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Topic: Scammer vermeiden! ID-Überprüfung mit Upreon durchführen! (Read 2559 times)

sr. member
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ich würde ja bei euch Sachen verkaufen bin Händeler für Led Beleuchtung,aber das mit dem id-scann passt mir nicht ganz.
bei anderen Auktionshäusern braucht man das auch nicht z.B. https://cryptothrift.com und wenn man einmal als scammer gebrandmarkt ist kauft sowieso keiner mehr.
anstatt id-prüfung macht lieber ein Postident verfahren oder eine verbindung zu Ebay oder Paypal Konten

was auch ne möglichkeit währe ne verknüpfung mit dem konto hier
newbie
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Hallo Aswan

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Nur damit ich das richtig verstehe: Kann man auch ohne diese Verifizierungsprozedur verkaufen? Gibts da dann irgendwelche limits wie bei ebay?

Zu diesem Zeitpunkt gibt es noch keine Möglichkeit ohne Verifizierung etwas zu verkaufen. Grundsätzlich gibt es aber auch keine Limits beim verkaufen.
legendary
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Was macht bei all jenen die kein Festnetztel. mehr haben?

Das wird wahrscheinlich nur eine Minderheit sein. Aber natürlich kommt das auch vor.
Das wird dann auf dem Account mit einem kleinen Logo vermerkt, dass der "Anruf ausstehend" ist.

Es gibt doch auch anrufbare Telefonzellen oder Internetcafes die angerufen werdne können. ich denke da findet sich was für nen einmaligen Anruf.

Wenn Interesse besteht, freu ich mich wenn einige Leute interessante Artikel einstellen.
Die Produkt-Einstellungen dauern nur wenige Minuten, sobald ein Artikel verkauft wird erhält der Einsteller sofort das Geld gutgeschrieben.
Das ist auf jeden Fall eine gute und profitable Möglichkeit Geld zu verdienen.
Natürlich freu ich mich auf euer Feedback dann hier.


Nur damit ich das richtig verstehe: Kann man auch ohne diese Verifizierungsprozedur verkaufen? Gibts da dann irgendwelche limits wie bei ebay?
newbie
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Was macht bei all jenen die kein Festnetztel. mehr haben?

Das wird wahrscheinlich nur eine Minderheit sein. Aber natürlich kommt das auch vor.
Das wird dann auf dem Account mit einem kleinen Logo vermerkt, dass der "Anruf ausstehend" ist.
Mit einem normalen Post-Ident Verfahren kann man sein Account dann vollständig vertrauensvoll gestalten.

Wenn Interesse besteht, freu ich mich wenn einige Leute interessante Artikel einstellen.
Die Produkt-Einstellungen dauern nur wenige Minuten, sobald ein Artikel verkauft wird erhält der Einsteller sofort das Geld gutgeschrieben.
Das ist auf jeden Fall eine gute und profitable Möglichkeit Geld zu verdienen.
Natürlich freu ich mich auf euer Feedback dann hier.
legendary
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Was macht bei all jenen die kein Festnetztel. mehr haben?
newbie
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Hallo Aswan,

danke für den nützlichen Beitrag.

Ich habe auch einmal beim Bürgerservice des Bundesministeriums des Innern gewandt, an die eID Abteilung, die tagtäglich mit dem Personalausweis zu tun haben.
Dort habe ich ausreichende Informationen erhalten, wie das genau gehandabt wird mit dem neuen Personalausweis.

Zuallererst ist es natürlich wie von dir beschrieben verboten den Personalausweis einzuscannen und zu verschicken. Demnach darf also kein Unternehmen, egal welcher Art, fordern den Personalausweis zu kopieren oder gar hinterlegen zu lassen. Für die meisten Unternehmen ist, bzw. war der alte Personalausweis immer ein mittel die Identität der Person zweifelsfrei festzustellen. Der Clou am neuen Personalausweis ist jedoch die Signatur dadrauf. Diese Signatur darf eigentlich von keinem Anderen gelesen werden, außer von einem selber. Theoretisch würde also ein schwärzen dieser Stelle alles gut machen. Leider hat das Gesetz keine Möglichkeit dafür zugelassen, demnach fällt also der Personalausweis als Identifikation aus.

