht wenn man
sagt ich hab damit nichts zu tun ich bewege die gedroppten Coins nicht. Wird Besitz den private keys dann gleich
gesetzt mit Besitz der Coins? Wenn mir zB jemand einen Porsche auf meinen Hof stellt und die Schlüssel in den Briefkasten,
habe ich trotzdem noch die Möglichkeit den auszuschlagen oder??
full member
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August 07, 2017, 09:02:42 AM
#2
Man verleiht ja nicht oder dergleichen, sondern bekommt etwas geschenkt ohne aktiv etwas zu machen. Daher sollte es sich doch wie grundsätzlich bei Airdrops um eine Schenkung handeln, oder?
hero member
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August 07, 2017, 07:08:20 AM
#1
https://www.omise.co/omisego-airdrop-update

Das ist ja nett gemeint, aber führt der Mist nicht ggf. dazu das die Haltepflicht von Ether auf 10 Jahre ausgeweitet wird (bezüglich Steuern)? Das wäre natürlich sehr ägerlich....
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