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Topic: Steuer Altcoin-Handel (Read 382 times)

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August 22, 2017, 11:57:24 AM
#11

Also kann ich mehrere Konten mit verschiedenen Haltedauern anlegen, das ist schon mal gut.
Danke für die Antwort.
Du kannst sie anlegen, aber ob sie dann auch steuerlich unterschiedlich bewertet werden, ist noch nicht abschließend geklärt.

Danke, dann hoffe ich mal dass es bald einen Präzedenzfall dazu gibt.



ok und wenn ich nachweislich die Coins (Egal welche) ein Jahr gehalten habe, wie gebe ich das in der Steuer an? Weil sie sind ja Steuerfrei.
Bin ich verpflichtet das an zu geben?

Dazu bist du nicht verpflichtet kannst es aber machen um Klarheit zu schaffen. Falls du sonst keine Cryptogewinne zu versteuern hast würde ich es lassen um nicht erfasst zu werden.
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August 22, 2017, 08:00:47 AM
#10
ok und wenn ich nachweislich die Coins (Egal welche) ein Jahr gehalten habe, wie gebe ich das in der Steuer an? Weil sie sind ja Steuerfrei.
Bin ich verpflichtet das an zu geben?
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August 22, 2017, 07:45:16 AM
#9
Die Fragen wurden im Altcoin-Unterforum schon alle zigfach beantwortet - gibt auch ein paar Zusammenfassungen im Thread:

https://bitcointalksearch.org/topic/steuer-auf-altcoins-kompakte-einschatzung-612741

Danke für den Thread, aber leider habe ich keine Antwort auf meine Frage gefunden.
Mir geht es nicht darum ob der Tausch von Altcoins zu Euro über Bitcoin steuerrelevant ist. Die Frage bezieht sich darauf, ob der Tausch, obwohl man Bitcoin nur als Tauschmedium benutzt, Auswirkungen auf die Haltedauer hat und ob man das FIFO-Prinzip anwenden muss.

Ein weiteres Beispiel:

01.01.2013 - Kauf von 3 BTC für je 1 €   
01.12.2013 - Kauf von 10 Monero für je 0,1 BTC           
30.12.2013 - Verkauf von 10 Monero für je 0,2 BTC   
30.12.2013 - Verkauf von 2 BTC für je 2 €

Kann man beim Verkauf der Bitcoins am 30.12.2013 für Euro mit den Bitcoins rechnen, welche man durch den Verkauf von Monero erhält, oder muss man die Bitcoins mit der Haltedauer von fast 1 Jahr nehmen, weil FIFO gilt? Man nutzt hier Bitcoin je eigentlich nur als Verkaufsmedium.


Generell kannst du selbst entscheiden, wie Du darstellst, welche Bitcoins Du zuerst verkaufst. Wenn Du welche in ein Wallet packst und dieses 3 Jahre nicht anfässt, solltest du keine Problem der Unterscheidung haben.
Bewertungsprinzipien dienen nur der Vereinfachung und stammen aus der Bewertung von Materialien wie zum Beispiel Sand, wo man kaum sagen könnte, welches Sandkorn man wann entnommen hat.
Ja, auch wenn Du Bitcoin nur als Tauschmedium nutzt, löst Du damit einen steuerrechtlich relevanten Vorgang aus.
Es ist ganz einfach, jeder Trade muss parallel auch in Euro getrackt werden.
Also in Deinem Beispiel musst Du am 01.12.2013 schauen, für wieviel Du die Bitcoins gekauft hast und was sie für einen Wert zum Zeitpunkt des Trades haben. Da kann dann entweder ein steuerpflichtiger Gewinn oder Verlust entstanden sein. Jede Deiner aufgeführten Transaktionen ist steuerrelevant.

Also kann ich mehrere Konten mit verschiedenen Haltedauern anlegen, das ist schon mal gut.
Danke für die Antwort.
Du kannst sie anlegen, aber ob sie dann auch steuerlich unterschiedlich bewertet werden, ist noch nicht abschließend geklärt.
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August 22, 2017, 07:13:26 AM
#8
Genau, das ist überholt bzw. war so noch nie gültig...
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August 22, 2017, 06:58:43 AM
#7
Die Fragen wurden im Altcoin-Unterforum schon alle zigfach beantwortet - gibt auch ein paar Zusammenfassungen im Thread:

https://bitcointalksearch.org/topic/steuer-auf-altcoins-kompakte-einschatzung-612741

Danke für den Thread, aber leider habe ich keine Antwort auf meine Frage gefunden.
Mir geht es nicht darum ob der Tausch von Altcoins zu Euro über Bitcoin steuerrelevant ist. Die Frage bezieht sich darauf, ob der Tausch, obwohl man Bitcoin nur als Tauschmedium benutzt, Auswirkungen auf die Haltedauer hat und ob man das FIFO-Prinzip anwenden muss.

