Kinderdepot: "Rein rechtlich dürfen Eltern das Konto verwalten, aber kein Geld etwa für die Klassenfahrt oder das Schulgeld des Sprösslings abheben.Tun sie es trotzdem – ohne Wissen des Kindes oder ohne sein Einverständnis – machen sie sich angreifbar. Wenn Eltern das Ersparte ihres Kindes für dessen Unterhalt verwenden, nutzen sie es aus Sicht der Gerichte letztlich für sich selbst. Das Kind könnte sie auf Rückzahlung des Geldes verklagen."
Vorweg, ich bin nicht vom Fach, aber ganz so einfach sehe ich das persönlich nicht. Herr X kauft Coins für 1000 Euro, 3 Monate später verkauft Herr X die Coins für 10.000 Euro, da nur er ein Konto bei einer der Börsen hat und das für Minderjährige nicht möglich ist. Danach schenkt er jedem Kind 5000 Euro. Aber trotzdem hat er vor der Schenkung 9000 Euro Gewinn gemacht die zu versteuern sind.
Auch bei der Schenkung von Coins ohne Verkauf kommt mir das nicht so einfach vor. Herr X kauft Coins für 1000 Euro, 3 Monate spätere sind diese 10.000 Euro wert, diese Coins im Wert von 10.000 Euro schenkt er dann den Kindern. Trotzdem hat er vor der Schenkung "Gewinne" im Wert von 9000 Euro erwirtschaftet die doch dann auch zu versteuern wären.
Aber hier gibts bestimmt auch noch Fachleute zum Thema. Ist nur meine persönliche laienhafte Meinung.