Dann gibt es noch die Möglichkeit durch ein Berechtigungszertifikat und entsprechenden Verschlüsselungsdiensten den elektronischen Identitätsnachweis anzufordern. Da jedoch die Bereitsteller aus der privaten Wirtschaft kommen, kostet dieser Service pro Jahr mehrere tausend Euro. Der Aufwand und die Kosten dieses System zu integrieren und zu erhalten sind jedoch nicht verhältnismäßig. Sollte unser Dienst großen Zuspruch finden, wird in Zukunft darüber nachgedacht.

Momentan greifen wir daher auf eine schnelle, günstige und einfache Methode zurück. Anstatt den Personalausweis zu kopieren, fordern wir den Führerschein an, alternativ kann dazu auch die Gesundheitskarte mit Passfoto geschickt werden. Wichtig hierbei ist das Dokument an sich und dass der Vor-und Nachname mit Bild zu erkennen ist, alle anderen nicht relevanten Daten können natürlich geschwärzt werden. Dazu ein Porträt von sich, mit der entsprechenden Karte in der Hand und einem Blatt Papier mit dem geschriebenen registrierten Benutzernamen und E-Mail, mit der man sich auf Upreon angemeldet hat. Das zeigt uns eindeutig, dass der Verkäufer auch die wirkliche Person ist. Zusätzlich dazu wird ein Rückruf auf das Haustelefon des verifizierten Verkäufers vereinbart um die Anmeldung des Verkäufers vollständig abzuschließen.

Selbstverständlich werden die Daten, die zur Verifizierung benötigt werden, nicht weitergegeben. Der Verkäufer entscheidet selbst, mit wievielen Informationen er sich öffentlich darstellen möchte. Die Sicherheitsmaßnahmen wurden recht hoch gelegt, aber im Endeffekt soll das zur bestmöglichen Sicherheit und vor allem Qualität auf dem Marktplatz führen.

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Vielleicht etabliert sich euer Service irgendwann...
Ich bin gespannt.

Danke Christian, dass hoffen wir auch!
legendary
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Man kann es drehen und wenden wie man will; die einzige Möglichkeit, die ich sehe, ist, Kunden anhand des tatsächlichen Ausweises vor Ort zu verifizieren. Diese Aufgabe kann evtl. auch ein Vertriebspartner übernehmen.

nun, genau das ist ja mit dem Elektrinisch lesbaren Ausweis ja machbar, ohne Kopie und alles.
Irgendwas gutes muss das Zeug ja haben.

Ob man das nutzen möchte steht auf einem anderen Blatt

http://www.personalausweisportal.de/DE/Buergerinnen-und-Buerger/Anwendungen/Anwendungen_node.html
legendary
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Danke Aswan für die ausführliche Aufklärung.

Sehr gerne, kein Problem. Smiley

Um bei der Diskussion zu bleiben:

Mit dem (TKG) § 95, Absatz 4. hast du recht. Ich bezweilfe jedoch das §20 Abs. 2 PAuswG vollständig jeden elektronischen Identitätsnachweis ausschließt.

In §20 Abs. 1 PAuswG heißt es:

(1) Der Inhaber kann den Ausweis bei öffentlichen und nichtöffentlichen Stellen als Identitätsnachweis und Legitimationspapier verwenden.

So weit, so gut. Bis hierher sind wir uns einig.

Absatz 2 regelt meines Erachtens jedoch nur die Vermeidung, dass die Ausweise dazu benötigt werden, automatisierte Abrufe mit den Ausweisen durchzuführen, bzw. diese automatisch zu speichern.

Nicht nur die Ausweise, sondern der Ausweis "darf [...] durch öffentliche und nichtöffentliche Stellen weder zum automatisierten Abruf personenbezogener Daten noch zur automatisierten Speicherung personenbezogener Daten verwendet werden"
Während der Ausweis selbst personenbezogene Daten enthält und deshalb nicht gespeichert werden darf, gilt das auch für alle personenbezogenen Daten, die man von dort evtl. herauslesen, kopieren, etc. könnte.