Ein weiteres Beispiel:

01.01.2013 - Kauf von 3 BTC für je 1 €   
01.12.2013 - Kauf von 10 Monero für je 0,1 BTC           
30.12.2013 - Verkauf von 10 Monero für je 0,2 BTC   
30.12.2013 - Verkauf von 2 BTC für je 2 €

Kann man beim Verkauf der Bitcoins am 30.12.2013 für Euro mit den Bitcoins rechnen, welche man durch den Verkauf von Monero erhält, oder muss man die Bitcoins mit der Haltedauer von fast 1 Jahr nehmen, weil FIFO gilt? Man nutzt hier Bitcoin je eigentlich nur als Verkaufsmedium.


Generell kannst du selbst entscheiden, wie Du darstellst, welche Bitcoins Du zuerst verkaufst. Wenn Du welche in ein Wallet packst und dieses 3 Jahre nicht anfässt, solltest du keine Problem der Unterscheidung haben.
Bewertungsprinzipien dienen nur der Vereinfachung und stammen aus der Bewertung von Materialien wie zum Beispiel Sand, wo man kaum sagen könnte, welches Sandkorn man wann entnommen hat.
Ja, auch wenn Du Bitcoin nur als Tauschmedium nutzt, löst Du damit einen steuerrechtlich relevanten Vorgang aus.
Es ist ganz einfach, jeder Trade muss parallel auch in Euro getrackt werden.
Also in Deinem Beispiel musst Du am 01.12.2013 schauen, für wieviel Du die Bitcoins gekauft hast und was sie für einen Wert zum Zeitpunkt des Trades haben. Da kann dann entweder ein steuerpflichtiger Gewinn oder Verlust entstanden sein. Jede Deiner aufgeführten Transaktionen ist steuerrelevant.

Also kann ich mehrere Konten mit verschiedenen Haltedauern anlegen, das ist schon mal gut.
Danke für die Antwort.

Finde es auch verwirrend. in dem alten Thread schreibt lassdass das man nur Versteuern muss wenn man gegen Fiat tauscht. Ist das überholt und nicht mehr gültig?
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August 22, 2017, 03:23:06 AM
#6
Die Fragen wurden im Altcoin-Unterforum schon alle zigfach beantwortet - gibt auch ein paar Zusammenfassungen im Thread:

https://bitcointalksearch.org/topic/steuer-auf-altcoins-kompakte-einschatzung-612741

Danke für den Thread, aber leider habe ich keine Antwort auf meine Frage gefunden.
Mir geht es nicht darum ob der Tausch von Altcoins zu Euro über Bitcoin steuerrelevant ist. Die Frage bezieht sich darauf, ob der Tausch, obwohl man Bitcoin nur als Tauschmedium benutzt, Auswirkungen auf die Haltedauer hat und ob man das FIFO-Prinzip anwenden muss.

Ein weiteres Beispiel:

01.01.2013 - Kauf von 3 BTC für je 1 €   
01.12.2013 - Kauf von 10 Monero für je 0,1 BTC           
30.12.2013 - Verkauf von 10 Monero für je 0,2 BTC   
30.12.2013 - Verkauf von 2 BTC für je 2 €

Kann man beim Verkauf der Bitcoins am 30.12.2013 für Euro mit den Bitcoins rechnen, welche man durch den Verkauf von Monero erhält, oder muss man die Bitcoins mit der Haltedauer von fast 1 Jahr nehmen, weil FIFO gilt? Man nutzt hier Bitcoin je eigentlich nur als Verkaufsmedium.


Generell kannst du selbst entscheiden, wie Du darstellst, welche Bitcoins Du zuerst verkaufst. Wenn Du welche in ein Wallet packst und dieses 3 Jahre nicht anfässt, solltest du keine Problem der Unterscheidung haben.
Bewertungsprinzipien dienen nur der Vereinfachung und stammen aus der Bewertung von Materialien wie zum Beispiel Sand, wo man kaum sagen könnte, welches Sandkorn man wann entnommen hat.
Ja, auch wenn Du Bitcoin nur als Tauschmedium nutzt, löst Du damit einen steuerrechtlich relevanten Vorgang aus.
Es ist ganz einfach, jeder Trade muss parallel auch in Euro getrackt werden.
Also in Deinem Beispiel musst Du am 01.12.2013 schauen, für wieviel Du die Bitcoins gekauft hast und was sie für einen Wert zum Zeitpunkt des Trades haben. Da kann dann entweder ein steuerpflichtiger Gewinn oder Verlust entstanden sein. Jede Deiner aufgeführten Transaktionen ist steuerrelevant.

