Ein besonderer Fall wäre noch, wenn Bank 1 und Bank 2 identisch sind. Der ist Interessant aber hier zum Glück nicht der Fall.
Das Problem für den Geschädigten 2 wird hier also der Nachweis der Verletzung einer Sofgfaltspflicht sein, weshalb er letztlich seinen Zahlungsanspruch in der Praxis nahezu immer gegen den Betrüger richten muss.
Grüße,
Aswan
Ursprünglich war es dieser "besondere Fall" ^^ (Im bitcoin.de Forum wurde so ein Fall auch schonmal geschildert, wo beides die Postbank war und das Geld nach sehr kurzer Zeit schon automatisch zurückgebucht wurde.) Leider passierte das in meinem Fall nicht, sondern erst wurde das Konto knapp einen Monat später gekündigt und 2,5 Monate später jetzt das Geld zurückgefordert...
Schön, dass es dem Geschädigtem 2 , also mir, frei steht dies und jenes zu beweisen... hilft mir nur leider überhaupt garnicht, da man mir ja kaum informationen bereitstellt
So würde ich sagen, ist es mir unmöglich irgendwas zu beweisen, außer dass ich nichts dafür kann ^^
In den bitcoin.de Threads zu diesem Thema wird dringend davon abgeraten das Geld zu zahlen. Es wurde wohl auch schon mehr oder weniger rechtlich dagegen vorgegangen, mit dem Ergebnis, dass es nach einer polizielichen Vernehmung, woraufhin das Verfahren eingestellt wurde, keine neue Meldung von der Postbank gab.
Aber du meinst jetzt, dass ich zahlen muss, richtig?
Was ist deine Meinung zu dem geld, was die Postbank mir noch schuldet? Das Geld meines Girokontos wurde mir sofort per Scheck gesendet, aber für das Geld meines Sparkontos sollte ich der Postbank eine Kontonummer mitteilen, auf die sie es schicken könnten. Das habe ich vor über einem Monat getan, aber bis heute weder antwort, noch Kontoauszüge noch mein Geld.
Ist es vernünftig erst darauf zu bestehen, dass ich mein Geld erhalte, bevor ich auch nur dran denke, denen Geld zurückzuzahlen?
Edit:
ich beziehe mich auf diesen Thread von bitcoin.de
https://forum.bitcoin.de/allgemeine-diskussionen/924-bankkonto-vom-kaeufer-wurde-gehackt-bank-fordert-schadensersatzanspruch-6.html#post7185Wenn du das Sparkonto rechtskräftig gekündigt hast und sie dir das Geld demnachnoch schulden, und wenn das auchnoch ein höherer Betrag ist als der, den du bezahlen sollst, dann sehe ich hier keinen Grund irgendwas zu bezahlen.
Der Richter würde wohl sagen:"Lieber Vertreter der Postbank, Sie haben doch das Geld von Herr Geschädigter 2, zu was wollen Sie denn dass ich den Herrn verurteile?"
Ich habe momentan Privat einen ähmlich gelagerten Rechtsstreit in bezüglich einer Mietsache, bei der der Vermieter noch haufenweise Geld vordert aber die Kaution noch hat und mein Anwalt sagt so in etwa:"Das konnt jetzt darauf an wieviel ausdauer der Vermieter und seine Anwältin haben, denn das Geld hat er ja, auf was soll er Sie denn verklagen?"
Kannst du das Geld von deinem Sparkonto denn nich Bar abholen? Wäre vielleicht erstmal die beste Möglichkeit bevor die sich da bedienen.
Das nachweisen in Falle des Überweisungsträgers ist garnicht so schwer, denn den müssen Sie aufbewahren und da ist ja eine Unterschrift drauf die nicht die des Ursprünglichen Kontoinhabers ist (ist sie es doch, so hättest du ja deinen schuldigen). An den kommt man aber vermutlich nur mit entsprechenden Beschluss ran. Wirst du verklagt, so wird dieses Dokument sicher eine Rolle im Verfahren spielen.
Besonders da du noch ausstehendes Guthaben bei der Postbank hast, ist das ein sehr interessanter Fall. Hast du dein Sparkonto rectzeitig gekündigt und die Kontonummer tatsächlich übermittelt, so währe eine Mahnung und dann ein gang zum Anwalt ganz gut, denn ist die Postbank im verzug, so muss diese auch für die Anwaltskosten aufkommen. Vielleicht kannst du so kostengünstig an Infos kommen wie du auch die andere Sache mit der Rückforderung klären kannst, zumal diese ja vermutlich zur Aufrechnung bereitstünde und somit auf jedenfall gegenstand der Streits ist.
Du kannst dir auch sofort einen Anwalt holen, das ist natürlich immer zu empfehlen. Wenn man noch nie bei nem Anwalt hat stellt man sich das alles so teuer vor etc, muss es aber garnicht sein. Solche Banken-Rückforderungsprobleme sind alltag und ich denke ein Anwalt wird dafür vielleicht gerade mal 50-100€ nehmen (für die Erstberatung!), aber auch das kann man vor der Beratung besprechen.
Ich hoffe das hilft dir weiter. Wäre schön wenn die dir wenigstens mal sagen was das mit den Sparkonto soll und ob sie denn nun aufrechnen oder nicht...