Durch Absatz 2 soll also wahrscheinlich vermieden werden, dass durch eine "Sammelwut" Ausweise massenhaft gespeichert und gelagert werden. Damit soll wahrscheinlich vermieden werden, dass einzelne Unternehmen in großem Stil Ausweise der Bundesbürger sammeln und kategorisieren. Im Endeffekt soll dieser Absatz wahrscheinlich auch schützen vor "Leaks" oder Hackerangriffen, bei denen diese Daten dann verloren gehen könnten.

Wenn Unternehmen anfangen §20 Abs. 2 PAuswG so wie von dir beschrieben zu umgehen, dann tritt doch genau diese "Sammelwut" ein. Wenn die Kopien gelöscht, aber die Daten vorher in eine Datenbank eingegeben werden, dann bringt die Löschung nichts. Im Gegenteil; sind die Daten erstmal in einer Datenbank, ist ein Abrufen und Verarbeiten sehr viel einfacher als wenn nur ein Bild existiert. Genau das versucht der besagte §20 zu unterbinden. Auch vor "'Leaks' oder Hackerangriffen" sind die Daten in solch einem Fall nicht geschützt.

Dort heißt es nämlich: Außer zum elektronischen Identitätsnachweis[...]

Was ein "elektronischer Identitätsnachweis" im Sinne des PAuswG ist, wird in §18 PAuswG Abs. 2 geregelt. Dort heißt es:

(2) Der elektronische Identitätsnachweis erfolgt durch Übermittlung von Daten aus dem elektronischen Speicher- und Verarbeitungsmedium des Personalausweises. Dabei sind dem jeweiligen Stand der Technik entsprechende Maßnahmen zur Sicherstellung von Datenschutz und Datensicherheit zu treffen, die insbesondere die Vertraulichkeit und Unversehrtheit der Daten gewährleisten. Im Falle der Nutzung allgemein zugänglicher Netze sind Verschlüsselungsverfahren anzuwenden. Die Nutzung des elektronischen Identitätsnachweises durch eine andere Person als den Personalausweisinhaber ist unzulässig.

Demnach ist der in §20 Abs. 2 PAuswG genannte "elektronische Identitätsnachweis" also nicht die Übermittlung einer Ausweiskopie auf dem Telekommunikationswege. Das wäre ja auch schwachsinnig, würde es doch das Übermitteln der Kopie per Brief verbieten, da nicht elektronisch, aber per Email erlauben. Dem ist selbstverständlich nicht so.

Des weiteren gibt es beim "elektronischen Identitätsnachweis" einschränkungen nach §18 Abs 4 und 5 PAuswG, in denen es heißt:

(4) Die Daten werden nur übermittelt, wenn der Diensteanbieter ein gültiges Berechtigungszertifikat an den Personalausweisinhaber übermittelt und dieser in der Folge seine Geheimnummer eingibt. Vor Eingabe der Geheimnummer durch den Personalausweisinhaber müssen insbesondere die folgenden Angaben aus dem Berechtigungszertifikat zur Anzeige übermittelt werden:
1. Name, Anschrift und E-Mail-Adresse des Diensteanbieters,
2. Kategorien der zu übermittelnden Daten nach Absatz 3 Satz 2,
3. Zweck der Übermittlung,
4. Hinweis auf die für den Diensteanbieter zuständigen Stellen, die die Einhaltung der Vorschriften zum Datenschutz kontrollieren,
5. letzter Tag der Gültigkeitsdauer des Berechtigungszertifikats.
(5) Die Übermittlung ist auf die im Berechtigungszertifikat genannten Datenkategorien beschränkt. Der Personalausweisinhaber kann die Übermittlung auch dieser Datenkategorien im Einzelfall ausschließen.

Meine Fragen an euch nun:
Übermittelt ihr ein solches Berechtigungszertifikat?
Macht ihr in einem solchen Zeritifikat die nach Abs. 4 Nr. 1, 2, 3, 4 und 5 geforderten Angaben?
Werden euch die Daten erst nach eingabe der Geheimnummer des Perosnalausweisinhabers Übermittelt?