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August 22, 2017, 02:35:16 AM
#5
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Mir geht es nicht darum ob der Tausch von Altcoins zu Euro über Bitcoin steuerrelevant ist. Die Frage bezieht sich darauf, ob der Tausch, obwohl man Bitcoin nur als Tauschmedium benutzt, Auswirkungen auf die Haltedauer hat und ob man das FIFO-Prinzip anwenden muss.

Ein weiteres Beispiel:

01.01.2013 - Kauf von 3 BTC für je 1 €   
01.12.2013 - Kauf von 10 Monero für je 0,1 BTC           
30.12.2013 - Verkauf von 10 Monero für je 0,2 BTC   
30.12.2013 - Verkauf von 2 BTC für je 2 €

Kann man beim Verkauf der Bitcoins am 30.12.2013 für Euro mit den Bitcoins rechnen, welche man durch den Verkauf von Monero erhält, oder muss man die Bitcoins mit der Haltedauer von fast 1 Jahr nehmen, weil FIFO gilt? Man nutzt hier Bitcoin je eigentlich nur als Verkaufsmedium.


Generell kannst du selbst entscheiden, wie Du darstellst, welche Bitcoins Du zuerst verkaufst. Wenn Du welche in ein Wallet packst und dieses 3 Jahre nicht anfässt, solltest du keine Problem der Unterscheidung haben.
Bewertungsprinzipien dienen nur der Vereinfachung und stammen aus der Bewertung von Materialien wie zum Beispiel Sand, wo man kaum sagen könnte, welches Sandkorn man wann entnommen hat.
Ja, auch wenn Du Bitcoin nur als Tauschmedium nutzt, löst Du damit einen steuerrechtlich relevanten Vorgang aus.
Es ist ganz einfach, jeder Trade muss parallel auch in Euro getrackt werden.
Also in Deinem Beispiel musst Du am 01.12.2013 schauen, für wieviel Du die Bitcoins gekauft hast und was sie für einen Wert zum Zeitpunkt des Trades haben. Da kann dann entweder ein steuerpflichtiger Gewinn oder Verlust entstanden sein. Jede Deiner aufgeführten Transaktionen ist steuerrelevant.
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August 21, 2017, 05:17:49 PM
#4
Die Fragen wurden im Altcoin-Unterforum schon alle zigfach beantwortet - gibt auch ein paar Zusammenfassungen im Thread:

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Mir geht es nicht darum ob der Tausch von Altcoins zu Euro über Bitcoin steuerrelevant ist. Die Frage bezieht sich darauf, ob der Tausch, obwohl man Bitcoin nur als Tauschmedium benutzt, Auswirkungen auf die Haltedauer hat und ob man das FIFO-Prinzip anwenden muss.

Ein weiteres Beispiel:

01.01.2013 - Kauf von 3 BTC für je 1 €   
01.12.2013 - Kauf von 10 Monero für je 0,1 BTC           
30.12.2013 - Verkauf von 10 Monero für je 0,2 BTC   
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Kann man beim Verkauf der Bitcoins am 30.12.2013 für Euro mit den Bitcoins rechnen, welche man durch den Verkauf von Monero erhält, oder muss man die Bitcoins mit der Haltedauer von fast 1 Jahr nehmen, weil FIFO gilt? Man nutzt hier Bitcoin je eigentlich nur als Verkaufsmedium.





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August 21, 2017, 04:16:52 PM
#3
Die Fragen wurden im Altcoin-Unterforum schon alle zigfach beantwortet - gibt auch ein paar Zusammenfassungen im Thread:

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August 21, 2017, 02:59:15 PM
#2
+1 Sehr gute Frage. Ich stehe gerade vor genau dem gleichen Problem.
newbie
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August 21, 2017, 02:31:19 PM
#1
Hallo,

in letzter Zeit beschäftige ich mich vermehrt mit den Steuern die ich dieses Jahr zahlen muss und finde leider nichts zu folgendem Thema.

Wenn ich Altcoins mit einer Haltedauer von über 1 Jahr verkaufe muss ich ja keine Steuern zahlen. Der Weg wäre hier Monero -> Bitcoin -> Euro.

Kann ich wenn ich die Bitcoins dann verkaufe von einem direkten Verkauf von Monero -> Euro ausgehen oder muss ich hier wieder nach der FIFO Methode vorgehen?

Beispiel:
Ich habe 10 Monero (Haltedauer: 1 Jahr) und 2 BTC(Haltedauer: 9 Monate).
Ich verkaufe 10 Monero für 1 BTC und verkaufe den 1 BTC für Euro. Nach dem FIFO Prinzip müsste ich ja dann einen BTC mit der Haltedauer von 9 Monaten verkaufen und den neuen BTC behalten.


Würde das gleiche auch zutreffen wenn ich zum Beispiel Monero in Peercoin wechsle, was nur über den Weg Monero -> Bitcoin -> Peercoin geschehen kann?


Vielen Dank für die Hilfe.

Beste Grüße
mendez12


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