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Topic: Schenkung an minderjährige Kinder (Steuer) - page 2. (Read 438 times)

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December 19, 2017, 03:35:06 AM
#3
Schwierigkeiten mit dem Finanzamt wirst du nur bekommen, wenn du nicht nachweisen kannst, dass die Schenkung bei den Kindern geblieben ist.

Kinderdepot: "Rein recht­lich dürfen Eltern das Konto verwalten, aber kein Geld etwa für die Klassen­fahrt oder das Schulgeld des Spröss­lings abheben.Tun sie es trotzdem – ohne Wissen des Kindes oder ohne sein Einverständnis – machen sie sich angreif­bar. Wenn Eltern das Ersparte ihres Kindes für dessen Unterhalt verwenden, nutzen sie es aus Sicht der Gerichte letzt­lich für sich selbst. Das Kind könnte sie auf Rück­zahlung des Geldes verklagen."

Vorweg, ich bin nicht vom Fach, aber ganz so einfach sehe ich das persönlich nicht. Herr X kauft Coins für 1000 Euro, 3 Monate später verkauft Herr X die Coins für 10.000 Euro, da nur er ein Konto bei einer der Börsen hat und das für Minderjährige nicht möglich ist. Danach schenkt er jedem Kind 5000 Euro. Aber trotzdem hat er vor der Schenkung 9000 Euro Gewinn gemacht die zu versteuern sind.

Auch bei der Schenkung von Coins ohne Verkauf kommt mir das nicht so einfach vor. Herr X kauft Coins für 1000 Euro, 3 Monate spätere sind diese 10.000 Euro wert, diese Coins im Wert von 10.000 Euro schenkt er dann den Kindern. Trotzdem hat er vor der Schenkung "Gewinne" im Wert von 9000 Euro erwirtschaftet die doch dann auch zu versteuern wären.

Aber hier gibts bestimmt auch noch Fachleute zum Thema. Ist nur meine persönliche laienhafte Meinung.  Smiley
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December 19, 2017, 03:15:41 AM
#2
Schwierigkeiten mit dem Finanzamt wirst du nur bekommen, wenn du nicht nachweisen kannst, dass die Schenkung bei den Kindern geblieben ist.

Kinderdepot: "Rein recht­lich dürfen Eltern das Konto verwalten, aber kein Geld etwa für die Klassen­fahrt oder das Schulgeld des Spröss­lings abheben.Tun sie es trotzdem – ohne Wissen des Kindes oder ohne sein Einverständnis – machen sie sich angreif­bar. Wenn Eltern das Ersparte ihres Kindes für dessen Unterhalt verwenden, nutzen sie es aus Sicht der Gerichte letzt­lich für sich selbst. Das Kind könnte sie auf Rück­zahlung des Geldes verklagen."
newbie
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December 19, 2017, 02:57:50 AM
#1
Hallo zusammen,

ich hab in den letzten Monaten einige Coins (u.a. LTC) gekauft, bei denen sich nun einiges an Gewinn angesammelt hat. Auf dauerndes hin und her Traden habe ich recht wenig Lust, genauso wie auf Versteuerung der Gewinne. Eigentlich war gedacht, die >1 Jahr liegen zu lassen und dann steuerfrei zu verkaufen. Angesichts des Kursanstiegs der letzten Wochen bin ich mir aber recht unsicher, ob das gut geht, oder nicht vorher der Crash kommt. Fazit: Ich möchte zumindest das, was ich investiert habe, bald wieder raus ziehen.

Da das bei mir selber volle Besteuerung zur Folge hätte, möchte ich selber nichts verkaufen, sondern meinen Kindern je ca. 5.000 EUR an Coins schenken. Diese sollen sie dann steuerfrei verkaufen, da sie nicht über ihren Steuerfreibetrag kommen.

Bei Wertpapieren ist die Schenkung an Kinder ja nichts ungewöhnliches: Junior-Depot aufmachen, Aktien oder Geld übertragen, NV-Bescheinigung bei der Bank einreichen, steuerfrei handeln.

Bei Coins ist das natürlich alles nicht so etabliert. Hat hier jemand Ideen, wie man das umsetzen könnte? Es  gibt wohl keinen Marktplatz, wo ich im Namen Minderjähriger traden kann (kaufen darf man eh nicht, da zu risikoreiche Geldanlage für Verwaltung des Kindesvermögens, aber Verkaufen von Geschenken natürlich schon). Ich kann natürlich den Kindern eine Wallet auf Papier oder USB-Stick unter den Weihnachtsbaum legen, aber wie kriegen sie die BTC dann verkauft? Reine Bargeschäfte dürften auch Schwierigkeiten beim Finanzamt bedeuten befürchte ich.
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