Wenn all diese Fragen mit ja beantwortet werden, dann KÖNNTE ein "elektronischer Identitätsnachweis" in Sinne des PAuswG vorliegen. Dieser berechtigt jedoch auch nicht zum Speichern einer Ausweiskopie, sondern lediglich zur zweckgebundenen Datenverarbeitung der über den "elektronischen Identitätsnachweis" erhoben Daten.

Genau wie bei dem TKG § 95, Absatz 4. sollte jedoch eine Löschung nach Sichtung des elektronisch übermittelten Ausweises hinreichend dafür sein, nicht in Konflikt mit Absatz 2 zu kommen.

Eine Löschung ändert nichts daran, dass die Ausweiskopie (und somit auch personenbezogene Daten) zum Abruf/zur Speicherung erhoben wurden. Warum sollte die Dauer des Verstoßes relevant sein?


Ich habe mich aber noch einmal mit der Bundesnetzagentur in Verbindung gesetzt um genaue Informationen zu erhalten und zu erfahren was die darüber denken. Nach der Sichtung der Ausweise werden diese ja wieder gelöscht, schließlich liegt das Hauptaugenmerk auf der Sicherheit des Marktplatzes, anderweitig können Verkäufer nicht genau identifiziert werden, schließlich geht es ja um das (Krypto-)Geld der Käufer und um das Vertrauen allgemein.

Ich glaube, dass die Bundesnetzagentur hier der falsche Ansprechpartner ist. Der richtige Ansprechpartner wäre vermutlich ein Anwalt mit dem Fachgebiet Datenschutz. Ich bezweifle allerdings, dass dieser bessere Nachrichten hat.

Man kann es drehen und wenden wie man will; die einzige Möglichkeit, die ich sehe, ist, Kunden anhand des tatsächlichen Ausweises vor Ort zu verifizieren. Diese Aufgabe kann evtl. auch ein Vertriebspartner übernehmen.



Ich vertraue eher hier jemandem wie Mitchell (ehemals Bitcoininformation) oder Aswan oder sonst jemandem der schon sehr, sehr lange dabei ist, als diesem "Service".


Heh, danke für die Blumen Cheesy
sr. member
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(...)
da das Thema Scammer hier ein Problem scheint, möchte ich den Käufern eine sichere Option zum Einkaufen an die Hand geben.
(...)
Hmmmm...
Wofür gibt es Treuhand ?
Ich vertraue eher hier jemandem wie Mitchell (ehemals Bitcoininformation) oder Aswan oder sonst jemandem der schon sehr, sehr lange dabei ist, als diesem "Service". Tut mir Leid, aber...
Vielleicht etabliert sich euer Service irgendwann...
Wünsche euch viel Glück Smiley
Ich bin gespannt.

LG Christian
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Danke Aswan für die ausführliche Aufklärung.

Um bei der Diskussion zu bleiben:

Mit dem (TKG) § 95, Absatz 4. hast du recht. Ich bezweilfe jedoch das §20 Abs. 2 PAuswG vollständig jeden elektronischen Identitätsnachweis ausschließt.

Quote
§14 PAuswG regelt, wer Daten erheben und verwenden darf.
Nach §20 Abs. 2 PAuswG darf
"Außer zum elektronischen Identitätsnachweis [...] der Ausweis durch öffentliche und nichtöffentliche Stellen weder zum automatisierten Abruf personenbezogener Daten noch zur automatisierten Speicherung personenbezogener Daten verwendet werden."

In §20 Abs. 1 PAuswG heißt es:

(1) Der Inhaber kann den Ausweis bei öffentlichen und nichtöffentlichen Stellen als Identitätsnachweis und Legitimationspapier verwenden.

Absatz 2 regelt meines Erachtens jedoch nur die Vermeidung, dass die Ausweise dazu benötigt werden, automatisierte Abrufe mit den Ausweisen durchzuführen, bzw. diese automatisch zu speichern. Dort heißt es nämlich: Außer zum elektronischen Identitätsnachweis[...] . Genau wie bei dem TKG § 95, Absatz 4. sollte jedoch eine Löschung nach Sichtung des elektronisch übermittelten Ausweises hinreichend dafür sein, nicht in Konflikt mit Absatz 2 zu kommen.

