Danke für den Thread, aber leider habe ich keine Antwort auf meine Frage gefunden.
Mir geht es nicht darum ob der Tausch von Altcoins zu Euro über Bitcoin steuerrelevant ist. Die Frage bezieht sich darauf, ob der Tausch, obwohl man Bitcoin nur als Tauschmedium benutzt, Auswirkungen auf die Haltedauer hat und ob man das FIFO-Prinzip anwenden muss.
Ein weiteres Beispiel:
01.01.2013 - Kauf von 3 BTC für je 1 €
01.12.2013 - Kauf von 10 Monero für je 0,1 BTC
30.12.2013 - Verkauf von 10 Monero für je 0,2 BTC
30.12.2013 - Verkauf von 2 BTC für je 2 €
Kann man beim Verkauf der Bitcoins am 30.12.2013 für Euro mit den Bitcoins rechnen, welche man durch den Verkauf von Monero erhält, oder muss man die Bitcoins mit der Haltedauer von fast 1 Jahr nehmen, weil FIFO gilt? Man nutzt hier Bitcoin je eigentlich nur als Verkaufsmedium.
Generell kannst du selbst entscheiden, wie Du darstellst, welche Bitcoins Du zuerst verkaufst. Wenn Du welche in ein Wallet packst und dieses 3 Jahre nicht anfässt, solltest du keine Problem der Unterscheidung haben.
Bewertungsprinzipien dienen nur der Vereinfachung und stammen aus der Bewertung von Materialien wie zum Beispiel Sand, wo man kaum sagen könnte, welches Sandkorn man wann entnommen hat.
Ja, auch wenn Du Bitcoin nur als Tauschmedium nutzt, löst Du damit einen steuerrechtlich relevanten Vorgang aus.
Es ist ganz einfach, jeder Trade muss parallel auch in Euro getrackt werden.
Also in Deinem Beispiel musst Du am 01.12.2013 schauen, für wieviel Du die Bitcoins gekauft hast und was sie für einen Wert zum Zeitpunkt des Trades haben. Da kann dann entweder ein steuerpflichtiger Gewinn oder Verlust entstanden sein. Jede Deiner aufgeführten Transaktionen ist steuerrelevant.