Durch Absatz 2 soll also wahrscheinlich vermieden werden, dass durch eine "Sammelwut" Ausweise massenhaft gespeichert und gelagert werden. Damit soll wahrscheinlich vermieden werden, dass einzelne Unternehmen in großem Stil Ausweise der Bundesbürger sammeln und kategorisieren. Im Endeffekt soll dieser Absatz wahrscheinlich auch schützen vor "Leaks" oder Hackerangriffen, bei denen diese Daten dann verloren gehen könnten. Letzendlich regelt Absatz 1 jedoch die Erlaubnis zur Vorlage des Ausweises, jedoch nicht zur Speicherung und Kategorisierung (Absatz 2).

Ich habe mich aber noch einmal mit der Bundesnetzagentur in Verbindung gesetzt um genaue Informationen zu erhalten und zu erfahren was die darüber denken. Nach der Sichtung der Ausweise werden diese ja wieder gelöscht, schließlich liegt das Hauptaugenmerk auf der Sicherheit des Marktplatzes, anderweitig können Verkäufer nicht genau identifiziert werden, schließlich geht es ja um das (Krypto-)Geld der Käufer und um das Vertrauen allgemein.

legendary
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Quote
Den Personalausweis zu kopieren ist verboten, zumindest wenn man vorhat, die Kopie wildfremden Leuten zu geben.

Hier handeln wir klar nach dem Telekommunikationsgesetz (TKG) § 95, Absatz 4. Nach der Überprüfung der Korrektheit eurer Dokumente, löschen wir diese sogleich wieder, damit auch kein Missbrauch der Daten mehr stattfindet kann.

Der § 95 (4) TKG bezieht sich auf "Diensteanbieter" in Sinne des TKG. Nach §3 Nr. 6 TGK ist Diensteanbieter jeder, der ganz oder teilweise geschäftsmäßig
a) Telekommunikationsdienste erbringt oder
b) an der Erbringung solcher Dienste mitwirkt

Nach §3 Nr. 10 TGK ist "geschäftsmäßiges Erbringen von Telekommunikationsdiensten" das nachhaltige Angebot von Telekommunikation für Dritte mit oder ohne Gewinnerzielungsabsicht.
Nach §3 Nr 22 ist "Telekommunikation" der technische Vorgang des Aussendens, Übermittelns und Empfangens von Signalen mittels Telekommunikationsanlagen.

Ich würde sagen, dass damit geklärt ist, dass Upreon kein Telekommunikationsanbieter bzw. Diensteanbieter im Sinne des TKG ist. Und das ist auch gut so, denn wenn es so wäre, würde §6 TKG ebenfalls greifen, nach dem es in Abs. 1 und 4 heißt:

(1) Wer gewerblich öffentliche Telekommunikationsnetze betreibt oder gewerblich öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste erbringt, muss die Aufnahme, Änderung und Beendigung seiner Tätigkeit sowie Änderungen seiner Firma bei der Bundesnetzagentur unverzüglich melden. Die Erklärung bedarf der Schriftform.
(4) Die Bundesnetzagentur veröffentlicht regelmäßig ein Verzeichnis der gemeldeten Unternehmen.

Das Verzeichnis der gemeldeten Unternehmen kann hier eingesehen werden und wurde zuletzt am 06.03.2015 aktualisiert. Upreon ist nicht in dieser Liste.

Ich denke, damit wäre das Argument für die Legitimität der Speicherung aufgrund des TKG aus der Welt geschafft; oder gibt es noch Einwände?


Ich mache das ebenfalls privat. Richtig durchgeführt, fallen nur die minimal notwendigen Daten an. Ich wüsste nicht was dagegen spricht, oder warum nur ein Unternehmen irgend etwas machen können sollte - wenn man es richtig macht!
Um mal eim Thema zu bleiben, wieder der §3 TGK, diesmal die Absätze 1 und 2:

(1) Wer gewerblich öffentliche Telekommunikationsnetze betreibt oder gewerblich öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste erbringt, muss die Aufnahme, Änderung und Beendigung seiner Tätigkeit sowie Änderungen seiner Firma bei der Bundesnetzagentur unverzüglich melden. Die Erklärung bedarf der Schriftform.
(2) Die Meldung muss die Angaben enthalten, die für die Identifizierung des Betreibers oder Anbieters nach Absatz 1 erforderlich sind, insbesondere die Handelsregisternummer, die Anschrift, die Kurzbeschreibung des Netzes oder Dienstes sowie den voraussichtlichen Termin für die Aufnahme der Tätigkeit. Die Meldung hat nach einem von der Bundesnetzagentur vorgeschriebenen und veröffentlichten Formular zu erfolgen.

Erbringt jemand also gewerbliche Telekommunikationsdienste, so muss er das melden (1); und zwar mit Handelsregisternummer (2). Da privatpersonen keine solche Nummer erhalten, können sie den Dienst nicht erbringen.
Es gibt häufig Dinge, die dagegen sprechen, dass eine Privaterson Dienste erbringt, die nur Firmen vorbehalten sind.


Das TKG gilt für Telekommunikationsanbieter, m.W. ist es ansonsten allgemein verboten, den Perso zu kopieren, und ob Upreon ein TK-Anbieter ist, zweifel ich mal an...
Ansonsten wäre ja jeder, der eine Webseite oder email betreibt, auch einer.


§14 PAuswG regelt, wer Daten erheben und verwenden darf.
Nach §20 Abs. 2 PAuswG darf
"Außer zum elektronischen Identitätsnachweis [...] der Ausweis durch öffentliche und nichtöffentliche Stellen weder zum automatisierten Abruf personenbezogener Daten noch zur automatisierten Speicherung personenbezogener Daten verwendet werden."

Damit sollte dem vorhaben von Upreon ein Riegel vorgeschoben sein, da eine Ausnahme wie der bereits angesprochene § 95 Abs. 4 TKG nich anwendbar ist, und §8 GwG meiner Meinung nach garnicht in betracht kommt.

Ich bitte daher darum, das Speichern solcher Daten einzustellen.

Leider meinen immer mehr Unternehmen und auch Privatpersonen, dass es in ordnung ist Kopien von legitimationsdokumenten zu fordern und dann zu speichern. Wenn jemand sein Gesicht knipsen will oder das geforderte Bild seiner Rosette inklusive Blutprobe einschicken will, dann soll er das doch machen (obwohl ich eine solche Vertragslausel für unwirksam halte), aber kein Legitimationsdokument. Wenn ein Anbieter seine Kunden via Ausweis identifizieren möchte, dann kann er das Gerne vor Ort machen.
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Das TKG gilt für Telekommunikationsanbieter, m.W. ist es ansonsten allgemein verboten, den Perso zu kopieren, und ob Upreon ein TK-Anbieter ist, zweifel ich mal an...
Ansonsten wäre ja jeder, der eine Webseite oder email betreibt, auch einer.
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PostIdent ist zwar verhasst, weil es Geld und Zeit kostet, aber gleichzeitig das einzig sichere Mittel, jemand aus der Ferne zu identifizieren.
Jop, Banken machen das nicht um sonst so.
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Hallo,

danke für eure Sorgen und Ängste.
Dass euer Fokus vor allem auf dem Datenschutz liegt, hilft uns sehr.

Upreon hat eine Entwicklungszeit von mehr als einem Jahr in Anspruch genommen.

Wir sind an einer langfristigen und vor allem nachhaltigen Präsenz und als erste Anlaufstelle im Bereich Handeln und Kryptowährungen interessiert. Die Aufrechterhaltung von Server, die Weiterentwicklung von Funktionen und unsere Arbeitszeit finanzieren wir durch die genannten 3% Provision. Wir haben kein Interesse an zwielichtigen oder undurchschaubaren Geschäften, wir wollen den sichersten Marktplatz im Bereich Kryptowährungen entwickeln. Wir glauben, dass jede Verstrickung gegen das Gesetz uns im Endeffekt nur mehr schaden als nutzen würde.

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Den Personalausweis zu kopieren ist verboten, zumindest wenn man vorhat, die Kopie wildfremden Leuten zu geben.

Hier handeln wir klar nach dem Telekommunikationsgesetz (TKG) § 95, Absatz 4. Nach der Überprüfung der Korrektheit eurer Dokumente, löschen wir diese sogleich wieder, damit auch kein Missbrauch der Daten mehr stattfindet kann.

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wer seid ihr upreon
Wir sind der Vermittler von Käufer und Verkäufer, die am Handeln von Kryptowährungen und realen Produkten interessiert sind. Alle weiteren Informationen sind im aktualisierten Impressum erhalten.

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warum sollte ich euch meine ID geben
Um Sicherheit für Käufer zu schaffen. Und eine Vertrauensbasis entwickeln zu können. Außerdem ist Upreon darauf ausgelegt, langfristige Geschäftskontakte zu erhalten und durch die ständigen Bewertungen deiner Verkäufe wird Transparenz für Käufer geschaffen, denen es dann leichter fällt einem Verkäufer zu vertrauen.

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- wer sagt ihr verkauft meine Daten nicht??
Eine Weitergabe oder gar ein Verkauf der Daten an Dritte findet ausdrücklich nicht statt. Wie erwähnt, wir sind an der Sicherheit des Marktplatzes interessiert und an seinem reibungslosen Ablauf nicht an euren Daten. Die vorläufige Überprüfung eurer Daten sind nur ein Mittel die Sicherheit des Marktplatzes zu garantieren. Wie gesagt werden die Dokumente nach der Überprüfung im Einklang mit dem Gesetz gelöscht. Jeder Käufer soll ein sicheres Gefühl haben, wenn dieser einkauft, dass ist uns wichtig.

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Wieder einer, der meint das privat machen zu müssen. Kein Gewerbe, keine Steuernummer ...
Das Gewerbe ist seit dem neuen Jahr bei den Behörden ordnungsgemäß registiert. Die Steuernummer haben wir nun auch erhalten und im Impressum aktualisiert. Wir haben die Rahmenbedingungen auf unserer Webseite so gestaltet um euch die großtmögliche Freiheit gewährleisten zu können. Und um kostspielige Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden. Jeder soll gleich große Chancen bekommen, egal ob man klein anfängt oder ob man schon auf dem Markt etabliert ist.

Das Upreon Portal soll also einen übersichtlichen und vor allem sicheren Markt darstellen. Die Bewertungen schaffen Vertrauen und Transparenz gegenüber jeden Verkäufer. Wir freuen uns, wenn ehrliche Verkäufer sich ein gutes und langfristiges Geschäft aufbauen können und die Käufer davon auch ohne Probleme profitieren können. Die Kryptowährungen sollten wie erdacht, als normales Geld funktionieren und zum realen Handeln animieren und nicht nur zum spekulieren. Wir hoffen, dass wir erfolgreich Verkäufer in Ihrem Vorhaben unterstützen können, Geschäfte aufzubauen und den ehrlichen Handel voranzutreiben.

Beste Grüße
Upreon
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Ich mache das ebenfalls privat. Richtig durchgeführt, fallen nur die minimal notwendigen Daten an. Ich wüsste nicht was dagegen spricht, oder warum nur ein Unternehmen irgend etwas machen können sollte - wenn man es richtig macht!
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Genau deswegen ist es eben wichtig, das er es privat macht. Ein Unternehmen wäre an Datenschutzgesetze gebunden. Eine Privatperson nicht.
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das er das privat mcht stoert mich nicht

was mich stoert ist das er mit dieser masche gratis an IDs kommt und kein Mensch einfluss darauf hat was er mit der ID dann macht
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Wieder einer, der meint das privat machen zu müssen. Kein Gewerbe, keine Steuernummer ...

Den Rest erspar ich mir.
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wer seid ihr upreon, warum sollte ich euch meine ID geben - wer sagt ihr verkauft meine Daten nicht??
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Und Multisig-Escrow macht eine Identifikation von Käufer/Verkäufer in den den meisten Fällen überflüssig. Kostet weder nennenswert Zeit noch Geld und folgt dem KISS Prinzip sowie den Regeln der Datensparsamkeit!

Die notwendigen Schlüssel können, lokal erzeugt und per lokaler Einmal-PIN gesichert übertragen, für eine sehr bequeme sichere Abwicklung genutzt werden. Damit ist keine Identifikation notwendig und jede Partei benötigt nur die minimal notwendigen Daten um die jeweilige Rolle zu erfüllen.
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